Bundeesverband derr implantologiisch tätigen Zaahnärzte in Eu uropa e.V. (BD DIZ EDI) Deutsche Gesellschaft für Implantol ogie im Zahn‐‐, Mund‐ und Kieferbereichh e.V. (DGI) esellschaft fürr zahnärztliche e Implantologie e.V. (DGZI) Deutsche Ge Deutssche Gesellsch haft für Mundd‐, Kiefer‐ und d Gesichtschiru urgie e.V. (DG GMKG) Be erufsverband der Oralchiru urgen e.V. (BD DO) – Konsensusskonferenz Implantologie – Indikkationsbeeschreibung für diee Regelfallversorgun ng in der Implantologie Die Konseensuskonfereenz Implantolo ogie hat am 007.10.2014 die Beschreibung der Indika tionsklassen in der Im‐ plantologgie an die zw wischenzeitlich he Entwicklunng des Fachggebiets angep passt. Die Inddikationsklassen waren erstmals 1994 beschrieeben und am 05.06.2002 foortgeschrieben worden. on dentaler Im mplantate Medizinissche Indikatio Die optim male Therapiee des Zahnverlustes ist grunndsätzlich derr Ersatz jedes einzelnen Zahhnes durch ein Implan‐ tat. Aus aanatomischen n Gründen ist der Zahn 8 einnes Quadrantten in der Reg gel nicht zu erssetzen. Die Notwendig‐ keit des EErsatzes des 7 7. Zahnes ist in ndividuell kritiisch zu würdiggen. Die optim male Therapie kann aus verrschiedenstenn Gründen (inssbesondere an natomischen, aber auch wirtschaftli‐ chen) niccht immer durrchgeführt we erden. Um dem m behandelnd den Zahnarzt für den Norm malfall eine Pla anungshil‐ fe zu geb ben werden die d nachfolge enden Empfehhlungen für Regelfallverso R rgungen für die privatzah hnärztliche Behandlu ung aufgestellt. Ausnahmeindikationen nnach § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V werden hieervon nicht errfasst. Die Konseensuskonferenz beschreibtt die Indikatio nsklassen i.S. eines Goldsta andards. Sie hhaben sich seit mehr als zwei Jahrrzehnten bewährt. Abweich hungen von diiesem Standard in den Implantatzahlen ssind nicht perr se falsch. Es gibt eine Vielzahl vo on Gründen, a aus denen sicch ein Patient eine höherwertigere implaantatgetragen ne Versor‐ ht leisten willl oder umgekehrt eine Pfeeilervermehrung gegenüber der Standarrdzahl medizinisch not‐ gung nich wendig isst. Es gibt ab bweichende V Versorgungsfo ormen als Behhandlungskom mpromisse im Einzelfall mitt anderen als den nach‐ stehend ffür den Regellfall vermerkten Implantatzzahlen, insbessondere um d das vorhande ne Kieferknocchenange‐ bot verm mehrende chirurgische Eingriffe zu vermeeiden (z.B. kurze Implantatte, angulierte Implantate, d durchmes‐ serreduziierte Implantaate). Indikationsklassen: Klasse I: Einze K elzahnersatz Klasse II: Redu K uzierter Restzzahnbestand Klasse III: Zah K nloser Kiefer Konsensuskonferenz Implantologie: Indikationsklassen für die Regelfallversorgung in der Implantologie Seite 2 Indikationsklasse I Einzelzahnersatz Indikationsklasse Ia Frontzähne Wenn bis zu vier Zähne der Oberkiefer‐Front fehlen, die Nachbarzähne nicht behandlungsbedürftig sind: 1 Implantat je fehlendem Zahn Wenn bis zu vier Zähne der Unterkiefer‐Front fehlen, die Nachbarzähne nicht behandlungsbedürftig sind: 1 Implantat soll zwei fehlende Zähne ersetzen Indikationsklasse Ib Seitenzähne Fehlen im Seitenzahnbereich Zähne aus der geschlossenen Zahnreihe, soll bei nicht behandlungsbedürftigen Nachbarzähnen jeder fehlende Zahn durch ein Implantat ersetzt werden Indikationsklasse II Reduzierter Restzahnbestand Grundsatz: Bei der implantologischen Versorgung des reduzierten Restgebisses ist die Bezahnung des Gegenkiefers bei der Planung zu berücksichtigen. Darüber hinaus gelten die Regeln der konventionellen Prothetik. Indikationsklasse IIa Lückengebiss Für eine festsitzende Versorgung im Oberkiefer werden 8 Pfeiler benötigt, im Unterkiefer 6 Pfeiler. Natürliche Pfeilerzähne können angerechnet wer‐ den, wenn diese an statisch günstiger Position stehen und eine gute Progno‐ se aufweisen. Für eine herausnehmbare Versorgung im Oberkiefer werden 6 Pfeiler benö‐ tigt, im Unterkiefer 4 Pfeiler. Natürliche Pfeilerzähne können angerechnet werden, wenn diese an statisch günstiger Position stehen und eine gute Prognose aufweisen. Indikationsklasse IIb Freiendsituation Zähne 6 bis 8 fehlen: Zähne 5 bis 8 fehlen: Zähne 4 bis 8 fehlen: Indikationsklasse III Zahnloser Kiefer Indikationsklasse IIIa Zahnloser Oberkiefer Für die Verankerung eines festsitzenden Zahnersatzes im zahnlosen Oberkiefer: 8 Implantate Für die Verankerung eines herausnehmbaren Zahnersatzes im zahnlosen Oberkiefer: 6 Implantate Indikationsklasse IIIb Zahnloser Unterkiefer Für die Verankerung eines festsitzenden Zahnersatzes im zahnlosen Unterkiefer: 6 Implantate Für die Verankerung eines herausnehmbaren Zahnersatzes im zahnlosen Unterkiefer: 4 Implantate Indikation für 1 ‐ 2 Implantate Indikation für 2 ‐ 3 Implantate Indikation für 3 Implantate