Tiers payant: Flyer der BEKAG zur Patienteninformation

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Arztrechnungen:
Patientengeheimnis
schützen
Im Kanton Bern schickt die Ärztin oder der
Arzt die Rechnung dem Patienten. So kann sie
der Patient kontrollieren und dann zur
Rückvergütung an die Krankenkasse weiterleiten. Damit ist das Patientengeheimnis
geschützt.
Lässt sich eine Patientin oder ein Patient beim Arzt
behandeln, so stellt dieser nach Abschluss der
Behandlung Rechnung. Der Patient reicht die von
ihm kontrollierte Arztrechnung seiner Krankenkasse
weiter. Diese Regelung ist im Krankenversicherungsgesetz als Normalfall vorgesehen. Sie stellt sicher,
dass der Patient auch weiss, was gemacht worden
ist und was die medizinische Behandlung kostet.
Patientengeheimnis schützen oder
«gläserner Patient»?
Arztrechnungen enthalten persönliche Daten über
Patientinnen und Patienten. Sie zeigen zum Beispiel,
ob jemand an einer psychischen Störung oder an
einer Geschlechtskrankheit leidet. Auch wegen des
Datenschutzes ist es darum richtig, wenn der behandelnde Arzt seiner Patientin oder seinem Patienten
die Rechnung schickt. Würde der Arzt oder die Ärztin die Rechnung des Patienten direkt an eine
Krankenkasse schicken, so wäre dies wegen dem
Patientengeheimnis problematisch. Dies hat auch
der eidgenössische Datenschutzbeauftragte in einem
Bericht festgehalten.
«Schickt der Arzt die Rechnung zuerst
seiner Patientin, so weiss sie, was gemacht
wurde. Sie kann die Rechnung
kontrollieren und ihrer Krankenkasse zur
Rückvergütung schicken.»
Wer entscheidet über die nötige
medizinische Behandlung?
Anders ist es zum Beispiel bei der Unfallversicherung. Da rechnen die Kassen direkt mit dem Arzt ab.
Und sie sind es, die bestimmen, wie die medizinische
Behandlung erfolgen soll!
Im Kanton Bern besteht ein Vertrag zwischen
Krankenkassen und Ärzteschaft, der festlegt, dass
der Arzt die Rechnung dem Patienten schickt. Einige
Krankenkassen propagieren, dass Ärztinnen und
Ärzte die Rechnungen ihrer Patienten direkt den
Kassen schicken. Als Argument schieben sie die
Bequemlichkeit der Patienten vor.
Tatsächlich aber wollen sie ihren Einfluss auf die
medizinische Behandlung vergrössern. Wer aber soll
im Krankheitsfall über die Behandlung entscheiden?
Die Beziehung Arzt-Patient bedingt wie kaum eine
andere Vertrauen. Der Patient muss die Gewissheit
haben, dass er zusammen mit dem Arzt über die
Behandlung entscheidet – und nicht die
Krankenkasse.
Ärztegesellschaft des Kantons Bern
Zwei Abrechnungssysteme
Rechnung geht an den Patienten
Rechnung geht an Krankenkasse
(Fachausdruck Tiers garant)
(Fachausdruck Tiers payant)
Patient
Krankenkasse
Arzt
Krankenkasse
Der Patient kontrolliert die Rechnung und leitet sie zur
Rückvergütung an die Krankenkasse weiter. Dieses
Abrechnungssystem schützt das Patientengeheimnis.
Arzt
Patient
Bei diesem System geht die Arztrechnung des Patienten
(mit Details zu seiner Krankengeschichte!) direkt an die
Krankenkasse. Dies ist problematisch wegen dem
Patientengeheimnis.
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