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„Patientenwohl hat Vorrang“[?]
„Alternative“ Krebstherapien und ein aktuelles
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
5. NZW-Süd – Post-ASCO-Meeting
08.09.2006 in Ravensburg
Barbara Burkhard, München
„Fragwürdige“ Methoden
„Diagnostische Tests / therapeutische Modalitäten,
beworben
zur Krebsverhütung, -diagnose, –behandlung
Î sorgfältige Prüfung durch Vertreter der
theoretischen und/oder klinischen Medizin
Î weder erprobt noch zur allgemeinen Anwendung
empfehlenswert
American Cancer Society
Leistungen der GKV, definiert im SGB V:
§ 2 (1) 3: „Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem
allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse
zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu
berücksichtigen.“
§ 12: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und
wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht
überschreiten.“
Einzelbegründung zu § 2 Abs. 1 SGB V:
„Neue Verfahren, die nicht ausreichend erprobt sind,
oder Außenseitermethoden (paramedizinische
Verfahren), die zwar bekannt sind, sich aber nicht
bewährt haben, lösen keine Leistungspflicht der
Krankenkasse aus. Es ist nicht Aufgabe der
Krankenkassen, die medizinische Forschung zu
finanzieren. Dies gilt auch dann, wenn neue
Methoden im Einzelfall zu einer Heilung der Krankheit
oder Linderung der Krankheitsbeschwerden führen.“
Höchstrichterliche Rechtsprechung
Beschluss des BVG vom 06.12.2005 (1 BvR 34/98)
„Patientenwohl hat Vorrang“ [?]
Süddeutsche Zeitung vom 17./18.12.2005
„Bundesverfassungsgericht stärkt Patienten“
Kassen müssen auch für neue Behandlungsmethoden zahlen.
Pressemitteilung d. Patientenbeauftragten der Bundesregierung
Beschluss vom 06.12.2005 (1 BvR 347/98):
Î Nicht mit dem Grundgesetz vereinbar
- Art. 2 Abs. 1 (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) und
- Art. 2 Abs. 2 Satz 1 (Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit)
- i. V. mit Sozialstaatsprinzip
Î einen gesetzlich Versicherten von der Leistung
einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten
Behandlungsmethode auszuschließen, wenn
Krankheit:
lebensbedrohlich / regelmäßig tödlich
+
Therapie:
keine allgemein anerkannte,
medizinischem Standard entsprechende
+
Methode:
nicht ganz entfernt liegende Aussicht
auf Heilung oder spürbare positive Einwirkung
auf den Krankheitsverlauf
Prüfung durch Sozialgerichte,
ob sich für die vorgenommene / beabsichtigte
Behandlung
• nach gewissenhafter fachlicher Einschätzung
durch den [behandelnden] Arzt
• ernsthafte Hinweise auf einen nicht ganz fern
liegenden Erfolg der Heilung oder
• auch nur eine spürbare positive Einwirkung auf
den Krankheitsverlauf
Î im konkreten Einzelfall finden.
Hinweise auf individuellen Wirkungszusammenhang
=> Gesundheitszustand im Vergleich mit anderen
=> Erfahrungen bei länger dauernder Behandlung
=> Symptome
Hinweise auf die Eignung der Methode
Î Wissenschaftliche Diskussion
Streitgegenstand
• sog. „immunbiologische Therapie“:
- Thymuspeptide
- zytoplasmatische Präparate
- homöopathische Mittel
- Bioresonanztherapie
• junger Mann mit M. Duchenne (DMD)
• Kosten 10 000 DM (9/92 – Ende 1994)
• Ärzte: Verlauf günstig
• seit Herbst 2000 im Rollstuhl
1960
DMD - Lebenserwartung
~ 15 Jahre
Entwicklung optimaler Betreuungsmethoden,
mechanische Langzeitbeatmung
2005
30 Jahre
statistische Mittelwerte!
in Einzelfällen
bei Herzkomplikationen
> 40 Jahre
< 20 Jahre
Verfassungsrichter unterscheiden nicht zwischen
Î
kurativer Therapie
Î palliativer Therapie
Das Ziel entscheidet über die Alternative!
Entscheidend für das Überleben
= optimale Langzeitbetreuung
= „symptomatisch“!
