Mitglied im DPWV und im Verband für soziale Strafrechtspflege, Straffälligen- und Opferhilfe SH JAHRESBERICHT 2010 Ambulante BRÜCKE Weberstr. 8 - 24103 Kiel ( 0431 ) 8 63 28 - 80 35 02 - 80 13 70 Fax 0431 - 8 25 83 [email protected] www.bruecke-kiel.de Termine nach Vereinbarung Bankverbindung: Evangelische Darlehnsgenossenschaft Kiel: BLZ 210 602 37 Kto.Nr. Förderverein 116 335 ; BRÜCKE 80 705 2 Inhalt Seite Hauptamtliche MitarbeiterInnen / Vorstand 3 Einleitung 4 Betreuungsweisung 4 Statistische Angaben zur Betreuungsweisung 6 Begleitende Maßnahmen zur Betreuungsweisung 7 Täter – Opfer – Ausgleich ( TOA ) / Schadenswiedergutmachung 8 Statistiken zum TOA 10 Arbeitsweisungen 12 Fortbildungen 12 Präventions-, Informations-, und Öffentlichkeitsarbeit 12 Finanzierung 13 Ausblick 13 3 Hauptamtliche MitarbeiterInnen Şahabettın Atlı Diplompädagoge Sucht- und Migrationsberater Heinke Kemski Diplom-Sozialpädagogin Konfliktberaterin Bruni Kröger-Steffens Diplompädagogin Paar- und Familientherapeutin Konfliktberaterin Vorstand Stefan Thier 1. Vorsitzende Barbara Roesch Stellvertreterin Gaby Knüppel Beisitzerin Simon Schromm Beisitzer Buchhhaltung H & H (Frau Hartig und Frau Hofmann) 4 Einleitung Die BRÜCKE Kiel e.V. wurde am 8.September 1981 von interessierten Bürgern aus den Bereichen Justiz, Strafvollzug, Straffälligenhilfe, Kirche, Wissenschaft und Politik gegründet. Ziel dieser Einrichtung ist es, freiheitsentziehende Maßnahmen bei Jugendlichen und Heranwachsenden zugunsten ambulanter Reaktionsformen zurückzudrängen. Die BRÜCKE bietet Maßnahmen an, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG § 30) und im Jugendgerichtsgesetz ( JGG § 10,1 ) enthalten sind: Betreuungsweisung Täter – Opfer – Ausgleich Arbeitsweisung Bei dem Angebot Jugendhilfemaßnahme, der BRÜCKE die die Kiel e.V. handelt Jugendgerichtshilfe es sich entlastet um eine und den JugendrichterInnen die Anwendung ambulanter Sanktionsmaßnahmen ermöglicht. Dabei hat von vornherein eine intensive und konstruktive Zusammenarbeit mit freien und städtischen Einrichtungen sowie mit der Richterschaft stattgefunden, die die Arbeit erleichtert, erweitert und stabilisiert hat. Betreuungsweisung ( § 10 JGG Abs. 1, Nr. 5 ) Die Betreuungsweisung sieht vor, dass sich der Jugendliche / Heranwachsende für einen bestimmten Zeitraum der Aufsicht und Kontrolle einer pädagogischen Fachkraft unterstellen muss. Sie richtet sich an eine Adressatengruppe, bei der eine Jugendstrafe noch nicht angezeigt ist, die Richterschaft aber nicht darauf angewiesen sein soll, eine 5 zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe zu verhängen, um die erforderliche pädagogische Begleitung sicherzustellen. Die Beratung und Betreuung wird von pädagogisch qualifizierten Fachkräften angeboten, die unter anderem auch über Zusatzausbildungen in systemischer Therapie, Mediation ( Täter – Opfer – Ausgleich ) sowie Sucht- und Migrationsberatung verfügen. Die zu Betreuenden haben i.d.R. neben ihrer Straffälligkeit andere Auffälligkeiten wie z.B. im Bereich der Suchtmittelabhängigkeit, Ver- und Überschuldung, Arbeits- und Obdachlosigkeit, Neigung zur Gewalttätigkeit etc. Für die Betreuung von Jugendlichen und Heranwachsenden nichtdeutscher Herkunft, deren Straffälligkeit oftmals mit der Auseinandersetzung ihrer kulturellen Zugehörigkeit zusammenhängt, ist seit dem 15.11.1989 ein Pädagoge türkischer Herkunft bei der BRÜCKE tätig. Handlungsleitend für die Arbeit bei der BRÜCKE ist das Prinzip der flexiblen Betreuung sowie der individuellen Beziehung zwischen BetreuerIn und Betreuten. Obwohl es sich immer, auch mit Zustimmung der Klienten, um eine Zwangsberatung handelt, ist es für die MitarbeiterInnen eine