Tuberöse Sklerose Deutschland e.V. www.tsdev.org I N F O R M AT I O N S B L AT T 1 9 Grundbegriffe Klinischer Studien 1. Einleitung Erfreulicherweise konnten in den letzten Jahren auf dem Gebiet spezifischer Therapien für bestimmte Erscheinungsformen der Tuberösen Sklerose große Fortschritte erzielt werden. Die Aufklärung der Krankheitsentstehung auf Ebene der Moleküle gab wesentliche Hinweise für eine gezielte Therapie mit den sogenannten mTOR-Inhibitoren. Bei der Einführung neuer Therapien gibt es viele Interessen. Hierbei spielen sicher wirtschaftliche Überlegungen des Herstellers, aber natürlich auch große Hoffnungen der Betroffenen und deren Angehörigen eine große Rolle. Damit durch ein neu eingeführtes Medikament den Behandelten möglichst kein Schaden entsteht und der Nutzen das Risiko (Nebenwirkungen) überwiegt, gibt es klare Vorgaben, wie eine Substanz getestet werden muss, bis eine Zulassung durch die zuständigen Behörden erfolgt. In diesem Prozess spielen sogenannte „klinische Studien“ bzw. „klinische Prüfungen“ eine wesentliche Rolle. Für diese Studien werden – zumindest ab einem gewissen Zeitpunkt – von einer Krankheit betroffene Menschen benötigt, die als „Versuchsperson“ an solchen Untersuchungen teilnehmen. Zwar ist unabdingbare Voraussetzung vor Teilnahme an einer klinischen Studie die vorhergehende umfangreiche Aufklärung, dennoch erscheint es wünschenswert, unabhängig von den derzeit im Umfeld der Tuberösen Sklerose laufenden Studien einen Überblick über die Grundlagen klinischer Prüfungen und über wichtige Begriffe in diesem Zusammenhang zu geben. Als solche Informationsschrift ist das vorliegende Informationsblatt zu verstehen. Es soll laienverständlich wesentliche, grundlegende Aspekte und Begriffe klinischer Studi- Anschrift Tuberöse Sklerose Deutschland e. V. Vereinsbüro Im Brückfeld 15 65207 Wiesbaden Kontakt Tel. 0611/469-2707 Fax 0611/469-2708 eMail [email protected] www.tsdev.org en darstellen. Keinesfalls kann und darf es die spezifische Aufklärung für die Teilnahme an einer Studie ersetzen. Wie bei allen Infoblättern kann auch hier nur ein kleiner Teil des vorhandenen Stands der Wissenschaft wiedergegeben werden. Der Autor weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationsschrift keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und dass die behandelten Aspekte eine willkürliche Auswahl des Autors unter der angegebenen Zielsetzung ist. 2. Vom Labor zur Apotheke – Entwicklungs- und Zulassungsprozess Bis ein Medikament als Therapie für eine Erkrankung zugelassen und damit unter anderem Verordnungs(und durch die Krankenkassen erstattungs-) fähig ist, muss ein komplizierter und langwieriger Prozess durchlaufen werden. Am Anfang steht das Suchen geeigneter Substanzen im Labor, das heutzutage oh- Spendenkonten Sparkasse Ettlingen BLZ 660 512 20 , Konto 123 54 64 Commerzbank Frankfurt BLZ 500 400 00, Konto 33 90 33 300 1 Mitgliedschaften des TSD e.V. Kindernetzwerk e.V. Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) Tuberous Sclerosis International (TSI) Tuberous Sclerosis Europe (TSE) ne moderne Computertechnik und den Einsatz großer Substanzbibliotheken kaum denkbar ist. Hierbei ist davon auszugehen, dass aus einer Datenbank etwa 100.000 bis 1.000.000 Substanzen mit dem angestrebten Zielmolekül reagieren. Meist folgt dann eine automatisierte Durchmusterung, bei der noch 5.000 bis 10.000 Substanzen als vielversprechend übrig bleiben. Durch chemische Veränderungen im Labor erfolgt eine Optimierung entsprechend der Bedürfnisse und anschließend in der Regel eine bio-chemische Testung (immer noch „im Reagenzglas“) hinsichtlich