In diesem Feld können Sie alle notwendigen Angaben für ein gelenktes Dokument gemäß QMVorgaben einfügen, im Bereich rechts können Sie das Logo Ihrer Einrichtung einfügen. Empfehlung zum MRE-Screening und zur Sanierung MRE-besiedelter/ infizierter Patienten im Krankenhaus Liegt bei Krankenhauspatienten eine Besiedlung oder Infektion mit multiresistenten Erregern (MRE) vor, besteht immer auch ein besonderes Risiko der Übertragung auf Mitpatienten. Diese Übertragung ist durch Umsetzung der festgelegten Basishygienemaßnahmen sowie durch ggf. erforderliche zusätzliche Hygienemaßnahmen zu vermeiden. Es ist davon auszugehen, dass mit dem Verdacht oder der Kenntnis über das Vorliegen von MRE (u. a. MRSA, ESBLBildner, KPC-Bildner [Klebsiella-pneumoniae-Carbapenemase], vancomycinresistente Enterokkoken [VRE], multi- oder panresistente Pseudomonas-, Acinetobacter-, Burkholderia- oder Stenotrophomonasstämme) der Hygienestandard auf ein höheres Niveau gehoben und die empfohlenen Basishygienemaßnahmen mit höherer Compliance umgesetzt werden. Das Erlangen der Kenntnis über das Vorliegen von MRE ist zudem Grundlage für erforderlichenfalls zusätzlich festzulegende Hygienemaßnahmen. Der Nachweis von MRE bei Krankenhauspatienten erfolgt i. d. R. im Rahmen infektiologischer Diagnostik, bei Aufnahmescreening oder bei Screeninguntersuchungen von Kontaktpersonen. Aufnahmescreening In Anlehnung an die Empfehlungen des RKI zur Prävention und Kontrolle von MRSA (1999, kommentiert 2008) wird ein Aufnahmescreening auf MRSA, darüber hinaus in ausgewählten Fällen auch auf weitere MRE empfohlen: • Bei Patienten mit bekannter MRE-Anamnese sollte ein Aufnahmescreening gemäß Vorbefund erfolgen. • auf MRSA und möglichst auch ESBL sollen mindestens untersucht werden: o Patienten mit Krankenhausaufenthalt/Rehamaßnahmen (auch im Ausland) in den zurückliegenden 12 Monaten o Patienten aus Einrichtungen (z. B. Pflegeheime)/Regionen mit bekannt hoher MRSA-/ESBL-Prävalenz o Patienten mit chronischen Wunden, tiefen Weichteilinfektionen • ein erhöhtes MRE-Risiko besteht u.a. auch bei Patienten mit: o liegendem Katheter (Blasenkatheter, PEG etc.) o Antibiotikatherapie innerhalb der letzten 6 Monate o Dialysepflichtigkeit o MRE-infizierten/besiedelten Personen im häuslichen Umfeld o direktem (beruflichem) Kontakt zu Tieren in der landwirtschaftlichen Tierproduktion. Für das Screening sollen folgende Proben gewonnen werden: • zum MRSA-Nachweis: o Nase-/Rachen-Abstrich - „gepoolter“ Nase-Rachen-Abstrich (1 Tupfer für Rachen - Nase re. - Nase li.) möglich o ggf. Wundabstrich(e) o ggf. Katheterabstrich • zum VRE-Nachweis: Rektalabstrich/Stuhlprobe • zum Nachweis von multiresistenten Enterobakterien (ESBL-Bildner u. a.): Rektalabstrich/ Stuhlprobe sowie - bei bekanntem Vorbefund - Abstrich der entsprechenden Region • zum Nachweis sonstiger MRE: Abstrich gemäß Vorbefund. Für den Labornachweis von MRE sind kulturelle und molekularbiologische Methoden (PCR) verfügbar. In diesem Feld können Sie weitere Angaben für ein gelenktes Dokument gemäß QM-Vorgaben einfügen. www.hysa.sachsen-anhalt.de [email protected] netzwerk-mre.salzlandkreis.de Stand: 02/2013 Seite 1 von 2 In diesem Feld können Sie alle notwendigen Angaben für ein gelenktes Dokument gemäß QMVorgaben einfügen, im Bereich rechts können Sie das Logo Ihrer Einrichtung einfügen. Screening bei MRE-Kontakt Patienten, die Kontakt zu Mitpatienten mit Nachweis von MRSA, ESBL, KPC