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Infektionskrankheiten A - Z
Aviäre Influenza
Empfehlungen des RKI für die Meldung und das Management von Personen mit Verdacht auf Influenza A
(H7N9)
Empfehlungen des RKI für die Meldung und das Management von
Personen mit Verdacht auf Influenza A(H7N9)
Ziele des Dokumentes
Dieses Dokument soll ein Leitfaden sein für niedergelassene und stationär tätige Ärzte sowie
Gesundheitsämter für den Umgang mit Patienten, bei denen auf Grund ihrer Reiseanamnese oder
Exposition in China und ihrer klinischen Symptome der Verdacht auf eine Infektion mit Influenza A(H7N9)
besteht (siehe auch "Falldefinition Influenzavirus A(H7N9)". Es werden die klinische Symptomatik, die
epidemiologische Exposition und die labordiagnostischen Tests aufgeführt, die zur Überprüfung der
Verdachtsdiagnose notwendig sind. Außerdem werden Maßnahmen genannt, die beim Umgang mit den
Patienten beachtet werden sollten.
Es handelt sich hierbei um eine Empfehlung, die auf der derzeitigen Einschätzung der aktuellen
epidemiologischen Situation (keine epidemiologischen Hinweise einer Übertragung von Mensch zu
Mensch) beruht. Diese wird regelmäßig aktualisiert und entsprechend der aktuellen Lage angepasst.
Vorgehen
A. Verdachtsfall von Influenza A(H7N9)
Bei Erfüllung der Falldefinition für einen Verdachtsfall sind folgende Maßnahmen einzuleiten:
1. Meldung an das Gesundheitsamt gemäß §1 Aviäre-Influenza-Meldepflicht-Verordnung (AIMPV).
Die Meldepflicht besteht unabhängig vom Ergebnis der Tests, die auf den direkten Erregernachweis
(z.B. mittels PCR) abzielen. Influenza-Schnelltests sollen nicht eingesetzt werden, da derzeit die
diagnostische Spezifität und Sensitivität bei Influenza A(H7N9) nicht bekannt ist.
2. Infektionsschutz für medizinisches Personal bei Untersuchung, Probenentnahme und Transport
(siehe auch "BAuA: Arbeitsschutz beim Auftreten von nicht impfpräventabler Influenza unter
besonderer Berücksichtigung des Atemschutzes, Beschluss 609"); Vermeidung des direkten
Kontaktes des Betroffenen zu anderen Patienten (siehe auch "Empfehlungen des Robert KochInstitutes zu Hygienemaßnahmen bei Patienten mit Verdacht auf bzw. nachgewiesener Influenza")
3. Entnahme von Rachen- oder Nasenabstrichen bzw. Nasenspülwasser für einen Nachweis von
Influenzavirus:
(i) in einem nahe gelegenen Labor mit den Möglichkeiten für einen labordiagnostischen
Virusnachweis (PCR);
(ii) bei hochgradigem Verdacht auch direkt an das NRZ für Influenza am RKI zum Nachweis von
Influenza A(H7N9). Vorab sollte immer eine telefonische Information des NRZ erfolgen.
http://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/A/AviaereInfluenza/Empfehlungen_H7N9.html... 16.04.2013
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4. Bis zum Vorliegen des Untersuchungsergebnisses sollte der Patient über Verhaltensmaßnahmen
zur Reduktion des Übertragungsrisikos aufgeklärt werden. Hierzu zählen insbesondere:
(i) Eine sorgfältige Händehygiene;
(ii) Hustenhygiene (gegebenenfalls Mundschutz);
(iii) Selbstisolation zu Hause.
5. Bei schwerem Krankheitsbild Einweisung in ein Krankenhaus. Dieses und der Krankentransport
sind vorab über die Verdachtsdiagnose zu informieren, um auch hier die entsprechenden
infektionspräventiven Maßnahmen ergreifen zu können (siehe "Empfehlungen des Robert KochInstitutes zu Hygienemaßnahmen bei Patienten mit Verdacht auf bzw. nachgewiesener Influenza").
B. Verdachtsfall mit positivem Direktnachweis von Influenzavirus
Bei positivem Testergebnis (aber ohne Differenzierung zwischen A und B bzw. Influenza A-Nachweis ohne
Subtypisierung) sind folgende Maßnahmen einzuleiten:
1. Zur Differenzierung des Influenzavirus sollte Probenmaterial an das NRZ für Influenza in Berlin
versandt werden. Eventuell muss dafür unter adäquaten Schutzmaßnahmen ein zweiter Abstrich
(für eine optimale Diagnostik möglichst Abstriche aus Rachen und Nase) entnommen werden.
Vorab sollte in jedem Fall eine telefonische Information des NRZ für Influenza in Berlin erfolgen. Die
Probenentnahme und der Probenversand sollten gemäß den Empfehlungen des RKI bzw. der WHO
(Aufbewahrung und Transport, Behandlung) erfolgen.
2. Gegebenenfalls Therapie mit Neuraminidasehemmern entsprechend der klinischen Indikation nach
Abnahme der Rachen- und Nasenabstriche
3. Maßnahmen zum Infektionsschutz zu Hause oder im Krankenhaus (siehe "Empfehlungen des
Robert Koch-Institutes zu Hygienemaßnahmen bei Patienten mit Verdacht auf bzw.
nachgewiesener Influenza").
4. Das Gesundheitsamt koordiniert weitere Maßnahmen.
C. Verdachtsfall mit negativem Influenzatestergebnis und hochgradigem Verdacht auf
Influenza A(H7N9) gemäß klinischer und epidemiologischer Beurteilung
Bei weiter bestehendem klinischen Verdacht (z.B. ungewöhnlich schwere klinische Symptomatik bei einem
jungen Patienten, intensive Exposition bei entsprechender Reiseanamnese oder enger Kontakt zu einem
bestätigten Fall) sollte auch bei einem negativen Influenzatest das NRZ für Influenza kontaktiert werden,
um die Diagnostik gegebenenfalls kurzfristig aus einer erneuten Probe – möglichst Material aus den
tieferen Atemwegen – zu wiederholen.
Maßnahmen wie unter B.
Ausschluss von Influenza A(H7N9)
Bei einer Person gilt Influenza A(H7N9) als ausgeschlossen, wenn (1) eine andere Ursache gefunden
wurde, die die Symptomatik hinreichend erklärt, und ein Test auf Influenza A(H7N9) negativ ist oder (2) ein
spezifischer serologischer Test auf Influenza A(H7N9) im NRZ für Influenza mindestens 2 Wochen nach
der letzten Exposition ein negatives Ergebnis ergibt.
Stand: 12.04.2013
http://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/A/AviaereInfluenza/Empfehlungen_H7N9.html... 16.04.2013
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Weitere Informationen
• Falldefinition Influenzavirus A(H7N9) (PDF, 149KB, Datei ist nicht barrierefrei)
• Empfehlungen des Robert Koch-Institutes zu Hygienemaßnahmen bei Patienten mit Verdacht auf
bzw. nachgewiesener Influenza (PDF, 83KB, Datei ist nicht barrierefrei)
• BAuA: Arbeitsschutz beim Auftreten von nicht impfpräventabler Influenza unter besonderer
Berücksichtigung des Atemschutzes, Beschluss 609
Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
http://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/A/AviaereInfluenza/Empfehlungen_H7N9.html... 16.04.2013
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