„Patientenwohl hat Vorrang“[?] „Alternative“ Krebstherapien und ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts 5. NZW-Süd – Post-ASCO-Meeting 08.09.2006 in Ravensburg Barbara Burkhard, München „Fragwürdige“ Methoden „Diagnostische Tests / therapeutische Modalitäten, beworben zur Krebsverhütung, -diagnose, –behandlung Î sorgfältige Prüfung durch Vertreter der theoretischen und/oder klinischen Medizin Î weder erprobt noch zur allgemeinen Anwendung empfehlenswert American Cancer Society Leistungen der GKV, definiert im SGB V: § 2 (1) 3: „Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.“ § 12: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ Einzelbegründung zu § 2 Abs. 1 SGB V: „Neue Verfahren, die nicht ausreichend erprobt sind, oder Außenseitermethoden (paramedizinische Verfahren), die zwar bekannt sind, sich aber nicht bewährt haben, lösen keine Leistungspflicht der Krankenkasse aus. Es ist nicht Aufgabe der Krankenkassen, die medizinische Forschung zu finanzieren. Dies gilt auch dann, wenn neue Methoden im Einzelfall zu einer Heilung der Krankheit oder Linderung der Krankheitsbeschwerden führen.“ Höchstrichterliche Rechtsprechung Beschluss des BVG vom 06.12.2005 (1 BvR 34/98) „Patientenwohl hat Vorrang“ [?] Süddeutsche Zeitung vom 17./18.12.2005 „Bundesverfassungsgericht stärkt Patienten“ Kassen müssen auch für neue Behandlungsmethoden zahlen. Pressemitteilung d. Patientenbeauftragten der Bundesregierung Beschluss vom 06.12.2005 (1 BvR 347/98): Î Nicht mit dem Grundgesetz vereinbar - Art. 2 Abs. 1 (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) und - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 (Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit) - i. V. mit Sozialstaatsprinzip Î einen gesetzlich Versicherten von der Leistung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn Krankheit: lebensbedrohlich / regelmäßig tödlich + Therapie: keine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende + Methode: nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf Prüfung durch Sozialgerichte, ob sich für die vorgenommene / beabsichtigte Behandlung • nach gewissenhafter fachlicher Einschätzung durch den [behandelnden] Arzt • ernsthafte Hinweise auf einen nicht ganz fern liegenden Erfolg der Heilung oder • auch nur eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf Î im konkreten Einzelfall finden. Hinweise auf individuellen Wirkungszusammenhang => Gesundheitszustand im Vergleich mit anderen => Erfahrungen bei länger dauernder Behandlung => Symptome Hinweise auf die Eignung der Methode Î Wissenschaftliche Diskussion Streitgegenstand • sog. „immunbiologische Therapie“: - Thymuspeptide - zytoplasmatische Präparate - homöopathische Mittel - Bioresonanztherapie • junger Mann mit M. Duchenne (DMD) • Kosten 10 000 DM (9/92 – Ende 1994) • Ärzte: Verlauf günstig • seit Herbst 2000 im Rollstuhl 1960 DMD - Lebenserwartung ~ 15 Jahre Entwicklung optimaler Betreuungsmethoden, mechanische Langzeitbeatmung 2005 30 Jahre statistische Mittelwerte! in Einzelfällen bei Herzkomplikationen > 40 Jahre < 20 Jahre Verfassungsrichter unterscheiden nicht zwischen Î kurativer Therapie Î palliativer Therapie Das Ziel entscheidet über