EHEC stand 2013 - Landkreis Leer

Werbung
EHEC
Informationen zur Infektion - Erkrankung – Vermeidung
Darmbakterien der Art Escherichia coli sind Bewohner im Darm von Mensch und Tier und in der Regel
harmlos. Enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC) stellen eine gefährliche Sondergruppe dieser
Kolibakterien. dar und kommen normalerweise nicht im menschlichen Darm vor. Sie können durch Abgabe von
Shiga-Toxinen (=Zellgiften) beim Menschen schwere Krankheitserscheinungen hervorrufen.
Die Mehrzahl der Infektionen durch EHEC-Bakterien verläuft ohne erkennbare klinische
Krankheitserscheinungen. Als häufigstes Symptom tritt wässriger Durchfall auf, der oftmals mit kolikartigen
Bauchschmerzen, Erbrechen und leichtem Fieber einhergeht. In etwa 20% der Fälle treten blutige Durchfälle
auf, bei etwa 5 – 10 % der Erkrankten, insbesondere bei Kindern im Vorschulalter, entwickelt sich als
lebensbedrohliche Komplikation ein hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)
Erreger
Escherichia coli ist ein gram-negatives Stäbchenbakterium
Symptome
Die Mehrzahl der Infektionen durch EHEC-Bakterien verläuft ohne
erkennbare klinische Krankheitserscheinungen. Als häufigstes Symptom
tritt wässriger Durchfall auf, der oftmals mit kolikartigen
Bauchschmerzen, Erbrechen und leichtem Fieber einhergeht. In etwa
20% der Fälle entwickeln sich blutige Durchfälle, die dann insbesondere bei Kindern - sehr häufig in die lebensbedrohliche
Komplikation des hämolytisch-urämischen Syndroms (HUS) übergehen.
Der häufigste Infektionsweg ist die indirekte Übertragung mit oraler
Aufnahme des Erregers durch den Wirt. Als Übertragung auf den
Menschen kommen z.B. Milch- und Fleischprodukte (Wurst, Hackfleisch,
Salami), mit Fäkalien gedüngtes Gemüse (Gurken, Tomaten, Blattsalate)
oder Keimlinge (Sprossen) in Betracht. Die Infektion erfolgt daher meist
durch Verzehr von ungenügend behandelten, Lebensmitteln, d.h.
Lebensmitteln, die
Übertragung
•
nicht ausreichend gewaschen (z.B. Rohkost),
•
nicht abgekocht,
•
nicht durchgebraten (z.B. Hackfleisch) oder
•
nicht pasteurisiert (Milch, Gemüse-, Fruchtsäfte) sind.
Auch bei entsprechend behandelten Produkten kann es durch eine
nachträgliche unhygienische Zubereitung zu einer Kontamination
kommen. Eine weitere, aber seltenere Option stellt die direkte
Übertragung vom Tier zum Menschen dar, z.B. in Landwirtschaftsbetrieben oder Streichelzoos.
In Gemeinschaftseinrichtungen (Altenheim, Kindergarten) ist auch eine
Kontakt- oder Schmierinfektion von Mensch zu Mensch möglich.
Seite 1 von 3
Erstelldatum: 25.09.2013
Inkubationszeit
1-8 Tage
Dauer der
Ansteckungsfähigkeit
Theoretisch ist jemand solange ansteckend, wie er mit dem Stuhl EHEC
Bakterien ausscheidet.
Verhalten
Bei anhaltenden wässrigen Durchfällen, insbesondere wenn sie mit
Bauchkrämpfen einhergehen, sollte immer ein Arzt zu Rate gezogen
werden.
Blutiger Durchfall, vor allem bei Kindern unter 12 Jahren, bedeutet ein
Alarmsignal! In diesen Fällen sollte unverzüglich ein Arzt hinzugezogen
werden. In der Regel wird eine stationäre Behandlung dringend
erforderlich sein.
