ICH WILL EINE COOLE ZAHNSPANGE HABEN!

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MAMA
ICH WILL EINE COOLE
ZAHNSPANGE HABEN!
1
Mein vorname:
MEIN NACHNAME:
MEIN GEBURTSDATUM:
1
1
2016
Version 1.06
Zum Versicherungsvergleich
2
Warum sollten Sie sich mit dem Thema
Kieferorthopädie
beschäftigen?
3
Bei etwa jedem
ZWEITEN
Kind oder Jugendlichen
ist eine kieferorthopädische
Korrektur erforderlich,
wenn die bleibenden Zähne
nach und nach die
Milchzähne verdrängen.
Quelle. Techniker Krankenkasse
4
WORUM GEHT ES BEI KIEFERORTHOPÄDIE?
Bei der Kieferorthopädie geht es nicht nur um das “Geraderichten schiefer Zähne”,
sondern auch um die Erhaltung oder Wiederherstellung wichtiger Funktionen.
5
ERHALTUNG ODER WIEDERHERSTELLUNG WICHTIGER FUNKTIONEN
1
2
3
4
5
KAUFUNKTION
ATMUNG
AUSSPRACHE
SPÄTSCHÄDEN
ÄSTHETIK
Nächster Abschnitt
6
ERHALTUNG ODER WIEDERHERSTELLUNG WICHTIGER FUNKTIONEN
Die Aufnahme und Zerkleinerung der Nahrung
sind die Hauptaufgaben des Gebisses.
Nur richtig stehende Schneidezähne erlauben ein
richtiges Abbeißen. Die weitere Zerkleinerung
der Nahrung übernehmen die Mahlzähne.
1
KAUFUNKTION
7
ERHALTUNG ODER WIEDERHERSTELLUNG WICHTIGER FUNKTIONEN
Die ungestörte Atmung soll durch die Nase und
nicht durch den Mund erfolgen. Vorstehende
obere Schneidezähne oder ein zurückliegender
Unterkiefer können den Schluss der Lippen
behindern und fördern die Mundatmung.
Fehlerhafte Lippenhaltungen verstärken vielfach
zusätzlich vorliegende Stellungsanomalien.
2
ATMUNG
8
ERHALTUNG ODER WIEDERHERSTELLUNG WICHTIGER FUNKTIONEN
Die Lautbildung der Sprache kann durch
Fehlstellungen der Zähne und der Kiefer
zueinander beeinträchtigt werden, wenn die
Frontzahnreihen nicht regelrecht übereinander
greifen. Sprachfehler bei “S” und “Z”-Lauten
entstehen durch eine falsche Zungenlage. Die
Zunge legt sich dann nicht hinter die Zähne
oder an den Gaumen, sondern zwischen die
Zahnreihen.
3
AUSSPRACHE
9
ERHALTUNG ODER WIEDERHERSTELLUNG WICHTIGER FUNKTIONEN
Bei Fehlstellungen der Zähne wird in vielen Fällen
die natürliche Selbstreinigung der Zahnreihen
durch den Speichel und auch das Putzen
der Zähne erschwert. Durch die Bildung von
Zahnbelägen (Plaque) wird die Entstehung von
Karies begünstigt. Bei Stellungsanomalien kann
es weiterhin zu Fehlbelastungen der Zähne und
des Zahnhalteapparates kommen.
4
SPÄTSCHÄDEN
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ERHALTUNG ODER WIEDERHERSTELLUNG WICHTIGER FUNKTIONEN
Schöne gesunde und gerade Zähne sind attraktiv,
symbolisieren Gesundheit und steigern das
eigene Selbstwertgefühl.
5
ÄSTHETIK
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DIE HÄUFIGSTEN FEHLSTELLUNGEN
1 Der zurückliegende Unterkiefer
Die Oberkieferfrontzähne stehen weit vor den vorderen
Unterkieferzähnen.
2 Der vorstehende Unterkiefer
Die unteren Schneidezähne beißen vor die Oberkieferzähne.
3 Der tiefe Biss / Deckbiss
Die oberen Zähne überdecken zur Hälfte oder ganz die
unteren Zähne.
5 Der offene Biss
Die Seitenzähne treffen sich beim Zusammenbeißen, die
Frontzähne nicht – hier bleibt eine Öffnung.
6 Der Kreuzbiss
Der Oberkiefer ist schmaler als der Unterkiefer –
normalerweise ist es umgekehrt. Die Folge: Der Unterkiefer
wächst nach den persönlichen Gewohnheiten nach rechts
oder nach links.
