Qualitätszirkel HPNWM 03.06.09 (doc

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Qualitätszirkel am 03.06.2009
in Bad Sooden-Allendorf, Rothesteinstr. 42
Begrüßung durch Frau Kniese ( Haus Nettling )
Frau Umbach begrüßt die Teilnehmer im Namen des HPNWM und bedankt sich bei Frau Kniese für das
Bereitstellen des Raumes,
Vorstellung der Referentin Frau v. Bally ( Ärztin im Ruhestand mit palliativer Qualifikation und ehrenamtliche
Mitarbeiterin des Hospizdienstes Bad Sooden-Allendorf ).
Thema des Impulsreferates „ Formen der Sterbehilfe „
– Begriffserklärung und Gedankenaustausch.
1.) passiv
Abbruch oder Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen
2.) indirekt
ungewollte Lebensverkürzung als Nebenwirkung eines notwendigen Medikamentes
3.) aktiv
gezielte Lebensverkürzung durch Tötung des Sterbenden ( Tötung auf Verlangen )
4.) Beihilfe zum Suizid
Bereitstellung des Mittels zur Selbsttötung
Passive Sterbehilfe
Definition: Abbruch oder Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen.
Beispiele:
Abschalten eines Beatmungsgerätes, Entfernen einer PEG-Sonde, Verzicht auf Antibiotikagabe.
Motiv:
Sterben als einen natürlichen Prozess zulassen.
Rechtsbasis: Nicht strafbar ( nur mit Zustimmung des Betroffenen )
BGH-Urteil 1984:
Es gibt keine Rechtsverpflichtung zur Erhaltung eines erlöschenden Lebens um jeden Preis.
LG-Urteil 1987:
Es besteht kein Unterschied zwischen der Nichtaufnahme und dem Abbruch einer Behandlung.
Indirekte Sterbehilfe
Definition:
Ungewollte Lebensverkürzung eines notwendigen Medikamentes.
Beispiele:
Schmerzmittel, Sedativum, Narkotikum,
Motiv: Durch Medikamente Leiden lindern
Rechtsbasis: Nicht strafbar ( nur mit Zustimmung des Betroffenen )
Stichwort:
palliative (terminale) Sedierung
Beihilfe zum Suizid
Definition:
Bereitstellung des Mittels zum Suizid
Rechtsbasis: Nicht strafbar
Wer einem anderen bei der Vorbereitung des Suizids hilft, bleibt straffrei, solange er nicht selbst die
„ Tatherrschaft „ übernimmt, aber: nimmt der Patient das Mittel, so ist ein Arzt verpflichtet, das Mögliche zu tun,
um den Tod zu verhindern.
Fragen und Gedankenaustausch zum Impulsreferat.
Im Anschluss wurden Fallbesprechungen durchgeführt.
Zum Abschluss wurde auf den 1. Hospiz- u Palliativtag am 05.06.2009 von 10:00 – 16:00 Uhr in der Stadthalle
Eschwege und auf den nächsten Qualitätszirkel am 26.08.2009 um 17:00 Uhr in Eschwege hingewiesen.
Frau Umbach bedankte sich bei den Teilnehmern für ihre Aufmerksamkeit und rege Teilnahme.
Ende: 18.30 Uhr
Bad Sooden-Allendorf, 20.06.09
Andrea Umbach
Protokollantin
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