Wissenschaftliche Diskussion zur
„immunbiologischen Therapie“ bei DMD?
BVG: „…in Bezug auf DMD inzwischen weltweit Beiträge“
• Nachfrage beim BVG: Recherche nur zur DMD
• Eigene Recherchen => 3 Veröffentlichungen zur
zytoplasmat. Therapie bei DMD: 1 Autor, 1978, 1982, 1984;
• keine Daten zu den übrigen Komponenten der „immunbiol.
Therapie“ oder dem Gesamtkonzept (nur 1 Anwender?!)
Î Keine Hinweise auf eine potentielle
Wirksamkeit der „immunbiologischen Therapie“
bei DMD in der wissenschaftlichen Diskussion!
Eine Wohltat und ihre Folgen
Beispiele
Biologische Krebsbehandlung (Dr. B., in A./Obb.)
P. m. Bronchial-Ca (Plattenepithel): mehrfach Cx,
Progression.
Î Fiebertherapien zur Verbesserung der
Immunitätslage; Abbruch wg. „iatrogener
persistierender Tachycardie (Cx-bedingt)“;
Î Galvanotherapie des Tumorbezirks;
Î
IPT (Insulin Potentation Therapie) mit niedrig
dosierter CX Î „genetische Untersuchung“
=> „Sensitivität geeigneter Chemotherapeutika“
Î „weitere Therapien“: keine Angaben dazu.
Kosten:
IPT „exklusive Medikamente pro Behandlung
Galvanotherapie pro Sitzung
400 €
360 – 500 €
Weitere Therapien nach Zeitaufwand
und Schwierigkeitsgrad (GOÄ)
„Nach der neuesten höchstrichterlichen
Rechtsprechung und der Gesetzeslage
dürfte dem nichts entgegenstehen.“
??? €
Biologische Krebstherapie (Dr. B. in A./Obb.)
„Naturheilkundliche“ Diagnostik
•
regelmäßiges Immunmonitoring:
- verschiedene Parameter der Abwehrzellen;
- Veränderungen von pH u. Redox-Verhalten
- Defizite/ Überschüsse: Mineralien, Vitamine, Proteine
•
Immunaktivitätsanalyse: neuartige Technologie
zur „optimalen Bestimmung“ von
- persönlicher Immunabwehr,
- Medikamenten: Testung der „Ansprechbarkeit“.
•
verschiedene Messungen:
- Thermografie
- Elektroakupunktur nach Voll
- Kirlianfotografie „und vieles mehr“!
Angebotspalette „Biologische Krebstherapie“ (Dr. B.)
•
aktive Fiebertherapie mit Bakterien- u. Virenlysaten
• IPT mit Low-dose-Chemotherapie
•
Galvanotherapie oder BET (biolog. Elektrotherapie)
•
andere innovative elektromagnetische Verfahren
(Papimi, Ioneninduktionstherapie, Rehatron alpha)
•
Ozon-Sauerstofftherapie: Ozon-Eigenblut, SMT, UVB
•
Immunmodulatoren
•
Ernährungskorrekturen
•
Darmbehandlungen
•
Schwermetall- und Herdsanierungen
•
Ausleitungs- und Entgiftungsverfahren
Insulin Potentiation Therapy (IPT)
Erfinder: Dr. Donato Perez Garcia, 1932 in Mexico
Theorie:
• mehr Insulin-Rezeptoren in Krebszellen
• Insulin u. a. Faktoren stimulieren unkontrolliertes
Wachstum
• mehr Insulin => mehr Arzneimittel in Krebszellen
• geringere Dosis von Cx
=> nicht toxisch für normale Zellen;
Î tödliche toxische Konzentrationen in Ca-Zellen
Beanspruchte Indikationen:
- Krebserkrankungen
- Infektionskrankheiten
- degenerative Erkrankungen (Arthrose) u. v. a.
IPT - Durchführung
Î i.v.-Injektion von Insulin;
Î nach BZ-Abfall rasche Injektion von Cx in
Dosierungen < nachweislich wirksam;
Î unmittelbar danach Injektion
hochkonzentrierter Zuckerlösung
=> Patienten „wieder aufwecken“.
• IPT Works In Cancer Treatment!
