Schleswig-Holsteinischer Landkreistag Landkreis aktuell 12/2015 17.03.2015 __________________________________________________________ Termine: 05.05.2015 12.05.2015 18.05.2015 Vorstandssitzung, Ratzeburg Bau und Umweltausschluss, Kiel Sport, Schul,- und Kulturausschuss, Plön Informationen: 27.02.2015 Personalangelegenheiten Landkreis Info 0149/2015 Die Bertelsmann-Stiftung hat eine Studie zu „Willkommensregionen für ausländische Studierende“ veröffentlicht, die nicht zuletzt unter dem Aspekt der Fachkräftegewinnung auch für die Landkreise von Interesse sein kann. 27.02.2015 Soziales Landkreis Info 0150/2015 Das Bundesversicherungsamt hat über die Beitragshöhe für die nach § 21 Nr. 1-5 SGB XI versicherungspflichtigen Personen im Kalenderjahr 2015 informiert. 03.03.2015 Soziales Landkreis Info 0153/2015 Die Bundesagentur für Arbeit wird Anfang März erneut eine Befragung der Mitglieder in der Trägerversammlung der Gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter) durchführen. Die Befragung hat für die Jobcenter vor allem dann einen Nutzen, wenn positive wie problematische Aspekte in der Zusammenarbeit und in der Organisation deutlich gemacht werden. Die Geschäftsstelle empfiehlt eine Teilnahme. 03.03.2015 Jugend und Familie Landkreis Info 0154/2015 Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat die Eckpunkte einer gesetzlichen Regelung zur bundesweiten Aufnahmepflicht der Länder von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen zur Ermöglichung eines landesinternen und bundesweiten Verteilungsverfahrens vorgestellt. Danach wird eine möglichst schnelle Verteilung der Minderjährigen angestrebt. Für die Verteilung zwischen den Ländern soll in einem ersten Schritt der Königsteiner Schlüssel maßgebend sein, der aber in einem zweiten Schritt durch Kindeswohlbelange modifiziert werden kann. Ein umfassendes Clearing-Verfahren soll erst am Ort der Zuweisung erfolgen. 04.03.2015 Bau und Umwelt Landkreis Info 0155/2015 Vor dem Hintergrund steigender Wohnungsnachfrage sowie demografischer Veränderungen im Hinblick auf die künftigen Wohnstrukturen wurde seitens des Bundesbauministeriums im vergangenen Jahr das „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ ins Leben gerufen, dem der DLT als Bündnispartner angehört. Ziel des -2_____________________________________________________________________________________________ Schleswig-Holsteinischer Landkreistag Haus der kommunalen Selbstverwaltung Reventlouallee 6 24105 Kiel Tel.: 0431/570050-10 Fax: 0431/570050-20 E-Mail: [email protected] Internet: www.sh-landkreistag.de -2Zusammenschlusses ist es, Wohnraum bezahlbar zu halten und gleichzeitig soziale, demografische und energetische Anforderungen zu berücksichtigen. In einem am 23.2.2015 unterzeichneten Memorandum wird die Arbeitsstruktur des Bündnisses festgelegt, nach der in sechs Arbeitsgruppen bis Ende des Jahres 2015 Handlungsempfehlungen erarbeitet werden sollen. 06.03.2015 Versorgungsausgleich Landkreis Info 0158/2015 Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) hat entschieden, dass die im bayerischen Landesrecht vorgesehene Regelung zur Anrechnung von sonstigen Versorgungsleistungen – dazu gehören insbesondere private Betriebsrenten – auf die Versorgungsbezüge der Beamten gegen das Alimentationsprinzip der bayerischen Verfassung verstößt und nichtig ist. Vergleichbare Bestimmungen enthalten auch das Recht der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. 06.03.2015 Öffentlicher Dienst Landkreis Info 0159/2015 Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in zwei nun veröffentlichten Urteilen zahlreiche Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Verstoß der §§ 27, 28 BBesG a. F. gegen das Verbot der Altersdiskriminierung geklärt. Wie zuvor schon der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat auch das BVerwG einen Anspruch der Betroffenen auf Nachzahlung der Beträge ausgeschlossen, die sich aus der Differenz zwischen der tatsächlich gewährten Besoldungsstufe und der höchsten Besoldungsstufe ihrer Besoldungsgruppe ergeben. Die Voraussetzungen des unionsrechtlichen Haftungsanspruchs lagen in den beiden konkret entschiedenen Fällen nicht vor, weil sowohl Sachsen als auch Sachsen-Anhalt – in beiden Ländern galten die §§ 27, 28 BBesG a. F. zunächst als Bundes- bzw. als Landesrecht fort – ihr jeweiliges Besoldungsrecht rechtzeitig unionsrechtskonform ausgestaltet haben. Stichtag ist insoweit der 8.9.2011. An diesem Tag hat der EuGH entschieden, dass das dem §§ 27, 28 BBesG a. F. vergleichbare Besoldungssystem des früheren BAT gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstößt. §§ 27, 28 BBesG a. F. haben auch gegen das im August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen. Ab diesem Zeitpunkt und bis zum Inkrafttreten desdiskriminierungsfreien neuen Besoldungsrechts hat das BVerwG den Klägern in den vorliegenden Fällen daher nach § 15 Abs. 2 AGG ein Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 100 Euro monatlich wegen der erduldeten Altersdiskriminierung zugesprochen. Ein Schadensersatzanspruch nach § 15 Abs. 1 AGG kam dagegen nicht in Betracht, weil beide Länder die Rechtswidrigkeit ihres Besoldungssystems bis zum 8.9.2011 nicht zu vertreten gehabt haben. 09.03.2015 Informationstechnik Landkreis Info 0160/2015 Am 8./9.6.2015 findet an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster die diesjährige MEMO-Tagung 2015 statt. Der Deutsche Landkreistag ist Partner der Veranstaltung. Die schwerpunktmäßigen Themen betreffen das Prozessmanagement, die Umsetzung von Dokumentenmanagementsystemen, elektronische Vergabe, ITSicherheit und Mobile Government. Für den Deutschen Landkreistag wirkt u. a. der Landrat des Landkreises Osnabrück, Dr. Michael Lübbersmann, mit. 09.03.2015 Informationstechnik Landkreis Info 0161/2015 Die Bundesregierung hat aufgrund einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung aus Artikel 4 des Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten einen Zwischenbericht vorgelegt. Dargestellt werden die Verzögerungen bei der Markteinführung von De-Mail sowie zusätzliche Rahmenbedingungen wie die Digitale Agenda oder eine europäische Verordnung zu elektronischen Zustelldiensten, die sich auf De-Mail auswirken werden. Inhaltlich wird festgestellt, dass u. a. auf Grundlage der Verzögerungen bei der Markteinführung die für die Entstehung von Netzwerkeffekten erforderliche „kritische Masse“ von Nutzern noch nicht erreicht werden konnte, sodass der Nutzungsgrad der Dienste noch zu gering sei.