Presse-Information 347 /09 - Bezirksregierung Arnsberg

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Presse-Information
347 /09
Arnsberg, 17.07.2009
Augen auf beim Brillenkauf
Nur etwas mehr als die Hälfte aller Sonnenbrillen - nämlich 53
Prozent - sind sicherheitstechnisch einwandfrei. Das ist das Ergebnis
einer repräsentativen Untersuchung von über 300 Sonnenbrillen aller
Preiskategorien. Die Untersuchung ist eine gemeinsame Aktion der
Bezirksregierung Arnsberg, des Landesinstituts für Gesundheit und
Arbeit (LIGA), der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
(BAUA), dem Zoll, dem Chemischen Untersuchungsamt der Stadt
Hamm und des Augenoptikerverbandes NRW.
Arbeitsschützer der Bezirksregierung Arnsberg waren in den
vergangenen Monaten in Dortmund, Bochum, Fröndenberg und
Witten im Fachhandel, bei Discountern und in Modeboutiquen
unterwegs und haben bei ihren Kontrollen über 300 Sonnenbrillen
überprüft. Der häufigste Mangel: Die Hersteller hatten die Tönung der
Gläser und die UV-Filterung nicht ermittelt oder fehlerhaft angegeben.
„Die Filterung der gefährlichen UV-Strahlung war in ca. sechs Prozent
der überprüften Fälle unzureichend und damit besonders
problematisch“, so Stefan Schepers von der Bezirksregierung
Arnsberg. Wenn die Brillengläser zu schwach filtern, kann das
schädliche UV-Licht in die Pupille eindringen und die verschiedenen
Augengewebe schädigen. Vor allem die Augenoberfläche, die Linse
und die Netzhaut sind davon betroffen, so das Erkrankungen der
Augen bis zur Erblindung nicht ausgeschlossen werden können.
Nur 20 Prozent der Brillen erfüllten alle sicherheitstechnischen
Voraussetzungen für den Verkauf. Für den Verbraucher wichtigstes
Bezirksregierung Arnsberg
- Pressestelle –
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Telefon: 02931/82- Durchwahl
Christoph Söbbeler- 2120
Jari Wieschmann - 2135
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- 2170
Telefax: 02931/82- 2467
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Ergebnis der Studie: „Wenn die Brille ordentlich gekennzeichnet ist
und der Hersteller seine Kontaktdaten und Sicherheitshinweise zur
Benutung der Brille beigefügt hat, dann weist das auf eine sichere
Sonnenbrille hin“, so Schepers. Denn unter diesen Brillen wurden
keine mit relevanten sicherheitstechnischen Mängeln entdeckt.
Auch Sonnenbrillen mit Metallgestell haben sich die Prüfer genauer
angesehen und in 20 Prozent der Fälle eine erhöhte Abgabe an
Nickel an die Haut festgestellt. Nickelhaltige Metallgestelle können bei
mangelhafter Qualität eine Allergie auslösen.
Die Arbeitsschützer der Bezirksregierung geben einen wichtigen
Hinweis auf die Nutzung von Sonnenbrillen im Straßenverkehr. Hier
sollte der Verbraucher auf Brillen mit grauer oder brauner Tönung und
nicht zu starker Lichtschwächung zurückgreifen. Entsprechend des
Grades der Glastönung müssen die Sonnenbrillen in 5 Kategorien
(CAT 0 bis CAT 4) eingestuft werden. Zugelassen ist maximal die
Kategorie drei (CAT3), besser sind allerdings die Kategorien eins
(CAT1) oder zwei (CAT2). „Im Straßenverkehr dürfen auch keine
farbverfälschenden Sonnenbrillen - d.h. mit blauen oder roten Gläsern
- eingesetzt werden“, rät Stefan Schepers. Wer eine solche Brille oder
eine dunkle Brille der CAT4 trägt, riskiert bestimmte
Verkehrssituationen nicht mehr erkennen zu können, insbesondere
Radfahrer und Fußgänger im Schatten von Bäumen. Bei den
Überprüfungen haben die Mitarbeiter der Bezirksregierung
festgestellt, dass oftmals die Kennzeichnung und entsprechende
Hinweise fehlten. So waren Sonnenbrillen der Kategorie 4 (für
Straßenverkehr ungeeignet) als Kategorie 3 (für Straßenverkehr
geeignet) ausgewiesen.
Jari Wieschmann
Stellv. Pressesprecher
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Infobox:
Warum ist die UV-Filterung bei Sonnebrillen wichtig?
UV-Licht ist ein natürlicher Bestandteil des Sonnenlichts.
Das Auge schützt sich gegen zu hohe UV-Einstrahlung
durch Verkleinern der Pupille. Sonnenbrillen dunkeln das
sichtbare Licht ab mit der Folge, dass die Pupillen geweitet
werden. Bei mangelhaftem Filter wird das schädliche UV-Licht
in erhöhtem Maße durch die erweiterte Pupille durchgelassen
und schädigt die verschiedenen Augengewebe. Besonders
die Augenoberfläche (Schneeblindheit, Pterygium), die Linse
(Katarakt) und die Netzhaut (Sonnenmakulopathie, Makuladegeneration) sind betroffen.
Infobox:
Darauf sollten Verbraucher beim Kauf von Sonnebrillen achten:
¾
Die Brille ist mit dem CE-Kennzeichen versehen
¾
Die Brille hat eine Kennzeichnung CAT 0 … 4
¾
Es sind Herstellerinformationen und Sicherheitshinweise beigefügt
¾
für die Nutzung im Straßenverkehr keine Brille der Kategorie CAT 4
verwenden
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