Anlage 1 - Wirkstoff AKTUELL zu Lisdexamfetamin2031 KB

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Anlage 1 – Wirkstoff AKTUELL zu Lisdexamfetamin
Ausgabe 5/2015
Wirkstoff Aktuell
EinE information dEr kbv im rahmEn dEs § 73 (8) sgb v in zusammEnarbEit mit dEr arznEimittElkommission dEr dEutschEn ärztEschaft
onlinE untEr: http://ais.kbv.dE
Lisdexamfetamin
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick (Drug Facts)
Indikation:
Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Störungen (ADHS) bei Kindern ab einem Alter von
sechs Jahren, wenn das Ansprechen auf eine zuvor erhaltene Behandlung mit Methylphenidat
(MPH) als klinisch unzureichend angesehen wird.
Empfehlungen zur
wirtschaftlichen
Verordnungsweise:
Medikamentöse Behandlung von Patienten mit ADHS im Kindes- und Jugendalter im Rahmen
eines therapeutischen Gesamtkonzepts. Mittel der ersten Wahl ist MPH. Bei unzureichendem
Ansprechen auf MPH oder Kontraindikationen oder Unverträglichkeiten kann eine Umstellung
auf ein anderes Stimulans (Dexamfetamin bzw. Lisdexamfetamin [LDX]) oder auf Atomoxetin
erfolgen. Evidenzbasierte Daten für eine Überlegenheit eines Wirkstoffs gegenüber dem
anderen liegen nicht vor.
Wirkungsweise:
LDX ist ein Prodrug und wird zu Dexamfetamin hydrolysiert. Es wird angenommen, dass der
Wirkmechanismus vor allem auf einer Steigerung der Freisetzung der Katecholamine Dopamin
und Noradrenalin aus präsynaptischen Nervenendigungen und daraus resultierender erhöhter
synaptischer Konzentration dieser Neurotransmitter beruht.
Kontraindikationen: Anwendung von MAO-Hemmern, Erregungszustände, Hyperthyreose/Thyreotoxikose, HerzKreislauf-Erkrankung, Glaukom, mittelschwere bis schwere Hypertonie
Warnhinweise:
Keine Anwendung bei Kindern oder Jugendlichen mit bekannten Kardiomyopathien,
schwerwiegenden strukturellen Herzanomalien, Herzrhythmusstörungen oder anderen
schwerwiegenden Herzerkrankungen. Vorsicht bei Patienten mit bipolaren Begleiterkrankungen
(Auslösung eines gemischten/manischen Schubs). Die Krampfschwelle kann herabgesetzt
werden. Nur mit Vorsicht anzuwenden bei Patienten, die andere Sympathomimetika erhalten.
Kosten:
Die Kosten einer Behandlung mit LDX betragen jährlich 1314–1442 €.
Studienergebnisse
ADHS-RS-IV-Werte
Studie SPD489-325
Placebo
Lisdexamfetamin
104
98
Studienbeginn (Baseline)
41,0
40,7
Studienende
34,8
16,0
n (FAS 1)
ADHD Rating Scale (RS) total score
Differenz (95 % CI)
–18,6 (–21,5 bis –15,7)
p-Wert im Vergleich zu Placebo
1
< 0,001
full analysis set (fas): alle randomisierten patienten, die eine behandlung und mindestens eine adhd-rs-bewertung nach studienbeginn erhielten.
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Anlage 1 – Wirkstoff AKTUELL zu Lisdexamfetamin
Indikation
LDX ist im Rahmen einer therapeutischen Gesamtstrategie zur Behandlung von Aufmerksamkeitsdefizithyperaktivitäts-störungen (adhs) bei kindern ab einem alter von sechs Jahren indiziert, wenn das ansprechen
auf eine zuvor erhaltene behandlung mit mph als klinisch unzureichend angesehen wird.
