MAMA ICH WILL EINE COOLE ZAHNSPANGE HABEN! 1 Mein vorname: MEIN NACHNAME: MEIN GEBURTSDATUM: 1 1 2016 Version 1.06 Zum Versicherungsvergleich 2 Warum sollten Sie sich mit dem Thema Kieferorthopädie beschäftigen? 3 Bei etwa jedem ZWEITEN Kind oder Jugendlichen ist eine kieferorthopädische Korrektur erforderlich, wenn die bleibenden Zähne nach und nach die Milchzähne verdrängen. Quelle. Techniker Krankenkasse 4 WORUM GEHT ES BEI KIEFERORTHOPÄDIE? Bei der Kieferorthopädie geht es nicht nur um das “Geraderichten schiefer Zähne”, sondern auch um die Erhaltung oder Wiederherstellung wichtiger Funktionen. 5 ERHALTUNG ODER WIEDERHERSTELLUNG WICHTIGER FUNKTIONEN 1 2 3 4 5 KAUFUNKTION ATMUNG AUSSPRACHE SPÄTSCHÄDEN ÄSTHETIK Nächster Abschnitt 6 ERHALTUNG ODER WIEDERHERSTELLUNG WICHTIGER FUNKTIONEN Die Aufnahme und Zerkleinerung der Nahrung sind die Hauptaufgaben des Gebisses. Nur richtig stehende Schneidezähne erlauben ein richtiges Abbeißen. Die weitere Zerkleinerung der Nahrung übernehmen die Mahlzähne. 1 KAUFUNKTION 7 ERHALTUNG ODER WIEDERHERSTELLUNG WICHTIGER FUNKTIONEN Die ungestörte Atmung soll durch die Nase und nicht durch den Mund erfolgen. Vorstehende obere Schneidezähne oder ein zurückliegender Unterkiefer können den Schluss der Lippen behindern und fördern die Mundatmung. Fehlerhafte Lippenhaltungen verstärken vielfach zusätzlich vorliegende Stellungsanomalien. 2 ATMUNG 8 ERHALTUNG ODER WIEDERHERSTELLUNG WICHTIGER FUNKTIONEN Die Lautbildung der Sprache kann durch Fehlstellungen der Zähne und der Kiefer zueinander beeinträchtigt werden, wenn die Frontzahnreihen nicht regelrecht übereinander greifen. Sprachfehler bei “S” und “Z”-Lauten entstehen durch eine falsche Zungenlage. Die Zunge legt sich dann nicht hinter die Zähne oder an den Gaumen, sondern zwischen die Zahnreihen. 3 AUSSPRACHE 9 ERHALTUNG ODER WIEDERHERSTELLUNG WICHTIGER FUNKTIONEN Bei Fehlstellungen der Zähne wird in vielen Fällen die natürliche Selbstreinigung der Zahnreihen durch den Speichel und auch das Putzen der Zähne erschwert. Durch die Bildung von Zahnbelägen (Plaque) wird die Entstehung von Karies begünstigt. Bei Stellungsanomalien kann es weiterhin zu Fehlbelastungen der Zähne und des Zahnhalteapparates kommen. 4 SPÄTSCHÄDEN 10 ERHALTUNG ODER WIEDERHERSTELLUNG WICHTIGER FUNKTIONEN Schöne gesunde und gerade Zähne sind attraktiv, symbolisieren Gesundheit und steigern das eigene Selbstwertgefühl. 5 ÄSTHETIK 11 DIE HÄUFIGSTEN FEHLSTELLUNGEN 1 Der zurückliegende Unterkiefer Die Oberkieferfrontzähne stehen weit vor den vorderen Unterkieferzähnen. 2 Der vorstehende Unterkiefer Die unteren Schneidezähne beißen vor die Oberkieferzähne. 3 Der tiefe Biss / Deckbiss Die oberen Zähne überdecken zur Hälfte oder ganz die unteren Zähne. 5 Der offene Biss Die Seitenzähne treffen sich beim Zusammenbeißen, die Frontzähne nicht – hier bleibt eine Öffnung. 6 Der Kreuzbiss Der Oberkiefer ist schmaler als der Unterkiefer – normalerweise ist es umgekehrt. Die Folge: Der Unterkiefer wächst nach den persönlichen Gewohnheiten nach rechts oder nach links. 7 Zahnunterzahl Ein Zahn oder mehrerer Zähne sind nicht angelegt. 4 Der Engstand / Schmalkiefer Die Zähne stehen nicht in „Reih und Glied“, sondern schief und verschachtelt. 