Hochschule Magdeburg-Stendal FB SGW Magdeburg

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Hochschule Magdeburg-Stendal FB SGW
Magdeburg, 27. Januar 2016
1. Semester, Modul S 1.1 BG 9
Melissa Michna ([email protected])
Vermerk zur 13. Vorlesung (27. Januar 2016)
Gesellschaftliche Rahmungen II
Herr Prof. Dr. Wendt nahm Bezug auf die zuletzt gehaltene Vorlesung und stellte die Folgen der
vier Kapitalien des Sozialen Wandels heraus: eine tendenziell älter werdende, differenziert
buntere, qualifiziertere und gespreiztere Gesellschaft.
Im nächsten Schritt wurden die vier Integrationsmodelle des Sozialen Wandels in ihrer Wirkung auf
den Menschen aufgezeigt. Hierbei handelt es sich um Exklusion (Ausschluss der Menschen aus
dem Mehrheitskern), Separation (Bildung einer Parallelgesellschaft innerhalb der Gesellschaft),
Integration (ein in sich abgegrenzter Teil der Gesellschaft) und Inklusion (Gleichheit der
Menschen). Die Aufgabe der Sozialen Arbeit besteht darin, Menschen aus der Exklusion in die
Inklusion zu führen, wobei die Sozialpolitik ein wichtiges Instrument ebendieser Rückführung
darstellt. Schriftlich wird die Herstellung der sozialen Gerechtigkeit in den 12 Sozialgesetzbüchern
der Bundesrepublik Deutschland dargestellt:
-
§ 9 Nr. 2 SGB VIII -> Ressourcen (M. Montessori)
§§ 11 und 14 SGB VIII -> Autonomie (Summerhill School)
§ 9 Nr. 3 SGB VIII -> Emanzipation (Generationenkonflikt)
§ 1 SGB VIII -> Empowerment (Partizipation)
§§ 27, 5, 8a, 42 SGB VIII -> Hilfe und Kontrolle (Ermächtigungsgrundlage)
§§ 72, 73 SGB VIII -> Professionalisierung (qualifiziertes Personal)
Ethik der Sozialen Arbeit
Die IFSW definiert die Ethik der Sozialen Arbeit wie folgt: „Prinzipien der Menschenrechte und
sozialer Gerechtigkeit sind für die Soziale Arbeit fundamental.“ Daraufhin stellte
Herr Prof. Dr. Wendt sechs Personen vor, welche für die ethische Entwicklung des Handelns eine
bedeutende Rolle spielten. Auf vier von ihnen ging er genauer ein, die anderen beiden werden in
der nächsten Vorlesung genauer betrachtet:
1. Aristoteles (384 – 322 v. Chr.) stellte fest, dass Menschen ein Leitbild brauchen und
entwickelte auf dieser Basis u. a. drei Wissenstheorien (theoretisches, praktisches und
poetisches Wissen) und die Glücks- und Tugendlehre. Diese beruht auf der Frage, was ein
Mensch zum Mensch sein braucht. Im Zusammenhang mit dem tugendhaften Handeln der
Menschen, stellte er Streitsucht und Eigensinn (radikaler Individualismus) gegen
Gefallsucht und Schmeichelei (Aufgehen in der Masse). Als ethisches Prinzip und
Mittelweg kamen Freundlichkeit, Achtsamkeit, Wertschätzung und Anerkennung zutage.
2. I. Kant (1724 – 1804) beschrieb den kategorischen Imperativ, welcher den Grundsatz des
menschlichen Handelns regelt. Einfach gesagt: „Was du nicht willst, das man dir tut, das
füg auch keinem andern zu“. Zur Problematik der Notlügen (die als Beispiel genannt
wurden) empfiehlt er, das eigene Handeln zu überdenken und auf den Umfang eventueller
Konsequenzen für die Gesellschaft zu prüfen.
Die Erklärung der Menschenrechte von 1789 besagt, dass das Subjekt Rechte hat, die nur durch
die Grenzen des Gesetzes und anderer Menschen beschnitten wird.
3. K. Marx (1818 – 1883) rief die Menschen zum Weiterdenken auf, die ethischen Prinzipien
des kollektiven Handelns in Bezug auf die Selbstsolidarisierung zu sehen.
Die bisher genannten moralischen Prinzipien finden sich entscheidend sowohl in der Erklärung der
Menschen- und Bürgerrechte 1789, der UN-Erklärung der Menschenrechte 1948 sowie dem
Grundgesetz der BRD 1949 wider. Explizit über die Rechte des Kindes wurden 1990 (seit 1992
wirksam) ergänzende internationale (UN-) Normen abgefasst.
4. J. Rawls (1921 – 2002) hielt einen neuen Gerechtigkeitspegel für notwendig, welchen er in
zentrale Gerechtigkeitstheorien unterteilte: Unter den Gesichtspunkten der Gleichheit,
Leistungs-, Chancen-, Bedarfs- und Generationengerechtigkeit gilt es, dass
unterschiedliche soziale Kontexte und die sich daraus ergebenen unterschiedlichen
sozialen Leistungen eine gleiche Bewertung erhalten. Die Befriedigung aller
Grundbedürfnisse sowie ein Ausgleich der Zugänge und Chancen (auch bei ungleichen
„Startchancen“) bestehen unabhängig vom Status des Subjekts. Auch das Verhältnis
zwischen den Generationen soll ausgeglichen sein. Neuerer Natur ist hinzugekommen,
dass allen Subjekten die gleichen Chancen der Selbstverwirklichung obliegen (capability
approach).
Autor: Melissa Michna
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