Empfehlungen zur wirtschaftlichen Verordnungsweise (1–6)
die behandlung von patienten mit adhs im
kindes- und Jugendalter sollte immer im rahmen
eines therapeutischen gesamtkonzepts erfolgen.
dies muss psychoedukative Elemente für betroffene und deren Eltern beinhalten, des Weiteren
kann es psychotherapie (z. b. kognitiv-behaviorale therapie, interpersonelle therapie), training
sozialer kompetenzen sowie eine medikamentöse
behandlung umfassen. auch lehrer und andere
an der Erziehung beteiligte personen sollten in
die behandlung einbezogen werden.
andere therapeutische maßnahmen allein als unzureichend erwiesen haben“ (7;9). dexamfetamin
ist zugelassen bei kindern und Jugendlichen ab
sechs Jahren mit einer adhs, „die auf eine ausreichend lange behandlung mit mph in maximaler und verträglicher dosis nicht ansprach“ (11),
bei kindern und Jugendlichen ab sechs Jahren.
atomoxetin kann als teil eines umfassenden behandlungsprogramms bei kindern ab sechs Jahren, Jugendlichen und Erwachsenen eingesetzt
werden (12).
Eine arzneimittelbehandlung ist nicht bei allen
kindern mit adhs notwendig. nur wenn mit den
oben genannten, allgemeinen, symptomatischen
maßnahmen in angemessener zeit keine befriedigende besserung erkennbar ist und gefahr für
die weitere Entwicklung des kindes und/oder
eine deutliche beeinträchtigung im leistungsbereich und psychosozialen bereich mit leidensdruck bei kindern/Jugendlichen und Eltern
bestehen, ist eine arzneimitteltherapie indiziert.
selten kann auch bei vorschulkindern bereits ein
behandlungsbedarf für eine medikamentöse therapie gegeben sein, wenn sich mit anderen therapeutischen maßnahmen die therapieziele nicht
erreichen lassen. die medikamentöse therapie
kann notwendig werden, um zunehmende Entwicklungsverzögerung, sekundärstörungen und
ausgrenzung zu verhindern. bei einer therapie
mit stimulanzien im vorschulalter sind Wirkung
und nebenwirkungen denen bei älteren kindern
vergleichbar. bei vorschulkindern muss mit niedrigerer dosis begonnen werden, und es kann häufiger zu Nebenwirkungen und Therapieabbrüchen
kommen.
gemäß aktuellen leitlinien werden stimulanzien,
insbesondere mph, als mittel erster Wahl empfohlen. Die schottische Leitlinie (13) empfiehlt
bei nichtansprechen auf ein erstes stimulans zunächst die umstellung auf ein anderes, während
die britische nicE-leitlinie (14) die umstellung
auf Atomoxetin empfiehlt, wenn MPH in maximal verträglicher dosierung keinen ausreichenden Effekt zeigt. in der kanadischen leitlinie
canadian agency for drugs and technologies in
health (cadth), die einen systematischen review der bis dahin vorhandenen leitlinien darstellt, werden mph und dexamfetamin als mittel
der ersten Wahl vor atomoxetin empfohlen (15).
atomoxetin kann eine option sein bei speziellen
komorbiditäten wie tic-störung, tourette-syndrom, angsterkrankung, substanzmissbrauch.
allerdings entfaltet atomoxetin seine volle Wirkung evtl. erst nach Wochen.
für die arzneimitteltherapie sind in deutschland
verschiedene optionen zugelassen: stimulanzien (mph in unterschiedlichen, auch retardierten formulierungen, dexamfetamin sowie ldX
und atomoxetin). alle dürfen nur „im rahmen
einer therapeutischen gesamtstrategie“ (7–11)
bzw. „als teil eines umfassenden behandlungsprogramms“ (12) eingesetzt werden. gemäß der
zulassung in deutschland kann mph angewandt
werden bei kindern ab sechs Jahren, „wenn sich
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vor behandlungsbeginn soll eine sorgfältige untersuchung stattfinden, die neben einer ausführlichen Eigen-, familien- und sozialanamnese die
körperliche und neurologische untersuchung beinhaltet und Entwicklungsaspekte beachtet. insbesondere ist es notwendig, den patienten hinsichtlich seines kardiovaskulären status einschließlich
blutdruck und herzfrequenz zu beurteilen. bei
hinweisen auf eine herzerkrankung des patienten
oder familiärer kardiologischer vorbelastungen
sind weiterführende kardiologische untersuchungen zu veranlassen. für die notwendigkeit routinemäßiger laborchemischer blutuntersuchungen
vor medikamentöser therapie wird in verschiedenen leitlinien keine Evidenz angegeben. da
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aber das langfristige Sicherheitsprofil von keinem
der Wirkstoffe vollständig bekannt ist, kann zum
ausschluss/Erkennen eventuell vorbestehender
auffälligkeiten eine blutuntersuchung (großes
blutbild, schilddrüsen-, leber-, nierenwerte) indiziert sein. nach Erreichen der Erhaltungsdosis
kann eine weitere laborkontrolle empfehlenswert
sein, da in seltenen fällen unter stimulanzien allergische reaktionen des blutbildenden systems
oder leberschädigungen beschrieben wurden.
darüber hinaus sollten vor beginn der behandlung körpergröße und -gewicht erfasst und in einem Wachstumsdiagramm dokumentiert werden.