• "An island of hope in a sea of hopelessness”
IPT - Anspruch
• echte alternative Krebstherapie „im Stadium IV“
• die „2. Entdeckung von Insulin“
• eine „Orphan-Methode“
„Ausgezeichnete Ergebnisse“ mit IPT berichten
13 Ärzte mit mehr als
135 Arztjahren an Erfahrung während
7 Jahrzehnten in
5 Ländern
IPT - Promotion
2000 Präsentation vor dem Cancer Advisory Panel des
National Center for Cancer Complementary and Alternative
Medicine der National Institutes of Health (NIH);
Î Kooperation mit Krebsforschern des
Comprehensive Cancer Center / University of Wisconsin;
Î National Cancer Institute finanziere das Projekt:
„Wegen der Not der Patienten
… alle eingesetzten Medikamente von der FDA zugelassen
… gute Erstattung durch die Versicherungen die Regel.“
Î mehrere Patente erteilt.
I P T – Wertung
Î gefährlich, potentiell tödlich (Insulindosis!);
Î ohne solide biologische Basis;
Î Wirksamkeit und Sicherheit nicht belegt,
trotz jahrzehntelanger Anwendung:
- weder geprüfte Theorie noch
- klinische Studien mit adäquatem Design noch
- detaillierte Fallserien mit Follow-up.
Ein Déjà-vu-Erlebnis:
Autologe Tumorvakzinen
Mitte der 1990er Jahre ASI: mehrere Anbieter Î
> 1000 Vakzinen, > 400 Verfahren an > 40 Gerichten
1998 Leitlinie d. Deutschen Ges. f. Onkologie (DGO):
DGO-Referat „ASI“ + AG „Tumorvakzination“ der DGI
Indikationskatalog „mit nachgewiesener therapeutischer
Wirkung auf dem Evidenzniveau von Phase-II“
Deutsche Gesellschaft für Immunologie (DGI)
Verwahrt sich gegen Verwendung ihres Namens in LL:
„Es gibt keine AG „Tumorvakzination“!
DKFZ Î externes Audit => zurück in präklin. Forschung
Probleme mit ASI u. a. autologen Präparaten
Die Angebote unterscheiden sich hinsichtlich:
=> Ausgangsmaterial
=> Inaktivierungsverfahren
=> Aufreinigung
=> Immunadjuvantien (Art, Dosis)
=> Begleittherapien
=> Therapieschemata
Î Mit unterschiedlichen Präparationen gewonnene
Erkenntnisse sind nicht generalisierbar!
Î
BUB-RL, Anlage II; BSG-Urteile zu „ASI“
Heute Vakzinen mit dendritischen Zellen:
• Der Markt boomt: altbekannte und neue Anbieter;
• Verbindungen zu Universitätsinstituten;
• keine Indikationseinschränkungen;
• Orphan-Drug-Status für ein (altes!) Produkt
Aktuelle Wertigkeit einer Vakzinebehandlung beim
Mamma-Ca, einem der häufigsten Tumore (Anträge!):
„Die von einigen privaten kommerziell ausgerichteten
Instituten beworbene Tumorvakzinebehandlung ist …
nach der vorliegenden Datenlage als wissenschaftlich
unseriös abzulehnen. Es gibt bislang zu keinem
Verfahren der Tumorvakzinebehandlung valide Daten
bezüglich der Erfolgsrate.“
P. Mallmann, tägl. prax 47 (2006) 276
Aber: Probleme nach BVerfG-Beschluss:
•
Z. B.: Mamma-Ca, fortgeschritten, progredient nach
mehrfacher Cx-, Hormon- und Strahlentherapie
= schwere, lebendbedrohliche Erkrankung;
nur noch palliative Therapie möglich.
•
Das Konzept der aktiv spezifischen Immuntherapie ist
theoretisch plausibel.
•
Dendriten-Vakzinen = weltweit Forschung
an renommierten Institutionen.
•
Empfehlungen durch Uni-Kliniken bei Anträgen:
Î Hersteller oder Indikation offensichtlich egal!!!
Könnte ein Sozialrichter dieser Methode eine
„nicht ganz entfernt liegende („auf Indizien
gestützte“) Aussicht auf Heilung oder spürbare
positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf“
absprechen?
Könnte er bei dieser Konstellation Antrag eines
Tumorpatienten auf einstweilige Anordnung der
Kostenübernahme zurückweisen?
