Konsensuskonferenz Implantologie

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 Bundeesverband derr implantologiisch tätigen Zaahnärzte in Eu
uropa e.V. (BD
DIZ EDI) Deutsche Gesellschaft für Implantol ogie im Zahn‐‐, Mund‐ und Kieferbereichh e.V. (DGI) esellschaft fürr zahnärztliche
e Implantologie e.V. (DGZI) Deutsche Ge
Deutssche Gesellsch
haft für Mundd‐, Kiefer‐ und
d Gesichtschiru
urgie e.V. (DG
GMKG) Be
erufsverband der Oralchiru
urgen e.V. (BD
DO) – Konsensusskonferenz Implantologie –
Indikkationsbeeschreibung für diee Regelfallversorgun
ng in der Implantologie
Die Konseensuskonfereenz Implantolo
ogie hat am 007.10.2014 die Beschreibung der Indika tionsklassen in der Im‐
plantologgie an die zw
wischenzeitlich
he Entwicklunng des Fachggebiets angep
passt. Die Inddikationsklassen waren erstmals 1994 beschrieeben und am 05.06.2002 foortgeschrieben worden. on dentaler Im
mplantate Medizinissche Indikatio
Die optim
male Therapiee des Zahnverlustes ist grunndsätzlich derr Ersatz jedes einzelnen Zahhnes durch ein Implan‐
tat. Aus aanatomischen
n Gründen ist der Zahn 8 einnes Quadrantten in der Reg
gel nicht zu erssetzen. Die Notwendig‐
keit des EErsatzes des 7
7. Zahnes ist in
ndividuell kritiisch zu würdiggen. Die optim
male Therapie kann aus verrschiedenstenn Gründen (inssbesondere an
natomischen, aber auch wirtschaftli‐
chen) niccht immer durrchgeführt we
erden. Um dem
m behandelnd
den Zahnarzt für den Norm
malfall eine Pla
anungshil‐
fe zu geb
ben werden die d nachfolge
enden Empfehhlungen für Regelfallverso
R
rgungen für die privatzah
hnärztliche Behandlu
ung aufgestellt. Ausnahmeindikationen nnach § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V werden hieervon nicht errfasst. Die Konseensuskonferenz beschreibtt die Indikatio nsklassen i.S. eines Goldsta
andards. Sie hhaben sich seit mehr als zwei Jahrrzehnten bewährt. Abweich
hungen von diiesem Standard in den Implantatzahlen ssind nicht perr se falsch. Es gibt eine Vielzahl vo
on Gründen, a
aus denen sicch ein Patient eine höherwertigere implaantatgetragen
ne Versor‐
ht leisten willl oder umgekehrt eine Pfeeilervermehrung gegenüber der Standarrdzahl medizinisch not‐
gung nich
wendig isst. Es gibt ab
bweichende V
Versorgungsfo
ormen als Behhandlungskom
mpromisse im Einzelfall mitt anderen als den nach‐
stehend ffür den Regellfall vermerkten Implantatzzahlen, insbessondere um d
das vorhande ne Kieferknocchenange‐
bot verm
mehrende chirurgische Eingriffe zu vermeeiden (z.B. kurze Implantatte, angulierte Implantate, d
durchmes‐
serreduziierte Implantaate). Indikationsklassen: Klasse I: Einze
K
elzahnersatz
Klasse II: Redu
K
uzierter Restzzahnbestand
Klasse III: Zah
K
nloser Kiefer
Konsensuskonferenz Implantologie: Indikationsklassen für die Regelfallversorgung in der Implantologie Seite 2 Indikationsklasse I Einzelzahnersatz Indikationsklasse Ia Frontzähne Wenn bis zu vier Zähne der Oberkiefer‐Front fehlen, die Nachbarzähne nicht behandlungsbedürftig sind:  1 Implantat je fehlendem Zahn Wenn bis zu vier Zähne der Unterkiefer‐Front fehlen, die Nachbarzähne nicht behandlungsbedürftig sind:  1 Implantat soll zwei fehlende Zähne ersetzen Indikationsklasse Ib Seitenzähne Fehlen im Seitenzahnbereich Zähne aus der geschlossenen Zahnreihe, soll bei nicht behandlungsbedürftigen Nachbarzähnen jeder fehlende Zahn durch ein Implantat ersetzt werden Indikationsklasse II Reduzierter Restzahnbestand Grundsatz: Bei der implantologischen Versorgung des reduzierten Restgebisses ist die Bezahnung des Gegenkiefers bei der Planung zu berücksichtigen. Darüber hinaus gelten die Regeln der konventionellen Prothetik. Indikationsklasse IIa Lückengebiss Für eine festsitzende Versorgung im Oberkiefer werden 8 Pfeiler benötigt, im Unterkiefer 6 Pfeiler. Natürliche Pfeilerzähne können angerechnet wer‐
den, wenn diese an statisch günstiger Position stehen und eine gute Progno‐
se aufweisen. Für eine herausnehmbare Versorgung im Oberkiefer werden 6 Pfeiler benö‐
tigt, im Unterkiefer 4 Pfeiler. Natürliche Pfeilerzähne können angerechnet werden, wenn diese an statisch günstiger Position stehen und eine gute Prognose aufweisen. Indikationsklasse IIb Freiendsituation Zähne 6 bis 8 fehlen: Zähne 5 bis 8 fehlen: Zähne 4 bis 8 fehlen: Indikationsklasse III Zahnloser Kiefer Indikationsklasse IIIa Zahnloser Oberkiefer Für die Verankerung eines festsitzenden Zahnersatzes im zahnlosen Oberkiefer:  8 Implantate Für die Verankerung eines herausnehmbaren Zahnersatzes im zahnlosen Oberkiefer:  6 Implantate Indikationsklasse IIIb Zahnloser Unterkiefer Für die Verankerung eines festsitzenden Zahnersatzes im zahnlosen Unterkiefer:  6 Implantate Für die Verankerung eines herausnehmbaren Zahnersatzes im zahnlosen Unterkiefer:  4 Implantate    Indikation für 1 ‐ 2 Implantate Indikation für 2 ‐ 3 Implantate Indikation für 3 Implantate 
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