Affiliate Marketing für Renault Bank direkt vom 15.01.2013 Publisher Policy gültig für alle Online-Werbemaßnahmen für Renault Bank direkt 1) Folgende Umfelder sind im Rahmen der Kampagne nicht erlaubt: Pornografie, Erotik, jugendgefährdende Inhalte, Gewalt verherrlichende oder zur Gewalt aufrufende Inhalte, politisch oder religiös extreme Inhalte, Rassismus, illegale Glücksspiele, illegale DownloadAngebote oder ähnliche Dienste oder sonstige Inhalte, die gesetzes- oder sittenwidrig sind. 2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen sowie diese Publisher-Policy bei der Umsetzung dieses Auftrags zu beachten. In der Absenderkennung beim EMail-Versand ist ausschließlich der Auftragnehmer bzw. von ihm mit dem E-Mail-Versand beauftragte Adresseigner als Absender anzugeben. Der Auftragnehmer bzw. ein von ihm mit dem EMail-Versand beauftragter Adresseigner ist insoweit allein verantwortlich für den E-Mail-Versand. Der Auftragnehmer garantiert, dass die Adressaten zuvor eingewilligt haben, Werbung von dem Auftragnehmer bzw. dem beauftragten Adresseigner zu erhalten und dass diese Einwilligung auch das vertragsgegenständliche E-Mail-Advertising umfasst. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber und den Kunden auf erstes Anfordern von sämtlichen Forderungen und Ansprüchen frei, einschließlich den Kosten der Rechtsverfolgung, die Dritte gegen den Auftraggeber oder den Kunden aufgrund oder im Zusammenhang mit dem Erhalt der vertragsgegenständlichen E-Mails von dem Auftragnehmer bzw. dem beauftragten Adresseigner geltend machen. 3) Über Telemarketing generierte Leads sind nicht erlaubt. 4) SEA (Google Adwords) ist nur auf Anfrage und nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Annalect Group Germany GmbH unter den dann mitgeteilten Voraussetzungen erlaubt. 5) Dem Auftragnehmer sowie durch ihn mit der Auslieferung von Werbung beauftragter Publisher ist untersagt, die zur Verfügung gestellten Codes oder Tags in irgendeiner Weise zu verändern, gleich aus welchem Grunde oder mit welchem Zweck. Die Codes und Tags dürfen ohne Absprache mit Annalect auch nicht in einer anderen als der vorgesehenen Weise genutzt werden, auch wenn dieses technisch möglich wäre. 6) Die Incentivierung von Transaktionen durch den Auftragnehmer sowie durch ihn mit der Auslieferung von Werbung beauftragter Publisher ist nur auf Anfrage und nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Annalect unter den dann mitgeteilten Voraussetzungen erlaubt. 7) Die Verwendung von Werbemitteln in Form von Software, die dem Benutzer zusätzlich zur eigentlichen Funktion Werbung zeigt bzw. weitere Software installiert, welche Werbung anzeigt (AdWare), ist untersagt. 8) Dem Auftragnehmer sowie den durch ihn mit der Auslieferung von Werbung beauftragter Publisher ist es untersagt, Werbemittel an Dritte weiterzugeben oder diese anderweitig als für den jeweils vereinbarten Zweck zu verwenden. Stand: 29.01.2013