Wirksamkeit und weitere notwendigkeit der medikation sind regelmäßig, z. b. anlässlich einer
folgeverordnung zu überprüfen. Empfohlen werden vierteljährliche gespräche mit patient und
Eltern, bei bedarf auch mit Erziehern/lehrern.
bei akuten problemen sollte zeitnah Erreichbarkeit gewährleistet sein (kriseninterventionsbereitschaft). vorgeschrieben sind halbjährliche
Untersuchungen mit Bestimmung und grafischer
dokumentation von blutdruck, herzfrequenz,
körpergewicht und körpergröße. blutuntersuchungen während der behandlung sind nur bei
auftreten von nebenwirkungen wie z. b. anorexie, starkem gewichtsverlust und bei symptomen
mit hinweis auf blut-/darm-/lebererkrankungen
notwendig. routinemäßige blutuntersuchungen
sind nicht nötig.
im behandlungsverlauf sollte die notwendigkeit
einer dosisanpassung bei gewichtsabnahme bzw.
verzögerung des längenwachstums überprüft
werden. des Weiteren kann eine dosisanpassung
wegen unerwünschter arzneimittelwirkungen,
unzureichender Wirkung, änderung der lebenssituation und entwicklungsbedingten veränderungen (z. b. pubertät) nötig werden. veränderungen
der dosis sollten in kleinen schritten und nach
ausreichend langer beobachtungszeit durchgeführt werden. nebenwirkungen können durch
änderung der Einnahmezeiten, dosisreduzierung
oder Wechsel auf ein präparat mit anderer Wirkdauer verringert werden. die medikation muss
in der regel zunächst 6–12 monate lang täglich
eingenommen werden. falls die beeinträchtigungen durch die adhs-symptomatik überwiegend im schulischen kontext auftreten, kann ein
intermittierendes aussetzen der medikation an
schulfreien tagen erwogen werden. die therapie
muss so lange fortgesetzt werden, wie die adhssymptomatik weiter vorhanden ist, individuelle
kompensationsstrategien für die kernsymptomatik noch nicht ausreichend erworben wurden oder
eine deutliche beeinträchtigung der lebensqualität weiterhin besteht.
bei der therapie mit einem stimulans sollte die
Ersteinstellung mit einer nicht retardierten, rasch
freisetzenden darreichungsform erfolgen, da so
die individuell erforderliche dosis besser ermittelt werden kann (mph-titrierung). nach erfolgter Dosisfindung ist häufig die Umstellung auf ein
Fertigarzneimittel mit modifizierter Freisetzung
(retardform) sinnvoll. bei nicht ausreichender
Wirkung oder nicht tolerablen nebenwirkungen
ist ein Wechsel von mph zu atomoxetin, dexamfetamin oder ldX zu versuchen.
ldX unterliegt wie andere stimulanzien den
verordnungseinschränkungen und -ausschlüssen
in der arzneimittelversorgung durch die arzneimittel-richtlinie (am-rl, anlage iii, nr. 44)
und darf nur bei kindern (ab sechs Jahren) und
Jugendlichen bei hyperkinetischer störung bzw.
Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung
(ads/adhs) im rahmen einer therapeutischen
gesamtstrategie, wenn sich andere maßnahmen
allein als unzureichend erwiesen haben, angewendet werden.
die therapie muss von einem arzt begonnen und
überwacht werden, der angemessenes Wissen oder
Erfahrung in der behandlung von adhs besitzt.
laut am-rl darf ldX nur von einem spezialisten für verhaltensstörungen bei kindern und/oder
Jugendlichen verordnet (fachärztinnen/fachärzte
für kinder- und Jugendmedizin; für kinder- und
Jugendpsychiatrie und -psychotherapie; für nervenheilkunde, für neurologie und/oder psychiatrie, für psychiatrie und psychotherapie oder für
psychosomatische medizin und psychotherapie
sowie ärztliche psychotherapeuten mit einer zusatzqualifikation zur Behandlung von Kindern
und Jugendlichen nach § 5 abs. 4 der psychotherapie-vereinbarungen) und unter dessen aufsicht
angewendet werden. in ausnahmefällen dürfen
auch hausärztinnen/hausärzte folgeverordnungen vornehmen, wenn gewährleistet ist, dass die
aufsicht durch einen spezialisten für verhaltensstörungen erfolgt.
aus sicht des gemeinsamen bundesausschusses
(g-ba) wurde in dem verfahren zur frühen nutzenbewertung nach § 35a sgb v für ldX kein
zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen ver-
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gleichstherapie atomoxetin belegt. die vom hersteller vorgelegte studie ist nach auffassung des
g-ba für die bewertung des zusatznutzens ungeeignet, da weder ldX noch das im vergleichsarm eingesetzte atomoxetin zulassungskonform
angewendet wurden. für beide Wirkstoffe gilt
laut zulassung, dass sie nur im rahmen einer
multimodalen adhs-therapie (therapeutische
gesamtstrategie) angewendet werden dürfen.
auch die am-rl sieht in anlage iii, nr. 44 einen
verordnungsausschluss von stimulanzien vor,
falls sie nicht im rahmen einer therapeutischen
gesamtstrategie angewendet werden. in der studie wurden jedoch keine Einschlusskriterien für
bereits durchgeführte psychologische, pädagogische oder soziale Maßnahmen definiert. Im Rahmen der studie bestanden keine möglichkeit der
Einleitung und nur eingeschränkte möglichkeiten
der fortsetzung solcher maßnahmen. Eine entsprechende beratung der patienten (und Eltern)
wurde nicht vorgenommen oder dokumentiert.
darüber hinaus war die behandlungsdauer von
sechs Wochen in der studie für eine chronische
Erkrankung wie adhs zu kurz (16).
Kosten
Wirkstoff
DDDAngaben
(mg)1
Präparat
Dosis/Tag2
Kosten für
1 Jahr [€]3,4
30 mg
1313,51
50 mg
1418,02
70 mg
1441,99
10 mg
1041,13
20 mg
2082,25
40 mg
4164,50
10 mg
161,76
20 mg
323,51
60 mg
970,54
10 mg
158,99
20 mg
317,99
60 mg
874,03
10 mg
120,96
20 mg
241,92
60 mg
614,95
10 mg
219,13
20 mg
304,32
60 mg
876,78
10 mg
181,41
20 mg
305,94
60 mg
826,63
10 mg
164,91
20 mg
303,68
60 mg
879,16
18 mg
549,93
27 mg
525,60
36 mg
633,28
54 mg
854,46
18 mg
353,44
36 mg
552,97
54 mg
774,16
Stimulanzien
Lisdexamfetamindimesilat
Elvanse®
30 mg, 50 mg, 70 mg Hartkapseln
305
Dexamfetaminhemisulfat
Attentin®
5 mg Tabletten
155
Methylphenidathydrochlorid
Ritalin®
10 mg Tabletten
305
Methylphenidathydrochlorid
Medikinet®
10 mg, 20 mg Tabletten
305
Methylphenidathydrochlorid
Generikum
10 mg, 20 mg Tabletten
305
Methylphenidathydrochlorid
Ritalin® LA
10 mg, 20 mg, 30 mg Hartkapseln mit
veränderter Wirkstofffreisetzung
305
Methylphenidathydrochlorid
Medikinet retard
10 mg, 20 mg, 60 mg Hartkapseln mit
veränderter Wirkstofffreisetzung
305
Methylphenidathydrochlorid
Equasym®
10 mg, 20 mg, 30 mg Hartkapseln mit
veränderter Wirkstofffreisetzung
305
Methylphenidathydrochlorid
Concerta®
18 mg, 27 mg, 36 mg, 54 mg Retardtabletten
30
Methylphenidathydrochlorid
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®
Generikum
18 mg, 36 mg, 54 mg Retardtabletten
5
305
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Anlage 1 – Wirkstoff AKTUELL zu Lisdexamfetamin
Wirkstoff
DDDAngaben
(mg)1
Präparat
Kosten für
1 Jahr [€]3,4
Dosis/Tag2
Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer
≤ 70 kg:
Atomoxetin
0,5 mg/kg
1,2 mg/kg
Strattera®
18 mg, 40 mg, 80 mg, 100 mg Hartkapseln
80
1205,026
1236,966
> 70 kg:
40 mg
80 mg
100 mg
1236,96
1611,61
1762,95
Stand Lauertaxe: 15.10.2015
1
nach (17) für orale Darreichungsformen; 2Dosierung gemäß Fachinformation (FI); 3Kostenberechnung bezogen auf die Tagesdosis der
FI anhand des kostengünstigsten Präparates einschließlich Import; gesetzliche Pflichtrabatte der Apotheken und pharmazeutischen
Unternehmen wurden berücksichtigt; 4Kostenberechnung ohne Berücksichtigung der Dosistitration; 5Kinder-DDD; 6Berechnet für ein 30 kg
schweres Kind.
