2 Dokumentation - BEG-EVU-SMS

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Brohltal-Schmalspureisenbahn Betriebs-GmbH
Betriebsregelwerk BEG-EVU
Regelungen zum Bedienen von
Fahrzeugen
Führen von Triebfahrzeugen
Verhalten bei Störungen am Triebfahrzeug
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BEG-EVU.6103
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Dokumentation
► Ergänzung zu BRW.6103
(2)
Örtliche Regelungen zu den Meldeverfahren, soweit vorhanden, sind zu
beachten.
Melden
(3)
Ist das Triebfahrzeug nicht mehr einsatzfähig oder lauffähig, so ist dies
im Übergabebuch zu dokumentieren, eine Schadensmeldung zu
erstellen und sofort dem Betriebsbüro zu melden.
Tfz nicht
einsatzfähig
(4)
Störungen und Mängel sind im Übergabebuch zu dokumentieren, eine
Schadensmeldung zu erstellen und Fehler der Klasse A sofort dem
Betriebsbüro zu melden.
Dokumentation
3
Maßnahmen bei ausgewählten Störungen
► Ergänzung zu BRW.6103
(6)
Das Anbringen einer Radreifenmarkierung in roter Farbe vermerkt die
Instandhaltungsstelle im Übergabebuch mit Datum, Uhrzeit und Namen.
Rotmarkierung
am Radreifen
(7)
Die tägliche Kontrolle der Rotmarkierung durch den Triebfahrzeugführer
ist für die Dauer von mindestens einem Monat im Übergabebuch zu
dokumentieren mit Prüfergebnis, Datum, Namen und ggf. eingeleiteten
Maßnahmen.
Rotmarkierung
am Radreifen
überprüfen
(8)
Bei Sifa-Störungen im Rangierbetrieb ist der zuständige Disponent zu
informieren und ein Ersatzfahrzeug anzufordern. Tritt die Störung
während der Leistung auf und kann kein neues Triebfahrzeug gestellt
werden, darf die Rangierleistung beendet werden, die zulässige
Geschwindigkeit beträgt während des Rangierens 10km/h.
Sifa-Störungen
im
Rangierbetrieb
Fachautor: Marcus Mandelartz; Tel.: (02633) 2104
Gültig ab: 11.12.2016
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