Landratsamt Neumarkt i. d. OPf. –Gesundheitsamt– HEPATITIS-A-VIRUS (HAV-Infektion) 1) Wo kommen Hepatits-A-Viren (HAV) vor ? Die Verbreitung erfolgt weltweit, sporadisch, endemisch oder in Form von Epidemien. In Entwicklungsländern ist die Durchseuchung sehr hoch. Insbesondere im Zusammenhang mit Aufenthalten in Ländern in denen HAV-Infektionen häufig sind, erkranken daher zunehmend Jugendliche und junge Erwachsene an Hepatitis A. Der Anteil der „Reisehepatitis“ wird auf 50 % geschätzt. 2) Wie werden die Hepatits-A-Viren (HAV) übertragen ? Der Mensch ist der Hauptwirt und wahrscheinlich das einzige Reservoir von Hepatitis-A-Viren. Die Übertragung erfolgt gewöhnlich fäkal-oral durch Kontakt- oder Schmierinfektion, entweder direkt im Rahmen enger Personenkontakte oder indirekt durch verunreinigte Lebensmittel, Wasser oder Gebrauchsgegenstände. 3) Welche Beschwerden können auftreten ? Der Verlauf der HAV-Infektion ist sehr häufig symptomlos. Die Hepatitis A verläuft in der Mehrzahl der Fälle ohne Komplikationen. Die Frühphase der Erkrankung beginnt mit allgemeinem Krankheitsgefühl sowie MagenDarmbeschwerden. 1-2 Wochen danach kann eine Gelbfärbung der Haut (Ikterus), eine Dunkelverfärbung des Urins und Hellverfärbung des Stuhls auftreten (in der Regel für 2-3 Wochen). Es besteht eine Lebervergrößerung und bei etwa 25 % der Patienten auch eine Milzvergrößerung. Häufig besteht Hautjucken. Eine HAV-Infektion heilt üblicherweise vollständig aus, es besteht ein lebenslanger Schutz. 4) Wie lange dauert es, bis nach Kontakt mit dem Krankheitserreger eine Erkrankung ausbricht (Inkubationszeit) ? Die Zeit von der Aufnahme des Krankheitserregers bis zur Erkrankung kann 15 – 50 Tage betragen (im Durchschnitt etwa 25 – 30 Tage). 5) Wie lange besteht die Möglichkeit sich anzustecken ? Eine Ansteckungsfähigkeit besteht unabhängig von den Symptomen der Krankheit. Erkrankte Personen sind üblicherweise zwei Wochen vor und bis zu einer Woche nach Auftreten der Gelbfärbung des Augapfels/der Haut (Ikterus) ansteckungsfähig. 6) Gibt es eine Behandlungsmöglichkeit oder eine Impfung ? Eine spezielle Behandlung der Hepatitis A gibt es nicht. Bettruhe sowie eine kohlehydratreiche und fettarme Ernährung sind zu empfehlen. Eine absolute Alkoholabstinenz ist wichtig. Für eine Impfung steht ein Impfstoff zur Verfügung, mit welchem Personen mit einem erhöhten Infektionsrisiko (z.B. medizinisches Personal, Kanalisations-/Klärwerksmitarbeiter, Personal in Kindertagesstätten, Kinderheimen etc.) vor einer Ansteckung geschützt werden können. Diese Impfmöglichkeit sollte vor allem bei einer Reise in Risikogebiete beachtet werden. 7) Wie kann man sich vor einer Infektion mit Hepatitis A-Viren schützen ? • Aktive Impfung von Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko. Medizinisches Personal sollte die Richtlinien zu Hygiene und Vorbeugung berücksichtigen • Verwendung von Schutzhandschuhen bei möglichem Kontakt mit virushaltigen Körperausscheidungen • Beachtung einer effektiven Händehygiene, Verwendung geeigneter Händedesinfektionsmittel • in der häuslichen Gemeinschaft ist eine gründliche Händehygiene ausreichend. 8) Welche gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten ? Personen, die an Virushepatitis A erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen nicht tätig sein oder beschäftigt werden beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen sowie in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung (§ 42 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz). Personen, die an Virushepatitis A erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen keine Gemeinschaftseinrichtung besuchen z. B. Schule, Kindergarten, Mutter-Kind-Gruppen, Heime o. ä. (§ 34, Abs. 1 Infektionsschutzgesetz). Dies gilt auch für Personen in deren Wohngemeinschaft nach ärztlichen Urteil eine Erkrankung bzw. ein Verdachtsfall an Virushepatitis A aufgetreten ist (§ 34, Abs. 3 Infektionsschutzgesetz).