RKI - Aviäre Influenza - Empfehlungen des RKI für die Meldung und das Manageme... Page 1 of 3 Startseite Infektionskrankheiten A - Z Aviäre Influenza Empfehlungen des RKI für die Meldung und das Management von Personen mit Verdacht auf Influenza A (H7N9) Empfehlungen des RKI für die Meldung und das Management von Personen mit Verdacht auf Influenza A(H7N9) Ziele des Dokumentes Dieses Dokument soll ein Leitfaden sein für niedergelassene und stationär tätige Ärzte sowie Gesundheitsämter für den Umgang mit Patienten, bei denen auf Grund ihrer Reiseanamnese oder Exposition in China und ihrer klinischen Symptome der Verdacht auf eine Infektion mit Influenza A(H7N9) besteht (siehe auch "Falldefinition Influenzavirus A(H7N9)". Es werden die klinische Symptomatik, die epidemiologische Exposition und die labordiagnostischen Tests aufgeführt, die zur Überprüfung der Verdachtsdiagnose notwendig sind. Außerdem werden Maßnahmen genannt, die beim Umgang mit den Patienten beachtet werden sollten. Es handelt sich hierbei um eine Empfehlung, die auf der derzeitigen Einschätzung der aktuellen epidemiologischen Situation (keine epidemiologischen Hinweise einer Übertragung von Mensch zu Mensch) beruht. Diese wird regelmäßig aktualisiert und entsprechend der aktuellen Lage angepasst. Vorgehen A. Verdachtsfall von Influenza A(H7N9) Bei Erfüllung der Falldefinition für einen Verdachtsfall sind folgende Maßnahmen einzuleiten: 1. Meldung an das Gesundheitsamt gemäß §1 Aviäre-Influenza-Meldepflicht-Verordnung (AIMPV). Die Meldepflicht besteht unabhängig vom Ergebnis der Tests, die auf den direkten Erregernachweis (z.B. mittels PCR) abzielen. Influenza-Schnelltests sollen nicht eingesetzt werden, da derzeit die diagnostische Spezifität und Sensitivität bei Influenza A(H7N9) nicht bekannt ist. 2. Infektionsschutz für medizinisches Personal bei Untersuchung, Probenentnahme und Transport (siehe auch "BAuA: Arbeitsschutz beim Auftreten von nicht impfpräventabler Influenza unter besonderer Berücksichtigung des Atemschutzes, Beschluss 609"); Vermeidung des direkten Kontaktes des Betroffenen zu anderen Patienten (siehe auch "Empfehlungen des Robert KochInstitutes zu Hygienemaßnahmen bei Patienten mit Verdacht auf bzw. nachgewiesener Influenza") 3. Entnahme von Rachen- oder Nasenabstrichen bzw. Nasenspülwasser für einen Nachweis von Influenzavirus: (i) in einem nahe gelegenen Labor mit den Möglichkeiten für einen labordiagnostischen Virusnachweis (PCR); (ii) bei hochgradigem Verdacht auch direkt an das NRZ für Influenza am RKI zum Nachweis von Influenza A(H7N9). Vorab sollte immer eine telefonische Information des NRZ erfolgen. http://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/A/AviaereInfluenza/Empfehlungen_H7N9.html... 16.04.2013 RKI - Aviäre Influenza - Empfehlungen des RKI für die Meldung und das Manageme... Page 2 of 3 4. Bis zum Vorliegen des Untersuchungsergebnisses sollte der Patient über Verhaltensmaßnahmen zur Reduktion des Übertragungsrisikos aufgeklärt werden. Hierzu zählen insbesondere: (i) Eine sorgfältige Händehygiene; (ii) Hustenhygiene (gegebenenfalls Mundschutz); (iii) Selbstisolation zu Hause. 5. Bei schwerem Krankheitsbild Einweisung in ein Krankenhaus. Dieses und der Krankentransport sind vorab über die Verdachtsdiagnose zu informieren, um auch hier die entsprechenden infektionspräventiven Maßnahmen ergreifen zu können (siehe "Empfehlungen des Robert KochInstitutes zu Hygienemaßnahmen bei Patienten mit Verdacht auf bzw. nachgewiesener Influenza"). B. Verdachtsfall mit positivem Direktnachweis von Influenzavirus Bei positivem Testergebnis (aber ohne Differenzierung zwischen A und B bzw. Influenza A-Nachweis ohne Subtypisierung) sind folgende Maßnahmen einzuleiten: 1. Zur Differenzierung des Influenzavirus sollte Probenmaterial an das NRZ für Influenza in Berlin versandt werden. Eventuell muss dafür unter adäquaten Schutzmaßnahmen ein zweiter Abstrich (für eine optimale Diagnostik möglichst Abstriche aus Rachen und Nase) entnommen werden. Vorab sollte in jedem Fall eine telefonische Information des NRZ für Influenza in Berlin erfolgen. Die Probenentnahme und der Probenversand sollten gemäß den Empfehlungen des RKI bzw. der WHO (Aufbewahrung und Transport, Behandlung) erfolgen. 2. Gegebenenfalls Therapie mit Neuraminidasehemmern entsprechend der klinischen Indikation nach Abnahme der Rachen- und Nasenabstriche 3. Maßnahmen zum Infektionsschutz zu Hause oder im Krankenhaus (siehe "Empfehlungen des Robert Koch-Institutes zu Hygienemaßnahmen bei Patienten mit Verdacht auf bzw. nachgewiesener Influenza"). 4. Das Gesundheitsamt koordiniert weitere Maßnahmen. C. Verdachtsfall mit negativem Influenzatestergebnis und hochgradigem Verdacht auf Influenza A(H7N9) gemäß klinischer und epidemiologischer Beurteilung Bei weiter bestehendem klinischen Verdacht (z.B. ungewöhnlich schwere klinische Symptomatik bei einem jungen Patienten, intensive Exposition bei entsprechender Reiseanamnese oder enger Kontakt zu einem bestätigten Fall) sollte auch bei einem negativen Influenzatest das NRZ für Influenza kontaktiert werden, um die Diagnostik gegebenenfalls kurzfristig aus einer erneuten Probe – möglichst Material aus den tieferen Atemwegen – zu wiederholen. Maßnahmen wie unter B. Ausschluss von Influenza A(H7N9) Bei einer Person gilt Influenza A(H7N9) als ausgeschlossen, wenn (1) eine andere Ursache gefunden wurde, die die Symptomatik hinreichend erklärt, und ein Test auf Influenza A(H7N9) negativ ist oder (2) ein spezifischer serologischer Test auf Influenza A(H7N9) im NRZ für Influenza mindestens 2 Wochen nach der letzten Exposition ein negatives Ergebnis ergibt. Stand: 12.04.2013 http://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/A/AviaereInfluenza/Empfehlungen_H7N9.html... 16.04.2013 RKI - Aviäre Influenza - Empfehlungen des RKI für die Meldung und das Manageme... Page 3 of 3 Weitere Informationen • Falldefinition Influenzavirus A(H7N9) (PDF, 149KB, Datei ist nicht barrierefrei) • Empfehlungen des Robert Koch-Institutes zu Hygienemaßnahmen bei Patienten mit Verdacht auf bzw. nachgewiesener Influenza (PDF, 83KB, Datei ist nicht barrierefrei) • BAuA: Arbeitsschutz beim Auftreten von nicht impfpräventabler Influenza unter besonderer Berücksichtigung des Atemschutzes, Beschluss 609 Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit http://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/A/AviaereInfluenza/Empfehlungen_H7N9.html... 16.04.2013