12 DIE KIG STUFEN DER GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG (GKV)? Im Jahr 2002 hat der Gesetzgeber ein Abstufungssystem eingeführt, welches Fehlstellungen in fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) einteilt. Behandlungs bedarf Grad Kraniofaziale Anomalien (Spaltbildungen) A 1 2 3 4 5 Lippen- Kiefer Gaumenspalte bzw. andere kraniofaziale Anomalien Zahnununterzahl (Aplasie oder Zahnverlust) U Unterzahl (Nur wenn präprothetische Kieferorthopädie oder kieferorthopädischer Lückenschluss indiziert ist) Durchbruchsstörungen S Retention (außer8er) Verlagerung von Zähnen (außer 8er) Über 6 mm bis 9 mm Über 9 mm 0 bis 3 mm Über 3 mm Über 4 mm 0 bis 3 mm abituell offe Über 4 mm Über 3 mm kelettal offe Sagittale Stufe Obere Schneidezähne Distal ragen vor die unteren Sagittale Stufe Untere Schneidezähne Mesial ragen vor die oberen Vertikale Vorn/ Stufe seitlich Offener Biss Vertikale Stufe Tiefer Biss Tief Transversale Abweichung Oberkieferseitenzähne stehen zu weit außen Transversale Abweichung Unterkieferseitenzähne stehen zu weit außen D Bis 3 mm Über 3 bis 6 mm M O Bis 1 mm Über 1 bis 2 mm Über 2 mm bis 4 mm T Über 1 mm bis 3 mm Über 3 mm ohne/mit Zahnfleischkontakt Über 3 mm mit traumatischem. Zahnfleischkontakt B Bukkal-/ Lingualokklusion K Kopfbiss Beidseitiger Kreuzbiss Einseitiger Kreuzbiss Engstand E Bis zu 1 mm Über 1 mm bis 3 mm Über 3 mm bis 5 mm Beidseitiger Kreuzbiss Über 5Kreuzbiss mm Einseitiger Platzmangel P Über 1 mm Bis 3 mm Über 3 mm bis 4 mm Über 4 mm 13 AB WELCHEM ALTER? Es ist sinnvoll, nach dem Durchbruch der bleibenden Schneidezähne mit etwa 5-9 Jahren zu einer ersten Kontrolle zu gehen. Dies ist wichtig, da für viele Fehlstellungen das Wachstum gezielt ausgenutzt werden muss, um ein gutes Ergebnis zu erzielen. Das weitere Vorgehen hängt ab von: 1 Ist ein früher Behandlungsbeginn bei vererbten Anomalien erforderlich? 2 Sind Milchzähne frühzeitig verloren gegangen und müssen entstandene Lücken für die bleibenden Zähne offen gehalten werden? 3 Ist das Wachstum für das Alter normal und müssen daraus Konsequenzen für eine evtl. anstehende kieferorthopädische Behandlung bedacht werden? 4 Liegen sogenannte „Habits“ wie z.B. Daumenlutschen, Weichteildysfunktionen oder eine ausgeprägte Mundatmung vor und sollte man Maßnahmen zur Therapie einleiten? 5 Sind alle bleibenden Zähne angelegt? 14 KÖNNEN ERWACHSENE AUCH BEHANDELT WERDEN? GRUNDSÄTZLICH IST DIESE FRAGE MIT JA ZU BEANTWORTEN: • Zahnbewegungen müssen mit geringeren Kräften durchgeführt werden, da vereinfacht gesagt der Knochen härter ist und somit Wurzelresorptionen der Zähne vorgebeugt werden müssen. Daraus folgt eine etwas längere Behandlungsdauer, die von sechs Monaten bis zu etwa vier Jahren reichen kann. • Bei schwerwiegenden Anomalien, die nicht nur die Zähne betreffen sondern auch das Verhältnis Oberkieferknochen zu Unterkieferknochen, kann im Gegensatz zu Kindern das Wachstum nicht mehr ausgenutzt werden. DIE FOLGEN: • Dann ist man gezwungen kieferorthopädisch und kieferchirurgisch zu arbeiten. Mit einen chirurgischen Eingriff wird das Verhältnis Oberkiefer zu Unterkiefer verändert und damit auch das äußere Erscheinungsbild. 15 WAS PASSIERT BEIM ERSTEN BESUCH? 