Wirkung und Selektivität, um weitgehend sicherzustellen, dass ausschließlich das angestrebte Zielmolekül beeinflusst wird. Die hierbei verbleibenden besten Wirkstoffkandidaten (etwa 25) werden in Tierexperimenten weiter getestet. Die Tierversuche sind wichtig um weitere Informationen zu erhalten zur: • Phase-2-Studien werden an einer kleinen Zahl Erkrankter durchgeführt, um Hinweise zur Wirksamkeit in der spezifischen Erkrankung, aber natürlich auch zur Verträglichkeit in der Situation der jeweiligen Erkrankung zu erhalten. Phase-2-Studien dienen darüber hinaus der Findung einer wirksamen Dosis. In dieser Phase erhalten alle Probanden die Wirksubstanz. Im Umfeld der Tuberösen Sklerose ist z. B. die Studie von Bissler und Mitarbeitern zum Effekt von Rapamycin auf das Angiomyolipomwachstum im Bereich der Nieren (N Engl J Med. 2008) als Phase2-Studie einzuordnen • Phase-3-Studien • Pharmakodynamik Welche Wirkungen werden wie erzielt? Ist der Effekt abhängig von der Wirkstoffdosis? Ist der Effekt wiederholt auszulösen (Reproduzierbarkeit)? Wie ist die Wirkung auf den Gesamtorganismus? Wie ist die Wirkung in einem geeigneten Tiermodell für die spezifische Erkrankung (z. B. Eker-Ratte bei TSC)? • Pharmakokinetik Wie wird die Substanz im Körper aufgenommen? Wie und wohin verteilt sich die Substanz? Wie wird die Substanz im Körper verändert und letztlich ausgeschieden? • Sicherheitspharmakologie Welche Nebenwirkungen sind bei therapeutischer Dosierung zu erwarten? • Toxikologie Welche Effekte treten bei deutlich höheren Dosen als den therapeutisch angestrebten Mengen auf? Verändert die Substanz das Erbgut? Verursacht die Substanz Krebs? Wirkt sich die Substanz auf die Nachkommen aus (z. B. Fehlbildungen bei Einnahme in der Schwangerschaft etc.)? Dieser gesamte Ablauf kann unter dem Begriff „Präklinische Forschung“ zusammengefasst werden. Aus diesem Abschnitt sind von initial 5.000 – 10.000 Substanzen in der Regel noch 8 - 15 Substanzen verblieben. Diese Substanzen werden in der „Klinischen Forschung“ weiter untersucht. Diese Forschung unterteilt sich in mehrere Phasen: • Phase-1-Studien 2 testen eine Substanz erstmals am Menschen. Hier werden Informationen zu Verträglichkeit, Pharmakokinetik (s. o.) und in begrenztem Umfang zur Wirkung gewonnen. Phase-1-Studien werden in der Regel an wenigen, gesunden Testpersonen (Probanden) durchgeführt, die meist gut bezahlt werden. werden an einer größeren Zahl von Probanden durchgeführt. Ziel dieser Phase ist es, die Wirksamkeit einer Substanz zu beweisen. Hierzu dient in der Regel der Vergleich mit einem Scheinmedikament (Placebo). Die Ergebnisse aus diesen Studien werden bei der zuständigen Zulassungsbehörde eingereicht. Diese Bundesoberbehörden sind für Medikamente das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie für Impfstoffe und Sera das Paul-Ehrlich-Institut. Neben nationalen/nicht zentralisierten Zulassungsverfahren gibt es auch ein europaweit zentralisiertes Verfahren, bei dem der Antrag auf Zulassung direkt bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMEA) eingereicht wird, was für bestimmte Arzneimittelgruppen zwingend vorgeschrieben ist. Die für die USA zuständige Arzneimittelbhörde ist die FDA (Food and Drug Adminisitration). Nach dem erfolgreichen schließt sich eine Zulassungsverfahren • Phase-4-Studie an, in der eine kontinuierliche Anwendungsbeobachtung durchgeführt wird. Die Hersteller sind zu dieser sogenannten Pharmakovigilanz verpflichtet, da sich nur so sehr seltene Nebenwirkungen sowie die Langzeitverträglichkeit erfassen lassen. 