TSIT* – ein neues Verfahren?
* Tumorspezifische Immuntherapie
Anbieter:
Dr. K. Institut für Immunologie und Zellbiologie*
* „Labor akkreditiert durch das College of American Pathologists“
Antrag des Versicherten:
„… der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts
folgend“ auf Kostenübernahme:
4400 €
[„erfahrungsgemäß zwischen € 300,00 und € 500,00 pro Tag“]
Î Schwere der Erkrankung = Nierenzellkarzinom:
- nimmt fast die gesamte Niere ein
- regionär massiv infiltrierend
- Fernmetastasen (Lunge, multipel)
Î Standardtherapie verfügbar?
- Operation nicht möglich (Tumorausdehnung)
- Chemotherapie beim NCC nachgewiesenermaßen erfolglos
- Zytokine kontraindiziert wg. Herzerkrankung
Beschreibung der Methode - Therapieprinzip
Î 50 ml Patientenblut
Î „lebende Tumorzellen und deren abgetrennte
Hüllstrukturen“ im Labor erkennbar gemacht
Î Leukozyten => „spezifisch gegen Tumor
u. Metastasen gerichtete immunologische
Information“
Î entzündliche Infiltration mit Volumenerhöhung
Î Elimination des Tumors
TSIT ist keine Vakzine!
www.krebstest.de/1d4901.html?*session*id*key*=*session*id*val*; 26.06.2006
Nebenwirkungen bei TSIT?
Î nur körpereigene Zytokine und Antikkörper
Î „Der einzige Effekt der Therapie ist deshalb
deren Wirksamkeit.“
Î „Je frühzeitiger die Therapie bei einer Tumorerkrankung angewendet wird – vor und auch
nach der Operation – umso besser kann die
weitere Ausbreitung des Tumorgeschehens
verhindert werden…“
www.krebstest.de/1d4901.html?*session*id*key*=*session*id*val*; 26.06.2006
Wirksamkeitsbelege für TSIT?
Generell gute Erfolgsaussichten:
- Untersuchung durch Wissenschaftler der Charité (?)
- Erfolgsrate von 45% bei „austherapierten“
Patienten:
Stillstand, Rückbildung, völlige Einschmelzung.
Im konkreten Fall deutliche Besserung:
- Blutungen sistierten
- AZ und Lebensqualität gebessert
- Thromboseneigung behoben
www.krebstest.de/1d4901.html?*session*id*key*=*session*id*val*
Weitere beanspruchte Indikationen:
„Unsere Arbeitsgruppe verfügt auch über gute Erfahrungen in der
Behandlung von Autoimmunerkrankungen wie
- Sjögren-Syndrom
- Hashimoto-Thyreoiditis
- chronischer Pankreatitis
- autoimmundinduzierter (sic!) Diabetes mellitus
- chronische Polyarthritis
- echte rheumatische Erkrankungen,
um nur einige Beispiele zu nennen. Bei diesen Erkrankungen
werden die oft jahrelang bestehenden und großen Leidensdruck
verursachenden „Symptome“ deutlich gebessert oder sogar
klinisch stumm.“
www.krebstest.de/1d4901.html?*session*id*key*=*session*id*val*; 26.06.2006
TSIT Í ATC: BUB-RL, Anlage II = ein alter Bekannter!
Immunologisches Erfolgsmodell der CAM
•
Verbindung von rafiniertester Technik und Natürlichkeit
•
Stärkung der Abwehrkräfte: die gesunden und starken Seiten
des Patienten hervorheben, nicht die kranken, defizitären
•
Individualität („mein Immunsystem“) als Option,
nicht ein Kollektiv (z. B. „Risikogruppe“)
•
Ganzheitlichkeit: Das Immunsystem wirkt im ganzen Körper,
auch psychische Faktoren spielen mit
•
Projektionsfläche für integrative Modelle: alle Vorgänge im Körper
– jede Maßnahme „immunologisch wirksam“
•
Selektive intelligente Therapie statt „radikaler“ Lösungen
•
Naturwissenschaftlichkeit = Garant für Ansehen und „Wahrheit“
„Biotherapie“
fortgeschrittener Krebserkrankungen
Newcastle-Viren (NDV)
am Tag vor der Fiebertherapie verabreicht per
Î Inhalation
Î Hochschnupfen (intranasal
Î Injektion in eine Vene oder den Tumor
Î Schlucken bei Speiseröhrenkrebs
Î Einlauf bei Dickdarmkrebs.
