Frau - Rheuma

Werbung
Frau
Ulla Schmidt
Bundesministerin für Gesundheit
August 2006
Sehr geehrte Frau Ministerin Schmidt,
im Zuge der von Ihnen und der Bundesregierung geplanten Gesundheitsreform
machen wir als Rheuma-Kranke durch eine Unterschriftenaktion auf unsere Probleme
aufmerksam.
Die optimale medizinische Versorgung von uns chronisch Kranken muss weiter
gewährleistet bleiben. Durch eine Gesundheitsreform, wie sie die Bundesregierung
plant und bald beschließen will, wird Gesundheit von der persönlichen
Finanzierbarkeit des Einzelnen abhängig sein. Das bedeutet, dass sich in Zukunft nur
noch Begüterte und Privilegierte teure Medizin leisten können. Somit sind die
Überlebenschancen der Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen viel geringer,
als die der Gutverdiener. Auch schwere Erkrankungen, unerkannt durch mangelhafte
oder fehlende Untersuchungen, werden die weniger verdienenden Menschen
schneller und häufiger ereilen.
Da die Bundesregierung immer wieder betont, dass wir in einem Sozialstaat leben,
sollte auch dementsprechend gehandelt werden. Ein Sozialstaat ist für alle Kranke da
und sollte nicht vom Inhalt der persönlichen Geldbörse abhängig sein.
Lassen Sie es nicht zu, dass ein chronisch kranker Mensch beim Arzt um teure
Medizin betteln muss, damit dieser Kranke ein Leben in Würde und schmerzarm
leben darf. Helfen Sie mit, dass die in unserem Grundgesetz verankerte Würde des
Menschen unantastbar bleibt, und jeder Mensch - besonders ein chronisch Kranker ein würdevolles Leben führen darf!
Daher fordern wir von Ihnen:
- ein Mitspracherecht aller Patienten bzw. aller Versicherten zur neuen
Gesundheitsreform,
- eine ausreichende Vorsorge im Rahmen des gesetzlichen Gebührenkataloges
aufzunehmen, um (Folge-)Erkrankungen zu vermeiden.
Thema Vorsorge:
Grunduntersuchungen und medizinische Aufklärung sollte für alle im gesetzlichen
Gebührenkatalog aufgenommen werden. Regelmäßige Kontrolluntersuchungen, je
nach Notwendigkeit alle drei Monate, jedoch mindestens alle drei Jahre. Auch der
gesunde Patient erhält ein Checkheft, in dem entsprechende Blut-, Urin- und
Stuhluntersuchungen und Beratungstermine eingetragen werden. Der Patient sollte
zu seinem Wohl beitragen und den Empfehlungen aus den Beratungsenterminen
folgen, wie beispielsweise Vitamin- oder Mineralienmangel ausgleichen,
Bewegungstherapien in Anspruch nehmen, Maßnahmen evtl. ins Checkheft
übertragen etc.
Beispiel: Der Befund des Blutbildes ergibt einen hohen Cholesterinspiegel und
Eisenmangel. Die Diagnose wird dem Patienten durch den Arzt mitgeteilt, mit
gleichzeitiger Aufklärung, wie die Ernährung umzustellen ist bzw. mit welchem
Eisenpräparat aus der Apotheke der Mangel ausgeglichen werden kann. Zusätzlich
wird eine Bewegungstherapie empfohlen. Drei Monate später erfolgt ein
Kontrolltermin. Ist der Patient nicht in der Lage gewesen, bessere Werte zu erzielen,
sollte überprüft und entschieden werden, ob weitere Untersuchungen nötig werden
(weil evtl. organische Probleme ursächlich sind) oder ob der Patient nicht
mitgearbeitet hat. Hat er nicht mitgeholfen seine Gesunderhaltung positiv zu
beeinflussen, sollte dies vermerkt werden und dann auch - bei eindeutig daraus
resultierenden Folgeerkrankungen - kein Versicherungsschutz mehr bestehen.
Vorteil:
- der Patient hilft eigenverantwortlich und aktiv mit seine Gesundheit zu erhalten und
- teure Behandlungsmaßnahmen werden verzögert oder sind sogar unnötig.
- Eine automatisch regelmäßige Medikamentenverordnung für chronisch Kranke, die
eine besondere Medizin benötigen, und diese ohne besonderen Antrag bei den
Krankenkassen erhalten (Freigabe von Medikamenten).
Medikamentenfreigabe
Medikamente, die nicht im gesetzlichen Gebührenkatalog aufgeführt sind, haben für
Ausnahmepatienten und Notfälle eine große Bedeutung: Sie sind lebensrettend!
Heute kann der Arzt nur nach seinem noch vorhandenen Budget verschreiben. Ist
dies ausgeschöpft, wird dem (oft noch jungen Patienten) die lebensnotwendige
Medizin verwehrt. Dem Opfer Patient bleibt dann nur ein verkürztes Leben mit
Schmerz und Leid! Dies vereinbart sich nicht mit der im Grundgesetz geschriebenen
Recht, dass die Würde des Menschen unantastbar ist! Darf nur der in Würde und
ohne Schmerzen leben, der sich die teuren Medikamente leisten kann? Wird so das
Grundgesetz missachtet?