1 2 3 4 INTEGRALE BERATUNG BEHANDLUNGSPLANUNG HEIL- UND KOSTENPLAN MITARBEIT DES PATIENTEN Nächster Abschnitt 16 WAS PASSIERT BEIM ERSTEN BESUCH? Beim Diagnostiktermin wird in der Regel eine Abformung von beiden Kiefern zur Modellherstellung gemacht. Hinzu kommt eine Rundum-Röntgenaufnahme (OPG, Panoramaaufnahme), ein seitliches Röntgenbild (FRS Fernröntgenseitenbild), Fotos und ein Befund. Am Modell werden u.a. die Zahnbreiten zur präzisen Bestimmung der Platzverhältnisse gemessen. Anhand der Rundum-Röntgenaufnahme wird der Zustand der Zähne, Knochen und Kiefergelenke begutachtet und ob alle Zähne angelegt sind. Das seitliche Röntgenbild wird zur Beurteilung der Wachstumsverhältnisse, des Schädelaufbaus sowie der Position der Zähne im Gebiss herangezogen. 1 INTEGRALE BERATUNG 17 WAS PASSIERT BEIM ERSTEN BESUCH? Die Ergebnisse der Untersuchung werden ausführlich erklärt und der Therapieablauf genau besprochen. Sie kennen dann alle Vor- und Nachteile der Therapie und wissen genau welche Behandlung optimal zu Ihnen passt. 2 BEHANDLUNGSPLANUNG 18 WAS PASSIERT BEIM ERSTEN BESUCH? Anhand des besprochenen Therapieablaufs wird Ihnen ein Heil- und Kostenplan erstellt. Diesen reichen Sie bei Ihrer GKV oder Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Erst wenn alles genehmigt ist, beginnen Sie mit der Behandlung. 3 HEIL- UND KOSTENPLAN 19 WAS PASSIERT BEIM ERSTEN BESUCH? Während der gesamten Behandlungszeit ist eine intensive und aktive Mitarbeit des Patienten und eine überdurchschnittlich gute Zahnpflege unverzichtbar. Motivation durch die eigene Familie ist enorm wichtig. 4 MITARBEIT DES PATIENTEN 20 HERAUSNEHMBARE ODER FESTSITZENDE ZAHNSPANGE - KANN ICH MIR DAS AUSSUCHEN? Leider nein, denn beide Klammerarten haben verschiedene Aufgaben und werden während einer Behandlung oft nacheinander oder kombiniert eingesetzt. GRÜNDE FÜR LOSE KLAMMERN • Lose Klammern können dabei Dinge, die feste nicht können und umgekehrt. Mit herausnehmbaren Spangen lässt sich z.B. das Kieferwachstum sehr gut fördern oder hemmen. GRÜNDE FÜR FESTE ZAHNSPANGEN • Bestimmte Zahnregulierungen wie das Drehen oder waagrechte Verschieben eines Zahnes funktionieren mit losen Zahnspangen nicht. Hier benötigt man festsitzende Zahnspangen, die mit Bändern an den hinteren Zähnen und sog. “Brackets” an den übrigen Zähnen über einen Draht miteinander verbunden werden. 21 BEHANDLUNGSDAUER Dies ist sehr von der Art der Anomalie abhängig. Sind nur einzelne Zähne zu regulieren oder sind Maßnahmen, die das gesamte Gesichtsprofil beeinflussen nötig? Im Durchschnitt liegt die Behandlungsdauer bei drei bis vier Jahren. 22 NACH DER BEHANDLUNG: DIE ZÄHNE DAUERHAFT STABILISIEREN Nachdem Zähne kieferorthopädisch bewegt wurden, haben diese die Tendenz in ihre alte Stellung “zurück zu wollen”. Außerdem können die Weisheitszähne zu ungewollten Zahnverschiebungen führen. Um dem vorzubeugen, müssen die Zähne nach der Regulierung durch einen von hinten auf die Zähne geklebten Draht, einen sogeannten festen Retainer oder einen losen Retainer, fixiert werden. 23 WAS ZAHLT DIE GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG (GKV)? Ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich. Gesetzliche Krankenversicherungen tragen die Kosten kieferorthopädischer Leistungen, die lt. Gesetzestext “ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich” sind, und “das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen” (§29 und §92 SGB V). 