3. Regelungen bei der Durchführung von Arzneimittelprüfungen Als Schlagwort ist hier der englische Begriff „good clinical practice“ (GCP) zu deutsch „gute klinische Praxis“ zu nennen, der international anerkannte, nach ethischen und wissenschaftlichen Gesichtspunkten aufgestellte Qualitätsstandards für die Durchführung von klinischen Studien bezeichnet. Hierdurch wird zum einen größtmöglicher Schutz für die Studienteilnehmer, zum anderen aber auch die Erhebung glaubwürdiger Daten erzielt. Die GCP-Standards wurden im Laufe der Zeit mehrfach aktualisiert und vereinheitlicht und sind mittlerweile in Deutschland in bindendes nationales Recht umgesetzt. Wesentliche Grundsätze der GCPs sind z. B., dass klinische Prüfungen ethisch korrekt und auf Grundlage der Deklaration von Helsinki durchgeführt werden. Hierzu gehört, dass für die klinische Prüfung eine sinnvolle wissenschaftliche Grundlage besteht, dass die zuständige Ethik-Kommission einbezogen wurde und dass in jedem Fall medizinische Entscheidungen durch den Arzt (und nicht durch andere, wie z. B. Pharmafirmen als Sponsor von Studien) zum Wohl des Patienten getroffen werden. Darüber hinaus muss eine schriftliche Einwilligungserklärung des Probanden vorliegen, alle Studienbeteiligten müssen ausreichend qualifiziert und die Vertraulichkeit der erhobenen Daten muss gesichert sein. Code verschlüsselt, der nur bestimmten Personen die Rückverfolgung der Daten zu einem bestimmten Patienten erlaubt). Insbesondere in Studien, welche beispielsweise ein neues Medikament testen, gibt es eine Kontrollinstanz, den sogenannten Monitor, der unter anderem überprüft, ob die erhobenen (und in der Patientenakte dokumentierten) personenbezogenen Daten mit den registrierten pseudonymisierten Daten übereinstimmen. 5. Studientypen und wichtige Fachbegriffe • Kontrollierte Studien untersuchen 2 Gruppen, wobei eine Gruppe eine neue Therapie/ein neues Medikament erhält und eine andere Gruppe nicht. Beide Gruppen unterscheiden sich (idealerweise) ansonsten nicht, sodass ein eventueller Effekt auf die zu untersuchende Intervention (Therapie/neues Medikament) zurückzuführen ist. Kontrollierte Studien können entweder offen oder verblindet durchgeführt werden. Von einer offenen Studie spricht man, wenn sowohl Arzt als auch Studienteilnehmer wissen, welcher Gruppe der Studienteilnehmer zugeordnet wurde. Wird eine Studie einfachblind durchgeführt, kennt der Arzt, jedoch nicht der Proband, die Zuordnung zu einer Gruppe. Bei einer doppelblinden Studie kennen weder Arzt noch Patient die Zuordnung zur jeweiligen Gruppe. In der Regel setzt dies voraus, dass in der Kontrollgruppe ein Placebo (Scheinmedikament/ Scheintherapie) verwendet wird, um den Placeboeffekt (psychischer Effekt der allein durch die Tatsache, dass ein Medikament unabhängig von dessen Wirkung eingenommen wird, zustande kommt) vom eigentlichen Effekt der Intervention abzugrenzen. Von einer Randomisierung/randomisierten Studie spricht man, wenn die Zuteilung zur Kontroll- oder Behandlungsgruppe per Zufall erfolgt. Goldstandard für klinische Studien sind randomisierte, doppelblinde kontrollierte Studien. Dieses Studiendesign garantiert höchste Objektivität. Für den Probanden einer Studie ist wichtig, dass ihm eine ausreichende Information über den Inhalt und die Durchführung der Studie zur Verfügung gestellt wurde. Dies muss sowohl schriftlich als auch mündlich (durch den aufklärenden Arzt) erfolgen. Erst nach einer ausreichend langen Bedenkzeit sollte die Entscheidung zur Teilnahme an einer Studie fallen. Oft ist es zweckmäßig, mit Verwandten oder Freunden über die Thematik zu sprechen. Die Einwilligung zur Teilnahme an einer