Pflegestandard: Umgang mit MRE in der ambulanten Pflege 1

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Pflegestandard: Umgang mit MRE in der ambulanten Pflege
1. Zielsetzung:
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Vermeidung von Übertragungen von MRE und Infektionskrankheiten
Einheitliche Pflegestandards im Landkreis Mühldorf
Einheitliche Informationen an Betroffene und Angehörige
Einheitliche Informationen an behandelndes Personal, Pflegepersonal und
Gesundheitsinstitutionen
2.Indikation:
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Kolonisation mit MRE (= multiresistente Erreger wie MRSA, VRE, ESBL)
Infektion mit MRE
3. Risikogruppen:
Prinzipiell kann jeder Mensch mit MRE besiedelt werden. Das Risiko für eine
langfristige Besiedelung (Trägertum) und damit auch für eine Infektion besteht
allerdings vor allem bei Menschen mit einer lokalen (z.B. chronische Wunden,
Dekubitalgeschwüre) oder generalisierten Abwehrschwäche (z.B. hohes Alter,
Mangelernährung, chronische Hauterkrankungen, Diabetes mellitus). Bei Gesunden ist
das dauerhafte Besiedelungsrisiko damit geringer einzuschätzen. Solange bestimmte
invasive Medizinprodukte wie Harn- und Gefäßkatheter, PEG, Pufi, o.ä. klinisch
erforderlich sind, ist das Risiko einer langfristigen MRE-Besiedelung höher.
4. Maßnahmen im Pflegedienst bei der Versorgung eines Betroffenen:
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Information des Personals über Art des Keims, Kolonisation und/oder Infektion,
Ort der Kolonisation und/oder Infektion anhand MRE-Überleitungsbogen
Nur geschultes Personal ein setzen
MRE-Status in der Pflegedokumentation deutlich markieren
Information des Kunden und der Angehörigen über Hygiene- und
Vorsichtsmaßnahmen anhand des Infoblattes für MRE-Betroffene im häuslichen
Bereich
Information an andere an der Versorgung des Betroffenen beteiligte Berufsgruppen,
wie Fußpflege, Krankengymnast, etc.
Die Versorgung des Betroffenen soll möglichst am Ende der Pflegetour erfolgen. Auf
keinen Fall werden nachfolgend oben genannte Risikogruppen versorgt.
Mitarbeiter mit chronischen Hautveränderungen oder Wunden werden nicht bei MREBetroffenen eingesetzt.
Die hygienische Händedesinfektion ist die wichtigste Maßnahme zur Verhinderung der
MRE-Übertragung. Sie wird vor und nach jeder mit Körperkontakt verbundenen
Tätigkeit am Kunden mit einem alkoholischen Händedesinfektionsmittel 30 Sekunden
lang durchgeführt (auch Fingerkuppen, Fingerzwischenräume, Daumen einreiben),
auch wenn Einmalhandschuhe verwendet werden.
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Bei der Versorgung sind grundsätzlich ein Einmalschutzkittel und Einmalhandschuhe
zu tragen.
Mund-Nasen-Schutz ist zum Eigenschutz zu tragen, wenn der Kunde stark
schuppende Haut hat, nasal besiedelt oder infiziert ist und Schnupfen oder Auswurf
hat, abgesaugt werden muss oder das Verspritzen von kontaminiertem Material zu
erwarten ist, bei allen Tätigkeiten mit Aerosolbildung
Der Pflegekoffer wird nicht mit in den Haushalt genommen.
5. Desinfektion und Reinigung:
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Sämtliche Pflegeutensilien sollen kundenbezogen verwendet werden und vor Ort
bleiben (z.B. Kamm, Rasierer, Zahnbürste, Handtücher, Waschlappen, etc.)
Bei der Wundversorgung einer kolonisierten/ infizierten Wunde werden bei Bedarf
Einmalinstrumente verwendet.
Eine routinemäßige Flächendesinfektion sowie die Desinfektion von Pflegeutensilien
und Geräten, welche beim Betroffenen benutzt worden sind, sollen mit einem
wirksamen, gelisteten Flächendesinfektionsmittel durchgeführt werden. Routinemäßig
ist dies allerdings nur während einer MRE-Sanierung notwendig.