Wirkungsweise (1)
ldX ist eine pharmakologisch inaktive vorstufe
(prodrug) und wird von den Erythrozyten zu dexamfetamin hydrolysiert, welches für die aktivität des
arzneimittels verantwortlich ist. bei den amphetaminen handelt es sich um indirekt wirkende sympathomimetische amine mit zns-stimulierender aktivität.
der mechanismus der therapeutischen Wirkung von
amphetamin bei adhs ist nicht vollständig geklärt.
Es wird jedoch angenommen, dass er vor allem auf
einer steigerung der freisetzung der katecholamine
dopamin und noradrenalin aus präsynaptischen nervenendigungen und daraus resultierender erhöhter
synaptischer konzentration dieser neurotransmitter
beruht. in präklinischen modellen bewirkt ldX im
vergleich zu dexamfetamin einen geringeren, aber
nachhaltigeren Anstieg des striatalen Dopaminefflux
und weist einen verbesserten therapeutischen index
auf. ldX wird vorwiegend über den urin (96 %) ausgeschieden, die Eliminationshalbwertszeit beträgt elf
stunden.
Wirksamkeit (1)
in eine phase-3-zulassungsstudie (spd489-325) wurden 336 patienten im alter von 6 bis 17 Jahren eingeschlossen. in dieser siebenwöchigen randomisierten,
placebokontrollierten doppelblindstudie mit aktivem
komparator (retardiertes mph) zeigte ldX anhand
der adhs-skala „adhs-rs-iv“ (primärer Endpunkt)
eine signifikant höhere Wirksamkeit als Placebo. Die
um den placebowert korrigierte mittlere reduktion
des adhs-rs-iv-gesamtwertes gegenüber dem studienstartpunkt (baseline) betrug bei den mit ldX
behandelten Patienten 18,6 (95 % Konfidenzintervall
[ci] –21,5 bis –15,7; p < 0,001), bei den studienteilnehmern, die retardiertes mph erhielten, 13,0 (95 % ci
–15,9 bis –10,2; p < 0,001) (tabelle 1).
Tabelle 1: Studie SPD489-325 – Veränderung des ADHS-RS-IV-Wertes
Studienergebnisse
Studie SPD489-325
Placebo
104
n (FAS2)
ADHD Rating Scale (RS) total score
Studienbeginn (Baseline)
41,0
Studienende
34,8
Differenz (95 % CI)
40,7
16,0
–18,6 (–21,5 bis –15,7)
p-Wert im Vergleich zu Placebo
< 0,001
in einer weiteren randomisierten, doppelblinden
studie (spd489-317) wurden ldX und atomoxetin
hinsichtlich Wirksamkeit und sicherheit miteinander
verglichen. primärer Endpunkt der studie war die zeit
bis zum Ansprechen (definiert durch einen Score auf
2
ADHS-RS-IV-Werte
Lisdexamfetamin
98
der clinical global impression [cgi] scale von 1
oder 2). unter atomoxetin wurde eine mediane zeit
bis zum ansprechen von 21 tagen (95 % ci 14,0–
23,0) gefunden, unter ldX von 12 tagen (95 % ci
8,0–16,0; p = 0,001).
full analysis set (fas): alle randomisierten patienten, die eine behandlung erhielten und mindestens eine adhd-rs-bewertung nach studienbeginn.