7 Zahnunterzahl
Ein Zahn oder mehrerer Zähne sind nicht angelegt.
4 Der Engstand / Schmalkiefer
Die Zähne stehen nicht in „Reih und Glied“, sondern schief
und verschachtelt.
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DIE KIG STUFEN DER GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG (GKV)?
Im Jahr 2002 hat der Gesetzgeber ein Abstufungssystem eingeführt, welches Fehlstellungen in fünf kieferorthopädische
Indikationsgruppen (KIG) einteilt.
Behandlungs
bedarf
Grad
Kraniofaziale Anomalien
(Spaltbildungen)
A
1
2
3
4
5
Lippen- Kiefer Gaumenspalte
bzw. andere kraniofaziale
Anomalien
Zahnununterzahl
(Aplasie oder Zahnverlust)
U
Unterzahl
(Nur wenn präprothetische
Kieferorthopädie oder
kieferorthopädischer
Lückenschluss indiziert ist)
Durchbruchsstörungen
S
Retention (außer8er)
Verlagerung
von Zähnen (außer 8er)
Über 6 mm bis 9 mm
Über 9 mm
0 bis 3 mm
Über 3 mm
Über 4 mm
0 bis 3 mm
abituell offe
Über 4 mm
Über 3 mm
kelettal offe
Sagittale Stufe
Obere Schneidezähne Distal
ragen vor die unteren
Sagittale Stufe
Untere Schneidezähne Mesial
ragen vor die oberen
Vertikale
Vorn/
Stufe
seitlich
Offener Biss
Vertikale
Stufe
Tiefer Biss
Tief
Transversale
Abweichung
Oberkieferseitenzähne stehen
zu weit außen
Transversale
Abweichung
Unterkieferseitenzähne stehen
zu weit außen
D
Bis 3 mm
Über 3 bis 6 mm
M
O
Bis 1 mm
Über 1 bis 2 mm
Über 2 mm bis 4 mm
T
Über 1 mm bis
3 mm
Über 3 mm ohne/mit
Zahnfleischkontakt
Über 3 mm mit
traumatischem.
Zahnfleischkontakt
B
Bukkal-/ Lingualokklusion
K
Kopfbiss
Beidseitiger Kreuzbiss
Einseitiger Kreuzbiss
Engstand
E
Bis zu 1 mm
Über 1 mm bis 3 mm
Über 3 mm bis
5 mm
Beidseitiger
Kreuzbiss
Über 5Kreuzbiss
mm
Einseitiger
Platzmangel
P
Über 1 mm
Bis 3 mm
Über 3 mm bis 4 mm
Über 4 mm
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AB WELCHEM ALTER?
Es ist sinnvoll, nach dem Durchbruch der bleibenden Schneidezähne mit etwa
5-9 Jahren zu einer ersten Kontrolle zu gehen. Dies ist wichtig, da
für viele Fehlstellungen das Wachstum gezielt ausgenutzt werden muss, um
ein gutes Ergebnis zu erzielen. Das weitere Vorgehen hängt ab von:
1 Ist ein früher Behandlungsbeginn bei vererbten Anomalien erforderlich?
2 Sind Milchzähne frühzeitig verloren gegangen und müssen entstandene
Lücken für die bleibenden Zähne offen gehalten werden?
3 Ist das Wachstum für das Alter normal und müssen daraus
Konsequenzen für eine evtl. anstehende kieferorthopädische
Behandlung bedacht werden?
4 Liegen sogenannte „Habits“ wie z.B. Daumenlutschen, Weichteildysfunktionen oder eine ausgeprägte Mundatmung vor und sollte
man Maßnahmen zur Therapie einleiten?
5 Sind alle bleibenden Zähne angelegt?
14
KÖNNEN ERWACHSENE AUCH BEHANDELT WERDEN?
GRUNDSÄTZLICH IST DIESE FRAGE MIT JA ZU BEANTWORTEN:
• Zahnbewegungen müssen mit geringeren Kräften durchgeführt
werden, da vereinfacht gesagt der Knochen härter ist und somit
Wurzelresorptionen der Zähne vorgebeugt werden müssen. Daraus
folgt eine etwas längere Behandlungsdauer, die von sechs Monaten
bis zu etwa vier Jahren reichen kann.
• Bei schwerwiegenden Anomalien, die nicht nur die Zähne
betreffen sondern auch das Verhältnis Oberkieferknochen zu
Unterkieferknochen, kann im Gegensatz zu Kindern das Wachstum
nicht mehr ausgenutzt werden.