Wäsche und Textilien der kolonisierten/infizierten Personen sollen mit 60°C oder
desinfizierendem Waschmittel gewaschen werden
Essgeschirr ist nach Möglichkeit in der Geschirrspülmaschine bei mindestens 60°C zu
spülen
6. Abfallentsorgung:
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Abfälle können ganz normal über den Hausmüll entsorgt werden. Der Abfallbeutel soll
aber vor Entsorgung verschlossen werden.
7. Maßnahmen zur Sanierung:
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Bei Vorliegen sanierungshemmender Faktoren kann es notwendig sein, vor Beginn der
Sanierung die Heilung/ Behandlung abzuwarten. Sanierungshemmende Faktoren sind
z.B.: Chronische Wunden/ Hautveränderungen, Dialyse, Katheter, MREselektierende antibiotische Therapie
Die Sanierung und die anzuwendenden Präparate sind durch den Hausarzt
anzuordnen und zu rezeptieren.
Die Durchführung der Sanierung in Zusammenarbeit mit dem Pflegedienst ist mit dem
Kunden/ den Angehörigen abzusprechen und per Kostenvoranschlag festzulegen.
Die Sanierung erfolgt als antiseptische Ganzkörperwaschung über mindestens 5 Tage
unter Mitbehandlung der Nasenvorhöfe und des Rachens mit geeigneten Produkten.
Durchführung der Sanierung:
Antiseptische Maßnahmen: duschen, baden, Ganzkörperwäsche unter Einbeziehung
der Haare mit Dekontaminationspräparaten
Bettwäsche und persönliche Wäsche incl. Waschutensilien bei der Durchführung der
Körperpflegemaßnahmen wechseln und die Wäsche bei mindestens 60 Grad
Celsius waschen
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Desinfektion von körpernah getragenen Gegenständen, z.B. Brille, Hörgerät,
Zahnprothese, Schmuck, etc. mit geeignetem Präparat
Desinfektion der Pflegeutensilien, wie Kamm, Rasierer, Zahnbürste, nach jedem
Gebrauch
Flächendesinfektion von Badewanne, Waschschüssel, Toilette, Waschbecken mit
geeignetem Flächendesinfektionsmittel nach jedem Gebrauch
Essgeschirr nach Möglichkeit in der Geschirrspülmaschine bei 60 Grad Celsius spülen
Auf Deoroller, Lippenstift o.ä. soll verzichtet werden
8. Screening:
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Nach Abschluß einer Sanierung
Bei geplanter Aufnahme ins Krankenhaus sollte ein Sceening durch den Hausarzt oder
Arzt erfolgen. Dabei sind immer Nasenvorhöfe, Rachen, Perineum und ggf. ein
möglicher Infektionsort abzustreichen.
Eine routinemäßige Untersuchnung des betroffenen Personals ist nicht notwendig (RKI
E6-8)
9. Meldepflicht:
Eine Meldung an das Gesundheitsamt gem. § 6 und 8 IfSG ist nötig, wenn zwei oder mehr
Infektionen in epidemischen Zusammenhang wahrscheinlich sind.
10. Verlegung:
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Bei Verlegung eines Kunden in eine stationäre Einrichtung ist rechtzeitig vorab der
Krankentransportdienst, sowie die Zieleinrichtung zu informieren und der MREÜberleitungsbogen auszufüllen und mitzugeben.
Bei Notfallverlegungen sind Kunde und Angehörige angewiesen das Infoblatt für das
Krankenhaus aus dem Dokusystem mitzugeben, sowie den Pflegedienst zeitnah zu
informieren.
Der Kunde soll frische Wäsche tragen.
Hautläsionen oder Wunden sollen frisch verbunden sein.
Trachealkanülen oder Sonden sollen abgedeckt werden.
Bei Infektion der Atemwege soll der Kunde einen Mundschutz tragen.
Unmittelbar vor Verlassen der Wohnung sollen die Hände gewaschen oder desinfiziert
werden.
11. Aufhebung der Schutzmaßnahmen:
Die Schutzmaßnahmen können aufgehoben werden, wenn an 3 aufeinander folgenden
Tage täglich ein Kontrollabstrich durchgeführt wurde und diese alle negativ waren.
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