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Anlage 1 – Wirkstoff AKTUELL zu Lisdexamfetamin
Nebenwirkungen, Risiken und Vorsichtsmaßnahmen (1)3
Kontraindikationen
Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder
einen der sonstigen bestandteile
gleichzeitige anwendung von monoaminoxidasehemmern (mao-hemmern) oder anwendung innerhalb von 14 tagen nach behandlung
mit mao-hemmern (da es zu einer hypertensiven krise kommen kann)
hyperthyreose oder thyreotoxikose
Erregungszustände
symptomatische herz-kreislauf-Erkrankung
fortgeschrittene arteriosklerose
mittelschwere bis schwere hypertonie
glaukom
Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen
stimulanzien einschließlich ldX haben ein potenzial für missbrauch, fehlgebrauch, abhängigkeit und zweckentfremdung, welches bei
der verordnung bedacht werden sollte. patienten mit drogenmissbrauch oder -abhängigkeit
in der vorgeschichte sollten stimulanzien nur
mit vorsicht verschrieben werden.
stimulanzien sollten generell nicht angewendet
werden bei kindern oder Jugendlichen mit bekannten schwerwiegenden strukturellen herzanomalien, kardiomyopathien, schwerwiegenden herzrhythmusstörungen oder anderen
schwerwiegenden herzerkrankungen, die sie
einer erhöhten gefährdung für die sympathomimetischen Wirkungen eines stimulierenden
arzneimittels aussetzen könnten. bei diesen
kindern traten plötzliche todesfälle auf.
stimulanzien rufen geringfügige anstiege
des durchschnittlichen blutdrucks (um ca.
2–4 mmhg) und der durchschnittlichen herzfrequenz (um etwa 3–6/min) hervor, in Einzelfällen kann es auch zu stärkeren anstiegen
kommen. Es ist daher vorsicht geboten bei
der behandlung von patienten, deren grunderkrankungen durch blutdruck- oder herzfrequenzanstiege negativ beeinflusst werden
könnten, z. b. bei denjenigen mit vorbestehender Hypertonie, Herzinsuffizienz, kürzlich
durchgemachtem myokardinfarkt oder kammerarrhythmie.
bei allen patienten, für die eine behandlung
mit stimulanzien in betracht kommt, sollte eine
sorgfältige anamnese erhoben (einschließlich
beurteilung der familienanamnese auf plötzlichen tod oder kammerarrhythmien) und eine
körperliche untersuchung auf bestehende herzerkrankungen durchgeführt werden. Weiterführende herzuntersuchungen sollten erfolgen,
wenn die befunde auf eine solche Erkrankung
hinweisen (z. b. Elektrokardiogramm oder
Echokardiographie). patienten, bei denen unter
der behandlung mit stimulanzien symptome
wie thoraxschmerzen bei belastung, unklare
synkope oder andere symptome, die auf eine
herzerkrankung schließen lassen, auftreten,
sollten umgehend kardial untersucht werden.
besondere vorsicht ist bei der anwendung von
stimulanzien zur behandlung von adhs bei
patienten mit bipolaren begleiterkrankungen
geboten, da bei solchen patienten bedenken
wegen einer möglichen auslösung eines gemischten/manischen schubs bestehen.
unter der behandlung neu auftretende psychotische (z. b. halluzinationen, Wahnvorstellungen) oder manische symptome bei kindern
und Jugendlichen ohne anamnestisch bekannte
entsprechende vorerkrankung, können durch
stimulanzien in üblichen dosierungen hervorgerufen werden. Wenn solche symptome auftreten, sollte an einen möglichen kausalen zusammenhang mit dem stimulans gedacht und
ein abbruch der therapie in Erwägung gezogen
werden.
unter stimulanzien wurde über eine verschlimmerung von motorischen und verbalen tics und
des tourette-syndroms berichtet. daher sind
kinder und deren familien vor der anwendung
von stimulanzien klinisch auf tics und das
tourette-syndrom zu untersuchen.
stimulanzien wurden mit einer verlangsamung
der gewichtszunahme und einer geringeren
endgültigen körpergröße in verbindung gebracht. appetit, körpergröße und gewicht sollten daher mindestens alle sechs monate erfasst
und anhand eines Wachstumsdiagramms dokumentiert werden. patienten, die nicht wie erwartet wachsen oder an körpergewicht zunehmen, müssen möglicherweise ihre behandlung
unterbrechen.
