Leistungen und Strukturen 2 - Schwache noch mehr schwächen

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Leistungen und Strukturen 2 - Schwache noch mehr schwächen?
Zu den geplanten Sparmassnahmen im Instrumentalunterricht
SchülerInnen, welche eine Luzerner Mittelschule besuchen, haben die Möglichkeit,
Instrumental- oder Vokalunterricht zu besuchen. Entweder als Freifach oder als Pflichtfach
(bei Musik als Ergänzungsfach, Wahlpflichtfach oder Schwerpunktfach).
Der Unterricht wird von den Mittelschulen angeboten und ist ein integrierter Bestandteil der
Mittelschulen.
Wünscht eine Mittelschulschülerin oder ein Mittelschulschüler, den Unterricht extern an der
Gemeindemusikschule seines Wohnorts zu besuchen (z. B. weil er bei seiner altbewährten
Lehrperson bleiben will), so ist dies möglich. Dies ist durchaus sinnvoll.
Den Mittelschulen ist es ein grosses Anliegen, den Instrumental- und Vokalunterricht selber
anbieten zu können, weil er ein Teil der Schulkultur und ein integrierter Bestandteil der
Ausbildung ist.
Würziges in Kürze:
Die Instrumentallehrpersonen sind aktuell in der Lohnklasse 21 eingereiht. Die
Unterrichtsverpflichtung für ein Vollpensum (100%) beträgt 31 (Pflichtfach) oder 33
(Freifach) Wochenlektionen zu 45 Minuten. Vorausgesetzte Ausbildung: Master.
Vom gleichen Arbeitgeber werden die Fachlehrpersonen für den Klassenunterricht in der
Lohnklasse 25 oder 26 eingereiht und unterrichten für ein Vollpensum 23 Lektionen zu 45
Minuten. Vorausgesetzte Ausbildung: Master.
In Zahlen und Franken: Die Instrumentallehrpersonen unterrichten pro Woche 7.5 Stunden
(nicht Lektionen!) mehr und erhalten pro Monat je nach Stufe rund 1800 CHF weniger Lohn
als die Fachlehrpersonen.
Neu nach Leistungen und Strukturen 2 wäre die Differenz 10.5 Stunden Unterrichtszeit pro
Woche und rund 2000 CHF weniger Lohn pro Monat (Lohnklasse 20 und 34 bzw. 37
Lektionen zu 45 Minuten).
Somit wird die bereits bestehende, nicht nachvollziehbar grosse Differenz zwischen
Instrumental- und Fachlehrpersonen noch vergrössert. Ein unhaltbarer Ist-Zustand würde
noch unhaltbarer. Ausserdem würde dies für die Instrumentallehrpersonen eine
Lohnreduktion von ca. 18% bedeuten!
Die vermeintlich nachvollziehbare Begründung für die Schlechterstellung der
Instrumentallehrpersonen gegenüber der Fachlehrpersonen basiert auf dem Wunsch, die
Instrumentallehrpersonen der Mittelschulen denjenigen der Gemeindemusikschulen
gleichzustellen (aufgrund gleicher Ausbildung).
Der Unterschied liegt jedoch darin, dass die Instrumentallehrpersonen der Mittelschulen
ausschliesslich Mittelschulschüler unterrichten.
Besonders stossend ist die Praxis der Gemeinden, die Instrumentallehrpersonen unabhängig
der Schulstufe des Schülers zu entlöhnen. Beispiel: Eine Saxophon-Lehrerin der Musikschule
Sursee unterrichtet einen Schüler der Kanti Sursee, welcher Schwerpunktfach Musik gewählt
hat. Sie unterrichtet somit ein Maturafach. Diese Lehrerin wird genau gleich entlöhnt wie
wenn sie einen Primarschüler unterrichtet, obwohl die Verantwortung und die zeitliche
Belastung im ersten Fall viel grösser ist.
Die Instrumentallehrpersonen der Mittelschulen waren in den letzten zehn Jahren schon
mehrmals Opfer von Sparübungen:
•
Der Instrumentalunterricht im Falle des Pflichtfaches war für die Eltern kostenlos. Vor
zehn Jahren wurde eine minimale Beteiligung der Eltern erhoben (200 CHF pro Jahr).
• Vor drei Jahren wurde dieser Elternbeitrag auf 890 CHF erhöht; als Folge waren die
Pensen rückgängig.
• An den Gymnasien mit pädagogischem Schwerpunkt (PPP) war der Besuch des
Instrumental – oder Vokalunterrichts obligatorisch (wie früher am Lehrerseminar).
Dieses Obligatorium wurde vor drei Jahren aufgehoben; als Folge waren die Pensen
wiederum stark rückgängig.
All diese Massnahmen haben bereits Einsparungen erbracht.
Falls Leistungen und Strukturen 2 wie vorgesehen umgesetzt wird, so werden an den
Mittelschulen massiv schlechter gestellte Lehrpersonen noch schlechter gestellt. Und eine
gerechtere, stufenangepasste Entlöhnung an den Gemeindemusikschulen würde in noch
weitere Ferne rücken.
Deshalb rufen wir auf, diese vorgesehenen Massnahmen aus dem Katalog zu streichen.
Für die kantonale Fachschaft der Instrumentallehrpersonen des Kantons Luzern
Marc Hunziker, Buchrain 26.10.2014
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