Steckbrief - fsp.stadtplanung

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Gemeindeverwaltungsverband March-Umkirch
5. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes
„Sportpark Umkirch“
Stand: 18.10.2016
Fassung: Frühzeitige Beteiligung
STECKBRIEF
„Sportpark Umkirch“
Umkirch
Flächendaten
FNP Darstellung
Größe: 10,61 ha
bisher: Sportgelände
(Grünflächen mit entsprechenden Zweckbestimmungen), Landwirtschaft
•
Umgestaltung und Ergänzung des bestehenden Sportgeländes im Süden der Gemeinde entsprechend dem Sportstättenkonzept
geplant: Sportfläche,
Grünfläche, Sonderbauund Verkehrsflächen
•
Berücksichtigung der übergeordneten, v.a.
naturschutzrechtlichen Planungen
Nutzung: Sportgelände, Landwirtschaft, Wiesenflächen
Lage: im Süden der Gemeinde
Umkirch
Topographie: eben
Entwicklungsziele
Übergeordnete räumliche Planungen und rechtliche Vorgaben
Lage am FFH-Gebiet „Mooswälder bei Freiburg“ Nr. 7912311
Lage am Landschaftsschutzgebiet „Mooswald“ Nr. 3.15.037
Lage an den Biotopen „Feldgehölz o Umkirch“ Nr. 179123150073 und „Bachröhricht S Umkirch“ Nr.
179123150074
Gewässerrandstreifen gem. § 68 b Wassergesetz BW
Lage im Überschwemmungsgebiet HQ 100
Bewertungskriterien für Mensch, Siedlung und Umwelt (Schutzgüter)
Lage / Standortgunst / Entwicklungspotenzial
Eignung
Das Plangebiet liegt im Süden der Gemeinde, angrenzend an die bestehende Bebauung sowie die Schule. Die Fläche wird bereits in großen Teilen durch sportliche
Anlagen genutzt und soll im Zuge der Änderung umgestaltet und erweitert werden.
Es ist gut angebunden und durch die bestehenden Anlagen können Synergieeffekte
auch zusammen mit der Entwicklung der Schule generiert werden.
Geeignet
Erschließbarkeit / Entwicklungsökonomie
Eignung
Geeignet
Das Plangebiet ist über den Mundenhofer Weg bereits erschlossen. Dieser ist ausreichend dimensioniert, er wird im Zuge der Realisierung des Sportkonzeptes jedoch
optimiert. Darüber hinaus kann durch die Erweiterung der bestehenden Anlagen
gegenüber der Neuausweisung entsprechender Flächen an einem anderen Standort
die Neuerschließung minimiert werden.
Nutzungskonflikte / Immissionen (Umweltbelang Mensch)
Erheblichkeit / Konflikte
Das Plangebiet wird bereits großteils als Sportfläche genutzt. Neu in Anspruch genommene Flächen liegen nur im Osten bzw. Südosten, so dass durch die Entfernung zur bestehenden Bebauung davon auszugehen ist, dass keine Nutzungskonflikte generiert werden. Darüber hinaus werden im Zuge der Umsetzung des Konzeptes die lärmintensiven Nutzungen (Trainingsplätze) nach Osten verlagert, so
dass eher von einer Minimierung der Konflikte ausgegangen werden kann.
Gering
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Gemeindeverwaltungsverband March-Umkirch
5. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes
„Sportpark Umkirch“
Stand: 18.10.2016
Fassung: Frühzeitige Beteiligung
STECKBRIEF
Die Fläche wird aktuell landwirtschaftlich genutzt. Durch die Planungen gehen diese
Flächen der Landwirtschaft verloren.
Für gegebenenfalls notwendige externe Ausgleichsmaßnahmen sollten keine weiteren landwirtschaftlichen Flächen in Anspruch genommen
werden.
