Folie 1 - ZPG

Werbung
14. Bayerisches Forum AIDS-Prävention, München, 14. – 15. Juli 2015
Änderung der Leitlinien zum HIV-Test
Prof. Dr. Josef Eberle
Max von Pettenkofer-Institut für Hygiene und Medizinische Mikrobiologie, Lehrstuhl
Virologie
Nach 23 Jahren ersetzt und ergänzt die aktuelle Stellungnahme der Gemeinsamen
Diagnostikkommission von DVV (Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von Viruskrankheiten e.V.) und GfV (Gesellschaft für Virologie e.V.) in Kooperation mit der DAIG
(Deutsche AIDS Gesellschaft e.V.), DAGNÄ (Deutsche Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierter e. V.) sowie BÄMI (Berufsverband der
Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie e.V.) die Vorgaben der DVV
zur „Interpretation der Immunoblots zum Nachweis von Antikörpern gegen HIV-1 und HIV-2“
(Habermehl und Maas, 1992).
Die neuen Leitlinien regeln den „Nachweis einer Infektion mit Humanem Immundefizienzvirus (HIV)“ (Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz, 27. Juni
2015, 1–10. doi:10.1007/s00103-015-2174-x).
Vielfältige Gründe für eine Überarbeitung der Empfehlungen zur HIV-Diagnostik hatten sich
in den letzten Jahren angesammelt. So konsolidierte sich die Qualität der Beurteilung von
Immunoblots in den darauf spezialisierten Laboren und dank der Einführung besser
definierter Antigene bei Blotstreifen oder Line-Immuno-Assays wurde die Fehlerrate für
falsch-positive HIV-Bestätigungsteste deutlich reduziert. Die technische Entwicklung bei den
Suchtesten führte über kombinierte Teste zur Erfassung von HIV-1- und HIV-2-Infektionen
zur Entwicklung von Antikörpertesten, die alle derzeit bekannten HIV-Typen erkennen
können und zusätzlich HIV p24-Antigen mit einer Empfindlichkeit von 2 IU/ml erfassen. Mit
diesen Testen schrumpft das sogenannte serologische Fenster am Anfang einer Infektion
von 12 auf 6 Wochen zusammen. Daneben hat der regelmäßige Einsatz von quantitativen
HIV-1 PCR Testen zur Therapieüberwachung den Wunsch nach einer alternativen
Bestätigung mittels Nukleinsäurenachweisverfahren (NAT) nahegelegt. Somit wäre in
Zukunft mit schneller verfügbaren Testergebnissen die Option für einen zügigen
Therapiebeginn offen, vielleicht sogar noch vor einer vollständigen Serokonversion, als
Frühtherapie. Auf alle Fälle ließe sich dadurch mindestens eine Blutabnahme einsparen.
Bayerisches Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung  zpg.bayern.de
14. Bayerisches Forum AIDS-Prävention, München, 14. – 15. Juli 2015
Alle diese Punkte wurden in der neuen Stellungnahme berücksichtigt. Die Verkürzung
des initialen serologischen Fensters auf 6 Wochen gilt allerdings nur beim Einsatz von
laborgestützten Suchtesten der 4. Generation mit hoher Empfindlichkeit und nicht bei
sogenannten „Schnelltesten“, die häufig nur HIV-1 Antikörper nachweisen und allesamt
eine geringere Sensitivität am Anfang der Infektion aufweisen. Der Einsatz der HIVNAT im Rahmen der Stufendiagnostik wird in die aktuellen Empfehlungen zur HIVBestätigungsdiagnostik aufgenommen, obwohl diese Teste ursprünglich nur für die
Verlaufsdiagnostik vorgesehen waren. Die Verwendung von Serum für die NAT
anstelle von Plasma ist mit einer nur geringfügigen Einschränkung der Sensitivität
verbunden. Diesem Umstand wird durch die Empfehlung einer Verlaufskontrolle
Rechnung getragen.
Überlegungen, auf eine zweite Blutprobe generell zu verzichten, wurden aufgrund der
unveränderten Gefahr einer Fehlzuordnung des Materials fallengelassen. Für die
Labore wurden Textvorschläge u. a. für die Befundung nach der Bestätigung des
Suchtests durch Immunverfahren oder NAT gemacht. In diesem Fall erfolgt die
Meldung ans RKI und der Patient wird über den Nachweis einer HIV-Infektion und die
Gefahr einer Probenverwechslung aufgeklärt. Die Einbindung eines auf HIV/AIDS
spezialisierten Klinikers oder Schwerpunktarztes im Rahmen der Abnahme der zweiten
Blutprobe wird angeraten.
Bayerisches Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung  zpg.bayern.de
Herunterladen