ARBEITSBLATT 1: AKTEURE UND INTERESSEN IM ENERGIERECHT Energieunternehmen (Erzeugung, Übertragung, Vertrieb): Gewinnerzielung Staat (Behörden): Versorgungssicherheit – Bevölkerung und Wirtschaft sollen zu akzeptablen Konditionen mit Energie versorgt werden Verbraucher (Privathaushalte, Unternehmen): Nutzung von Energie zu möglichst niedrigem Preis Internationale Organisationen: Interessenausgleich zwischen Staaten 1 ARBEITSBLATT 2: ERNEUERBARE ENERGIEN Welche regenerativen Energiequellen werden nach EEG gefördert? Windenergie onshore: Bau von Windkraftanlagen (Windrädern) auf dem Festland Windenergie offshore: Bau von Windkraftanlagen (Windrädern) auf hoher See Photovoltaik: Energiegewinnung durch Solarzellen Biomasse: Energiegewinnung in Biomasseanlagen, insbesondere durch Vergärung Wasserkraft: Energiegewinnung in Wasserkraftwerken (einschließlich Gezeitenkraftwerke) Geothermie: Energiegewinnung aus natürlicher Erdwärme 2 ARBEITSBLATT 3: BEDARFSPLANUNG FÜR STROMLEITUNGEN Bedarfsplanung nach EnLAG: Entscheidung des Gesetzgebers über konkrete Ausbauprojekte (Bedarfsplan als Anhang zum EnLAG) Bedarfsermittlung nach EnWG: (1) Jährliche Erstellung eines Szenariorahmens durch Übertragungsnetzbetreiber – Genehmigung des Szenariorahmens durch BNetzA (2) Jährliche Erstellung eines nationalen Netzentwicklungsplans (NEP) bzw. eines Offshore-Netzentwicklungsplans durch Übertragungsnetzbetreiber zur Vorlage bei BNetzA – Prüfung und Bestätigung des NEP durch BNetzA (3) Entwurf eines Bundesbedarfsplans (BBPl) durch BNetzA – Beschluss des Bundesbedarfsplans durch Bundesgesetz (Bundesbedarfsplangesetz) 3 ARBEITSBLATT 4: PLANUNG UND GENEHMIGUNG VON STROMTRASSEN Planungs- und Genehmigungsverfahren nach TEN-E VO (1) Vorgelagerte Grobplanung des Trassenverlaufs (fakultativ) (2) Zweistufiges Zulassungsverfahren (a.) Vorantragsphase (b.) Formelle Genehmigungsphase Raumordnung und Planfeststellung nach deutschem Recht o Raumordnung: Bundesfachplanung nach NABEG durch BNetzA (1) Einleitung des Verfahrens durch Antrag des Vorhabenträgers (2) Antragskonferenz (3) Festlegung des Untersuchungsrahmens durch BNetzA (4) Einreichung der Unterlagen durch Vorhabenträger (5) Information und Anhörung von Behörden und Öffentlichkeit (6) Entscheidung der BNetzA über den Trassenkorridor o Planfeststellung durch BNetzA bei Vorhaben nach NABEG (1) Antrag des Vorhabenträgers (2) Antragskonferenz (3) Festlegung des Untersuchungsrahmens durch BNetzA (4) Einreichung der Planungsunterlagen durch Vorhabenträger (5) Information und Anhörung von Behörden, TÖB, Umweltvereinigungen und Öffentlichkeit mit Erörterungstermin (6) Planfeststellungsbeschluss 4 ARBEITSBLATT 5: VERTRAGSVERHÄLTNISSE BEI DER NUTZUNG VON STROMVERSORGUNGNETZEN Variante 1: Lieferant als Netznutzer: Netzbetreiber Stromverbraucher Lieferant Variante 2: Kunde als Netznutzer Netzbetreiber Stromverbraucher Lieferant(en) 5 ARBEITSBLATT 6: VERTRAGSVERHÄLTNISSE BEI DER NUTZUNG VON GASVERSORGUNGNETZEN Gasnetz Gashändler (Transportkunde) Ferngasnetzbetreiber A Ferngasnetzbetreiber B Gasverbraucher Verteilnetzbetreiber 6 ARBEITSBLATT 7: UMWÄLZUNG DER KOSTEN BEI "§ 19 ABS. 2 STROMNEV-UMLAGE" Schrittfolge bei Umlegung: (1) Verteilnetzbetreiber meldet Mindererlöse an BNetzA (2) BNetzA prognostiziert Umlage und Ausgleichsansprüche zwischen Verteilnetzbetreibern und Übertragungsnetzbetreibern (3) Übertragungsnetzbetreiber gleichen Belastungen untereinander aus (4) Übertragungsnetzbetreiber stellen Verteilnetzbetreibern die entstandenen Kosten in Rechnung (5) Verteilnetzbetreiber geben Kosten in Form einer Umlage an Kunden weiter 7 ARBEITSBLATT 8: ENTFLECHTUNG ("UNBUNDLING") (1) Buchhalterische Entflechtung: Vorgaben für interne und externe Rechnungslegung (2) Informatorische Entflechtung: Trennung von EDV- und Kommunikationssystemen (3) Operationelle Entflechtung: Entflechtung des Personals zur Wahrung der Unabhängigkeit des Netzbetreibers (4) Rechtliche Entflechtung: Gesellschaftsrechtliche Trennung der Unternehmen, sog. "ownership unbundling" 8