die Alternative! Entscheidend für das Überleben = optimale Langzeitbetreuung = „symptomatisch“! Wissenschaftliche Diskussion zur „immunbiologischen Therapie“ bei DMD? BVG: „…in Bezug auf DMD inzwischen weltweit Beiträge“ • Nachfrage beim BVG: Recherche nur zur DMD • Eigene Recherchen => 3 Veröffentlichungen zur zytoplasmat. Therapie bei DMD: 1 Autor, 1978, 1982, 1984; • keine Daten zu den übrigen Komponenten der „immunbiol. Therapie“ oder dem Gesamtkonzept (nur 1 Anwender?!) Î Keine Hinweise auf eine potentielle Wirksamkeit der „immunbiologischen Therapie“ bei DMD in der wissenschaftlichen Diskussion! Eine Wohltat und ihre Folgen Beispiele Biologische Krebsbehandlung (Dr. B., in A./Obb.) P. m. Bronchial-Ca (Plattenepithel): mehrfach Cx, Progression. Î Fiebertherapien zur Verbesserung der Immunitätslage; Abbruch wg. „iatrogener persistierender Tachycardie (Cx-bedingt)“; Î Galvanotherapie des Tumorbezirks; Î IPT (Insulin Potentation Therapie) mit niedrig dosierter CX Î „genetische Untersuchung“ => „Sensitivität geeigneter Chemotherapeutika“ Î „weitere Therapien“: keine Angaben dazu. Kosten: IPT „exklusive Medikamente pro Behandlung Galvanotherapie pro Sitzung 400 € 360 – 500 € Weitere Therapien nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad (GOÄ) „Nach der neuesten höchstrichterlichen Rechtsprechung und der Gesetzeslage dürfte dem nichts entgegenstehen.“ ??? € Biologische Krebstherapie (Dr. B. in A./Obb.) „Naturheilkundliche“ Diagnostik • regelmäßiges Immunmonitoring: - verschiedene Parameter der Abwehrzellen; - Veränderungen von pH u. Redox-Verhalten - Defizite/ Überschüsse: Mineralien, Vitamine, Proteine • Immunaktivitätsanalyse: neuartige Technologie zur „optimalen Bestimmung“ von - persönlicher Immunabwehr, - Medikamenten: Testung der „Ansprechbarkeit“. • verschiedene Messungen: - Thermografie - Elektroakupunktur nach Voll - Kirlianfotografie „und vieles mehr“! Angebotspalette „Biologische Krebstherapie“ (Dr. B.) • aktive Fiebertherapie mit Bakterien- u. Virenlysaten • IPT mit Low-dose-Chemotherapie • Galvanotherapie oder BET (biolog. Elektrotherapie) • andere innovative elektromagnetische Verfahren (Papimi, Ioneninduktionstherapie, Rehatron alpha) • Ozon-Sauerstofftherapie: Ozon-Eigenblut, SMT, UVB • Immunmodulatoren • Ernährungskorrekturen • Darmbehandlungen • Schwermetall- und Herdsanierungen • Ausleitungs- und Entgiftungsverfahren Insulin Potentiation Therapy (IPT) Erfinder: Dr. Donato Perez Garcia, 1932 in Mexico Theorie: • mehr Insulin-Rezeptoren in Krebszellen • Insulin u. a. Faktoren stimulieren unkontrolliertes Wachstum • mehr Insulin => mehr Arzneimittel in Krebszellen • geringere Dosis von Cx => nicht toxisch für normale Zellen; Î tödliche toxische Konzentrationen in Ca-Zellen Beanspruchte Indikationen: - Krebserkrankungen - Infektionskrankheiten - degenerative Erkrankungen (Arthrose) u. v. a. IPT - Durchführung Î i.v.