http://mre-net.lra-mue.de Pflegestandard: Umgang mit MRE in der ambulanten Pflege 1. Zielsetzung: • • • • Vermeidung von Übertragungen von MRE und Infektionskrankheiten Einheitliche Pflegestandards im Landkreis Mühldorf Einheitliche Informationen an Betroffene und Angehörige Einheitliche Informationen an behandelndes Personal, Pflegepersonal und Gesundheitsinstitutionen 2.Indikation: • • Kolonisation mit MRE (= multiresistente Erreger wie MRSA, VRE, ESBL) Infektion mit MRE 3. Risikogruppen: Prinzipiell kann jeder Mensch mit MRE besiedelt werden. Das Risiko für eine langfristige Besiedelung (Trägertum) und damit auch für eine Infektion besteht allerdings vor allem bei Menschen mit einer lokalen (z.B. chronische Wunden, Dekubitalgeschwüre) oder generalisierten Abwehrschwäche (z.B. hohes Alter, Mangelernährung, chronische Hauterkrankungen, Diabetes mellitus). Bei Gesunden ist das dauerhafte Besiedelungsrisiko damit geringer einzuschätzen. Solange bestimmte invasive Medizinprodukte wie Harn- und Gefäßkatheter, PEG, Pufi, o.ä. klinisch erforderlich sind, ist das Risiko einer langfristigen MRE-Besiedelung höher. 4. Maßnahmen im Pflegedienst bei der Versorgung eines Betroffenen: • • • • • • • • • Information des Personals über Art des Keims, Kolonisation und/oder Infektion, Ort der Kolonisation und/oder Infektion anhand MRE-Überleitungsbogen Nur geschultes Personal ein setzen MRE-Status in der Pflegedokumentation deutlich markieren Information des Kunden und der Angehörigen über Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen anhand des Infoblattes für MRE-Betroffene im häuslichen Bereich Information an andere an der Versorgung des Betroffenen beteiligte Berufsgruppen, wie Fußpflege, Krankengymnast, etc. Die Versorgung des Betroffenen soll möglichst am Ende der Pflegetour erfolgen. Auf keinen Fall werden nachfolgend oben genannte Risikogruppen versorgt. Mitarbeiter mit chronischen Hautveränderungen oder Wunden werden nicht bei MREBetroffenen eingesetzt. Die hygienische Händedesinfektion ist die wichtigste Maßnahme zur Verhinderung der MRE-Übertragung. Sie wird vor und nach jeder mit Körperkontakt verbundenen Tätigkeit am Kunden mit einem alkoholischen Händedesinfektionsmittel 30 Sekunden lang durchgeführt (auch Fingerkuppen, Fingerzwischenräume, Daumen einreiben), auch wenn Einmalhandschuhe verwendet werden. -1- http://mre-net.lra-mue.de • • Bei der Versorgung sind grundsätzlich ein Einmalschutzkittel und Einmalhandschuhe zu tragen. Mund-Nasen-Schutz ist zum Eigenschutz zu tragen, wenn der Kunde stark schuppende Haut hat, nasal besiedelt oder infiziert ist und Schnupfen oder Auswurf hat, abgesaugt werden muss oder das Verspritzen von kontaminiertem Material zu erwarten ist, bei allen Tätigkeiten mit Aerosolbildung Der Pflegekoffer wird nicht mit in den Haushalt genommen. 5. Desinfektion und Reinigung: • • • • • Sämtliche Pflegeutensilien sollen kundenbezogen verwendet werden und vor Ort bleiben (z.B. Kamm, Rasierer, Zahnbürste, Handtücher, Waschlappen, etc.) Bei der Wundversorgung einer kolonisierten/ infizierten Wunde werden bei Bedarf Einmalinstrumente verwendet. Eine routinemäßige Flächendesinfektion sowie die Desinfektion von Pflegeutensilien und Geräten, welche beim Betroffenen benutzt worden sind, sollen mit einem wirksamen, gelisteten Flächendesinfektionsmittel durchgeführt werden. Routinemäßig ist dies allerdings nur während einer MRE-Sanierung notwendig. Wäsche und Textilien der kolonisierten/infizierten Personen sollen mit 60°C oder desinfizierendem Waschmittel gewaschen werden Essgeschirr ist nach Möglichkeit in der Geschirrspülmaschine bei mindestens 60°C zu spülen 6. Abfallentsorgung: • Abfälle können ganz normal über den Hausmüll entsorgt werden. Der Abfallbeutel soll aber vor Entsorgung verschlossen werden. 