24 WAS ZAHLT DIE GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG (GKV)? KIG Stufe 1 Keine Kassenleistung KIG Stufe 2 Keine Kassenleistung KIG Stufe 3 Kassenleistung KIG Stufe 4 Kassenleistung KIG Stufe 5 Kassenleistung In KIG 3-5 übernimmt die GKV die Kosten für die Behandlung von Kindern bis zum 18. Lebensjahr. Zunächst zahlt die Kasse 80 Prozent der Behandlung, 20 Prozent muss der Patient beim ersten Kind (10 Prozent beim zweiten Kind) selbst zahlen. Nach bestätigtem Abschluss der Behandlung bekommt der Patient die 20 Prozent von der Krankenkasse rückerstattet. KIG = Kieferorthopädische Indikationsgruppen 25 WAS ZAHLT DIE GKV NICHT? ART DER LEISTUNGEN GKV-LEISTUNGEN AUSSERVERTRAGLICHE LEISTUNGEN Herausnehmbare Behandlungsapparaturen Herausnehmbare Behandlungsapparaturen Farbige Herausnehmbare Behandlungsapparaturen Festsitzende Behandlungs-Apparaturen (Bracketsysteme) Bracketsystem Twinbracket mittlerer Größe Minibrackets Speedbrackets Keramikbrackts Bogensysteme Dauerelastischer Draht (Nickel-Titan-Draht) / Stahldrähte mit individualisierten Biegungen Thermoelastischer Bogen Festsitzender Retainer Bei den Indikationen E3 und E4 im Unterkiefer Festsitzende Retainer für alle Indikationen werden privat vereinbart Individualprophylaxe Bei Patienten von 6 bis 17 Jahren Individualprophylaxe einmal je Kalenderhalbjahr und einmal jährlich Zahnsteinentfernung Professionelle Zahnreinigung Fissurenversiegelung Bei Patienten von 6 bis 17 Jahren Fissurenversiegelung der bleibenden Backenzähne, lokale Fluoridierung der Zähne bis zu zweimal je Kalenderhalbjahr Bracketumfeldversiegelung Funktionsanalyse Keine Kassenleistung Funktionsanalyse Quelle: DAK Gesundheit - Auszug Quelle: DAK Gesundheit 26 WIE HOCH SIND DIE MEHRKOSTEN? AVL – Außervertragliche Leistungen Die Mehrkosten für die kieferorthopädische Behandlung und die Zahnspange summieren sich schnell auf mehr als 1.000 Euro. Quelle: DAK Gesundheit 27 WIE HOCH SIND DIE MEHRKOSTEN? AVL – Außervertragliche Leistungen aufgelistet in einer Rechnung Quelle: Beispielrechnung 28 1 WELCHE LEISTUNGEN SIND MIR IN MEINER ZAHNZUSATZVERSICHERUNG WICHTIG? WARTEZEIT Keine Wartezeit Ja, nehme ich in Kauf Die besondere Wartezeit für Kieferorthopädie bei einer Zahnzusatzversicherung beträgt 8 Monate. Während dieser 8 Monate können keine vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen werden. Es gibt aber auch Versicherer, die bedingungsgemäß auf die Wartezeit verzichten. 29 2 WELCHE LEISTUNGEN SIND MIR IN MEINER ZAHNZUSATZVERSICHERUNG WICHTIG? AUSSERVERTRAGLICHE LEISTUNGEN Will ich Benötige ich nicht Es ist wichtig, dass möglichst viele außervertragliche Leistungen bedingungsgemäß geregelt sind. Nicht bedingungsgemäß geregelte Leistungen werden nicht erstattet und kosten extra. 30 3 WELCHE LEISTUNGEN SIND MIR IN MEINER ZAHNZUSATZVERSICHERUNG WICHTIG? ERSTATTUNG BIS 1.500 EURO ODER MEHR? Mehr als 1.500 Euro Bis 1.500 Euro Wählen Sie Ihren Erstattungsbetrag für außervertragliche Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. 