Kultur- und sonstige Sachgüter
Erheblichkeit / Konflikte
Sind nicht bekannt
Keine
Landschafts- und Ortsbild, Erholung
Erheblichkeit / Konflikte
Das Planungsgebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Umkirch und grenzt im
Norden an den gehölzbestandenen Mühlbach bzw. im Nordwesten an bewaldete
Flächen. Nördlich des Mühlbachs liegt das Schulzentrum von Umkirch mit Sporthallen, Parkplätzen und Grünanlagen. Im Westen und Norden grenzen ein Wohngebiet
und ein öffentlicher Park an die gehölzbestandenen Grünflächen des Hallen- Freibadgeländes. Nach Osten und Süden geht das Untersuchungsgebiet in landwirtschaftlich genutzte Flächen über.
Gering
Die bestehenden Sportanlagen, das Hallen- und Freibad u.a. Freizeiteinrichtungen
sind für die ortsgebundene Erholung von hoher Bedeutung.
Der Konfliktschwerpunkt liegt
in der weiteren Überbauung
und der Beeinträchtigung
eines siedlungsnahen Freiraums mit mittlerer Bedeutung
für die landschaftsgebundene
Erholung durch die geplante
Erweiterung des bestehenden
Sportparks von Umkirch.
Nach dem Landschaftsrahmenplan kommt der freien Landschaft im Osten und Süden eine mittlere Bedeutung als „strukturarmes Offenlandgebiet mit mäßig intensiver Durch eine geeignete EingrüNutzung“ zu.
nung kann eine Minderung
des Konflikts erreicht werden.
Das Untersuchungsgebiet ist nach Norden, durch das Landschaftsschutzgebiet Nr.
3.15.037 „Mooswald“ begrenzt.
Boden
Erheblichkeit / Konflikte
Boden: Als Bodentyp treten hier überwiegend Gley-Braunerde, weniger häufig
Braunerde-Gley und Gley, aus lösslehmhaltiger Deckschicht über Niederterrassenschotter auf.
Bewertung: Die mittel bis mäßig tiefgründigen Böden mit hoher Wasserdurchlässigkeit sind für die Natürliche Bodenfruchtbarkeit von mittlerer Bedeutung (Bewertungsstufe 2) und als Filter und Puffer für Schadstoffe von geringer Bedeutung
(Bewertungsstufe 1). Als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sind die Böden
von sehr hoher Bedeutung (Bewertungsstufe 4).
Hoch
Der Konfliktschwerpunkt ist im
Bereich geplanter Versiegelung und Überbauung durch
Verlust der Bodenfunktionen
zu erwarten.
Als Standort für natürliche Vegetation wird die Bewertungsklasse hoch bis sehr
hoch(3 – 4) nicht erreicht.
Grundwasser
Erheblichkeit / Konflikte
Die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen wird im
Hinblick auf die Filter- und Pufferfunktion der Grundwasserdeckschichten (Bodenfunktionen) abgeschätzt. Aufgrund des geringen Filter- und Puffervermögens der
Bodendeckschicht und des hoch anstehenden Grundwassers ergeben sich Risiken
für die Grundwasserqualität bei wasserlöslichen Schadstoffen.
Mittel
Der Konfliktschwerpunkt liegt
durch Versiegelung in der
Verringerung der Grundwasserneubildung. Durch OberNach dem Landschaftsrahmenplan kommt dem Planungsgebiet eine mittlere Bedeu- flächenwasserversickerung
über belebte Bodenschichten
tung als Bereich mit sehr hohen Grundwasservorkommen sowie Bereich mit sehr
kann eine Minderung dieses
hoher Grundwasserneubildung aus Niederschlagswasser zu. Weiterhin liegt das
Konfliktes erreicht werden.
Untersuchungsgebiet in einem Bereich mit geringem, mittlerem GrundwasserflurabEine Oberflächenwasserverstand (2 m und weniger).
sickerung über belebte Bodenschichten zur Minderung
dieses Konfliktes sollte daher
untersucht werden. Des Weiteren sollte die Flächenversiegelung auf das unbedingt
notwendige Minimum reduziert werden.
Mögliche hoch anstehende
Grundwasserstände sind zu
beachten.