DIE FOLGEN:
• Dann ist man gezwungen kieferorthopädisch und kieferchirurgisch
zu arbeiten. Mit einen chirurgischen Eingriff wird das Verhältnis
Oberkiefer zu Unterkiefer verändert und damit auch das äußere
Erscheinungsbild.
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WAS PASSIERT BEIM ERSTEN BESUCH?
1
2
3
4
INTEGRALE
BERATUNG
BEHANDLUNGSPLANUNG
HEIL- UND
KOSTENPLAN
MITARBEIT DES
PATIENTEN
Nächster Abschnitt
16
WAS PASSIERT BEIM ERSTEN BESUCH?
Beim Diagnostiktermin wird in der Regel eine Abformung von
beiden Kiefern zur Modellherstellung gemacht. Hinzu kommt
eine Rundum-Röntgenaufnahme (OPG, Panoramaaufnahme),
ein seitliches Röntgenbild (FRS Fernröntgenseitenbild), Fotos
und ein Befund. Am Modell werden u.a. die Zahnbreiten zur
präzisen Bestimmung der Platzverhältnisse gemessen. Anhand
der Rundum-Röntgenaufnahme wird der Zustand der Zähne,
Knochen und Kiefergelenke begutachtet und ob alle Zähne
angelegt sind. Das seitliche Röntgenbild wird zur Beurteilung der
Wachstumsverhältnisse, des Schädelaufbaus sowie der Position der
Zähne im Gebiss herangezogen.
1
INTEGRALE
BERATUNG
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WAS PASSIERT BEIM ERSTEN BESUCH?
Die Ergebnisse der Untersuchung werden ausführlich erklärt
und der Therapieablauf genau besprochen. Sie kennen dann
alle Vor- und Nachteile der Therapie und wissen genau
welche Behandlung optimal zu Ihnen passt.
2
BEHANDLUNGSPLANUNG
18
WAS PASSIERT BEIM ERSTEN BESUCH?
Anhand des besprochenen Therapieablaufs wird Ihnen ein
Heil- und Kostenplan erstellt. Diesen reichen Sie bei Ihrer
GKV oder Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Erst wenn
alles genehmigt ist, beginnen Sie mit der Behandlung.
3
HEIL- UND
KOSTENPLAN
19
WAS PASSIERT BEIM ERSTEN BESUCH?
Während der gesamten Behandlungszeit ist eine
intensive und aktive Mitarbeit des Patienten und eine
überdurchschnittlich gute Zahnpflege unverzichtbar.
Motivation durch die eigene Familie ist enorm wichtig.
4
MITARBEIT DES
PATIENTEN
20
HERAUSNEHMBARE ODER FESTSITZENDE ZAHNSPANGE - KANN ICH MIR DAS AUSSUCHEN?
Leider nein, denn beide Klammerarten haben verschiedene Aufgaben und werden
während einer Behandlung oft nacheinander oder kombiniert eingesetzt.
GRÜNDE FÜR LOSE KLAMMERN
• Lose Klammern können dabei Dinge, die feste nicht können und
umgekehrt. Mit herausnehmbaren Spangen lässt sich z.B. das
Kieferwachstum sehr gut fördern oder hemmen.
GRÜNDE FÜR FESTE ZAHNSPANGEN
• Bestimmte Zahnregulierungen wie das Drehen oder waagrechte
Verschieben eines Zahnes funktionieren mit losen Zahnspangen
nicht. Hier benötigt man festsitzende Zahnspangen, die mit
Bändern an den hinteren Zähnen und sog. “Brackets” an den
übrigen Zähnen über einen Draht miteinander verbunden werden.
21
BEHANDLUNGSDAUER
Dies ist sehr von der Art der Anomalie abhängig.
Sind nur einzelne Zähne zu regulieren oder sind
Maßnahmen, die das gesamte Gesichtsprofil
beeinflussen nötig?
Im Durchschnitt liegt die Behandlungsdauer
bei drei bis vier Jahren.
22
NACH DER BEHANDLUNG: DIE ZÄHNE DAUERHAFT STABILISIEREN
Nachdem Zähne kieferorthopädisch bewegt wurden, haben diese die Tendenz in ihre alte Stellung “zurück
zu wollen”. Außerdem können die Weisheitszähne zu ungewollten Zahnverschiebungen führen. Um dem
vorzubeugen, müssen die Zähne nach der Regulierung durch einen von hinten auf die Zähne geklebten
Draht, einen sogeannten festen Retainer oder einen losen Retainer, fixiert werden.
23
WAS ZAHLT DIE GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG (GKV)?
Ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich.
