Nutzungsvereinbarung „Finanztip

Werbung
Nutzungsvereinbarung „Finanztip-Siegel“
zwischen
Finanztip Verbraucherinformation
gemeinnützige GmbH
Hasenheide 54,
D-10967 Berlin
- nachstehend Finanztip genannt -
Lizenznutzer
Musterstraße
Musterstadt
- nachstehend Lizenznutzer genannt -
Inhalt
Vorbemerkung..................................................................................................................................... - 1 § 1 Nutzungsumfang ........................................................................................................................... - 2 § 2 Nutzungseinräumung .................................................................................................................... - 2 § 3 Grenzen der Markennutzung ........................................................................................................ - 2 § 4 Sonstige Bedingungen zur Werbung ............................................................................................. - 3 § 5 Nutzungsdauer – Vertragsbeendigung – Entfernen des Siegels ................................................... - 3 § 6 Nutzungsentgelt ............................................................................................................................ - 4 § 7 Haftung - Freistellung .................................................................................................................... - 5 § 8 Schlussbestimmungen ................................................................................................................... - 5 -
Vorbemerkung
Finanztip ist eine gemeinnützige GmbH, die eine Verbraucher-Webseite betreibt. Die FinanztipExperten beleuchten alle Themen, die für den Geldbeutel der Verbraucher wichtig sind: von
Versicherungen, Geldanlage und Kredit über Energie, Medien und Auto bis hin zu Reise, Recht und
Steuern. Es gibt auf finanztip.de umfangreiche Ratgeber mit direkten Empfehlungen für Anbieter
entsprechend der festgelegten Prüfkriterien.
Finanztip bietet interessierten Lizenznutzern das Finanztip-Siegel für die Werbung mit den
Finanztip-Prüfergebnissen an. Grundlage für die Verwendung des Finanztip-Siegels ist, dass der
Lizenznutzer aufgrund einer Prüfung auf der Finanztip-Webseite als Empfehlung genannt ist.
Der Lizenznutzer beabsichtigt, mit der von Finanztip vorgenommenen Bewertung zu werben.
Damit wird dem Lizenznutzer die Möglichkeit geboten, das Finanztip-Siegel nach Maßgabe der
Nutzungsbedingungen befristet werblich zu verwenden. Finanztip stellt dem Lizenznutzer zu
diesem Zweck das Finanztip-Siegel nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen zur Verfügung.
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§ 1 Nutzungsumfang
Finanztip räumt dem Nutzer ein Nutzungsrecht an der in Anlage 1 aufgeführten Marke ein, dem
„Finanztip-Siegel.
§ 2 Nutzungseinräumung
1.
Der Lizenznutzer erhält von Finanztip das nicht ausschließliche, räumlich und zeitlich
beschränkte Recht, das Finanztip-Siegel zum Zwecke der Werbung für das von Finanztip
untersuchte und als Empfehlung bewertete Produkt zu nutzen.
2.
Der Lizenznutzer ist für die Lauterkeit seiner Werbung selbst verantwortlich. Finanztip
übernimmt keine wettbewerbsrechtliche Überprüfung, Textformulierung oder
Logogestaltung.
3.
Dem Lizenznutzer ist es aufgrund dieses Rechtes insbesondere gestattet:
 seine Leistungen unter Nennung des Finanztip-Siegels anzubieten oder zu erbringen,
 das Finanztip-Siegel in der Werbung zu benutzen.
4.
Finanztip stellt dem Lizenznutzer die Marke in elektronischer Form als (druckfähige
Vektordatei) zur Verfügung.
5.
Das Finanztip-Siegel darf ausschließlich in den folgenden Medien verwendet werden:





