Landkreis Info 21.09.2006 505.00; 080.25 Je/H 0666/2006 Auskunft erteilt: Jürgen Jensen eMail: [email protected] Tel.: 0431/57057-11 Themenkreis Veterinärangelegenheiten Betreff 06/0666: Verbraucherschutzministerkonferenz beschließt Dreizehn-Punkte-Katalog zur Verbesserung der Lebensmittelkontrollen Landkreis Info 0312/06 vom 24.4.06, 0334/06 vom 03.05.06, 0660/06 vom 20.09.06 Zusammenfassung Die Länder und der Bundesminister für Verbraucherschutz haben sich infolge der aktuellen Missstände im Bereich der Lebensmittelüberwachung auf einen Katalog von dreizehn Maßnahmen verständigt, um eine höhere Lebensmittelsicherheit zu erreichen. Bund und Länder werden ihre Zusammenarbeit - auch bei der Durchführung der Lebensmittelkontrollen - danach fortsetzen und intensivieren. Kernpunkte der dreizehn Maßnahmen sind die Umsetzung eines länderübergreifenden Qualitätsmanagements, die Möglichkeit, Namen von Unternehmern zu nennen, die gegen gesetzliche Bestimmungen im Verbraucherschutz verstoßen haben, die Verbesserung der Zusammenarbeit der im Bereich der Lebensmittelüberwachung tätigen Institutionen insgesamt bis hin zu Vorschlägen zur Rückverfolgbarkeit und der Vermeidung von Preisdumping. Sehr geehrte Damen und Herren, vor dem Hintergrund der derzeit vorwiegend in Bayern im Zuständigkeitsbereich der Regierung von Oberbayern erkennbar gewordenen Missstände im Bereich der Lebensmittelüberwachung haben sich die in den Ländern und im Bund für den Verbraucherschutz zuständigen Minister auf einen dreizehn Punkte umfassenden Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit verständigt (Anlage 1). Erste Maßnahme ist danach die Umsetzung eines länderübergreifenden Qualitätsmanagements. Dazu hatte die Länderarbeitsgemeinschaft gesundheitlicher Verbraucherschutz (LAGV) bereits einheitliche Standards für eine risikobasierte Lebensmittelkontrolle vorgelegt. Diese liegen auch dem aktuellen Entwurf der AVV RÜb zugrunde, über den mit der Landkreis Info Nr. 0334/2006 berichtet worden ist. Die Länder „tragen für eine risikobasierte Ausstattung der Lebensmittelüberwachungsbehörden Sorge“. Mit Blick auf das sich im Gesetzgebungsverfahren befindliche Verbraucherinformationsgesetz (Landkreis Info Nr. 0312/2006) soll die Möglichkeit eröffnet werden, Namen von Unternehmern zu nennen, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Bevor das Gesetz überhaupt in Kraft getreten ist, ist zudem bereits jetzt eine Evaluierung insbesondere zur Offenlegung von Namen vereinbart worden. Des Weiteren ist mit Blick auf strafrechtliche Konsequenzen angemahnt worden, den Strafrahmen besser als in der Vergangenheit auszuschöpfen. Zudem bitten die Länder um Vorlage einer Verordnung, die die Bewährung gegen Verstößen gegen das EU-2_______________________________________________________________________________________________ Schleswig-Holsteinischer Landkreistag Haus der kommunalen Selbstverwaltung Reventlouallee 6 24105 Kiel 0431/570050-10 Fax: 0431/570050-20 eMail: [email protected] Internet: www.sh-landkreistag.de -2Hygienepaket enthält. Dies ist am gleichen Tage durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geschehen (Landkreis Info Nr. 0660/2006). Überdies sieht der Katalog die Einrichtung von Schwerpunkt-Ermittlungsbehörden bei den Ländern sowie verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den beteiligten Institutionen vor. Unter Ziffer 7 wird die Wirtschaftsministerkonferenz gebeten, gewerberechtliche Sanktionen wie die Entziehung der Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit mit Blick auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht zu prüfen. Darüber hinaus enthält das Dokument zum Teil mehr politische Aussagen zu einer Verbesserung der Eigenkontrollen der Wirtschaft, zu der Prüfung, wie im Kartellrecht wirksam geregelt werden kann, dass Dumpingpreise im Fleischmarkt bekämpft werden und Regelungen zur besseren Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln. Bewertung Der vorgelegte Katalog ist ein mehr politisch zu bewertendes Papier, das wenig neue Ansätze für eine Optimierung der Lebensmittelkontrollen enthält. Zu begrüßen ist, dass die insbesondere seitens des Bundes geforderten zusätzlichen Kompetenzen nicht Gegenstand der dreizehn Punkte sind, sondern an der Zuständigkeit der Länder für die Lebensmittelüberwachung festgehalten wird. Angesichts dessen bedarf es naturgemäß eines möglichst optimalen Informationsmanagements und einer reibungslosen Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden und Institutionen auf kommunaler, Länder-, Bundes- und europäischer Ebene. Auch die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden ist zwingend. Viele der in dem Maßnahmenkatalog nunmehr angesprochenen Punkte waren bereits Teil des 10-Punkte-Programms des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, das dieses im Zusammenhang mit den im November 2005 offenbar gewordenen Missständen vorgelegt hatte (Anlage 2). Bereits damals bestand die Forderung nach einer Verbesserung des Informationsflusses, gab es Anregungen zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit, Hinweise mit Blick auf die Eigenkontrolle der Wirtschaft sowie die Bildung von SchwerpunktErmittlungsbehörden. Der Deutsche Landkreistag wird in den kommenden Wochen mit Unterstützung der Landesverbände sowie kommunaler Praktiker eigene Positionierungen zur Lebensmittelüberwachung aus kommunaler Sicht erarbeiten. Mit freundlichen Grüßen