Wie würden Sie sich fühlen, Frau Ministerin, wenn Ihnen ein lebensnotwendiges,
schmerzlinderndes Präparat verweigert würde?
Sind Sie nicht in der Lage den tausenden Rheuma-Kranken zu helfen, die sich
mühsam zum Arztbesuch schleppen, um ein linderndes Präparat zu bekommen? Die
dann - aufgrund falscher Gesundheitspolitik - keine Medizin bekommen! Oft hat der
Arzt nicht einmal die Zeit für tröstende Worte ...
Frau Ministerin, Sie sind in der Lage - und in der Pflicht - dieser Gesundheitsmisere
Einhalt zu gebieten. Sie haben die Macht, jedem Rheuma-Kranken ein Leben in
Würde und ohne Schmerzen zu ermöglichen. Und Sie haben die Macht, durch die
Freigabe der gesperrten Medikamente aus der roten Liste einen Menschen heilen zu
lassen. Damit dieser Mensch nach seiner Genesung, als wieder eingegliederter
Beitragszahler mit seiner neu gewonnenen Arbeitskraft Ihre Gesundheitspolitik
stärken kann!
Medikamente oder Behandlungen die nicht im gesetzlichen Gebührenkatalog
aufgeführt sind, aber lebensrettend oder lebenserhaltend dringend benötigt werden,
sollten für Ausnahmefälle/Notpatienten freigegeben und von der Krankenkasse
übernommen werden (nicht so wie bei Stefanie Rasche in der ARD-Sendung
„Todkrank und abgeschrieben“, die bis heute keine Hilfe erhält).
Vorteile:
- Dieser Patient verstirbt nicht qualvoll in jungen Jahren, er könnte gesunden oder
am Leben erhalten und sogar wieder ins Arbeitsleben integriert werden, und dann
auch in die Krankenkasse Beiträge einzahlen.
Wir fordern:
- die Überprüfung des MDK und die Eingliederung in eine andere Organisation, damit
dieser nicht mehr nur den von den Krankenkassen üblichen Katalog übernimmt,
- dass die MDK-Doktoren an regelmäßigen Weiterbildungen teilnehmen müssen,
diese nachweisen und die Teilnahme auch überprüft wird,
- mehr Transparenz der Patientenkartei per Gesetz.
Alle erbrachten ärztlichen Leistungen und Diagnosen - ein Ausdruck aus der
Patientenkartei - müssen dem Patienten automatisch (also nicht nur auf
ausdrückliche Nachfrage!) ausgehändigt werden. Zusätzlich bekommt der mündige
Patient eine Kopie der Befunde aller durchgeführten Untersuchungen (Labor, Röntgen
usw.) sowie die
ärztliche Abrechnung. Die Kosten für die Kopien sind vom Patienten selbst zu tragen,
sollten allerdings per Gesetz im reellen Kostenrahmen verankert sein.
Diese Abrechnung reicht der Patient der Krankenkasse ein, diese überweist das
erforderliche Geld an die Praxis. Bei Einreichung der Rechnung bezahlt der Patient
gleichzeitig die Krankenkassengebühr direkt bei der Versicherung. Diese händigt den
Beleg für die gezahlte Praxisgebühr für dieses Quartal aus. Sicher nur ein Beispiel,
wie man es besser machen könnte.
Die Vorteile:
- Ärzte werden nicht mehr dazu missbraucht, die Praxisgebühr für die Krankenkassen
einzufordern. Der dadurch eingesparte Verwaltungsaufwand kommt dem Patienten in
umfangreicheren Beratungsgesprächen zu Gute.
- Der Patient ist in der Lage, seine Behandlung zu verfolgen, ärztliche und
Krankenkassen-Leistungen zu überprüfen und bei Fehlern entsprechend zu handeln.
Fehlerhafte Abrechnungen durch Ärzte werden vermieden.
- Der Untersuchungs- Diagnose- und Behandlungsplan nachvollziehbar und der
Patient motivierter.
- Patienten müssen nicht zum Ausgangsarzt, um eine Überweisung zu holen. Der
Patient spart Zeit und Fahrkosten, die Krankenkasse Kosten für die zusätzliche
Abrechnung des überweisenden Arztes.
- Die Krankenkasse entscheidet individuell, wann und wer von der Praxisgebühr
befreit ist. Zu unrecht eingenommene Beträge durch Ärzte können nicht mehr
vorkommen.
- Eine Einmischung des vorbehandeln anderen Arztes
der in die Folgebehandlung entfällt (durch z.B. gestellte Fehldiagnosen). Der Patient
entscheidet mit behandelnden Arzt - je nach Erkrankungsfall - ob der Vorbehandle
benötigt wird.
Die Übersichtlichkeit hat Vorteile für alle Beteiligten!
Frau Ministerin Ulla Schmidt, wir sind sicher, dass Sie sich unsere Anliegen zu Herzen
nehmen und Ihre Möglichkeiten nutzen werden, chronisch kranke Bürger nach
bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen und ihnen die bestmögliche
Versorgung zukommen zu lassen. Dafür bedanken wir uns schon jetzt!
Anlage:
Unterschriften
Herunterladen