auf der eigenen Webseite
in sozialen Netzwerken
in Online-Werbeanzeigen
in TV-Werbung
auf elektronisch abruf- und speicherbaren Publikationen (z.B. pdf-Dokumente)
Eine Verwendung des Finanztip-Siegels in Print-Medien ist ausgeschlossen.
6.
Finanztip hat das Recht, das Design des Siegels zu verändern. Nach Mitteilung der Änderung
durch Finanztip muss der Nutzer das neue Design innerhalb von 30 Tagen übernehmen und
bestehende Siegel austauschen.
§ 3 Grenzen der Markennutzung
1.
Der Lizenznutzer ist nicht berechtigt, das Finanztip-Siegel in einer Form zu benutzen, die von
der registrierten, oben wiedergegebenen und zur Verfügung gestellten Form abweicht,
insbesondere grafische Veränderungen vorzunehmen.
2.
Der Lizenznutzer ist insbesondere nicht berechtigt:

die Proportionen der einzelnen Marken-Bestandteile zueinander zu verändern,

die Farbzusammensetzung des Finanztip-Siegels zu verändern; ist im Einzelfall eine
mehrfarbige Darstellung aus technischen Gründen nicht möglich oder aufgrund des
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verwendeten Mediums nicht üblich, ist der Lizenznutzer verpflichtet, die Darstellung in
schwarz/weiß vorzunehmen.
3.
Für die Zwecke des Vertrages gilt die Benutzung des Finanztip-Siegels in einer Form, die von
der registrierten und oben wiedergegebenen Form abweicht, auch dann nicht als zulässige
Benutzungsform im Sinne dieser Nutzungsbedingungen, wenn die Abweichungen den
kennzeichnenden Charakter des Siegels nicht verändern.
§ 4 Pflichten des Lizenznutzes und sonstige Bedingungen zur Werbung
1.
Der Lizenznutzer verpflichtet sich, durch die Verwendung von Untersuchungsergebnissen
und die Nutzung des Finanztip-Siegels in der Werbung bei den Verbrauchern keine falschen
Vorstellungen und keine Irreführungen über die vorgenommene Beurteilung der Produkte
entstehen zu lassen.
2.
Die Werbung mit den Untersuchungsergebnissen darf im Hinblick auf die Untersuchung
nicht mit Produkten in Zusammenhang gebracht werden, für die sie nicht gilt.
3.
Der Lizenznutzer verpflichtet sich insbesondere dazu, mit dem Siegel nur dann zu werben,
wenn das Produkt oder die Dienstleistung sich seit der Veröffentlichung der Untersuchung
nicht in Merkmalen geändert hat, die Gegenstand der Bewertung waren. Zu den Merkmalen
zählen auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ein etwaiges Preisverzeichnis oder
andere Vertragselemente. Beabsichtigt der Lizenznutzer Merkmale des Produkts oder der
Dienstleistung zu ändern, kann er Finanztip vorab darüber informieren und deren
Auswirkung auf die weitere Verwendung des Siegels klären.
4.
Änderungen im Sinne von § 4 Ziffer 3 sind spätestens innerhalb von 5 Tagen nach in Kraft
treten Finanztip anzuzeigen.
§ 5 Nutzungsdauer – Vertragsbeendigung – Entfernen des Siegels
1.
Die regelmäßige Nutzungsdauer beträgt drei Monate.
2.
Die Laufzeit des Vertrages zur Nutzung der Marke beginnt am Tag des Vertragsschlusses und
endet nach der Erstnutzungsdauer am letzten Tag des darauffolgenden Kalenderquartals.
3.
Danach verlängert sich die Nutzungsdauer automatisch um weitere drei Monate, sofern der
Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wurde oder die Produkt-Empfehlung entfallen ist.
4.
Jede Partei kann den Vertrag ordentlich kündigen.
5.
Finanztip steht ein Sonderkündigungsrecht zu, sofern der Lizenznutzer das Produkt oder
seine Leistung in wesentlichen Merkmalen ändert, die Gegenstand der jeweiligen
Untersuchung waren.
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6.
Die Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung beträgt 30 Tage zum Ende eines
Kalenderquartals, die Kündigungsfrist für das Sonderkündigungsrecht 7 Tage zum Ende des
Monats.
7.
Der Nutzungsvertrag endet durch

ordentliche Kündigung der Vereinbarung,

Entfallen der Finanztip-Empfehlung durch die Aktualisierung eines Finanztip-Tests,

