1. Aufgaben und Grundlagen des Arbeitsrechts

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1. Aufgaben und Grundlagen des Arbeitsrechts
Das Arbeitsrecht gewährt dem Arbeitnehmer Schutz und sichert ihm die
Wahrnehmung seiner Interessen gegenüber dem Arbeitgeber.
1.1 Der Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist ein individuell geschlossenes Arbeitsverhältnis zwischen dem
einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Hierbei handelt es sich um einen
Dienstvertrag, der ein Dauerschuldverhältnis darstellt, d. h. der Arbeitnehmer tauscht
seine Arbeitsleistung gegen die Vergütung vom Arbeitgeber. (siehe
Berufsausbildungsvertrag)
1.2 Der Tarifvertrag
Ein Tarifvertrag ist ein kollektiver Arbeitsvertrag, der zwischen den Gewerkschaften
und den Arbeitgeberverbänden geschlossen wird. Dieser Vertrag regelt die
Arbeitsbedingungen (z. B. Arbeitszeit, Gehalt, Urlaubsanspruch usw.) für die
tarifunterworfenen Arbeitnehmer.
Tarifverträge müssen stets in Schriftform erfolgen und sind im Tarifregister
einzutragen, das vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung geführt wird.
Schließen einzelne Arbeitgeber den Tarifvertrag ab, spricht man von
Haustarifverträgen.
1.3 Die Betriebsvereinbarungen
Betriebsvereinbarungen werden vom Arbeitgeber und dem Betriebsrat beschlossen,
sind zu unterzeichnen und in Schriftform festzuhalten.
Sie hat unmittelbaren, zwingenden Charakter. Durch Betriebsvereinbarungen können
unterhalb der Tarifverträge somit Regelungen zwischen Arbeitgeber und Belegschaft
vereinbart werden.
Betriebsvereinbarungen dürfen die Arbeitnehmer nicht schlechter stellen, als in
Tarifverträgen, sondern nur ergänzend wirken (z. B. Pausenregelung). Sie sind im
Unternehmen offen darzulegen und gelten nicht für leitende Angestellte.
1.4 Der Tarifkonflikt
Es kommt zum Arbeitskampf, wenn es keine Einigung bei Tarifverträgen gibt und
nach dem ersten Scheitern eine Schlichtung zwischen den Tarifparteien erfolglos
war.
Die Gewerkschaften versuchen dann Druck auf die Arbeitgeber auszuüben. Diesen
Druck können sie durch Demonstrationen, Streikdrohungen, Betriebsversammlungen
und Warnstreiks erzeugen. Dabei ist ihr Ziel höhere Löhne oder bessere
Arbeitsbedingungen gegen Arbeitgeber durchzusetzen und die Arbeit wieder
aufzunehmen.
Die Arbeitgeber haben als Kampfmittel die Aussperrung, bei dem sie Arbeitnehmer
von der Arbeit ausschließen und gleichzeitig die Lohn- und Gehaltszahlung
verweigern.
1.5 Die Tarifautonomie
Tarifverträge können frei von staatlichen Eingriffen abgeschlossen werden. Dieses
Recht ist im Grundgesetz verankert. Es können zwischen Tarifpartnern in
Tarifverträgen freie Vereinbarungen über Löhne, Gehälter und
Ausbildungsvergütungen, für Pausenregelungen, Wochenarbeitszeit und den Urlaub
geregelt werden. Der Staat legt dabei Obergrenzen (z. B. tägliche Arbeitszeit) und
Untergrenzen (z. B. Mindesturlaub) fest.
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