Gesetzliche Krankenversicherungen tragen die Kosten
kieferorthopädischer Leistungen, die lt. Gesetzestext
“ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich” sind, und
“das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen”
(§29 und §92 SGB V).
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WAS ZAHLT DIE GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG (GKV)?
KIG Stufe 1
Keine Kassenleistung
KIG Stufe 2
Keine Kassenleistung
KIG Stufe 3
Kassenleistung
KIG Stufe 4
Kassenleistung
KIG Stufe 5
Kassenleistung
In KIG 3-5 übernimmt die GKV die Kosten für die Behandlung von Kindern
bis zum 18. Lebensjahr. Zunächst zahlt die Kasse 80 Prozent der Behandlung,
20 Prozent muss der Patient beim ersten Kind (10 Prozent beim zweiten Kind)
selbst zahlen. Nach bestätigtem Abschluss der Behandlung bekommt der
Patient die 20 Prozent von der Krankenkasse rückerstattet.
KIG = Kieferorthopädische Indikationsgruppen
25
WAS ZAHLT DIE GKV NICHT?
ART DER LEISTUNGEN
GKV-LEISTUNGEN
AUSSERVERTRAGLICHE LEISTUNGEN
Herausnehmbare
Behandlungsapparaturen
Herausnehmbare
Behandlungsapparaturen
Farbige Herausnehmbare
Behandlungsapparaturen
Festsitzende Behandlungs-Apparaturen
(Bracketsysteme)
Bracketsystem Twinbracket mittlerer Größe
Minibrackets
Speedbrackets
Keramikbrackts
Bogensysteme
Dauerelastischer Draht (Nickel-Titan-Draht)
/ Stahldrähte mit individualisierten Biegungen
Thermoelastischer Bogen
Festsitzender Retainer
Bei den Indikationen E3 und E4
im Unterkiefer
Festsitzende Retainer für alle Indikationen
werden privat vereinbart
Individualprophylaxe
Bei Patienten von 6 bis 17 Jahren
Individualprophylaxe einmal je
Kalenderhalbjahr und einmal jährlich
Zahnsteinentfernung
Professionelle Zahnreinigung
Fissurenversiegelung
Bei Patienten von 6 bis 17 Jahren
Fissurenversiegelung der bleibenden
Backenzähne, lokale Fluoridierung der Zähne
bis zu zweimal je Kalenderhalbjahr
Bracketumfeldversiegelung
Funktionsanalyse
Keine Kassenleistung
Funktionsanalyse
Quelle: DAK Gesundheit - Auszug
Quelle: DAK Gesundheit
26
WIE HOCH SIND DIE MEHRKOSTEN?
AVL – Außervertragliche Leistungen
Die Mehrkosten für die kieferorthopädische
Behandlung und die Zahnspange summieren
sich schnell auf mehr als 1.000 Euro.
Quelle: DAK Gesundheit
27
WIE HOCH SIND DIE MEHRKOSTEN?
AVL – Außervertragliche Leistungen aufgelistet in einer Rechnung
Quelle: Beispielrechnung
28
1
WELCHE LEISTUNGEN SIND MIR IN MEINER ZAHNZUSATZVERSICHERUNG WICHTIG?
WARTEZEIT
Keine Wartezeit
Ja, nehme ich in Kauf
Die besondere Wartezeit für Kieferorthopädie bei einer Zahnzusatzversicherung beträgt 8 Monate.
Während dieser 8 Monate können keine vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen werden.
Es gibt aber auch Versicherer, die bedingungsgemäß auf die Wartezeit verzichten.
29
2
WELCHE LEISTUNGEN SIND MIR IN MEINER ZAHNZUSATZVERSICHERUNG WICHTIG?
AUSSERVERTRAGLICHE
LEISTUNGEN
Will ich
Benötige ich nicht
Es ist wichtig, dass möglichst viele außervertragliche Leistungen bedingungsgemäß geregelt
sind. Nicht bedingungsgemäß geregelte Leistungen werden nicht erstattet und kosten extra.
30
3
WELCHE LEISTUNGEN SIND MIR IN MEINER ZAHNZUSATZVERSICHERUNG WICHTIG?
ERSTATTUNG BIS 1.500 EURO
ODER MEHR?
Mehr als 1.500 Euro
Bis 1.500 Euro
Wählen Sie Ihren Erstattungsbetrag für außervertragliche Leistungen, die nicht von
der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden.