Ausübung eines Sonderkündigungsrechts nach § 5 Ziffer 5,

außerordentliche Kündigung, wenn die andere Partei gegen die im Vertrag
übernommenen Pflichten verstößt. Eine solche Kündigung ist nur zulässig, sofern die
eine Vertragspartei die andere zuvor erfolglos mit einer Frist von einer Woche
aufgefordert hat, die Vertragsverletzung zu beseitigen.
8.
Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
9.
Zum Ende der Nutzungsdauer hat der Lizenznutzer das Finanztip-Siegel von seiner Webseite
sowie allen im Einsatz befindlichen Werbemitteln zu entfernen.
10. Wird das Produkt während der Vertragslaufzeit nicht mehr von Finanztip empfohlen, fehlt
es an der Voraussetzung für die Verwendung des Siegels. Der Lizenznutzer hat innerhalb von
30 Tagen das Finanztip-Siegel zu entfernen, nachdem er von Finanztip über den Wegfall der
Produktempfehlung informiert wurde oder eine Sonderkündigung erhalten hat. Das gilt
sowohl für die Online-Nutzung als auch für die Nutzung im TV.
11. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung ist das Finanztip-Siegel unverzüglich zu
entfernen.
§ 6 Nutzungsentgelt
1.
Der Lizenznutzer zahlt für die Nutzung der Marke von Finanztip für die regelmäßige
Nutzungsdauer von drei Monaten je zur Verfügung gestellten Siegel ein Nutzungsentgelt in
Höhe von € 500,00 zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer an Finanztip.
2.
Zusätzlich erhebt Finanztip ein einmaliges Bereitstellungsentgelt für die individuelle
grafische Anpassung des Finanztip-Siegels an das Produkt des Lizenznutzers in Höhe von €
500,00 zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.
Die Zahlung des Nutzungs- und Bereitstellungsentgelts erfolgt jeweils im Voraus zu Laufzeitoder Quartalsbeginn. Das Entgelt ist sofort nach Rechnungsstellung fällig und zahlbar.
4.
Beginnt ein Vertrag während eines laufenden Kalenderquartals, zahlt der Anbieter das
Nutzungsentgelt für dieses Quartal anteilig pro rata temporis. Bei vorzeitiger Beendigung
des Vertrages durch Änderung des Produkts, durch außerordentliche Kündigung oder durch
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Wegfall der Empfehlung wird Finanztip den zu viel entrichteten Anteil pro rata temporis
erstatten.
§ 7 Haftung - Freistellung
1.
Finanztip übernimmt keine Haftung für Verstöße gegen gesetzliche oder vertragliche
Verpflichtungen des Lizenznutzers gegenüber Dritten sowie eine Inanspruchnahme des
Lizenznutzers durch Dritte wegen solcher Verstöße.
2.
Finanztip berät den Lizenznutzer nicht in Fragen der Zulässigkeit der Werbung.
3.
Der Lizenznutzer verpflichtet sich, Finanztip von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die diese gleich aus welchem Rechtsgrund - wegen der Nutzung des Finanztip-Siegels und /oder der
Werbung mit Untersuchungsergebnissen durch den Lizenznutzer geltend machen, im
Innenverhältnis freizustellen.
§ 8 Schlussbestimmungen
1.
Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis.
2.
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall
verpflichtet, eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommende,
rechtswirksame Ersatzregelung zu treffen. Entsprechendes gilt im Falle von
Vertragslücken.
3.
Gerichtsstand ist Berlin.
Finanztip Verbraucherinformation
gemeinnützige GmbH
Lizenznutzer
__________________________________
Ort, Datum, Unterschrift
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Ort, Datum, Unterschrift
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Anlage 1 Beispiele für die Gestaltung des Siegels
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