-Injektion von Insulin; Î nach BZ-Abfall rasche Injektion von Cx in Dosierungen < nachweislich wirksam; Î unmittelbar danach Injektion hochkonzentrierter Zuckerlösung => Patienten „wieder aufwecken“. • IPT Works In Cancer Treatment! • "An island of hope in a sea of hopelessness” IPT - Anspruch • echte alternative Krebstherapie „im Stadium IV“ • die „2. Entdeckung von Insulin“ • eine „Orphan-Methode“ „Ausgezeichnete Ergebnisse“ mit IPT berichten 13 Ärzte mit mehr als 135 Arztjahren an Erfahrung während 7 Jahrzehnten in 5 Ländern IPT - Promotion 2000 Präsentation vor dem Cancer Advisory Panel des National Center for Cancer Complementary and Alternative Medicine der National Institutes of Health (NIH); Î Kooperation mit Krebsforschern des Comprehensive Cancer Center / University of Wisconsin; Î National Cancer Institute finanziere das Projekt: „Wegen der Not der Patienten … alle eingesetzten Medikamente von der FDA zugelassen … gute Erstattung durch die Versicherungen die Regel.“ Î mehrere Patente erteilt. I P T – Wertung Î gefährlich, potentiell tödlich (Insulindosis!); Î ohne solide biologische Basis; Î Wirksamkeit und Sicherheit nicht belegt, trotz jahrzehntelanger Anwendung: - weder geprüfte Theorie noch - klinische Studien mit adäquatem Design noch - detaillierte Fallserien mit Follow-up. Ein Déjà-vu-Erlebnis: Autologe Tumorvakzinen Mitte der 1990er Jahre ASI: mehrere Anbieter Î > 1000 Vakzinen, > 400 Verfahren an > 40 Gerichten 1998 Leitlinie d. Deutschen Ges. f. Onkologie (DGO): DGO-Referat „ASI“ + AG „Tumorvakzination“ der DGI Indikationskatalog „mit nachgewiesener therapeutischer Wirkung auf dem Evidenzniveau von Phase-II“ Deutsche Gesellschaft für Immunologie (DGI) Verwahrt sich gegen Verwendung ihres Namens in LL: „Es gibt keine AG „Tumorvakzination“! DKFZ Î externes Audit => zurück in präklin. Forschung Probleme mit ASI u. a. autologen Präparaten Die Angebote unterscheiden sich hinsichtlich: => Ausgangsmaterial => Inaktivierungsverfahren => Aufreinigung => Immunadjuvantien (Art, Dosis) => Begleittherapien => Therapieschemata Î Mit unterschiedlichen Präparationen gewonnene Erkenntnisse sind nicht generalisierbar! Î BUB-RL, Anlage II; BSG-Urteile zu „ASI“ Heute Vakzinen mit dendritischen Zellen: • Der Markt boomt: altbekannte und neue Anbieter; • Verbindungen zu Universitätsinstituten; • keine Indikationseinschränkungen; • Orphan-Drug-Status für ein (altes!) Produkt Aktuelle Wertigkeit einer Vakzinebehandlung beim Mamma-Ca, einem der häufigsten Tumore (Anträge!): „Die von einigen privaten kommerziell ausgerichteten Instituten beworbene Tumorvakzinebehandlung ist … nach der vorliegenden Datenlage als wissenschaftlich unseriös abzulehnen. Es gibt bislang zu keinem Verfahren der Tumorvakzinebehandlung valide Daten bezüglich der Erfolgsrate.“ P. Mallmann, tägl. prax 47 (2006) 276 Aber: Probleme nach BVerfG-Beschluss: • Z. B.: Mamma-Ca, fortgeschritten, progredient nach mehrfacher Cx-, Hormon- und Strahlentherapie = schwere, lebendbedrohliche Erkrankung; nur noch palliative Therapie möglich. • Das Konzept der aktiv spezifischen Immuntherapie ist theoretisch plausibel. • Dendriten-Vakzinen = weltweit Forschung an renommierten Institutionen. • Empfehlungen durch Uni-Kliniken bei Anträgen: Î Hersteller oder Indikation offensichtlich egal!!! Könnte ein Sozialrichter dieser Methode eine „nicht ganz entfernt liegende („auf Indizien gestützte“) Aussicht auf Heilung oder spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf“ absprechen? Könnte er bei dieser Konstellation