31
VERSICHERUNGEN IM ÜBERBLICK
Wartezeit
Außervertragliche Leistungen
Keine Wartezeit
Versicherer/Tarif
Leistung
Keine Wartezeit für Kieferorthopädie
Kieferorthopädie Erstattung KIG 1-2
Kieferorthopädie Erstattung KIG 3-5
Allianz
Erstattung
Will ich
ARAG
AXA
Dent
Zahn Privat Z90/Bonus K Premium-U
Mehr als 1.500 Euro
DFV
Die Bayerische
Exklusiv
VIP Dental
Prestige
DKV
IGV
KDT85 + KDBE Dent Power P1
Nürnberger
R+V
Universa
ZEP80
+ ZV
Z1U + ZV
uni-dent
Privat
Mit IGV Beitragsrabatt
8 Monate
Nur über IGV
6 Monate
8 Monate
8 Monate
8 Monate
8 Monate
50% unbegrenzt
80% unbegrenzt
90% unbegrenzt
80% max. 500 € p.a.
100% max. 1.500 €
100% max.2.000 €
80% max. 2.000 €
90% max. 2.000 €
Max. 600 € pro Kiefer
50% unbegrenzt
80% max. 1.000 €
90% max. 1.000 €
100% max 1.000 €
100% max. 250 € p.a.
100% max. 1.500 €
100% max.2.000 €
80% max. 2.000 €
90% max. 1.000 €
Max. 600 € pro Kiefer
Kostenübernahme für Invisalign
Kostenübernahme für Lingualtechnik
Nur bei KIG 3-5
Kostenübernahme für Kunststoff - und
Minibrackets
Nur bei KIG 3-5
Kosternübernahme für farblose Bögen
keine Kunststoffbrackets
Nur bei KIG 3-5
Retainer (Zahnstabilisator)
Funktionsanalyse bei Kieferorthopädie
50%
80%
85 – 90%
100%
80 – 100%
100%
100%
80%
100%
80%
50%
80 – 90%
85 – 90%
100%
80 – 85 –90%
85%
90%
80%
90%
80–90%
18 J. nicht bei Unfall
18 J.
18 J.
18 J.
18 J. nicht bei Unfall
18 J.
18 J.
18 J.
Kürzung um 40%
Kürzung um fiktiven Beitrag
Kürzung um 40%
Kürzung um 30%
Fissurenversiegelung
Weitere außervertragliche Leistungen
bedingungsgemäß mitversichert
Zahnersatz unabhängig vom Bonusheft
Keine Altersbegrenzung für
kieferorthopädische Behandlung
Behandlung ohne GKV-Kassenzulassung
Unbegrenzte professionelle Zahnreinigung
Summe Leistungspunkte
Monatlicher Beitrag in Euro
Kürzung um 40%
75% max.
vom Rechnungsbetrag
Keine Leistungen unter
18 J., sonst zwei
Maßnahmen pro Jahr
jeweils bis zu 60 €
100%
max. 120 Euro
je Kalenderjahr
100% max. 80 €
je Maßnahme und max. 2 x
pro Versicherungsjahr
100%
max 80 €
2 x pro Jahr
100% max 75 €
max. 2 x pro Jahr,
mit goDentis
max. 100 €
200 € in zwei
Kalenderjahren
100%
max. 100 €
pro Vers. Jahr
100%
max. 1 x
pro Jahr
100%
max. 75 €
9
8
3
9
7
7
13
12
11
3
7.70
15.73
16.92
33.67
17.90
11.33
21.13
13.47
20.09
14.14
Auswahl von max. 3 Tarifen
Für die Richtigkeit des Inhaltes übernimmt die IDEENWERK AG keine Garantie und keine Haftung
Zum Beratungsprotokoll
32
UND WIE MÖCHTEN SIE IHR KIND NOCH ABSICHERN?
KRANKHEIT, UNFALL, RECHT
Zusatzabsicherung ist wichtig. Gerade beim eigenen Kind. Wir möchten Sie über wichtige
Versorgungsbausteine informieren.
33
PRIVATPATIENT IM KRANKENHAUS
PRIVATPATIENT
Will ich
Will ich nicht
Ihr Upgrade zum Privatpatienten garantiert Ihrem Kind im Krankheitsfall
die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer und
die Behandlung durch einen Spezialisten.
34
PRIVATPATIENT IM KRANKENHAUS
KRANKENHAUSTAGEGELD
Will ich
Will ich nicht
Gesetzlich Krankenversicherte müssen im Krankenhaus 10 Euro pro Tag Zuzahlung leisten
für maximal 28 Tage im Kalenderjahr. Das gilt nicht bei stationärer Entbindung.