Ziel: Dosis bis zu 1 Mrd Viren intratumoral
A. Thaller: „Tumortherapie mit Fieber, Viren und Visualisierung“
Î Fiebertherapie (Vakzineurin) 1 x pro Woche
Î Inhalation der Viren alle 1 – 2 – 3 Tage,
Î nach 3 Fieberschüben Blutentnahme
=> Gewinnung von DC (Dendrit. Zellen);
Î 6. Tag n. BE Injektion der Viren intratumoral,
Î 7. Tag Einführen einer Sonde in den Tumor
=> Gewebeentnahme zur Prägung der DC für
Zeit ohne sichtbaren Tumor;
=> Erhitzung des Tumors (20 min => 110° C)
=> Injektion der DC n. Abkühlung auf 39 – 40°
Nach: www.thaller-sebkova.de/praxis/krebs.html
Wiederholung in ca 5-wöchigen Abständen bis
Tumorgröße wenige mm; dann entfällt Thermotherapie.
Î nur noch Injektion von Viren und DC
Bis zum vollständigen Verschwinden des Tumors!
Erfahrungsgemäß dazu 4 – 6 Injektionen erforderlich.
Verschwinde der Tumor vorher
Î Prägung der DC mit früher entnommenem Gewebe.
Einverständniserklärung
„… der Gesetzgeber verlangt folgende
Erklärung: Ich verzichte hiermit für mich
und für meine Rechtsnachfolger auf
jeglichen Schadensersatz durch bekannte
und auch durch mich nicht absehbare
Folgen der Überwärmungsbehandlung.“
A. Thaller
Behörden:
Kein Grund zum Eingreifen!(?)
Î Keine Viren enthalten – keine Gefahr!
Î Patienten informieren sich ausreichend!
Î Therapiefreiheit!
Ein weiterer Anbieter von Viren, Vakzinen etc.:
Dendrimum Köln GmbH
IOZK
Abteilungen
www.ioz-cologne.de
Infocenter Kontakt Impressum
Prof. Dr. …
In Kooperation mit … Herrn Dr. rer. nat. …
Prof. Dr. med. …
Weitere Kooperationspartner …
Onkologie
HIV/Infektiologie
Allgemeinmedizin
Naturheilkunde
Augenheilkunde
Diagnostik
Dendrimun Köln GmbH IOZK – Abteilungen: Onkologie
---------------------------------------------------------------Diagnostik
Tumorzelldetektion & Chemosensitivität
Dendritische Zellen (DC) als Krebstherapie
Newcastle Disease Virus (NDV) als Krebstherapie
Loco-regionale und Ganzkörper-Hyperthermie
Lokoregionale Chemotherapie
Ozontherapie – allgemein
- als möglicher ‚Response Modifier‘ bei Krebs
- zur Immunmodulation bei HIV-Infektion
Therapie mit Thymuspeptiden
NDV (zytolytisch) in der Krebstherapie - Fakten
•
Als Arbeitshypothese begründbar; aber laut NCI
•
keine Schlußfolgerungen über die Wirksamkeit möglich;
•
Probleme mit vereinfachendem Konzept:
- bei Gabe p. o. und i. v. => nicht alle Tumorzellen erreicht;
- auch Befall normaler Zellen Î Nebenwirkungen;
- rasch antivirale Immunantwort.
Wirksamkeit nicht belegt,
Nebenwirkungen verschwiegen
Î
Keine Empfehlung auch bei ansonsten
weitgehend „austherapierten“ Krebspatienten!
Prof. Dr. R. Kurth, RKI
Ein Beschluss und seine Folgen
Generelle Probleme und grundsätzliche Fragen
aus medizinischer und juristischer Sicht.
Wissenschaftliche Referenzen für
„komplementäre“ Therapien?
•
Websites
•
Fachgesellschaften
•
Expertenkreise
•
Fachkongresse
•
Zertifizierte Fortbildung
•
Aktivitäten in Selbsthilfegruppen u. ä.