Selbstverständlichkeit, dem Autonomiebestreben der Jugendlichen und Heranwachsenden einerseits und dem Bedürfnis nach Fremdbestimmung andererseits nicht entgegenzuwirken, sondern sie bei ihrem Prozess der Selbständigkeit mit Akzeptanz und Distanz zu unterstützen. Ziele der Betreuungs- und Beratungsarbeit sind: Auseinandersetzung mit der Straffälligkeit in Zusammenhang mit der eigenen Biographie Förderung von Konfliktbewusstsein Problemlösungsstrategien und Lernen adäquater 6 Auseinandersetzung mit dissozialem Verhalten wie Drogenmissbrauch, Gewaltbereitschaft etc. Interessen / Bedürfnisse erkennen, Veränderungswünsche artikulieren und einleiten Zukunftsperspektiven entwerfen Unterstützungsangebote und -möglichkeiten erörtern und annehmen Stärkung des Selbstbewusstseins Erlernen von Verantwortungsübernahme Einüben und Trainieren von lebenspraktischen und alltagsrelevanten Fähigkeiten Einübung von Konfliktlösungsstrategien in interkulturellen Gruppen sowie Erlernen von kulturellen Kompetenzen Die BRÜCKE Kiel e.V. arbeitet in Form von Einzelfallhilfe und Gruppenarbeit. Sie unterstützt die Jugendlichen und Heranwachsenden z.B. bei Behördengängen, bei der Suche nach einem Therapieplatz sowie bei der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz. Die inhaltliche und praktische Zusammenarbeit mit den Klienten gestaltet sich aus deren individuellen Problemlagen sowie deren Interessen und Bedürfnissen. Innerhalb der Betreuungsweisung bietet die BRÜCKE Familienberatung, Partner – Freund – Sitzungen sowie Freizeitaktivitäten auf handlungsorientierter Ebene an. Statistische Angaben zu Betreuungsweisungen 2010 Die BRÜCKE Kiel e.V. hat im Jahr 2010 insgesamt 88 Betreuungsweisungen durchgeführt. Davon waren 66 Neuzugänge, 22 Fälle stammten aus dem Jahr 2009. Von den 88 Betreuungsweisungen waren 74 mit anderen Auflagen bzw. Weisungen wie Arbeitsweisungen, Täter – Opfer – Ausgleich, Schadenswiedergutmachung, Geldbuße, der Teilnahme am Anti – Gewalt – Training etc. gekoppelt, 41 mal wurde die Teilnahme am AGT verhängt. In 6 Fällen gab es neben der Betreuungsweisung Arrest, 7 ein mal wurde eine Betreuungsweisung in Arrest umgewandelt, 3 Klienten erhielten Beugearrest, weil sie ihre Auflagen nicht erfüllten. Die Anzahl der weiblichen Klienten betrug 11. Für Jugendliche und Heranwachsende mit Migrationshintergrund wurden 26 Betreuungsweisungen ausgesprochen. Zusätzlich erhielten in 4 Fällen freiwillige bzw. ehemalige Klienten Beratungsgespräche. Drei Externe wurden betreut. Das Durchschnittsalter der zugewiesenen Klientel betrug 18,5 Jahre, die durchschnittliche Betreuungszeit 5,2 Monate. Begleitende Maßnahmen zur Betreuungsweisung Anti – Gewalt – Training (AGT) In Deutschland hat das Auftreten von Gewalt gegenüber Menschen und Sachen zu einer starken Beunruhigung in der Öffentlichkeit geführt. Täglich berichten Medien über neue Gewaltdelikte, Rufe nach Verschärfung des Strafrechts, insbesondere des Jugendgerichtsgesetzes, werden laut, aber auch an die Pädagogik richten sich Forderungen und Erwartungen, auf dieses Phänomen mit entsprechenden Angeboten zu reagieren. Auch die BRÜCKE sieht sich in ihrer Betreuungsarbeit in den vergangenen Jahren verstärkt mit dieser Problematik konfrontiert. Auf diesem Hintergrund entwickelte sich die Idee, durch ein deliktspezifisches Angebot auf jugendliche und heranwachsende Gewalttäter eingehen zu können, ohne den ganzheitlichen Aspekt aus den Augen zu verlieren. Seit Herbst 1997 findet das von der BRÜCKE konzipierte Anti – Gewalt – Training statt. Adressaten sind Jugendliche und Heranwachsende, die mehrfach wegen einschlägiger Gewaltdelikte vor Gericht gestanden haben und im Rahmen einer Betreuungsweisung Bereitschaft signalisierten, sich mit dem eigenen Aggressionspotential auseinander zu setzen, um soziale Kompetenzen zu erhöhen und Alternativen zu entwickeln. 