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5. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes
„Sportpark Umkirch“
Stand: 18.10.2016
Fassung: Frühzeitige Beteiligung
STECKBRIEF
Oberflächenwasser
Erheblichkeit / Konflikte
Am nördlichen Gebietsrand verläuft der Mühlenbach mit begleitender Gehölzgalerie. Mittel
Das leicht geschwungene Gewässer weißt keine Sohlen- und Uferbefestigungen
auf. Im Süden entlang des bestehenden Sportplatzes begrenzt der Saugraben, ein Eingriffe in bestehende Fließgewässer sind nicht vorgesetemporär wasserführendes Graben das Planungsgebiet.
hen.
Die Ausweisung eines mind.10 m breiten Gewässerrandstreifens entlang des Mühlenbachs, ist im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.
Hinweis:
Laut rechtsgültiger Hochwassergefahrenkarte liegen große Teile der geplanten
Erweiterungsfläche im Bereich von Überflutungsflächen HQ 100. Teilflächen des
bestehenden Sportparks liegen darüber hinaus im Überschwemmungsbereich HQ
10 und HQ 50. Weiterhin ist im Planungsgebiet bereichsweise mit Überflutungen bei
Auftreten von Extremhochwässern zu rechnen.
Für die künftigen Bebauung
(Einzelfallvorhaben) sind die
Verbote, des § 78 Abs. 1 Nrn.
2 bis 7 WHG, die zum Schutz
für Überschwemmungsgebiete gelten zu beachten.
Klima / Luft
Erheblichkeit / Konflikte
Der Bearbeitungsbereich liegt im Einflussbereich der wärmebegünstigten Ober- Gering- mittel
rheinebene. Die mittlere Jahrestemperatur liegt bei ca. 10° C. Die jährliche NiederKonflikte sind in gewissen
schlagsmenge beträgt ca. 850 mm/ Jahr.
Umfang durch steigende
Das Planungsgebiet liegt in einem Gebiet mit Windrichtungen vorwiegend aus Wes- Wärmebelastung infolge
ten und Südwesten.
zusätzlicher Versiegelungen
zu erwarten. Aufgrund der
Nach dem Landschaftsrahmenplan weißt das Planungsgebiet eine mittlere Bedeuhohen Wärmebelastungen in
tung für das Klima auf. Es liegt innerhalb eines klimatisch wichtigen Freiraumbereiden Sommermonaten sollte
ches mit thermischen und /oder lufthygienischen Ausgleichsfunktionen (Zielsetzung auf eine ausreichende Durchund Eingrünung der BebauREKLISO B1 und C1- niedrige Priorität-). Das Gebiet ist gekennzeichnet durch
ung zur Verbesserung der
potenziellen Luft- und Wärmebelastungsrisiken durch verminderten Luftaustausch
kleinklimatischen Situation
(REKLISO Zielsetzung B3 und C3).
geachtet werden.
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Erheblichkeit / Konflikte
Durch die geplante Erweiterung sind überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutz- Gering
te Ackerflächen mit geringer ökologischer Bedeutung betroffen.
Geringes
Konfliktpotenzial
Die bestehenden Sportanlagen im Gebiet mit Rasenplatz, Hartplatz, Tennisplätzen, durch Eingriffe in Biotopstrukversiegelten Plätzen, Zufahrtsstraßen und Gebäuden sowie das im Westen liegende turen mit eingeschränkter
Wertigkeit
Hallen- und Freibadgelände mit Liegewiesen u.a. stellen intensiv genutzte Bereich ökologischer
mit überwiegend geringer ökologischen Bedeutung dar. Von höherer ökologischer (Ackerflächen).
Bedeutung sind die einbindenden Gehölzstrukturen um den Sportplatz und im BeEingriffe in bestehende Fließreich der Freianlagen des Freibades.
gewässer und die angrenzenIm Nordwesten bildet der gehölzbestandene Mühlbach die Grenze des Untersu- den Waldflächen sind nicht
chungsgebiets. Das Feldgehölz, mit alten Bruchweiden sowie Schwarz-Erlen und vorgesehen.
Eschen im Unterwuchs stockt auf dem leicht erhöhten Uferdamm und ist ein nach
§30 BNatSchG geschütztes Biotop „Feldgehölz O Umkirch“ (Nr. 179123150073).