35
PRIVATPATIENT BEI SCHWEREN KRANKHEITEN
HABEN SIE EINEN PLAN B FÜR IHR KIND?
Will ich
Will ich nicht
Wird bei Ihrem Kind eine schwere Krankheit (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs)
diagnostiziert, ist Ihr Kind ab dem Zeitpunkt der gesicherten Diagnosestellung
Privatpatient – und kein Kassenpatient mehr.
36
UNFALL
UNFÄLLE BEI KINDERN
Will ich
Will ich nicht
Unfälle gehören zu den größten Gesundheitsrisiken für Kinder. Die Zahl der Kinder unter 15
Jahren, die jährlich nach Unfallverletzung ärztlich versorgt werden müssen, wird auf rund
1,7 Millionen geschätzt. Davon müssen fast 200.000 jährlich im Krankenhaus behandelt
werden. Die meisten Unfälle passieren zu Hause, in der Schule oder im Kindergarten.
37
HEILPRAKTIKER
HEILKUNDE
Will ich
Will ich nicht
Bei chronischen Erkrankungen stößt die Schulmedizin manchmal an ihre Grenzen. Der
Weg zum Heilpraktiker ist für Ihr Kind eine Alternative. Die Kosten werden nicht von der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen.
38
AUSLANDSREISE
AUSLANDSREISEN
Will ich
Will ich nicht
Ob für einen längeren Urlaub oder einen Kurz-Tripp. Schützen Sie sich und Ihr Kind vor
unerwarteten Kosten (z.B. wochenlange Intensivmedizinische Betreuung und Rücktransport
aus dem Ausland).
39
HEUTE SCHON AN DIE ZUKUNFT DENKEN
SPAREN FÜR DIE KINDER ODER ENKEL
Will ich
Will ich nicht
Geburtstag, Weihnachten, Ostern, Zeugnisse, … es gibt viele Anlässe, zu denen Eltern oder
Großeltern ihren Kindern oder Enkelkindern etwas schenken. Regelmäßig einen Betrag
sparen für den Führerschein, das erste Auto oder auch für das Studium.
40
ABSICHERUNG DER ARBEITSKRAFT
BERUFSUNFÄHIGKEIT
Will ich
Will ich nicht
Die Arbeitskraft ist das größte Vermögen. Sorgen Sie bereits im Schulalter vor und sichern den Gesundheitszustand Ihres Kindes. Wenn Ihr Kind als Schüler durch eine Krankheit oder einen Unfall seine
Schulausbildung oder Lehre nicht mehr fortsetzen kann, besteht oft keine Chance mehr Ihr Kind zu versichern.
41
ABSICHERUNG IM PFLEGEFALL
PFLEGE
Will ich
Will ich nicht
Und wer pflegt Ihr Kind? Familien entscheiden sich meist dafür, ihr Kind zu Hause zu
versorgen. Viele sind mit dieser Dauerbelastung (Job und Pflege) oft schnell überfordert –
physisch, psychisch und auch finanziell.
42
ABSICHERUNG IM TODESFALL
RISIKOLEBEN
Will ich
Will ich nicht
Zu Lebzeiten ist alles ganz einfach. Mutter und Vater gehen arbeiten, die Kinder sind gut
versorgt und die Raten für das Eigenheim können problemlos bezahlt werden. Doch was,
wenn ein Elternteil oder beide plötzlich versterben? Wie sieht es dann finanziell aus?
43
ABSICHERUNG IM TODESFALL
SORGERECHTSVERFÜGUNG
Will ich
Will ich nicht
Mit einer Sorgerechtsverfügung, einer so genannten letztwilligen Verfügung, haben Eltern oder
Alleinerziehende die Möglichkeit, im Voraus zu regeln, wer nach ihrem Tod ihre minderjährigen
Kinder vertreten soll. Besteht keine Sorgerechtsverfügung entscheidet dies das Gericht.
44
ABSICHERUNG GEGEN DRITTE
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Will ich
Will ich nicht
Haftbar gemacht werden kann der Nachwuchs erst ab einem Alter von sieben Jahren,
bei Schäden im Straßenverkehr ab zehn Jahren. Es gibt Versicherungen, die gegen
einen Aufpreis bereits Schäden einschließen, die durch jüngere (deliktsunfähige) Kinder
verursacht werden.
45
IHR EXPERTE BEI FRAGEN FÜR DIE RICHTIGE ABSICHERUNG IHRES KINDES
Firma
Vorname:
Nachname:
Straße, Nr.
PLZ, Ort
Telefon-Nr.
