Allgemeine Informationen zur

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Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit (engl. Bluetongue) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung der
Wiederkäuer, die mit Fieber und Ödemen infolge Gefäßschädigungen einhergehen kann. Ihr
Verlauf kann mild bis hochgradig sein.
Die Krankheit befällt insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen. Sie ist seit langem in
wärmeren Regionen (Mittelmeerraum, Afrika) bekannt. Die Infektion findet - im Gegensatz zu
den meisten Viruserkrankungen - nicht unmittelbar von Tier zu Tier statt. Der Virus wird
durch Mücken, einer einheimischen Gnitzen-Art (Culicoides), übertragen. Das Virus kann
nicht auf Menschen übertragen werden, eine Gesundheitsgefährdung besteht deshalb nicht.
Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.
Landwirte, Tierärzte und andere Personen, die mit Vieh umgehen, müssen den Verdacht auf
Blauzungenkrankheit unverzüglich dem Landratsamt Heidenheim, Fachbereich
Veterinärwesen und Verbraucherschutz, melden. In diesem Zusammenhang werden Halter
von Rindern, Schafen und Ziegen, die ihre Tiere noch nicht beim Landratsamt Heidenheim
angezeigt haben, aufgefordert, dies mittels des Tierhalterantrages nachzuholen.
Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit
Um die Krankheit einzudämmen, war in Deutschland 2008 und 2009 die flächendeckende
Impfung gegen die Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 verpflichtend vorgeschrieben. Die
Mehrheit der Bundesländer hat sich gegen die Stimme Baden-Württembergs dafür
ausgesprochen, die Impfung ab 2010 nur noch freiwillig fortzuführen. Am 15.02.2012 hat die
Bundesrepublik Deutschland zusammen mit den Niederlanden, Belgien und Luxemburg den
Status „Frei von Blauzungenkrankheit Serotyp 8“ erhalten.
Rechtsgrundlagen
 Verordnung zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit
 Verordnung zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über Maßnahmen
zur Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit
 Verordnung (EG) 1266/2007 der Komission vom 26.10.2007 mit
Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2000/75/EG des Rates hinsichtlich der
Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit sowie der
Beschränkungen, die für Verbringungen bestimmter Tiere von für die
Blauzungenkrankheit empfänglichen Arten gelten
 Blauzungenkrankheit sonstige EG-Vorschriften
Weiterführende Links
 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
 Friedrich-Löffler-Institut
 Europäische Gemeinschaft (englisch)
 EU-BTNET System (englisch)




Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Landratsamt Niedersachsen
Bundesamt für Veterinärwesen Schweiz
Präsentationen der EU-Mitgliedsstaaten zum aktuellen Seuchengeschehen (SCFCAH)
(englisch)
WAHID Interface des Internationalen Tierseuchenamtes (OIE)
(hier können an die OIE gemeldete Tierseuchenfälle als Karte oder Liste abgerufen
werden)

Bundestagsdrucksache "Erfolg und Auswirkungen der Pflichtimpfungen gegen die
Blauzungenkrankheit" vom 04.05.2009
Allgemeine Informationen zur Blauzungenkrankheit
 Informationen des FLI zur Blauzungenkrankheit
 Videos des Bundesamtes für Veterinärwesen der Schweiz
Entschädigungen
 Schaubild der Tierseuchenkasse: Entschädigung bei Blauzungenkrankheit
 Verfahrensbeschreibung "Antrag auf Entschädigung"
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