LGÖ Ks Ph 12 4-stündig 02.02.2011 Wiederholung: Kreisbewegungen Definition: Eine Kreisbewegung eines (punktförmigen) Körpers heißt gleichförmig, wenn der Betrag seiner Geschwindigkeit konstant ist. Vereinbarung: Wir betrachten nur gleichförmige Kreisbewegungen. Hat der Kreis den Radius r (und damit den Umfang U = 2π r ) und ist die Umlaufdauer T, dann hat die Geschwindigkeit den Betrag s U 2π r v= = = , t T T also 2π r v= . T Die Richtung der Geschwindigkeit ist stets tangential zur Kreisbahn, also orthogonal zum jeweiligen Kreisradius. Damit ein Körper eine Kreisbahn durchläuft, muss auf ihn eine zum KreisJJG mittelpunkt gerichtete Zentripetalkraft FZ wirken. Hat der Kreis den Radius r und hat der Körper die Masse m sowie die Geschwindigkeit v, dann hat die Zentripetalkraft den Betrag mv 2 FZ = . r G m v JJG FZ r Eine Kreisbewegung ist eine beschleunigte Bewegung. Erste Begründung: Die Geschwindigkeit (als Vektorgröße) ändert sich ständig, weil sich die Richtung ständig ändert. Jede Änderung der Geschwindigkeit ist eine Beschleunigung. Zweite Begründung: Bei einer Kreisbewegung wirkt eine Kraft, nämlich die Zentripetalkraft. Aus der Grundgleichung der Mechanik F = ma folgt, dass eine Beschleunigung auftritt. Sie heißt JJG Zentripetalbeschleunigung aZ und ist zum Kreismittelpunkt gerichtet. Die Zentripetalkraft verrichtet keine Arbeit. Erste Begründung: Sie steht immer senkrecht auf der Bewegungsrichtung, verrichtet also keine Arbeit. Zweite Begründung: Der kreisende Körper hat immer denselben Geschwindigkeitsbetrag, also auch immer dieselbe kinetische Energie. Wenn die Energie gleich bleibt, heißt das, dass keine Arbeit verrichtet wird. 04a_wdh_kreisbewegungen