Antrag eines Tumorpatienten auf einstweilige Anordnung der Kostenübernahme zurückweisen? TSIT* – ein neues Verfahren? * Tumorspezifische Immuntherapie Anbieter: Dr. K. Institut für Immunologie und Zellbiologie* * „Labor akkreditiert durch das College of American Pathologists“ Antrag des Versicherten: „… der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts folgend“ auf Kostenübernahme: 4400 € [„erfahrungsgemäß zwischen € 300,00 und € 500,00 pro Tag“] Î Schwere der Erkrankung = Nierenzellkarzinom: - nimmt fast die gesamte Niere ein - regionär massiv infiltrierend - Fernmetastasen (Lunge, multipel) Î Standardtherapie verfügbar? - Operation nicht möglich (Tumorausdehnung) - Chemotherapie beim NCC nachgewiesenermaßen erfolglos - Zytokine kontraindiziert wg. Herzerkrankung Beschreibung der Methode - Therapieprinzip Î 50 ml Patientenblut Î „lebende Tumorzellen und deren abgetrennte Hüllstrukturen“ im Labor erkennbar gemacht Î Leukozyten => „spezifisch gegen Tumor u. Metastasen gerichtete immunologische Information“ Î entzündliche Infiltration mit Volumenerhöhung Î Elimination des Tumors TSIT ist keine Vakzine! www.krebstest.de/1d4901.html?*session*id*key*=*session*id*val*; 26.06.2006 Nebenwirkungen bei TSIT? Î nur körpereigene Zytokine und Antikkörper Î „Der einzige Effekt der Therapie ist deshalb deren Wirksamkeit.“ Î „Je frühzeitiger die Therapie bei einer Tumorerkrankung angewendet wird – vor und auch nach der Operation – umso besser kann die weitere Ausbreitung des Tumorgeschehens verhindert werden…“ www.krebstest.de/1d4901.html?*session*id*key*=*session*id*val*; 26.06.2006 Wirksamkeitsbelege für TSIT? Generell gute Erfolgsaussichten: - Untersuchung durch Wissenschaftler der Charité (?) - Erfolgsrate von 45% bei „austherapierten“ Patienten: Stillstand, Rückbildung, völlige Einschmelzung. Im konkreten Fall deutliche Besserung: - Blutungen sistierten - AZ und Lebensqualität gebessert - Thromboseneigung behoben www.krebstest.de/1d4901.html?*session*id*key*=*session*id*val* Weitere beanspruchte Indikationen: „Unsere Arbeitsgruppe verfügt auch über gute Erfahrungen in der Behandlung von Autoimmunerkrankungen wie - Sjögren-Syndrom - Hashimoto-Thyreoiditis - chronischer Pankreatitis - autoimmundinduzierter (sic!) Diabetes mellitus - chronische Polyarthritis - echte rheumatische Erkrankungen, um nur einige Beispiele zu nennen. Bei diesen Erkrankungen werden die oft jahrelang bestehenden und großen Leidensdruck verursachenden „Symptome“ deutlich gebessert oder sogar klinisch stumm.“ www.krebstest.de/1d4901.html?*session*id*key*=*session*id*val*; 26.06.2006 TSIT Í ATC: BUB-RL, Anlage II = ein alter Bekannter! Immunologisches Erfolgsmodell der CAM • Verbindung von rafiniertester Technik und Natürlichkeit • Stärkung der Abwehrkräfte: die gesunden und starken Seiten des Patienten hervorheben, nicht die kranken, defizitären • Individualität („mein Immunsystem“) als Option, nicht ein Kollektiv (z. B. „Risikogruppe“) • Ganzheitlichkeit: Das Immunsystem wirkt im ganzen Körper, auch psychische Faktoren spielen mit • Projektionsfläche für integrative Modelle: alle Vorgänge im Körper – jede Maßnahme „immunologisch wirksam“ • Selektive intelligente Therapie statt „radikaler“ Lösungen • Naturwissenschaftlichkeit = Garant für Ansehen und „Wahrheit“ „Biotherapie“ fortgeschrittener Krebserkrankungen Newcastle-Viren (NDV) am Tag vor der Fiebertherapie verabreicht per Î Inhalation Î Hochschnupfen (intranasal Î Injektion in eine Vene oder den Tumor Î Schlucken bei Speiseröhrenkrebs Î Einlauf bei Dickdarmkrebs. Ziel: Dosis bis zu 1 Mrd Viren intratumoral A. Thaller: „Tumortherapie mit Fieber, Viren und Visualisierung“ Î Fiebertherapie (Vakzineurin) 1 x pro Woche Î Inhalation der Viren alle 1 – 2 – 3 Tage, Î nach 3 Fieberschüben Blutentnahme => Gewinnung von DC (Dendrit. Zellen); Î 6. Tag n. BE Injektion der Viren intratumoral, Î 7. Tag Einführen einer Sonde in den Tumor => Gewebeentnahme zur Prägung der DC für Zeit ohne sichtbaren Tumor; => Erhitzung des Tumors (20 min => 110° C) => Injektion der DC n. Abkühlung auf 39 – 40° Nach: www.thaller-sebkova.de/praxis/krebs.html Wiederholung in ca 5-wöchigen Abständen bis Tumorgröße wenige mm; dann entfällt Thermotherapie. Î nur noch Injektion von Viren und DC Bis zum vollständigen Verschwinden des Tumors! Erfahrungsgemäß dazu 4 – 6 Injektionen erforderlich. Verschwinde der Tumor vorher Î Prägung der DC mit früher entnommenem Gewebe. Einverständniserklärung „… der Gesetzgeber verlangt folgende Erklärung: Ich verzichte hiermit für mich und für meine Rechtsnachfolger auf jeglichen Schadensersatz durch bekannte und auch durch mich nicht absehbare Folgen der Überwärmungsbehandlung.“ A. Thaller Behörden: Kein Grund zum Eingreifen!(?) Î Keine Viren enthalten – keine Gefahr! Î Patienten informieren sich ausreichend! Î Therapiefreiheit! Ein weiterer Anbieter von Viren, Vakzinen etc.: Dendrimum Köln GmbH IOZK Abteilungen www.ioz-cologne.de Infocenter Kontakt Impressum Prof. Dr. … In Kooperation mit … Herrn Dr. rer. nat. … Prof. Dr. med. … Weitere Kooperationspartner … Onkologie HIV/Infektiologie Allgemeinmedizin Naturheilkunde Augenheilkunde Diagnostik Dendrimun Köln GmbH IOZK – Abteilungen: Onkologie ---------------------------------------------------------------Diagnostik Tumorzelldetektion & Chemosensitivität Dendritische Zellen (DC) als Krebstherapie Newcastle Disease Virus (NDV) als Krebstherapie Loco-regionale und Ganzkörper-Hyperthermie Lokoregionale Chemotherapie Ozontherapie – allgemein - als möglicher ‚Response Modifier‘ bei Krebs - zur Immunmodulation bei HIV-Infektion Therapie mit Thymuspeptiden NDV (zytolytisch) in der Krebstherapie - Fakten • Als Arbeitshypothese begründbar; aber laut NCI • keine Schlußfolgerungen über die Wirksamkeit möglich; • Probleme mit vereinfachendem Konzept: - bei Gabe p. o. und i. v. => nicht alle Tumorzellen erreicht; - auch Befall normaler Zellen Î Nebenwirkungen; - rasch antivirale Immunantwort. Wirksamkeit nicht belegt, Nebenwirkungen verschwiegen Î Keine Empfehlung auch bei ansonsten weitgehend „austherapierten“ Krebspatienten! Prof. Dr. R. Kurth, RKI Ein Beschluss und seine Folgen Generelle Probleme und grundsätzliche Fragen aus medizinischer und juristischer Sicht. Wissenschaftliche Referenzen für „komplementäre“ Therapien? • Websites • Fachgesellschaften • Expertenkreise • Fachkongresse • Zertifizierte Fortbildung • Aktivitäten in