31 VERSICHERUNGEN IM ÜBERBLICK Wartezeit Außervertragliche Leistungen Keine Wartezeit Versicherer/Tarif Leistung Keine Wartezeit für Kieferorthopädie Kieferorthopädie Erstattung KIG 1-2 Kieferorthopädie Erstattung KIG 3-5 Allianz Erstattung Will ich ARAG AXA Dent Zahn Privat Z90/Bonus K Premium-U Mehr als 1.500 Euro DFV Die Bayerische Exklusiv VIP Dental Prestige DKV IGV KDT85 + KDBE Dent Power P1 Nürnberger R+V Universa ZEP80 + ZV Z1U + ZV uni-dent Privat Mit IGV Beitragsrabatt 8 Monate Nur über IGV 6 Monate 8 Monate 8 Monate 8 Monate 8 Monate 50% unbegrenzt 80% unbegrenzt 90% unbegrenzt 80% max. 500 € p.a. 100% max. 1.500 € 100% max.2.000 € 80% max. 2.000 € 90% max. 2.000 € Max. 600 € pro Kiefer 50% unbegrenzt 80% max. 1.000 € 90% max. 1.000 € 100% max 1.000 € 100% max. 250 € p.a. 100% max. 1.500 € 100% max.2.000 € 80% max. 2.000 € 90% max. 1.000 € Max. 600 € pro Kiefer Kostenübernahme für Invisalign Kostenübernahme für Lingualtechnik Nur bei KIG 3-5 Kostenübernahme für Kunststoff - und Minibrackets Nur bei KIG 3-5 Kosternübernahme für farblose Bögen keine Kunststoffbrackets Nur bei KIG 3-5 Retainer (Zahnstabilisator) Funktionsanalyse bei Kieferorthopädie 50% 80% 85 – 90% 100% 80 – 100% 100% 100% 80% 100% 80% 50% 80 – 90% 85 – 90% 100% 80 – 85 –90% 85% 90% 80% 90% 80–90% 18 J. nicht bei Unfall 18 J. 18 J. 18 J. 18 J. nicht bei Unfall 18 J. 18 J. 18 J. Kürzung um 40% Kürzung um fiktiven Beitrag Kürzung um 40% Kürzung um 30% Fissurenversiegelung Weitere außervertragliche Leistungen bedingungsgemäß mitversichert Zahnersatz unabhängig vom Bonusheft Keine Altersbegrenzung für kieferorthopädische Behandlung Behandlung ohne GKV-Kassenzulassung Unbegrenzte professionelle Zahnreinigung Summe Leistungspunkte Monatlicher Beitrag in Euro Kürzung um 40% 75% max. vom Rechnungsbetrag Keine Leistungen unter 18 J., sonst zwei Maßnahmen pro Jahr jeweils bis zu 60 € 100% max. 120 Euro je Kalenderjahr 100% max. 80 € je Maßnahme und max. 2 x pro Versicherungsjahr 100% max 80 € 2 x pro Jahr 100% max 75 € max. 2 x pro Jahr, mit goDentis max. 100 € 200 € in zwei Kalenderjahren 100% max. 100 € pro Vers. Jahr 100% max. 1 x pro Jahr 100% max. 75 € 9 8 3 9 7 7 13 12 11 3 7.70 15.73 16.92 33.67 17.90 11.33 21.13 13.47 20.09 14.14 Auswahl von max. 3 Tarifen Für die Richtigkeit des Inhaltes übernimmt die IDEENWERK AG keine Garantie und keine Haftung Zum Beratungsprotokoll 32 UND WIE MÖCHTEN SIE IHR KIND NOCH ABSICHERN? KRANKHEIT, UNFALL, RECHT Zusatzabsicherung ist wichtig. Gerade beim eigenen Kind. Wir möchten Sie über wichtige Versorgungsbausteine informieren. 33 PRIVATPATIENT IM KRANKENHAUS PRIVATPATIENT Will ich Will ich nicht Ihr Upgrade zum Privatpatienten garantiert Ihrem Kind im Krankheitsfall die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch einen Spezialisten. 34 PRIVATPATIENT IM KRANKENHAUS KRANKENHAUSTAGEGELD Will ich Will ich nicht Gesetzlich Krankenversicherte müssen im Krankenhaus 10 Euro pro Tag Zuzahlung leisten für maximal 28 Tage im Kalenderjahr. Das gilt nicht bei stationärer Entbindung. 35 PRIVATPATIENT BEI SCHWEREN KRANKHEITEN HABEN SIE EINEN PLAN B FÜR IHR KIND? Will ich Will ich nicht Wird bei Ihrem Kind eine schwere Krankheit (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs) diagnostiziert, ist Ihr Kind ab dem Zeitpunkt der gesicherten Diagnosestellung Privatpatient – und kein Kassenpatient mehr. 36 UNFALL UNFÄLLE BEI KINDERN Will ich Will ich nicht Unfälle gehören zu den größten Gesundheitsrisiken für Kinder. Die Zahl der Kinder unter 15 Jahren, die jährlich nach Unfallverletzung ärztlich versorgt werden müssen, wird auf rund 1,7 Millionen geschätzt. Davon müssen fast 200.000 jährlich im Krankenhaus behandelt werden. Die meisten Unfälle passieren zu Hause, in der Schule oder im Kindergarten. 