Studie erfolgt in schriftlicher Form (Unterschrift). Wichtig ist, dass diese Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurückgezogen werden kann. Handelt es sich um eine Studie, die für den Probanden unter Umständen mit einem Risiko verbunden ist (z. B. die Testung eines neuen Medikaments), ist der Studienteilnehmer durch eine Versicherung hinsichtlich eventuell auftretender Schäden abgesichert. Details hierzu sollten in der Studieninformation enthalten sein. 4. Datenschutz In der Informations- und Einwilligungserklärung zu einer Studie muss angegeben sein, wie mit den erhobenen Daten verfahren wird. In der Regel gehen keine personenbezogenen Daten in die Auswertung von Studien ein. Um keine Rückschlüsse auf die Testperson zuzulassen, werden die Daten entweder anonymisiert (d. h. unwiderbringlich verblindet) oder pseudonymisiert (mit einem bestimmten 3 • Beobachtungsstudien wichtigen Informationen mitteilt. Hierbei handelt es sich zum einen um schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (Severe Adverse Event, SAE), die als solche klassifiziert werden, wenn sie tödlich oder lebensbedrohend sind, eine stationäre Behandlung erforderlich machen oder zur Verlängerung einer stationären Behandlung führen, eine bleibende oder schwerwiegende Behinderung zur Folge oder Auswirkungen auf eine während der Studienphase vorliegende Schwangerschaft (Missbildung, Geburtsfehler etc.) haben. Darüber hinaus müssen unerwartet schwere und unerwünschte Ereignisse (suspected unexpected serious adverse reaction- SUSAR) gemeldet werden. Eine Nebenwirkung ist dann unerwartet, wenn Art oder Schweregrad nicht mit den bekannten Informationen über den zu prüfenden Arzneistoff übereinstimmen. erforschen bestimmte Patientengruppen (Kohorten) durch Beobachtung über einen bestimmten Zeitraum. Dies kann entweder prospektiv (von einem bestimmten Jetzt-Zeitpunkt in die Zukunft blickend) oder retrospektiv (rückblickende Analyse) erfolgen. Ein Beispiel für eine Beobachtungsstudie ist zum Beispiel ein Patientenregister. 6. Weitere wichtige Begriffe • Monozentrische Studien werden nur an einem Studienzentrum durchgeführt. • Multizentrische Studien werden an mehreren Zentren durchgeführt. • Sponsor ist derjenige, der eine Studie in Auftrag gibt (in der Regel eine Pharmafirma). Im Gegensatz dazu wird eine Studie, die auf Initiative einer Forschungseinrichtung durchgeführt wird als investigator initiated trial bezeichnet. In jedem Fall sollte auf einer Patienteninformation kenntlich gemacht sein wer der Sponsor einer Studie ist. • Einschluss- und Ausschlusskriterien sind notwendig, um möglichst vergleichbare Gruppen zu erhalten. Hier wird vorab eine bestimmte Liste an Merkmalen festgelegt, die erfüllt sein müssen (Einschlusskriterien), bzw. die nicht vorliegen dürfen (Ausschlusskriterien; diese dienen unter anderem auch der Sicherheit des Patienten), wenn ein Proband in die Studie eingeschlossen werden soll. Für an einer Studie teilnehmende Patienten bedeutet das konkret, dass alles, was während der Studie anders ist als sonst, dem Prüfarzt mitgeteilt werden sollte. Insbesondere im Falle einer Krankenhausaufnahme sollte der Prüfarzt unverzüglich informiert werden, nicht zuletzt auch deshalb, um die behandelnden Ärzte umfassend über die Studie zu informieren. • Als Off-label-use wird die Therapie mit einem Das wichtigste zu erfassende Studienziel ist der primäre Endpunkt (z. B. die Tumorgröße in den EXIST-Studien). Sekundäre Endpunkte sind Studienziele, die eventuell nachrangig sind, trotzdem aber wichtige Erkenntnisse liefern können (z. B. Anfallscharakterisierung in den