Selbsthilfegruppen u. ä. „Fachgesellschaften“: • Zentralverband d. Ärzte f. Naturheilverfahren (ZÄN) • Ärztegesellschaft für Erfahrungsheilkunde (EHK) • Deutsche Gesellschaft für Onkologie (DGO) • Gesellschaft für Biologische Krebstherapie (GfBK) • Europ. Ges. f. angewandte Immuntherapie (EGAI) • Deutsche Gesellschaft für Hyperthermie (DGH) • Ärztliche Gesellschaft für Mikroimmuntherapie • Deutsche Gesellschaft für Immuntherapie (DGfI) • etc., etc., etc. … Gesellschaftsübergreifende, diplomierte, zertifizierte Ausbildung in der komplementären Tumortherapie der „führenden europäischen Fachgesellschaften im Bereich der komplementären Krebstherapie“ (EHK, DGH, DGO, EGAI, GfBK, ÖGO) • Basisausbildung (theoretisch + praktisch) 4 Kurszyklen: => => => => Zertifizierungspunkte durch die zuständigen Ärztekammern Abschlussdiplom der Fachgesellschaften Tätigkeitsschwerpunkt „biologische Krebstherapie“ (Berechtigung) Aufnahme in Therapeutenlisten der Fachgesellschaften • Experten-Seminare => => => => Spezialwissen zu allen Themen der Basisausbildung nur an kompetenten Instituten Zertifizierung Diplom Kongresse, z. B. 39. Medizinische Woche Baden-Baden 2005: • „größte und bedeutendste komplementärmedizinische Veranstaltung in Europa“ • „entscheidende Plattform für Aus- und Weiterbildung, Erfahrungsaustausch und Begegnung im Bereich der Komplementärmedizin“ • „Stätte der Begegnung und des Dialogs zwischen Schulmedizin und Komplementärmedizin“. 39. MW Baden-Baden – Programmangebot: Vortragsveranstaltungen, Weiterbildungskurse, allgemeine Fortbildung, Kursreihe ‚Praxisnahe Komplementärmedizin‘ Testierte Fortbildung, z. B. Komplementäre Tumortherapie: Ganzheitliche Tumorbehandlung in der ärztlichen Praxis: 4 Säulen einer biol. Krebsabwehr; regulationsmedizinische Untersuchungen, Stoffwechselregulation, Misteltherapie, Organotherapie, Tumorimpfung, Hyperthermie, Homöopathie; Leitlinienorientierte Therapie d. konventionellen Medizin – kritisch (!). innovative Immundiagnostik und Immuntherapie innovative Diagnostik und Therapie in der Onkologie, z. B. Glutathion, Serumredoxprovokationsanalyse, Biophysikalische Diagnostik und Therapie (F. A. Popp) 03.03.2006, Kurs, 04.03.2006, Vortrag: „Tumortherapie mit Fieber, Viren und autologen Abwehrzellen“ A. Thaller, Markt Berolzheim „Der Kurs vermittelt das nötige Detailwissen, um die Erfolge in der eigenen Praxis nachzumachen.“ Institut zur wissenschaftlichen Evaluation der Universität zu Köln und Informationszentrum für Naturheilkundliche Verfahren in der Medizin: Konsensuskonferenz zu Enzympräparaten: • Wobe-Mugos E , in der additiven Krebstherapie bewährt, aus formalen Gründen vom Markt genommen; • SET (systemische Enzymtherapie) seit Jahren integriert; • Polyenzympräparate indikationsbezogen i. R. eines DMP in NRW bei Mamma-Ca empfohlen; • Erfahrungsheilkundliche Empfehlungen zur Dosierung. Prof. Dr. J. Beuth, Dr. Dr. W. Miller, EHK 2005; 54:612-3 Welcher überlastete Sozialrichter kann unterscheiden zwischen • wissenschaftlichen Fachgesellschaften und • organisierten Anbietern? Aus Sicht des BSG grundsätzlich zu klären: • Definition lebensbedrohlicher/regelmäßig tödlicher Krankheiten • Kriterien für Fehlen einer Standardtherapie, abhängig