37 HEILPRAKTIKER HEILKUNDE Will ich Will ich nicht Bei chronischen Erkrankungen stößt die Schulmedizin manchmal an ihre Grenzen. Der Weg zum Heilpraktiker ist für Ihr Kind eine Alternative. Die Kosten werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen. 38 AUSLANDSREISE AUSLANDSREISEN Will ich Will ich nicht Ob für einen längeren Urlaub oder einen Kurz-Tripp. Schützen Sie sich und Ihr Kind vor unerwarteten Kosten (z.B. wochenlange Intensivmedizinische Betreuung und Rücktransport aus dem Ausland). 39 HEUTE SCHON AN DIE ZUKUNFT DENKEN SPAREN FÜR DIE KINDER ODER ENKEL Will ich Will ich nicht Geburtstag, Weihnachten, Ostern, Zeugnisse, … es gibt viele Anlässe, zu denen Eltern oder Großeltern ihren Kindern oder Enkelkindern etwas schenken. Regelmäßig einen Betrag sparen für den Führerschein, das erste Auto oder auch für das Studium. 40 ABSICHERUNG DER ARBEITSKRAFT BERUFSUNFÄHIGKEIT Will ich Will ich nicht Die Arbeitskraft ist das größte Vermögen. Sorgen Sie bereits im Schulalter vor und sichern den Gesundheitszustand Ihres Kindes. Wenn Ihr Kind als Schüler durch eine Krankheit oder einen Unfall seine Schulausbildung oder Lehre nicht mehr fortsetzen kann, besteht oft keine Chance mehr Ihr Kind zu versichern. 41 ABSICHERUNG IM PFLEGEFALL PFLEGE Will ich Will ich nicht Und wer pflegt Ihr Kind? Familien entscheiden sich meist dafür, ihr Kind zu Hause zu versorgen. Viele sind mit dieser Dauerbelastung (Job und Pflege) oft schnell überfordert – physisch, psychisch und auch finanziell. 42 ABSICHERUNG IM TODESFALL RISIKOLEBEN Will ich Will ich nicht Zu Lebzeiten ist alles ganz einfach. Mutter und Vater gehen arbeiten, die Kinder sind gut versorgt und die Raten für das Eigenheim können problemlos bezahlt werden. Doch was, wenn ein Elternteil oder beide plötzlich versterben? Wie sieht es dann finanziell aus? 43 ABSICHERUNG IM TODESFALL SORGERECHTSVERFÜGUNG Will ich Will ich nicht Mit einer Sorgerechtsverfügung, einer so genannten letztwilligen Verfügung, haben Eltern oder Alleinerziehende die Möglichkeit, im Voraus zu regeln, wer nach ihrem Tod ihre minderjährigen Kinder vertreten soll. Besteht keine Sorgerechtsverfügung entscheidet dies das Gericht. 44 ABSICHERUNG GEGEN DRITTE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Will ich Will ich nicht Haftbar gemacht werden kann der Nachwuchs erst ab einem Alter von sieben Jahren, bei Schäden im Straßenverkehr ab zehn Jahren. Es gibt Versicherungen, die gegen einen Aufpreis bereits Schäden einschließen, die durch jüngere (deliktsunfähige) Kinder verursacht werden. 