„Fachgesellschaften“:
•
Zentralverband d. Ärzte f. Naturheilverfahren (ZÄN)
•
Ärztegesellschaft für Erfahrungsheilkunde (EHK)
•
Deutsche Gesellschaft für Onkologie (DGO)
•
Gesellschaft für Biologische Krebstherapie (GfBK)
•
Europ. Ges. f. angewandte Immuntherapie (EGAI)
•
Deutsche Gesellschaft für Hyperthermie (DGH)
•
Ärztliche Gesellschaft für Mikroimmuntherapie
•
Deutsche Gesellschaft für Immuntherapie (DGfI)
•
etc., etc., etc. …
Gesellschaftsübergreifende, diplomierte, zertifizierte
Ausbildung in der komplementären Tumortherapie
der „führenden europäischen Fachgesellschaften im Bereich der
komplementären Krebstherapie“ (EHK, DGH, DGO, EGAI, GfBK, ÖGO)
• Basisausbildung (theoretisch + praktisch) 4 Kurszyklen:
=>
=>
=>
=>
Zertifizierungspunkte durch die zuständigen Ärztekammern
Abschlussdiplom der Fachgesellschaften
Tätigkeitsschwerpunkt „biologische Krebstherapie“ (Berechtigung)
Aufnahme in Therapeutenlisten der Fachgesellschaften
• Experten-Seminare
=>
=>
=>
=>
Spezialwissen zu allen Themen der Basisausbildung
nur an kompetenten Instituten
Zertifizierung
Diplom
Kongresse, z. B.
39. Medizinische Woche Baden-Baden 2005:
• „größte und bedeutendste komplementärmedizinische
Veranstaltung in Europa“
• „entscheidende Plattform für Aus- und Weiterbildung,
Erfahrungsaustausch und Begegnung im Bereich der
Komplementärmedizin“
• „Stätte der Begegnung und des Dialogs zwischen
Schulmedizin und Komplementärmedizin“.
39. MW Baden-Baden – Programmangebot:
Vortragsveranstaltungen, Weiterbildungskurse, allgemeine
Fortbildung, Kursreihe ‚Praxisnahe Komplementärmedizin‘
Testierte Fortbildung, z. B. Komplementäre Tumortherapie:
ƒ Ganzheitliche Tumorbehandlung in der ärztlichen Praxis:
4 Säulen einer biol. Krebsabwehr; regulationsmedizinische
Untersuchungen, Stoffwechselregulation, Misteltherapie,
Organotherapie, Tumorimpfung, Hyperthermie, Homöopathie;
Leitlinienorientierte Therapie d. konventionellen Medizin – kritisch (!).
ƒ innovative Immundiagnostik und Immuntherapie
ƒ innovative Diagnostik und Therapie in der Onkologie, z. B.
Glutathion, Serumredoxprovokationsanalyse,
Biophysikalische Diagnostik und Therapie (F. A. Popp)
03.03.2006, Kurs,
04.03.2006, Vortrag:
„Tumortherapie mit
Fieber, Viren und
autologen Abwehrzellen“
A. Thaller,
Markt Berolzheim
„Der Kurs vermittelt
das nötige Detailwissen,
um die Erfolge in der
eigenen Praxis
nachzumachen.“
Institut zur wissenschaftlichen Evaluation der
Universität zu Köln und Informationszentrum für
Naturheilkundliche Verfahren in der Medizin:
Konsensuskonferenz zu Enzympräparaten:
• Wobe-Mugos E , in der additiven Krebstherapie bewährt,
aus formalen Gründen vom Markt genommen;
•
SET (systemische Enzymtherapie) seit Jahren integriert;
•
Polyenzympräparate indikationsbezogen i. R. eines DMP
in NRW bei Mamma-Ca empfohlen;
•
Erfahrungsheilkundliche Empfehlungen zur Dosierung.
Prof. Dr. J. Beuth, Dr. Dr. W. Miller, EHK 2005; 54:612-3
Welcher überlastete Sozialrichter
kann unterscheiden zwischen
• wissenschaftlichen Fachgesellschaften
und
• organisierten Anbietern?