E-Mail
46
BERATUNGSDOKUMENTATION
S. 1
ANGABEN ZUR VERSICHERTEN PERSON
Vorname:
Nachname:
Geburtsdatum: 1
1
Tag / Monat / Jahr
2016
Beruf:
Gesetzlich krankenversichert bei:
ANGABEN ZUM VERSICHERUNGSNEHMER
Vorname:
Nachname:
Geburtsdatum: 1
1
Tag / Monat / Jahr
2016
Beruf:
Gesetzlich krankenversichert bei:
BERECHNUNGSVORGABEN
Versicherungsbeginn: 1
1
2016
Tag / Monat / Jahr
Zahnzusatzversicherung incl. Absicherung für Kieferorthopädie
VOM VERSICHERUNGSNEHMER AUSGEWÄHLTE(R) TARIF(E)
Anhand der drei Auswahlkriterien „Wartezeit”, „viele außervertragliche Leistungen bedingungsgemäß mitversichert”
und „Erstattungshöhe für Kieferorthopädie” ergibt sich folgendes Ergebnis:
Versicherer
Tarif/e
Monatsbeitrag in Euro
Versicherer
Tarif/e
Monatsbeitrag in Euro
Versicherer
Tarif/e
Monatsbeitrag in Euro
ZurVersicherungsübersicht
BERATUNGSDOKUMENTATION
S. 2
KUNDENBEDARF
Es werden folgende weitere Versicherungen zur Absicherung des Kindes gewünscht bzw. nicht gewünscht:
Privatpatient im Krankenhaus (KH)
Ein Upgrade zum Privatpatienten garantiert Ihrem Kind
im Krankheitsfall die Unterbringung in einem Ein- oder
Zweibettzimmer und die Behandlung durch einen Spezialisten.
Krankenhaustagegeldversicherung (KHT) Absicherung gegen zusätzliche Kosten durch einen
krankheitsbedingten stationären Krankenhausaufenthalt.
Plan B für mein Kind (Plan B)
Wird bei Ihrem Kind eine schwere Krankheit (z.B. Herzinfarkt,
Schlaganfall, Krebs) diagnostiziert, ist Ihr Kind ab dem Zeitpunkt
der gesicherten Diagnosestellung Privatpatient – und kein
Kassenpatient mehr.
Unfallversicherung (Unfall)
Unfälle gehören zu den größten Gesundheitsrisiken für Kinder.
Heilpraktiker
Bei chronischen Erkrankungen stößt die Schulmedizin
manchmal an ihre Grenzen.
Auslandsreisen (Auslands KV)
Schützen Sie sich und Ihr Kind vor unerwarteten Kosten
(z.B. wochenlange intensivmedizinische Betreuung und
Rücktransport aus dem Ausland).
Sparen für Kinder oder Enkel
Geburtstag, Weihnachten, Ostern, Zeugnisse, … es gibt viele
Anlässe, zu denen Eltern oder Großeltern ihren Kinder oder
Enkelkindern etwas schenken. Regelmäßig einen Betrag sparen
für den Führerschein, das erste Auto oder auch für das Studium.
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Um eine Rente aufgrund verminderter Erwerbsunfähigkeit zu
bekommen, müssen Sie der gesetzlichen Rentenversicherung
mindestens fünf Jahre angehört haben. In den letzten fünf
Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindesten
36 Pflichtbeiträge vorliegen.
Pflegeversicherung (PT)
Neugeborene können durch Geburtsfehler oder angeborene
Anomalien Pflegefälle werden. Dies ist überwiegend durch
das Down-Syndrom, Entwicklungsstörungen, Hör- und
Sehstörungen aber auch bei Krebsleiden der Fall.
Absicherung im Todesfall (Risiko-LV)
Zu Lebzeiten ist alles ganz einfach. Mutter und Vater gehen
arbeiten, die Kinder sind gut versorgt und die Raten für das
Eigenheim können problemlos bezahlt werden. Doch was, wenn
ein Elternteil oder beide plötzlich versterben? Wie sieht es dann
finanziell aus?
Sorgerechtsverfügung
Mit einer Sorgerechtsverfügung, einer so genannten letztwilligen
Verfügung, haben Eltern oder Alleinerziehende die Möglichkeit,
im Voraus zu regeln, wer nach ihrem Tod ihre minderjährigen
Kinder vertreten soll. Besteht keine Sorgerechtsverfügung
entscheidet dies das Gericht.
Haftpflichtversicherung (PHV)
Haftbar gemacht werden kann der Nachwuchs erst ab einem
Alter von sieben Jahren, bei Schäden im Straßenverkehr ab zehn
Jahren. Es gibt Versicherungen, die gegen einen Aufpreis bereits
Schäden einschließen, die durch jüngere (deliktsunfähige)
Kinder verursacht werden.