vom Ziel • Kriterien für „potentielle“ Wirksamkeit im Einzelfall • Wahrscheinlichkeitsmaßstab für behauptete Erfolge i. Einzelfall • Abstufungen im erforderlichen Wahrscheinlichkeitsmaßstab in Abhängigkeit von Schwere und Stadium der Erkrankung erforderlich? Wirksamkeitsnachweis im Einzelfall? „An einem einzelnen Fall ist nur ein Eindruck, kein Beweis möglich. Der Fehlschluß: „post hoc ergo propter hoc“ täuscht nur allzu leicht. Der objektive Beweis dagegen ist zu führen aus physiologischer Kenntnis des Kausalzusammenhanges und der Statistik, nicht aber durch das allgemeine: „Ich habe gute Erfahrungen damit gemacht.“ Karl Jaspers „ … Beurteilbarkeit eines … Heilerfolges nur unter ganz bestimmten, klar definierten Bedingungen möglich und keineswegs dem Ermessen eines Richters anheim gestellt. … eine derartige Beurteilung nur möglich ist, wenn sie vor Beginn der therapeutischen Maßnahme geplant wird. Rechtsprechung, die im Rückblick eine Bewertung abgibt, ist, zumindest wissenschaftlich gesehen, unmöglich und, wo sie doch stattgefunden hat, peinlich für den Juristen und lächerlich für den Wissenschaftler“ J. C. Fröhlich Abstufungen im erforderlichen Wahrscheinlichkeitsgrad nach Schwere und Stadium der Erkrankung? „Sinnvollerweise wird die Antwort an die Sicherheit der Patienten gekoppelt. Für ein Arzneimittel zur Behandlung einer lebensbedrohlichen, stark ansteckenden oder potentiell irreversibel schädigenden Erkrankung ist ein sehr hohes Evidenz-Niveau (Level I oder II) zu fordern …“ S. Geistlich , H. Schwabl, Schweiz. Zschr. GanzheitsMed 2003; 15:133 Kritische Fragen und Kommentare von Juristen Der Gesetzgeber hat eine Leistungsausweitung durch BSG-Urteile auf der Basis der RVO im SGB V korrigiert: „Das BVerfG hat sich weder mit den Erwägungen des Gesetzgebers noch mit den medizinischen, medizinrechtlichen und sozialrechtlichen Erwägungen auseinandergesetzt, die hier maßgeblich waren.“ R. Francke, D. Hart; MedR 2006:131 Heilbehandlungen, Arzneimittel = marktgängige Güter, • mit denen sehr viel Geld verdient wird. • Erfinden und Propagieren neuer Therapien => Profit • Unbegrenzte Zahl noch nicht heilbarer Krankheiten und theoretisch möglicher Behandlungsverfahren Abgebotsinduzierte Nachfrage Î Anbieterkartelle Î Vermarktung von Heilverfahren für vorhersehbar tödlich verlaufende Krankheiten Î Positiv tendenziöse Berichte Î kaum unabhängige Sachverständige außerhalb des Kartells. U. Wenner, Soziale Sicherheit 2006;5:174 Konsequenz des BVerfG-Beschlusses = Kaum mehr eingrenzbare Leistungspflicht: „Die Möglichkeit einer rationalen und zukunftsfähigen Gestaltung der öffentlichen Gesundheitsversorgung wird daher nicht unwesentlich davon abhängen, dass es gelingt, einen Halt auf der schiefen Ebene zu finden, auf die diese Entscheidung die verfassungsrechtliche Diskussion gesetzt hat.“ St. Huster, JuristenZeitung 2006;61:466 Meine abschließende Frage als Arzt: Ist es ethisch vertretbar, insbesondere schwer kranken Patienten ungeprüfte und somit möglicherweise unwirksame oder gar gefährliche Methoden angedeihen zu lassen? Oder wird nicht gerade dadurch ihre Menschenwürde zutiefst verletzt? Wenn „nichts mehr zu machen“ ist, ist noch viel zu tun. G. D. Borasio