7. Maßnahmen zur Sanierung: • • • • • • • Bei Vorliegen sanierungshemmender Faktoren kann es notwendig sein, vor Beginn der Sanierung die Heilung/ Behandlung abzuwarten. Sanierungshemmende Faktoren sind z.B.: Chronische Wunden/ Hautveränderungen, Dialyse, Katheter, MREselektierende antibiotische Therapie Die Sanierung und die anzuwendenden Präparate sind durch den Hausarzt anzuordnen und zu rezeptieren. Die Durchführung der Sanierung in Zusammenarbeit mit dem Pflegedienst ist mit dem Kunden/ den Angehörigen abzusprechen und per Kostenvoranschlag festzulegen. Die Sanierung erfolgt als antiseptische Ganzkörperwaschung über mindestens 5 Tage unter Mitbehandlung der Nasenvorhöfe und des Rachens mit geeigneten Produkten. Durchführung der Sanierung: Antiseptische Maßnahmen: duschen, baden, Ganzkörperwäsche unter Einbeziehung der Haare mit Dekontaminationspräparaten Bettwäsche und persönliche Wäsche incl. Waschutensilien bei der Durchführung der Körperpflegemaßnahmen wechseln und die Wäsche bei mindestens 60 Grad Celsius waschen -2- http://mre-net.lra-mue.de • • • • • Desinfektion von körpernah getragenen Gegenständen, z.B. Brille, Hörgerät, Zahnprothese, Schmuck, etc. mit geeignetem Präparat Desinfektion der Pflegeutensilien, wie Kamm, Rasierer, Zahnbürste, nach jedem Gebrauch Flächendesinfektion von Badewanne, Waschschüssel, Toilette, Waschbecken mit geeignetem Flächendesinfektionsmittel nach jedem Gebrauch Essgeschirr nach Möglichkeit in der Geschirrspülmaschine bei 60 Grad Celsius spülen Auf Deoroller, Lippenstift o.ä. soll verzichtet werden 8. Screening: • • • Nach Abschluß einer Sanierung Bei geplanter Aufnahme ins Krankenhaus sollte ein Sceening durch den Hausarzt oder Arzt erfolgen. Dabei sind immer Nasenvorhöfe, Rachen, Perineum und ggf. ein möglicher Infektionsort abzustreichen. Eine routinemäßige Untersuchnung des betroffenen Personals ist nicht notwendig (RKI E6-8) 9. Meldepflicht: Eine Meldung an das Gesundheitsamt gem. § 6 und 8 IfSG ist nötig, wenn zwei oder mehr Infektionen in epidemischen Zusammenhang wahrscheinlich sind. 10. Verlegung: • • • • • • • Bei Verlegung eines Kunden in eine stationäre Einrichtung ist rechtzeitig vorab der Krankentransportdienst, sowie die Zieleinrichtung zu informieren und der MREÜberleitungsbogen auszufüllen und mitzugeben. Bei Notfallverlegungen sind Kunde und Angehörige angewiesen das Infoblatt für das Krankenhaus aus dem Dokusystem mitzugeben, sowie den Pflegedienst zeitnah zu informieren. Der Kunde soll frische Wäsche tragen. Hautläsionen oder Wunden sollen frisch verbunden sein. Trachealkanülen oder Sonden sollen abgedeckt werden. Bei Infektion der Atemwege soll der Kunde einen Mundschutz tragen. Unmittelbar vor Verlassen der Wohnung sollen die Hände gewaschen oder desinfiziert werden. 11. Aufhebung der Schutzmaßnahmen: Die Schutzmaßnahmen können aufgehoben werden, wenn an 3 aufeinander folgenden Tage täglich ein Kontrollabstrich durchgeführt wurde und diese alle negativ waren. -3-