45 IHR EXPERTE BEI FRAGEN FÜR DIE RICHTIGE ABSICHERUNG IHRES KINDES Firma Vorname: Nachname: Straße, Nr. PLZ, Ort Telefon-Nr. E-Mail 46 BERATUNGSDOKUMENTATION S. 1 ANGABEN ZUR VERSICHERTEN PERSON Vorname: Nachname: Geburtsdatum: 1 1 Tag / Monat / Jahr 2016 Beruf: Gesetzlich krankenversichert bei: ANGABEN ZUM VERSICHERUNGSNEHMER Vorname: Nachname: Geburtsdatum: 1 1 Tag / Monat / Jahr 2016 Beruf: Gesetzlich krankenversichert bei: BERECHNUNGSVORGABEN Versicherungsbeginn: 1 1 2016 Tag / Monat / Jahr Zahnzusatzversicherung incl. Absicherung für Kieferorthopädie VOM VERSICHERUNGSNEHMER AUSGEWÄHLTE(R) TARIF(E) Anhand der drei Auswahlkriterien „Wartezeit”, „viele außervertragliche Leistungen bedingungsgemäß mitversichert” und „Erstattungshöhe für Kieferorthopädie” ergibt sich folgendes Ergebnis: Versicherer Tarif/e Monatsbeitrag in Euro Versicherer Tarif/e Monatsbeitrag in Euro Versicherer Tarif/e Monatsbeitrag in Euro ZurVersicherungsübersicht BERATUNGSDOKUMENTATION S. 2 KUNDENBEDARF Es werden folgende weitere Versicherungen zur Absicherung des Kindes gewünscht bzw. nicht gewünscht: Privatpatient im Krankenhaus (KH) Ein Upgrade zum Privatpatienten garantiert Ihrem Kind im Krankheitsfall die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch einen Spezialisten. Krankenhaustagegeldversicherung (KHT) Absicherung gegen zusätzliche Kosten durch einen krankheitsbedingten stationären Krankenhausaufenthalt. Plan B für mein Kind (Plan B) Wird bei Ihrem Kind eine schwere Krankheit (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs) diagnostiziert, ist Ihr Kind ab dem Zeitpunkt der gesicherten Diagnosestellung Privatpatient – und kein Kassenpatient mehr. Unfallversicherung (Unfall) Unfälle gehören zu den größten Gesundheitsrisiken für Kinder. Heilpraktiker Bei chronischen Erkrankungen stößt die Schulmedizin manchmal an ihre Grenzen. Auslandsreisen (Auslands KV) Schützen Sie sich und Ihr Kind vor unerwarteten Kosten (z.B. wochenlange intensivmedizinische Betreuung und Rücktransport aus dem Ausland). Sparen für Kinder oder Enkel Geburtstag, Weihnachten, Ostern, Zeugnisse, … es gibt viele Anlässe, zu denen Eltern oder Großeltern ihren Kinder oder Enkelkindern etwas schenken. Regelmäßig einen Betrag sparen für den Führerschein, das erste Auto oder auch für das Studium. Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) Um eine Rente aufgrund verminderter Erwerbsunfähigkeit zu bekommen, müssen Sie der gesetzlichen Rentenversicherung mindestens fünf Jahre angehört haben. In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindesten 36 Pflichtbeiträge vorliegen. Pflegeversicherung (PT) Neugeborene können durch Geburtsfehler oder angeborene Anomalien Pflegefälle werden. Dies ist überwiegend durch das Down-Syndrom, Entwicklungsstörungen, Hör- und Sehstörungen aber auch bei Krebsleiden der Fall. Absicherung im Todesfall (Risiko-LV) Zu Lebzeiten ist alles ganz einfach. Mutter und Vater gehen arbeiten, die Kinder sind gut versorgt und die Raten für das Eigenheim können problemlos bezahlt werden. Doch was, wenn ein Elternteil oder beide plötzlich versterben? Wie sieht es dann finanziell aus? Sorgerechtsverfügung Mit einer Sorgerechtsverfügung, einer so genannten letztwilligen Verfügung, haben Eltern oder Alleinerziehende die Möglichkeit, im Voraus zu regeln, wer nach ihrem Tod ihre minderjährigen Kinder vertreten soll. Besteht keine Sorgerechtsverfügung entscheidet dies das Gericht. Haftpflichtversicherung (PHV) Haftbar gemacht werden kann der Nachwuchs erst ab einem Alter von sieben Jahren, bei Schäden im Straßenverkehr ab zehn Jahren. Es gibt Versicherungen, die gegen einen Aufpreis bereits Schäden