Eine Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen nach klinischer
Genesung ist im Regelfall möglich, wenn bei drei im Abstand von 1 bis
2 Tagen untersuchten Stuhlproben negative Befunde vorliegen. Ein
schriftliches Attest ist erforderlich.
Persönliche Hygiene
Händewaschen nach dem Toilettengang, vor dem Essen und vor der
Zubereitung von Mahlzeiten ist eine besonders wichtige
Vorbeugungsmaßnahme.
Dies gilt in ganz besonderer Weise für Gemeinschaftseinrichtungen.
Hygiene in Streichelzoos oder auf Bauernhöfen mit Publikumsverkehr
1.Handwaschmöglichkeiten sowie Einmalhandtücher sollten in der
Nähe der Tiere vorhanden sein.
2.Besucher sollten sich nach dem Kontakt mit Tieren und vor dem Essen
die Hände waschen.
3.Kinder sollten beim Umgang mit den Tieren eng beaufsichtigt werden,
um zu verhindern, dass sie gleichzeitig essen oder die Finger
in den Mund stecken.
Umgang mit Lebensmitteln
1. Lebensmittel tierischer Herkunft sollten grundsätzlich nicht roh
verzehrt werden. Fleisch sollte nur gut durchgegart gegessen werden.
Pasteurisierte und ultrahocherhitzte Milch sind unbedenklich.
2.Rohmilch vom Bauern (sog. „ab Hof-Milch“) muss immer abgekocht
werden. Auch Vorzugsmilch, eine ausschließlich von zugelassenen
Betrieben abgegebene Rohmilch, für die nur ein geringes Risiko
besteht, muss für die Angabe in Gemeinschaftseinrichtungen ausreichend
erhitzt werden. Die Mehrzahl der im Handel befindlichen Milchprodukte
ist nicht aus Rohmilch hergestellt bzw. wird nach der Herstellung
wärmebehandelt und ist daher völlig risikolos.
3.Nach dem Kauf müssen rohe Lebensmittel tierischer Herkunft alsbald
im Kühlschrank gelagert werden. Mögliche Schmierinfektionen
durch Auftauwasser tiefgefrorener Lebensmittel sind zu vermeiden
(Auftauwasser sofort beseitigen; kein Kontakt mit Arbeitsflächen
und anderen Lebensmitteln; ggf. Reinigung mit heißem Wasser; bei
Handkontakt anschließend Hände waschen).
Gemäß §6 (1) Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind der
Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod sowie gemäß §7 (1)
der direkte oder indirekte Nachweis namentlich an das zuständige
Gesundheitsamt zu melden.
Gemeinschaftseinrichtungen i. S. des § 33 IfSG sind gemäß § 34 IfSG
Abs. 6 verpflichtet, dem Gesundheitsamt Ausbrüche anzuzeigen.
Wiederzulassung
Hygienemaßnahmen
Meldung und
Maßnahmen bei
Ausbrüchen
Seite 2 von 3
Erstelldatum: 25.09.2013
Wenn Sie Fragen mit Blick auf Hygiene und Infektionsschutz haben, können Sie sich gern an uns wenden
Ihr Gesundheitsamt Leer
Jahnstraße 4
26789 Leer
Tel. 0491 - 926 –
QR Code:
Stadt Borkum – Gemeinde Westoverledingen
Herr Kuikstra App. 1116
Samtgemeinde Hesel – Samtgemeinde Jümme – Gemeinde Uplengen
Herr Kuper
App. 1115
Stadt Leer – Gemeinde Moormerland
Herr Fecht
App. 1110
Stadt Weener – Gemeinde Bunde – Gemeinde Jemgum - Gemeinde Ostrhauderfehn – Gemeinde Rhauderfehn
Herr Uilderks App. 1114
Homepage:
E-Mail:
Fax:
www.landkreis-leer.de
[email protected]
0491–926–1140
Seite 3 von 3
Erstelldatum: 25.09.2013
Herunterladen