Pflegestandard: Umgang mit MRE in der stationären Pflege

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Pflegestandard: Umgang mit MRE in der stationären Pflege
1. Ziele:
• Vermeidung der Übertragung von MRE (und anderen Infektionskrankheiten)
• Einheitliche Pflegestandards im Landkreis Mühldorf
• Einheitliche Information an Betroffene und Angehörige
• Einheitliche Information an Pflegekräfte und Einrichtungen
2. Indikation:
• Kolonisation mit MRE (= multiresistente Erreger wie z. B. MRSA, VRE, ESBL)
• Infektion mit MRE
3. Risiko:
Prinzipiell kann jeder Mensch mit MRE besiedelt werden. Das Risiko für langfristige
Besiedelung (Kolonisation) und für Infektion mit MRE besteht besonders bei chronischen
Wunden (z. B. Dekubitalgeschwüren) oder generalisierter Abwehrschwäche (z.B. hohes
Alter, Mangelernährung, chronische Hauterkrankungen, Diabetes mellitus). Bei
Verwendung bestimmter invasiver Medizinprodukte, wie Harn- oder Gefäßkathetern, Pufi,
PEG, Trachealkanülen o. ä. ist ist das Risiko einer Kolonisierung oder Infektion erhöht.
Gesunde sind weniger gefährdet.
4. Maßnahmen bei der Pflege im Heim:
Die Maßnahmen sind in einem Hygieneplan schriftlich festzulegen und allgemein
zugänglich zu machen! (Gemäß § 36 Abs. 1 IfSG)
• Einzelzimmerunterbringung ist nicht generell erforderlich, muss nach Abwägung des
Risikos erfolgen. Einzelzimmer sind besonders dann nötig, wenn ausgedehnte chron.
Hautläsionen vorliegen, bei schuppenden Dermatosen und gleichzeitiger Besiedelung
der Haut, bei invasiven Zugängen und insbesondere bei Besiedelung der Atemwege
und gleichzeitigem Tracheostoma.
• Zusammenlegung von z. B. mehreren MRSA-Besiedelten ist möglich. Aber nicht
MRSA-positive Bewohner mit Bewohnern zusammenlegen, die mit anderen
multiresistenten Erregern (VRE, ESBL) besiedelt/infiziert sind.
• Verlassen des Einzelzimmers ist möglich, wenn Hautläsionen und Wunden sicher
verbunden sind, Tracheostoma, PEG-Zugang abgedeckt sind, geschlossene
Harnableitsysteme verwendet werden, der Betroffene kooperativ ist und
Händedesinfektion regelmäßig durchgeführt wird
• Nur geschultes Personal einsetzen
• Information der Pflegekräfte über Art des Keims, ob Kolonisation oder Infektion
vorliegt, an welcher Lokalisation – anhand des MRE-Net-Überleitbogens
• MRE-Status in Pflegedoku deutlich markieren
• Information der Betroffenen, der Angehörigen und Besucher über Hygiene- und
Vorsichtsmaßnahmen anhand des MRE-Net-Infoblatts
• Pflege des Betroffenen möglichst am Ende des Durchgangs
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Mitarbeiter mit chronischen Hautveränderungen oder Wunden werden nicht bei
MRE-Betroffenen eingesetzt
Die hygienische Händedesinfektion ist die wichtigste Maßnahme zur
Verhinderung der MRE-Übertragung
Sie ist vor und nach jeder Kontaminationsmöglichkeit im MRE-Bereich nötig, auch
nach der Benutzung von Einmalhandschuhen
Handschuhe sind zu tragen bei der Grund- und Behandlungspflege, bei
möglichem Kontakt mit MRE-kontaminiertem Material / Sekret
Schutzkittel tragen bei direktem Patientenkontakt, für Grund- und
Behandlungspflege, beim Verbinden von MRE-kontaminierten/ -infizierten
Wunden
Mund-Nasenschutz ist vom Personal zu tragen bei Patienten mit stark
schuppender Haut, wenn der Bewohner nasal besiedelt/infiziert ist und Auswurf
hat oder hustet, beim endotrachealen Absaugen, wenn das Verspritzen von
kontaminiertem Sekret oder anderen Körperflüssigkeiten zu erwarten ist, bei allen
Tätigkeiten mit Aerosolbildung
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5. Desinfektion und Reinigung
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mindestens tägliche Flächendesinfektion der patientennahen Flächen mit Mittel
der VAH-Liste und Beachtung der Einwirkzeit
anlassbezogen bei Kontamination mit Blut oder Sekreten
tägliche Reinigung der patientenfernen Flächen, möglichst am Ende eines
Durchgangs
Pflegeutensilien, Instrumente, Geräte werden möglichst bewohnerbezogen
verwendet oder sie müssen desinfiziert werden.
Nach Benutzung eines Pflegebades ist umgehend eine Wischdesinfektion von
Dusche oder Wanne, Hocker und Boden durchzuführen
Wäsche von MRE-Betroffenen muss im Zimmer gesammelt und geschlossen
transportiert werden; Waschen über 60°C oder desinfizierende Waschmittel
verwenden
Essgeschirr auf direktem Weg in die Geschirrspülmaschine (bei 60° C waschen)
auf wischbare und desinfizierbare Böden und Möbel im Bereich von MREBetroffenen achten
6. Abfall
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MRE-haltige Sekrete und Ausscheidungen direkt ins WC oder die Fäkalienspüle
Abfall im Zimmer sammeln und im geschlossenen Sack normal entsorgen
7. Therapie/ Sanierung
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in der Regel werden nach Krankenhausentlassung keine spezielle
Therapiemaßnahmen nötig sein
Begonnene Sanierung nach Anweisung des behandelnden Arztes fortführen
Im Hinblick auf eine mögliche spätere Krankenhausbehandlung und wegen der
Verbreitungsgefahr im Heim ist eine MRSA-Sanierung zu empfehlen.
Indikation, Auswahl der Mittel, Festlegung der Behandlung durch den Arzt.
Antibiotikatherapie ist nur bei Infektion nicht bei Kolonisation indiziert.
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8. Screening
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Eine routinemäßige Untersuchung von Bewohnern oder Personal ist nicht notwendig (RKI
E6-8)
Personal ist nur auf MRSA zu untersuchen, wenn gehäuftes Auftreten, d. h. wenn bei zwei
oder mehr Bewohnern eine MRSA-Infektion/Kolonisation in zeitlichen oder räumlichen
Zusammenhang vorliegt und zudem der begründete Verdacht besteht, dass die
Weiterverbreitung vom Personal ausgeht.
MRSA-Träger beim Personal sollten bis zur Sanierung nicht in der Pflege von Bewohnern
eingesetzt werden.
9. Meldepflicht
Eine Meldung an das Gesundheitsamt gem. § 6 und 8 IfSG ist nötig, wenn zwei oder
mehr Infektionen in epidemischen Zusammenhang wahrscheinlich sind.
10. Verlegung:
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Krankentransportdienst über Infektionstransport vorab informieren
Bewohner trägt frische Körperwäsche
Hautläsionen und Wunden sind frisch verbunden und abgedeckt
bei Infektionen der Atemwege trägt der Bewohner einen Mund-Nasenschutz
Trachealkanülen sind abgedeckt
unmittelbar vorher hygienische Händedesinfektion bei Bewohner
Überleitungsbogen MRE-Net Mühldorf nicht vergessen
Erstellt auf Grundlage der RKI Empfehlungen (BGesBl. 2005) und dem Maßnahmenplan
für MRSA in Gesundheitseinrichtungen der DGKH (HygMed 2009)
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