oder VRE hatten (z. B. im gemeinsamen Patientenzimmer), sollten ebenfalls gescreent werden. Bei MRSA erfolgt bei den Kontaktpatienten einmalig ein (Rachen-)Nasen-Abstrich, bei ESBL, KPC oder VRE erfolgt einmalig ein Rektalabstrich/Stuhlprobenahme. Beim Auftreten sonstiger MRE erfolgt i. a. kein Screening. Therapie bei symptomatischer MRE-Infektion Die Therapie erfolgt nach klinischen Erfordernissen gemäß ärztlicher Anordnung und dient primär der Heilung sowie der Beseitigung sanierungshemmender Faktoren. Maßnahmen zur Sanierung weiterer - lediglich kolonisierter Körperregionen können Bestandteil der Therapie sein. Sind Sanierungsmaßnahmen erst im Anschluss an eine Therapie sanierungshemmender Faktoren als Voraussetzung für den Sanierungserfolg. vorgesehen, gilt die Beseitigung Sanierungsmaßnahmen bei MRE-Kolonisation und Nachweis des Sanierungserfolgs Über die Therapie symptomatischer MRE-Infektionen hinausgehende Maßnahmen zur Sanierung kolonisierter Patienten werden nur bei MRSA veranlasst. Voraussetzung für eine erfolgversprechende MRSA-Sanierung ist die vorherige, (oder ggf. gleichzeitige) Beseitigung sanierungshemmender Faktoren (z. B. Antibiose, Wunde, MRSA-Infektion, Katheter). Bei nasaler MRSA-Besiedlung wird folgende Sanierung empfohlen: • Mupirocin Nasensalbe 3 x tägl. für 5 Tage bzw. bei bekannter Resistenz z. B. Polihexanid Nasengel (NRF) • Abstrichkontrolle ab 72 Stunden nach Therapieende täglich, 3 x negativer Befund an 3 aufeinanderfolgenden Tagen zum Nachweis Sanierungserfolg erforderlich; • bei erneutem MRSA-Nachweis im Kontrollabstrich sollte ein weiterer Sanierungsversuch unternommen werden (max. 3 Zyklen). Bei Rachen-/Mundbesiedlung durch MRSA wird folgende Sanierung empfohlen: • Anwendung z. B. einer Chlorhexidin-Lösung über 5 Tage, 3 x tägl. nach den Mahlzeiten • Rachenabstrichkontrolle ab 72 Stunden nach Sanierungsende täglich, 3 x negativer Befund an 3 aufeinanderfolgenden Tagen zum Nachweis Sanierungserfolg erforderlich; • bei erneutem MRSA-Nachweis im Kontrollabstrich sollte ein weiterer Sanierungsversuch unternommen werden (max. 3 Zyklen). Bei MRSA-Kolonisierung an anderen Körperstellen kann ein Sanierungsversuch wie folgt unternommen werden: • täglich mit antiseptischer Seife waschen für 5 Tage • z. B. Chlorhexidin-Creme auf infizierte kolonisierte Hautstellen auftragen, 3 x tägl. für 5 Tage; • begleitende Hygienemaßnahmen lt. Merkblatt sind zu beachten • Abstrichkontrolle ab 72 Stunden nach Therapieende täglich, 3 x negativer Befund an 3 aufeinanderfolgenden Tagen zum Nachweis Sanierungserfolg erforderlich; Die Therapiekontrolle (kulturell) bei symptomatischer Infektion durch ESBL oder andere gramnegative MRE erfolgt ab 72 Stunden nach Therapieende 3 x im Abstand von 24 Stunden, bei weiterbestehender Kolonisation folgen keine weiteren Maßnahmen (Abstrichkontrollen oder Sanierungsversuche). Die Therapiekontrolle (kulturell) bei symptomatischer Infektion durch VRE erfolgt 1 Woche nach Therapieende, bei negativem Befund werden 2 weitere Abstriche/Stuhlproben in wöchentlichem Abstand gewonnen und untersucht. Ggf. angeordnete zusätzliche Hygienemaßnahmen können in allen Fällen von MRE-Koloninach Vorliegen von 3 negativen Abstrichen gelockert werden. In diesem Feld können Sie weitere Angaben für ein gelenktes Dokument gemäß QM-Vorgaben einfügen. www.hysa.sachsen-anhalt.de [email protected] netzwerk-mre.salzlandkreis.de Stand: 02/2013 Seite 2 von 2