EHEC- Enterohämorrhagischer Escherichia coli eine Information

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EHEC- Enterohämorrhagischer Escherichia coli
eine Information des Gesundheitsamtes
Erreger:
Bei EHEC handelt es sich um eine Sonderform von Colibakterien, die zu einer akuten Entzündung des Darms mit Symptomen einer Durchfallerkrankung führen können. Durch Abgabe von
Zellgiften (hier: Shigatoxine) können sie in Einzelfällen, insbesondere bei Kindern, schwere
Krankheitserscheinungen hervorrufen. Bereits wenige Erreger können zu einer Infektion (Ansteckung) bzw. Erkrankung führen.
Übertragungsweg:
EHEC können durch Kontakt mit Rindern, Schafen und Ziegen übertragen werden, da diese Tiere vielfach EHEC mit
dem Kot ausscheiden. Ebenso können Menschen EHEC durch den Verzehr von verunreinigten und nicht ausreichend
erhitzten (s. u.) Lebensmitteln aufnehmen und ggf. erkranken. Auch eine Mensch zu Mensch-Übertragung durch Schmierinfektion (Handkontakt) ist möglich.
Krankheitsverlauf:
Die meisten Infektionen mit EHEC verlaufen unerkannt. Krankheitssymptome bestehen in wässrigen Durchfällen, kolikartigen Bauchschmerzen, Erbrechen und leichtem Fieber. Als Komplikation können blutige Durchfälle hinzukommen.
Abwehrgeschwächte Personen, alte Menschen und Säuglinge/Kleinkinder erkranken häufiger schwer. Im Ausnahmefall
entwickelt sich eine lebensbedrohliche Komplikation, das hämolytisch- urämische Syndrom (HUS), das mitunter zu bleibenden Nierenschäden führt.
Behandlung:
Bei komplikationslosem Verlauf werden keine Antibiotika eingesetzt. Bei starkem Flüssigkeitsverlust ist ein Ausgleich
durch vermehrtes Trinken, angereichert mit Mineralien, ggf. in Form von Infusionen, bei Säuglingen und geschwächten
Menschen notwendig.
Schutzmaßnahmen:
53527/09.2012/
Händewaschen nach dem Toilettengang, vor dem Essen und vor der Zubereitung von
Mahlzeiten ist besonders wichtig. Dies gilt insbesondere für Gemeinschaftseinrichtungen. Bei der Berührung von Tieren auf Bauernhöfen oder in Streichelzoos sollten
Möglichkeiten zum Händewaschen in der Nähe sein und eine Keimaufnahme über den
Mund, bei Kindern durch Beaufsichtigung, vermieden werden.
Lebensmittel tierischer Herkunft sollten grundsätzlich nicht roh verzehrt werden. Rohmilch
vom Bauern muss abgekocht werden. Erzeugnisse aus Rohmilch sollen nicht von Kindern verzehrt werden und sollten direkt nach dem Einkauf gut gekühlt werden. Durch
ausreichendes Erhitzen von Lebensmitteln auf mindestens 90°C oder 70°C für 10 Minuten werden auch im Inneren von festen Speisen, z. B. Fleisch, EHEC-Erreger abgetötet.
Auftauwasser von tiefgefrorenen Lebensmitteln sollte nicht mit anderen Lebensmitteln in Kontakt kommen. Vor Berührung eines anderen Lebensmittels ist die Händereinigung zu beachten.
Der Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen ist bei Verdacht auf und bei Erkrankung an EHEC den dort Beschäftigten
als auch Betreuten für die Dauer der Ausscheidung der Krankheitserreger untersagt. Das Gesundheitsamt kann unter
Auflage bestimmter hygienischer Schutzmaßnahmen Ausnahmen von diesem Verbot zulassen. Die uneingeschränkte
Wiederzulassung ist an eine ärztliche Bescheinigung gebunden, die in der Regel den Nachweis von 3 Stuhlproben ohne
Erregernachweis im Abstand von 1 - 2 Tagen voraussetzt.
Beschäftigte im Lebensmittelbereich dürfen bei Verdacht auf und bei Erkrankung an EHEC nicht tätig sein, solange
Krankheitssymptome bestehen. Werden nach Beendigung der klinischen Symptomatik noch Krankheitserreger ausgeschieden, besteht dieses Tätigkeitsverbot weiter. Das Gesundheitsamt kann Ausnahmen zulassen, wenn durch hinreichende Schutzmaßnahmen eine Verbreitung der Erreger verhindert werden kann. Zur Beendigung der erteilten Auflagen
ist der Nachweis von 3 unauffälligen Stuhlproben im Abstand von 1 - 2 Tagen erforderlich.
Eine SchutzImpfung gegen EHEC gibt es nicht.
Meldepflicht:
Dem Gesundheitsamt sind vom Labor Nachweise von EHEC mitzuteilen. Außerdem ist der Arzt verpflichtet, dem Gesundheitsamt den Krankheitsverdacht, die Erkrankung und den Tod an HUS zu melden. Der Nachweis von 2 EHECErkrankungsfällen, die miteinander in Verbindung stehen, ist ebenso vom Arzt an das Gesundheitsamt zu melden.
Bilder: Pixelio.de | Gerd Altmann | Andreas Morlok
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