Aus Sicht des BSG grundsätzlich zu klären:
• Definition lebensbedrohlicher/regelmäßig tödlicher Krankheiten
•
Kriterien für Fehlen einer Standardtherapie, abhängig vom Ziel
•
Kriterien für „potentielle“ Wirksamkeit im Einzelfall
•
Wahrscheinlichkeitsmaßstab für behauptete Erfolge i. Einzelfall
•
Abstufungen im erforderlichen Wahrscheinlichkeitsmaßstab
in Abhängigkeit von Schwere und Stadium der Erkrankung
erforderlich?
Wirksamkeitsnachweis im Einzelfall?
„An einem einzelnen Fall ist nur ein Eindruck, kein
Beweis möglich. Der Fehlschluß: „post hoc ergo
propter hoc“ täuscht nur allzu leicht. Der objektive
Beweis dagegen ist zu führen aus physiologischer
Kenntnis des Kausalzusammenhanges und der
Statistik, nicht aber durch das allgemeine: „Ich
habe gute Erfahrungen damit gemacht.“
Karl Jaspers
„ … Beurteilbarkeit eines … Heilerfolges nur unter
ganz bestimmten, klar definierten Bedingungen
möglich und keineswegs dem Ermessen eines
Richters anheim gestellt. … eine derartige
Beurteilung nur möglich ist, wenn sie vor Beginn der
therapeutischen Maßnahme geplant wird.
Rechtsprechung, die im Rückblick eine Bewertung
abgibt, ist, zumindest wissenschaftlich gesehen,
unmöglich und, wo sie doch stattgefunden hat,
peinlich für den Juristen und lächerlich für den
Wissenschaftler“
J. C. Fröhlich
Abstufungen im erforderlichen Wahrscheinlichkeitsgrad
nach Schwere und Stadium der Erkrankung?
„Sinnvollerweise wird die Antwort an die Sicherheit der
Patienten gekoppelt. Für ein Arzneimittel zur Behandlung
einer lebensbedrohlichen, stark ansteckenden oder
potentiell irreversibel schädigenden Erkrankung ist ein
sehr hohes Evidenz-Niveau (Level I oder II) zu fordern …“
S. Geistlich , H. Schwabl, Schweiz. Zschr. GanzheitsMed 2003; 15:133
Kritische Fragen und Kommentare von Juristen
Der Gesetzgeber hat eine Leistungsausweitung durch
BSG-Urteile auf der Basis der RVO im SGB V korrigiert:
„Das BVerfG hat sich weder mit den Erwägungen des
Gesetzgebers noch mit den medizinischen,
medizinrechtlichen und sozialrechtlichen Erwägungen
auseinandergesetzt, die hier maßgeblich waren.“
R. Francke, D. Hart; MedR 2006:131
Heilbehandlungen, Arzneimittel = marktgängige Güter,
•
mit denen sehr viel Geld verdient wird.
•
Erfinden und Propagieren neuer Therapien => Profit
•
Unbegrenzte Zahl noch nicht heilbarer Krankheiten und
theoretisch möglicher Behandlungsverfahren
Abgebotsinduzierte Nachfrage
Î Anbieterkartelle
Î Vermarktung von Heilverfahren für vorhersehbar tödlich
verlaufende Krankheiten
Î Positiv tendenziöse Berichte
Î kaum unabhängige Sachverständige außerhalb des Kartells.
U. Wenner, Soziale Sicherheit 2006;5:174
Konsequenz des BVerfG-Beschlusses =
Kaum mehr eingrenzbare Leistungspflicht:
„Die Möglichkeit einer rationalen und
zukunftsfähigen Gestaltung der öffentlichen
Gesundheitsversorgung wird daher nicht
unwesentlich davon abhängen, dass es gelingt,
einen Halt auf der schiefen Ebene zu finden, auf die
diese Entscheidung die verfassungsrechtliche
Diskussion gesetzt hat.“
St. Huster, JuristenZeitung 2006;61:466
Meine abschließende Frage als Arzt:
Ist es ethisch vertretbar, insbesondere
schwer kranken Patienten ungeprüfte und
somit möglicherweise unwirksame oder gar
gefährliche Methoden angedeihen zu lassen?
Oder wird nicht gerade dadurch ihre
Menschenwürde zutiefst verletzt?
Wenn „nichts mehr zu machen“ ist,
ist noch viel zu tun.
G. D. Borasio
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