EXIST-Studien). Medikament bezeichnet, das für die Indikation (oder auch Altersgruppe), in der es gegeben wird, nicht zugelassen ist. In jedem Fall muss vor einem off-label-Gebrauch eine umfassende Aufklärung erfolgen. Die Krankenkassen sind primär nicht verpflichtet, die Therapiekosten für einen off-label-Gebrauch zu übernehmen. Vorhergehend ist in der Regel eine Beantragung notwendig. Nach diversen Gerichtsurteilen besteht Aussicht auf Genehmigung, wenn es sich um die Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung handelt, für die keine andere Therapie verfügbar ist und eine ausreichende Datenlage einen Behandlungserfolg erwarten lässt. • Im Rahmen von Studien werden Nebenwir- • Evidenzbasierte Medizin bezeichnet das Bestre- kungen in der Regel als unerwünschte Ereignisse (engl.: Adverse Event, Abkürzung: AE) bezeichnet. Da es im Rahmen von Studien meist um nähere Erkenntnisse zu Medikamenten geht, die für eine bestimmte Indikation oder noch gar nicht zugelassen sind, wird den AEs eine große und wichtige Rolle beigemessen. Schließlich dient eine Studie unter anderem der Sicherheitsbeurteilung eines Medikamentes. Damit alle an einer Studie Teilnehmenden und auch die zuständigen Behörden immer auf dem aktuellen Stand bzgl. der Gefährlichkeit einer Substanz sind, besteht für die Prüfärzte die Verpflichtung bestimmte Nebenwirkungen unverzüglich an den Sponsor zu melden, der diese dann wiederum innerhalb einer bestimmten Frist an die zuständigen Behörden sowie an die Ethikkommission meldet und den anderen an der Studie beteiligten Prüfärzten alle ben, ärztliches Handeln (also Diagnostik wie auch Therapie) an wissenschaftlich erwiesenen Erkenntnissen auszurichten. Hierbei gibt es verschiedene Klassen der Evidenz, je nachdem ob die Erkenntnisse auf mehreren randomisierten kontrollierten Studien beruhen (höchste Evidenzklasse) oder auf Expertenmeinungen (niedrigste Evidenzklasse). • Endpunkte bezeichnen die Ziele der Studie. 4 Raum für eigene Notizen: 5 Literatur Autor: Deklaration von Helsinki (http://www.aerzteblatt. de/v4/plus/down.asp?typ=PDF&id=5324) Dr. med. Matthias Sauter Nephrologisches Zentrum der Medizinische Poliklinik Innenstadt, Klinikum der Universität München Labenz J, Kunz CU, „Das ABC der medizinischen Statistik“ Der Internist, Band 51 Heft 4, 2010, S. 489-500 Skript zum Prüfarztkurs 2008 des Münchner Studienzentrums Layout & Grafik: Sandra Welz Lektorat: Sandra Hoffmann Mit freundlicher Unterstützung der Rechtlicher Hinweis: Mit den Infoblättern des Tuberöse Sklerose Deutschland e. V. werden Basisinformationen für Betroffene, deren Angehörige und weitere Kontaktpersonen bereitgestellt. Sie sollen Hilfestellung im Umgang mit der Erkrankung geben und zur weiteren Aufklärung hierüber beitragen. Die Informationen berücksichtigen den jeweils aktuellen Stand der Wissenschaft und werden regelmäßig aktualisiert. Ungeachtet dessen sind sie kein Ersatz diagnostischer und / oder therapeutischer Maßnahmen durch den Facharzt und sollten keinesfalls Anlass für eine eigenmächtige Veränderung oder den Abbruch ärztlicher Verordnungen sein. Dies kann zu lebensbedrohlichen Situationen führen! Die Informationsblätter wollen auch nicht für einzelne Personen und / oder Institutionen werben oder Ratschläge erteilen. Eine Weitergabe des Informationsblattes an den behandelnden Arzt ist sinnvoll und erwünscht. Soweit in einzelnen Informationsblättern auf Links verwiesen wird, welche nicht vom Verfasser stammen, distanziert sich dieser ausdrücklich und erklärt, dass ein rechtsgeschäftlicher Wille mit der Bereitstellung solcher Verweise nicht verbunden ist. Stand: 01.12.2010 6