Pflegestandard: Umgang mit MRE in der stationären Pflege 1. Ziele: • Vermeidung der Übertragung von MRE (und anderen Infektionskrankheiten) • Einheitliche Pflegestandards im Landkreis Mühldorf • Einheitliche Information an Betroffene und Angehörige • Einheitliche Information an Pflegekräfte und Einrichtungen 2. Indikation: • Kolonisation mit MRE (= multiresistente Erreger wie z. B. MRSA, VRE, ESBL) • Infektion mit MRE 3. Risiko: Prinzipiell kann jeder Mensch mit MRE besiedelt werden. Das Risiko für langfristige Besiedelung (Kolonisation) und für Infektion mit MRE besteht besonders bei chronischen Wunden (z. B. Dekubitalgeschwüren) oder generalisierter Abwehrschwäche (z.B. hohes Alter, Mangelernährung, chronische Hauterkrankungen, Diabetes mellitus). Bei Verwendung bestimmter invasiver Medizinprodukte, wie Harn- oder Gefäßkathetern, Pufi, PEG, Trachealkanülen o. ä. ist ist das Risiko einer Kolonisierung oder Infektion erhöht. Gesunde sind weniger gefährdet. 4. Maßnahmen bei der Pflege im Heim: Die Maßnahmen sind in einem Hygieneplan schriftlich festzulegen und allgemein zugänglich zu machen! (Gemäß § 36 Abs. 1 IfSG) • Einzelzimmerunterbringung ist nicht generell erforderlich, muss nach Abwägung des Risikos erfolgen. Einzelzimmer sind besonders dann nötig, wenn ausgedehnte chron. Hautläsionen vorliegen, bei schuppenden Dermatosen und gleichzeitiger Besiedelung der Haut, bei invasiven Zugängen und insbesondere bei Besiedelung der Atemwege und gleichzeitigem Tracheostoma. • Zusammenlegung von z. B. mehreren MRSA-Besiedelten ist möglich. Aber nicht MRSA-positive Bewohner mit Bewohnern zusammenlegen, die mit anderen multiresistenten Erregern (VRE, ESBL) besiedelt/infiziert sind. • Verlassen des Einzelzimmers ist möglich, wenn Hautläsionen und Wunden sicher verbunden sind, Tracheostoma, PEG-Zugang abgedeckt sind, geschlossene Harnableitsysteme verwendet werden, der Betroffene kooperativ ist und Händedesinfektion regelmäßig durchgeführt wird • Nur geschultes Personal einsetzen • Information der Pflegekräfte über Art des Keims, ob Kolonisation oder Infektion vorliegt, an welcher Lokalisation – anhand des MRE-Net-Überleitbogens • MRE-Status in Pflegedoku deutlich markieren • Information der Betroffenen, der Angehörigen und Besucher über Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen anhand des MRE-Net-Infoblatts • Pflege des Betroffenen möglichst am Ende des Durchgangs - 1- • Mitarbeiter mit chronischen Hautveränderungen oder Wunden werden nicht bei MRE-Betroffenen eingesetzt Die hygienische Händedesinfektion ist die wichtigste Maßnahme zur Verhinderung der MRE-Übertragung Sie ist vor und nach jeder Kontaminationsmöglichkeit im MRE-Bereich nötig, auch nach der Benutzung von Einmalhandschuhen Handschuhe sind zu tragen bei der Grund- und Behandlungspflege, bei möglichem Kontakt mit MRE-kontaminiertem Material / Sekret Schutzkittel tragen bei direktem Patientenkontakt, für Grund- und Behandlungspflege, beim Verbinden von MRE-kontaminierten/ -infizierten Wunden Mund-Nasenschutz ist vom Personal zu tragen bei Patienten mit stark schuppender Haut, wenn der Bewohner nasal besiedelt/infiziert ist und Auswurf hat oder hustet, beim endotrachealen Absaugen, wenn das Verspritzen von kontaminiertem Sekret oder anderen Körperflüssigkeiten zu erwarten ist, bei allen Tätigkeiten mit Aerosolbildung • • • • • 5. Desinfektion und Reinigung • • • • • • • • mindestens tägliche Flächendesinfektion der patientennahen Flächen mit Mittel der VAH-Liste und Beachtung der Einwirkzeit anlassbezogen bei Kontamination mit Blut oder Sekreten tägliche Reinigung der patientenfernen Flächen, möglichst am Ende eines Durchgangs Pflegeutensilien, Instrumente, Geräte werden möglichst bewohnerbezogen verwendet oder sie müssen desinfiziert werden. Nach Benutzung eines Pflegebades ist umgehend eine Wischdesinfektion von Dusche oder Wanne, Hocker und Boden durchzuführen Wäsche von MRE-Betroffenen muss im Zimmer gesammelt und geschlossen transportiert werden; Waschen über 60°C oder desinfizierende Waschmittel verwenden Essgeschirr auf direktem Weg in die Geschirrspülmaschine (bei 60° C waschen) auf wischbare und desinfizierbare Böden und Möbel im Bereich von MREBetroffenen achten 6. Abfall • • MRE-haltige Sekrete und Ausscheidungen direkt ins WC oder die Fäkalienspüle Abfall im Zimmer sammeln und im geschlossenen Sack normal entsorgen 7. Therapie/ Sanierung • • in der Regel werden nach Krankenhausentlassung keine spezielle Therapiemaßnahmen nötig sein Begonnene Sanierung nach Anweisung des behandelnden Arztes fortführen Im Hinblick auf eine mögliche spätere Krankenhausbehandlung und wegen der Verbreitungsgefahr im Heim ist eine MRSA-Sanierung zu empfehlen. Indikation, Auswahl der Mittel, Festlegung der Behandlung durch den Arzt. Antibiotikatherapie ist nur bei Infektion nicht bei Kolonisation indiziert. -2- 8. Screening • • • Eine routinemäßige Untersuchung von Bewohnern oder Personal ist nicht notwendig (RKI E6-8) Personal ist nur auf MRSA zu untersuchen, wenn gehäuftes Auftreten, d. h. wenn bei zwei oder mehr Bewohnern eine MRSA-Infektion/Kolonisation in zeitlichen oder räumlichen Zusammenhang vorliegt und zudem der begründete Verdacht besteht, dass die Weiterverbreitung vom Personal ausgeht. MRSA-Träger beim Personal sollten bis zur Sanierung nicht in der Pflege von Bewohnern eingesetzt werden. 9. Meldepflicht Eine Meldung an das Gesundheitsamt gem. § 6 und 8 IfSG ist nötig, wenn zwei oder mehr Infektionen in epidemischen Zusammenhang wahrscheinlich sind. 10. Verlegung: • • • • • • • Krankentransportdienst über Infektionstransport vorab informieren Bewohner trägt frische Körperwäsche Hautläsionen und Wunden sind frisch verbunden und abgedeckt bei Infektionen der Atemwege trägt der Bewohner einen Mund-Nasenschutz Trachealkanülen sind abgedeckt unmittelbar vorher hygienische Händedesinfektion bei Bewohner Überleitungsbogen MRE-Net Mühldorf nicht vergessen Erstellt auf Grundlage der RKI Empfehlungen (BGesBl. 2005) und dem Maßnahmenplan für MRSA in Gesundheitseinrichtungen der DGKH (HygMed 2009) -3-