klinisch spricht einiges dafür, dass stimulanzien bei patienten mit anamnestisch bekannten
krampfanfällen, bei patienten mit bekannten
EEg-auffälligkeiten ohne krampfanfälle in
der anamnese und sehr selten auch bei patienten ohne anamnestisch bekannte krampfanfälle
und ohne EEg-hinweise auf krampfanfälle in
der vorgeschichte die krampfschwelle herabsetzen können. Wenn die Anfallshäufigkeit zunimmt oder neue anfälle auftreten, sollte ldX
abgesetzt werden.
zur minimierung des risikos einer möglichen
Überdosierung durch den patienten ist die geringste mögliche menge von ldX zu verordnen bzw. abzugeben.
ldX sollte bei patienten, die andere sympathomimetika anwenden, nur mit vorsicht angewendet werden.
3
die informationen zu nebenwirkungen, risiken und vorsichtsmaßnahmen erheben keinen anspruch auf vollständigkeit. Weitere informationen sind der fachinformation
zu entnehmen. aktuelle Warnhinweise wie z. b. rote-hand-briefe sind zu beachten.
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Wechselwirkungen
ascorbinsäure, thiaziddiuretika, proteinreiche
Ernährung, diabetes mellitus und eine respiratorische azidose, die eine ansäuerung des
urins bewirken, steigern die ausscheidung von
amphetamin im urin und verkürzen dessen
halbwertszeit. natriumhydrogencarbonat und
andere substanzen sowie zustände (Ernährung
mit hohem anteil an obst und gemüse, harnwegsinfektionen, Erbrechen), die eine alkalisierung des urins bewirken, vermindern die
ausscheidung von amphetamin im urin und
verlängern dessen halbwertszeit.
amphetamine sollten während oder innerhalb
von 14 tagen nach der gabe von mao-hemmern nicht angewendet werden, da es sonst zu
einer vermehrten freisetzung von noradrenalin
und anderen monoaminen kommen kann. dies
kann starke kopfschmerzen und weitere anzeichen einer hypertensiven krise hervorrufen.
Es kann zu verschiedenen toxischen neurologischen Wirkungen und maligner hyperpyrexie kommen, in manchen fällen mit tödlichem
verlauf.
Nebenwirkungen
sehr häufig (≥ 1/10)
verminderter Appetit, Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Gewichtsabnahme
häufig (≥ 1/100, < 1/10)
Tic, Affektlabilität, Aggression, Schwindel, Somnolenz, Mundtrockenheit,
Durchfall, Obstipation, Oberbauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Hautausschlag, Reizbarkeit, Müdigkeit, Fieber
gelegentlich
(≥ 1/1000, < 1/100)
Überempfindlichkeit, Agitiertheit, Angst, Logorrhoe, Depression, Dysphorie,
psychomotorische Hyperaktivität, Zähneknirschen, Dermatillomanie, Manie,
Halluzinationen, Aggression, Schwindel, Somnolenz
Häufigkeit nicht bekannt
anaphylaktische Reaktion, Euphorie, psychotische Episoden, Dyskinesie
Hinweise zu besonderen Patientengruppen
Kinder und Jugendliche
Ab sechs Jahren zugelassen.
Patienten mit
eingeschränkter
Nierenfunktion
Aufgrund der bei schwerer Niereninsuffizienz (GFR 15 bis < 30 ml/min/1,73 m2
oder CrCl < 30 ml/min) verminderten Clearance sollte bei diesen Patienten eine
Höchstdosis von 50 mg/Tag nicht überschritten werden. Bei dialysepflichtigen
Patienten sollte eine weitere Dosisreduktion erwogen werden. LDX ist nicht
dialysierbar.
Patienten mit
eingeschränkter
Leberfunktion
Bei Patienten mit eingeschränkter Leberfunktion wurden keine Studien durchgeführt.
Anwendung bei
Schwangeren und
Stillenden
Keine Anwendung während der Schwangerschaft und Stillzeit.
