Zwischen den einzelnen Teilen einer Initiative muss

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Voraussetzungen Verfassungsinitiative
 Einheit der Materie:
Zwischen den einzelnen Teilen einer
Initiative muss ein sachlicher
Zusammenhang bestehen
 Einheit der Form:
Entweder allgemeine Anregung oder
ausgearbeiteter Entwurf
 Einhaltung zwingendes Völkerrecht
Politische Rechte
1. Wahlrecht
2. Abstimmungen
3. VoIksinitiative
4. Referenden
5. Wahlvorschläge
Inhalt Unterschriftenliste Art. 68 BPR
 Kanton und polit. Gemeinde, wo der
Unterzeichner stimmberechtigt ist
 Titel und Wortlaut der Initiative; das
Datum der Veröffentlichung im
Bundesblatt
 Vorbehaltlose Rückzugsklausel
 Hinweis auf Art. Art. 281 und 282 StGB
 Namen und Adressen von mindestens
sieben oder höchstens 27
stimmberechtigten Urhebern der
Initiative (Initiativkomitee)
Prof. Dr. A. Ruch, ETH Zürich
Volksinitiative – Ablauf
Text Initiativkomitee
⇓
Vorprüfung Bundeskanzlei
Form der Unterschriftenliste, Titel, Übersetzungen
⇓
Unterschriftensammlung
18 Monate
⇓
Einreichung bei Bundeskanzlei
⇓
Überprüfung Bundeskanzlei
Anzahl Unterschriften, Stimmberechtigung
⇓
Verfügung Bundeskanzlei
über Zustandekommen
⇓
Veröffentlichung der Verfügung
⇓
Botschaft Bundesrat an BVers.
⇓
Behandlung in den Räten
⇓
Bundesbeschluss
⇓
Ansetzung Volksabstimmung Bundesrat
⇓
Volksabstimmung
Prof. Dr. A. Ruch, ETH Zürich
Bundesgesetz über die politischen Rechte:
Volksinitiative
Art. 69 Vorprüfung
Aufgaben Bundeskanzlei
1 Vor Beginn der Unterschriftensammlung: Verfügung
über formelle Gesetzesmässigkeit der Unterschriften
liste.
2 Irreführender Titel, kommerzielle/persönliche
Werbung, Gefahr von Verwechslung: Änderung.
3 Prüfung der Initiativtexte auf ihre sprachlichen
Übereinstimmungen – Übersetzungen.
4 Veröffentlichung von Titel und Text der Initiative
sowie der Namen der Urheber im Bundesblatt.
Prof. Dr. A. Ruch, ETH Zürich
Volk
Demokratie
Rechtsstaat
Politische Rechte
Einwohner
Bürger
Stimmberechtigt
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