einschließen, die durch jüngere (deliktsunfähige) Kinder verursacht werden. Will ich Will ich nicht BERATUNGSDOKUMENTATION S. 3 ÜBERSICHT BESTEHENDER VERSICHERUNGEN Für die versicherte Person besteht bereits Versicherungsschutz gegen folgende Risiken: bleibt bestehen wird gekündigt 1. Krankenhausversicherung Versicherer, Vertrags-Nr. 2. Krankenhaustagegeldversicherung Versicherer, Vertrags-Nr.: 3. Zahnzusatzversicherung Versicherer, Vertrags-Nr.: 4. Unfallversicherung Versicherer, Vertrags-Nr.: 5. Berufsunfähigkeitsversicherung Versicherer, Vertrags-Nr.: 6. Pflegeversicherung Versicherer, Vertrags-Nr.: 7. Heilpraktiker Versicherung Versicherer, Vertrags-Nr.: 8. Auslandsreisekranken Versicherer, Vertrags-Nr.: 9. Sparen für Kinder und Enkel Versicherer, Vertrags-Nr.: 10. Absicherung im Todesfall Versicherer, Vertrags-Nr.: 11. Haftpflichtversicherung Versicherer, Vertrags-Nr.: (Eine Kündigung des bisherigen Vertrages erfolgt immer erst nach Zustandekommen des neuen Versicherungsschutzes) BERATUNGSDOKUMENTATION ANGABEN ZU DEN BETEILIGTEN PERSONEN BEIM BERATUNGSGESPRÄCH Berater Firma: Vorname/Nachname: Straße, Nr: PLZ, Ort: Anlass der Beratung: Abschluss einer Zahnzusatzversicherung inkl. Absicherung für Kieferorthopädie Angaben zur Beratung Tag der Beratung: Ort der Beratung: Dauer der Beratung: Teilnehmer der Beratung: Ja Nein Ja Nein Versicherungsnehmer: Versicherte Person: Berater: Weitere Teilnehmer: Angaben zum Gesundheitszustand Aktueller Zahnstatus wurde beigefügt: Ergänzende Angaben zum Gesundheitszustand: S. 4 BERATUNGSDOKUMENTATION S. 5 RAT UND BEGRÜNDUNG DES BERATERS Der Berater stützt seinen Rat auf die objektive und ausgewogene Marktuntersuchung und empfiehlt unter Berücksichtigung der Kundenwünsche folgende(n) Tarif(e): Monatlicher Beitrag in Euro Versicherer/Tarif: Begründung: ENTSCHEIDUNG DES KUNDEN Unter Abwägung der Vor- und Nachteile der verglichenen Versicherer und Zahnzusatztarife entscheidet sich der Kunde für folgenden Tarif: Versicherer/Tarif: folgt der Empfehlung des Beraters nicht und entscheidet sich wie folgt: Begründung: Monatlicher Beitrag in Euro BERATUNGSDOKUMENTATION S. 6 VORVERTRAGLICHE ANZEIGEPFLICHT UND AUSGEHÄNDIGTE UNTERLAGEN Hinweis zu den Gesundheitsfragen Die Gesundheitsfragen wurden vom Antragssteller / der zu versichernden Person selbst ausgefüllt Ja Nein Für die Gesundheitsfragen wurden zusätzlich gesonderte Beiblätter verwendet Ja Nein Wenn Ja, bitte Anzahl der Beiblätter angeben: Sofern der Vermittler das Antragsformular ausfüllt/ausgefüllt hat, bestätigt der Versicherungsnehmer ausdrücklich, dass er und die versicherte Person alle Fragen selbst gelesen und verstanden haben und der Berater alle Angaben zur Beantwortung der Fragen korrekt und vollständig im Antrag eingetragen hat. Verbraucherinformationen Für den beantragten Versicherungsschutz habe ich die Beratungsdokumentation, eine Antragskopie, das Produktinformationsblatt, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die besonderen Versicherungsbedingungen zu dem/n beantragten Tarif/en erhalten. Dem Versicherungsnehmer wurden noch folgende weitere Unterlagen ausgehändigt: Ort, Datum Unterschrift beratene Person/Kunde und ggf. weitere Gesprächsteilnehmer Ort, Datum Unterschrift Berater „Beratungsdokumentation“ drucken