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Literatur
1. Medicines and Healthcare products Regulatory Agency
(MHRA): Elvanse® - Lisedamfetamindimesilat: Public Assessment Report (PAR): http://www.mhra.gov.uk/home/groups/par/
documents/websiteresources/con261790.pdf. Zuletzt geprüft:
26. Oktober 2015.
2. Scottish Medicines Consortium: Lisdexamfetamindimesilat
(Elvanse®):
http://www.scottishmedicines.org.uk/files/advice/
lisdexamfetamine_dimesylate__Elvanse__FINAL_April_2013_
Amended_26.04.13_for_website.pdf. Date Advice Published:
5. April 2013. Zuletzt geprüft: 26.Oktober 2015.
3. Arbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendärzte e.V.: Leitlinie
ADHS bei Kindern und Jugendlichen (Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung): http://www.ag-adhs.de/uploads/
Leitlinie2014fertig_korrmedikamTeilLesefassungkorrK
PG2942014_.pdf. Aktualisierte Fassung Januar 2007 mit Update des Kapitels "Medikamentöse Therapie" März 2014. Zuletzt geprüft: 26. Oktober 2015.
4. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der
Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über
die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
nach § 35a SGB V - Lisdexamfetamindimesilat: https://www.gba.de/informationen/nutzenbewertung/71/#tab/beschluesse.
Berlin, 20. März 2014. Zuletzt geprüft 26. Oktober 2015.
5. Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ):
Stellungnahme der AkdÄ zur Nutzenbewertung nach § 35a
SGB V - Lisdexamfetamindimesilat, Nr. 186, A13-24, Version
1.0. Berlin, 23. September 2013.
6. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Anlage III - Übersicht über Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse in der
Arzneimittelversorgung durch die Arzneimittel-Richtlinie und
aufgrund anderer Vorschriften (§ 34 Absatz 1 Satz 6 und Absatz
3 SGB V), Hinweise zur wirtschaftlichen Verordnungsweise von
nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für Kinder bis
zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie
Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse von sonstigen
Produkten, Nr. 44: https://www.g-ba.de/downloads/83-691-382/
AM-RL-III-Verordnungseinschraenkung_2015-09-02.pdf. Berlin,
2. September 2015. Zuletzt geprüft: 26. Oktober 2015.
7. Novartis Pharma GmbH: Fachinformation "Ritalin® 10 mg
Tabletten". Stand: Oktober 2014.
8. Shire Pharmaceutical Contracts Ltd: Fachinformation "Elvanse®
30 mg/50 mg/70 mg, Hartkapseln". Stand: Januar 2015.
9. Janssen-Cilag GmbH: Fachinformation "Concerta® 27 mg Retardtabletten". Stand: März 2015.
10. Medice Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG: Fachinformation
"Medikinet® 5 mg/10mg/20 mg Tabletten". Stand: Mai 2014.
11. Medice Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG: Fachinformation
"Attentin® 5 mg, Tablette". Stand: August 2014.
12. Lilly Deutschland GmbH: Fachinformation "Strattera®". Stand:
Juni 2015.
13. Scottish Intercollegiate Guidelines Network (SIGN): Management of attention deficit and hyperkinetic disorders in children
and young people. A national clinical guideline. Nr. 112. Edinburgh, Oktober 2009.
14. National Institute for Health and Clinical Excellence (NICE), National Collaborating Centre for Mental Health: Attention deficit
hyperactivity disorder. The NICE Guideline on Diagnosis and
Management of ADHD in Children, Young People and Adults.
National Clinical Practice Guideline Number 72. The British
Psychological Society and The Royal College of Psychiatrists.
London, 2009.
15. Canadian Agency for Drugs and Technologies in Health
(CADTH): Summary of Current Evidence - Guidelines and Recommendations for ADHD in Children and Adolescents. Ottawa,
Oktober 2011.
16. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Frühe Nutzenbewertung - Lisdexamfetamindimesilat: http://www.kbv.de/
html/3746.php. Zuletzt geprüft: 26. Oktober 2015.
17. GKV-Arzneimittelindex im Wissenschaftlichen Institut der AOK
(WIdO): Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation
und Information (DIMDI) (Hrsg.): Anatomisch-therapeutischchemische Klassifikation mit Tagesdosen. Amtliche Fassung
des ATC-Index mit DDD-Angaben für Deutschland im Jahre
2015. Berlin: DIMDI, 2015.
© Wirkstoff aktuEll ist eine information der KBV in kooperation mit der ArzneimittelKomission der deutschen ärzteschAft
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Stand: 26.10.2015
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KVT – Rundschreiben 1/2016
22.01.16 13:03
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