Entwurf TKG-Änderungsgesetz MinR W. Ulmen Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Bonn 14.11.2006 1 Historie der TK-Politik • 1989 Postreform I Trennung der hoheitlichen und unternehmerischen Aufgaben / Liberalisierung: Endgeräte, Mobilkommunikation, Satellitenkommunikation, Corporate Networks • 1995 Postreform II. Privatisierung der Unternehmen DBP / Verfassungsänderung Art. 87f • 1996/ 1998 Liberalisierung: Aufhebung des Netzmonopols und Sprachtelefondienst (TKG) • 2002: Einführung Call by Call im Ortsnetz • 2003: Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterunummern • 2004: TKG-Novelle: Flexibler Regulierungsansatz 2 Was steht kurzfristig an ? TKG-ÄnderungG „Vorratsdatenspeicherung“ Roaming-Verordnung der EU Review „Neue EU-Richtlinien“ 3 TKÄndG: Schwerpunkte Verbraucherschutz Regulierung „Neue Märkte“ (Umsetzung des Koalitionsvertrages) Anpassung an EU-Rahmen 4 Spannungsfeld Kundenschutz Unternehmen Optimale Rahmenbedingungen schaffen Vertrauen und erhöhen die Akzeptanz in neue innovative Dienstleistungen Verbraucher Wettbewerb bei gleichzeitig „sicheren“ Rahmenbedingungen nutzen dem Verbraucher Starke Preissenkungen Breites und qualitativ gutes Produktangebot innovative Dienstleistungen 5 Aspekte des EC-Commerce / TK-Marktes • Hohe Dynamik (Dialer,MMS u.a.) • Hohes Missbrauchspotential (Mangelnde Transparenz) • Geringe Zutrittsschwellen bei Abschluss von Rechtsgeschäften („Faktischer Vertragsschluss) • Schwache Rechtsposition der Verbrauchers (keine Widerrufsrechte) • Hohes Gefahrenpotential für Minderjährige („Klingel“Abo“) 6 Erfolgreiche Anstrengungen von Gesetzgeber, Staat und Wirtschaft • Selbstverpflichtung der Wirtschaft mit Sanktionsmöglichkeiten • Gesetzgeberische Maßnahmen: – Missbrauchsgesetz 2003: u.a. Preisansage bei 0190/0900, Auskunftsanspruch ggü BNetzA - TKG 2004: Ausweitung der Befugnisse der BNetzA bei Missbrauch von Rufnummern • Maßnahmen der BNetzA: Personelle Verstärkung und konsequentes Vorgehen gegen Missbräuche 7 AKTUELLES „STIMMUNGSBILD“ Beschwerde-Anfrageaufkommen bei der BNetzA 50.000 45.000 40.000 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 41.453 43.076 41.011 36.915 36.909 28.926 19.599 15.052 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 8 Anfragen und Beschwerden IV Inhaltliche Schwerpunkte bildeten (2005): Entgeltforderungen (TK-Rechnungen)17,5 Prozent Premium Rate Dienste (inkl. Dialer) 5,4 Prozent Unerwünschte Werbung ( Fax, Anrufe)13,4 Prozent Vertragsangelegenheiten 16,9 Prozent Rufnummernangelegenheiten 8,2 Prozent (Mitnahme, Zuteilung und Sperrung von Rufnummern) Entgelte / Tarife 6,0 Prozent Sonstige 28,6 Prozent Quelle: RegTP 9 TK-ÄnderungsG Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften • 17.05. 2006 Kabinettbeschluss • 07.07.2006 / 13.09.2006 Stellungnahme Bundesrat / Gegenäußerung • 21.09.2006 1. Lesung Bundestag • 23.09.2006 Anhörung • Ende November/Anfang Dezember 2./3. Lesung • 15.12.2006 Bundesrat 10 Verbraucherschutz: Struktur Kundenschutz /Nummerierung • §§ 43a ff : Ausgangspunkt TKV Anbieter Kunde privatrechtliche Beziehung • §§ 66 ff Nummerierung BNetzA - Anbieter von TK-Diensten - Netzbetreiber - Nutzer von Rufnummern öffentl.-rechtliche Beziehung 11 Kernmaßnahmen Verbraucherschutz • Umfassende Preisangabepflicht in der Werbung bei allen Diensterufnummern für den Werbenden • Erweiterung der Preisansagepflicht: Neben PremiumDiensten auch bei 0137 und bei der Weitervermittlung von einer Auskunftsnummer – nicht bei Call-by-Call-Gesprächen! – ab einem Preis von 2 Euro bei Auskunftsdiensten, KurzwahlSprachdiensten und Neuartigen Dienste (ab 3 €) • Preisanzeigeverpflichtung bei nicht sprachgestützten Kurzwahldiensten (ab 2 €) • Erweiterung der Auskunftsrechte der Verbraucher (Wer steckt hinter einer Diensterufnummer?) • Preishöchstgrenze bei Premium-Diensten von 2 €/ 3 € / Min. oder zeitunabhängig bis 30 Euro 12 Kernmaßnahmen Verbraucherschutz • Neuregelung von Dauerschuldverhältnissen bei SMS (Kurzwahldienste): - Info-SMS bei Abschluss von Abonnements (Preis, Bezugszeitraum, Umfang der Leistung) - Jederzeitiges Kündigungsrecht durch SMS) - Warn-SMS bei Überschreiten von 20 €/Dienstanbieter • Erweiterung des Anwendungsbereiches Qualitätsmessung (volumenabhängige Tarife) • Erweiterung der Verpflichtung einen EVN zu erstellen • Optimierung der „Dialer-Regelung“ (1 Dialer = 1 Rufnummer) • Weitgehende Veröffentlichungspflichten (Qualität) 13 TKG-Entwurf (§§ 66a ff) - weitere Bestimmungen • R-Gespräch (§ 66h): Verbot der Ausschüttung von Entgelten an Anrufer / Sperrmöglichkeit von R-Gesprächen (Sperrliste bei der RegTP) • Verbot der Manipulation der CLI (§ 66j) : Beschränkung der Rufnummernanzeige auf Ortsnetzrufnummern / Mobilfunkrufnummern • Umgehungsverbot (§ 66l) • Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer TKNummerierungsverordnung 14 Regulierung „Neue Märkte“ Konzeption des § 9a TKG-E • Regel: Keine Vorabregulierung „Neuer Märkte“ • Aber: Das Entstehen dauerhafter Monopole muss verhindert werden = Marktzutritt von Unternehmen, die selbst investieren (Voraussetzung: Netz ist duplizierbar), muss grds. möglich sein bzw. regulatorisch geöffnet werden. 15 Regulierung „Neuer Märkte“ Keine Duplizierbarkeit = Ex-ante Regulierung: Aber: Besondere Berücksichtigung der Ziele Schaffung von Innovations- und Investitionsanreizen Folge: Regulierung „light“ bei Auswahl der Verpflichtungen 16 Weitere Änderungen 1. Tk-rechtliche Ermächtigung für den Einsatz von Frequenzstörern u.a. 2. Besondere Info-Verpflichtung bei Risiken der Netzsicherheit. 3. Beschränkung des Personenkreises, die Standortdaten verarbeiten dürfen. 17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! 18