Südlich des Sportplatzes bildet der Saugraben die Grenze des Untersuchungsgebietes. Ein dem Saugraben zuführender Grabenabschnitt ist ein nach §30
BNatSchG geschütztes Biotop „Bachröhricht S Umkirch“ Nr. 179123150074.
Im Nordosten begrenzen die Waldflächen des Mooswaldes das Planungsgebiet.
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5. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes
„Sportpark Umkirch“
Stand: 18.10.2016
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STECKBRIEF
Auswirkungen auf Natura 2000 Gebiete (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB)
Erheblichkeit / Konflikte
Der gehölzbestandene Mühlbach der im Norden die Grenze des Untersuchungsgebietes bildet ist Teil des FFH Gebietes Nr. 7912311 Mooswälder bei Freiburg.
Gering
Das ausgewiesene Vogelschutzgebiet 7912441 „Mooswälder bei Freiburg“ liegt 300
– 400 m entfernt in südwestlicher bis östlicher Richtung.
Aufgrund der Lage des FFH-Gebietes an der Nordgrenze des Untersuchungsgebietes, ist die Erfordernis einer Natura 2000 Vorprüfung gegeben, auf die hiermit verwiesen wird.
Auswirkungen sind gering
wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Kein Eingriff in den Mühlbach
mit begleitender Gehölzstruktur als Quartier, Leitstruktur
und Jagdhabitat für Fledermäuse.
Damit es nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung der
im Gebiet erfassten Fledermausarten kommen kann,
müssen
Lichteinwirkungen
während der Bauphase und
hinterher im Betrieb ausgeschlossen werden.
Unter den genannten Voraussetzungen ist keine FFHErheblichkeitsprüfung vorzunehmen.
Planungsalternativen
Durch die nun vorliegende 5. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans soll der bestehende Sportpark der
Gemeinde Umkirch umgestaltet, erweitert und den geänderten Anforderungen entsprechend in seinen Nutzungen
angepasst werden. Ein alternativer Standort besteht demnach nicht.
Bezüglich der konkreten Entwicklungen innerhalb des Sportparks basiert die Flächennutzungsplanänderung auf
einem Konzept der Gemeinde Umkirch, welches unter fachkundiger Begleitung mit den verschiedenen Interessenten und Akteuren erarbeitet wurde. Im Zuge dieses Dialogverfahrens wurden verschiedene Alternativen erarbeitet,
diskutiert und bewertet. Der nun vorliegende Entwurf, der der Flächennutzungsplanänderung zu Grunde liegt, ist das
Ergebnis dieses Verfahrens, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die Planungen allen Interessen entsprechen und somit die Planungen optimiert sind.
Abwägung / Bewertungsergebnis / Empfehlung
(x)
( )
( )
geeignet; ggf. mit Auflagen
bedingt geeignet
ungeeignet
Aus landschaftsplanerischer und landschaftsplanerischer Sicht ist das Gebiet zur Bebauung
geeignet, wenn
•
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie ökologische Ausgleichs- oder ggf.
Ersatzmaßnahmen gemäß § 8a NatSchG in die Abwägung sachgerecht eingestellt werden.
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„Sportpark Umkirch“
Stand: 18.10.2016
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Vermeidungs-/Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen und Vorgaben
für die Bebauungsplanung
Auf der Ebene des Bebauungsplanverfahrens ist folgendes zu beachten:
•
Vermeidung von Beeinträchtigungen der angrenzenden Waldflächen im Norden.
•
Für mögliche Eingriffe in Natur und Landschaft sind geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchzuführen, die möglichst keine weiteren landwirtschaftlichen Flächen in
Anspruch nehmen sollten.
•
Vermeidung von Beeinträchtigungen des bestehenden Gewässers durch die Ausweisung
eines mind. 10 m breiten Gewässerrandstreifens (§ 68 b Abs. 6 WG) ab Böschungsoberkante.
•
Berücksichtigung der Ergebnisse der FFH-Vorprüfung
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