Will ich
Will ich
nicht
BERATUNGSDOKUMENTATION
S. 3
ÜBERSICHT BESTEHENDER VERSICHERUNGEN
Für die versicherte Person besteht bereits Versicherungsschutz gegen folgende Risiken:
bleibt bestehen
wird gekündigt
1. Krankenhausversicherung
Versicherer, Vertrags-Nr.
2. Krankenhaustagegeldversicherung
Versicherer, Vertrags-Nr.:
3. Zahnzusatzversicherung
Versicherer, Vertrags-Nr.:
4. Unfallversicherung
Versicherer, Vertrags-Nr.:
5. Berufsunfähigkeitsversicherung
Versicherer, Vertrags-Nr.:
6. Pflegeversicherung
Versicherer, Vertrags-Nr.:
7. Heilpraktiker Versicherung
Versicherer, Vertrags-Nr.:
8. Auslandsreisekranken
Versicherer, Vertrags-Nr.:
9. Sparen für Kinder und Enkel
Versicherer, Vertrags-Nr.:
10. Absicherung im Todesfall
Versicherer, Vertrags-Nr.:
11. Haftpflichtversicherung
Versicherer, Vertrags-Nr.:
(Eine Kündigung des bisherigen Vertrages erfolgt immer erst nach Zustandekommen des neuen Versicherungsschutzes)
BERATUNGSDOKUMENTATION
ANGABEN ZU DEN BETEILIGTEN PERSONEN BEIM BERATUNGSGESPRÄCH
Berater
Firma:
Vorname/Nachname:
Straße, Nr:
PLZ, Ort:
Anlass der Beratung:
Abschluss einer Zahnzusatzversicherung inkl. Absicherung für Kieferorthopädie
Angaben zur Beratung
Tag der Beratung:
Ort der Beratung:
Dauer der Beratung:
Teilnehmer der Beratung:
Ja
Nein
Ja
Nein
Versicherungsnehmer:
Versicherte Person:
Berater:
Weitere Teilnehmer:
Angaben zum Gesundheitszustand
Aktueller Zahnstatus wurde beigefügt:
Ergänzende Angaben zum
Gesundheitszustand:
S. 4
BERATUNGSDOKUMENTATION
S. 5
RAT UND BEGRÜNDUNG DES BERATERS
Der Berater stützt seinen Rat auf die objektive und ausgewogene Marktuntersuchung und empfiehlt unter Berücksichtigung
der Kundenwünsche folgende(n) Tarif(e):
Monatlicher Beitrag in Euro
Versicherer/Tarif:
Begründung:
ENTSCHEIDUNG DES KUNDEN
Unter Abwägung der Vor- und Nachteile der verglichenen Versicherer und Zahnzusatztarife
entscheidet sich der Kunde für folgenden Tarif:
Versicherer/Tarif:
folgt der Empfehlung des Beraters nicht und entscheidet sich wie folgt:
Begründung:
Monatlicher Beitrag in Euro
BERATUNGSDOKUMENTATION
S. 6
VORVERTRAGLICHE ANZEIGEPFLICHT UND AUSGEHÄNDIGTE UNTERLAGEN
Hinweis zu den Gesundheitsfragen
Die Gesundheitsfragen wurden vom Antragssteller / der zu versichernden Person selbst ausgefüllt
Ja
Nein
Für die Gesundheitsfragen wurden zusätzlich gesonderte Beiblätter verwendet
Ja
Nein
Wenn Ja, bitte Anzahl der Beiblätter angeben:
Sofern der Vermittler das Antragsformular ausfüllt/ausgefüllt hat, bestätigt der Versicherungsnehmer ausdrücklich, dass er und die
versicherte Person alle Fragen selbst gelesen und verstanden haben und der Berater alle Angaben zur Beantwortung der Fragen
korrekt und vollständig im Antrag eingetragen hat.
Verbraucherinformationen
Für den beantragten Versicherungsschutz habe ich die Beratungsdokumentation, eine Antragskopie, das Produktinformationsblatt,
die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die besonderen Versicherungsbedingungen zu dem/n beantragten Tarif/en erhalten.
Dem Versicherungsnehmer wurden noch folgende weitere Unterlagen ausgehändigt:
Ort, Datum
Unterschrift beratene Person/Kunde und ggf. weitere Gesprächsteilnehmer
Ort, Datum
Unterschrift Berater
„Beratungsdokumentation“ drucken
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