8 Ziel des Anti – Gewalt – Trainings ist es, Aggressionen und Ohnmachtgefühle aufzudecken, diese rechtzeitig zu spüren und ihnen einen angemesseneren Ausdruck als bisher zu verleihen. Eigene Tatlegenden, Verleugnungen und Verharmlosungen sollen bewusst gemacht, Entstehungsbedingungen und Interaktionsdynamik von gewalttätigen Auseinandersetzungen erkannt und Empathie für die Leiden der Opfer entwickelt werden. Die Vermittlung konstruktiver Problemlösungsstrategien sollen Handlungskompetenzen erweitern, damit in Zukunft auf Gewalt als Mittel zur Lösung von Konflikten verzichtet werden kann. Wichtiges Element ist dabei für uns, den Focus auch auf die Sensibilisierung für eigene Wünsche, Bedürfnisse und positive Erfahrungen zu richten. Inhalt und Methoden des Anti – Gewalt – Trainings waren und können sein: Gesprächsrunden, Interviews, Rollenspiele, Übungen, Körperarbeit, Körpersprache, Videos, Biographiearbeit, konfrontative Elemente etc. Vermittelt werden diese Inhalte in Einzel -, Paar- und Kleinstgruppenveranstaltungen. Vor Beginn des Anti – Gewalt - Trainings schließen wir mit den Teilnehmern einen AGT - Vertrag, zum Abschluss erhalten die Klienten eine Bescheinigung, aus der die Themenschwerpunkte hervorgehen. Wir haben mit diesem Ansatz bisher gute Erfahrungen gemacht. Die Rückmeldungen von Seiten der Teilnehmer sind überwiegend positiv, die RichterInnen sowie die Fachkräfte des Amtes für Familie und Soziales bekunden großes Interesse. Wir fühlen uns darin bestätigt, dieses deliktspezifische Angebot weiterzuentwickeln und fortzuführen. 2010 setzten sich 41 zu Betreuende mit ihrem gewaltbereiten Verhalten auseinander, darunter waren 3 Frauen. 9 Täter – Opfer – Ausgleich ( § 10 JGG Abs. 1, Nr. 7 ) Schadenswiedergutmachung ( § 10 JGG Abs. 1, Nr.1 ) In der Fachliteratur werden unter dem Begriff Täter – Opfer – Ausgleich (TOA) und Wiedergutmachungsauflage allgemein Bemühungen subsumiert, die als Folgen einer Straftat entstandenen Konflikte und Problemlagen zwischen zwei Kontrahenten kommunikativ zu bewältigen, um den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Während es bei der Wiedergutmachungsauflage vornehmlich darum geht, Schadensersatzleistungen als nächstliegende Konsequenz von Straftaten zu erbringen, steht im Mittelpunkt des TOA´s das Ausgleichsgespräch, in dem sich der Täter und das Opfer persönlich begegnen und mit Unterstützung einer fachlich qualifizierten Vermittlungsperson die Möglichkeit haben, die Tat und ihre Folgen aufzuarbeiten, aber auch Ersatzansprüche zu regeln. Über Konfliktschlichtung und Schadenswiedergutmachung hinausgehende Ziele sind Opferbelange mehr als bisher im Strafverfahren zu berücksichtigen, auch um eventuelle zivilrechtliche Ansprüche entbehrlich zu machen. Das Opfer findet bei der Verarbeitung einer Straftat Achtung und wird nicht vom vorrangigen staatlichen Strafanspruch in den Hintergrund gedrängt. Darüber hinaus kann es beim TOA Ängste verdeutlichen und evtl. vorhandene Feindbilder abbauen, Gefühle wie Ärger, Wut und Verletzung loswerden und materielle Wiedergutmachung erhalten. Der Täter wird veranlasst, sich unmittelbar mit den Folgen seiner Tat auseinander zu setzen. Er erhält die Gelegenheit zur Nachempfindung des beim Opfer eingetretenen Schadens und kann erfahren, dass Fehlverhalten korrigierbar ist. Die BRÜCKE Kiel e.V. bietet seit September 1991 die Durchführung des TOA’s für jugendliche Beschuldigte an. Die MitarbeiterInnen, die den TOA begleiten, verfügen 10 über eine Zusatzqualifikation zur Konfliktberaterin und nahmen an einem Aufbaukurs in Mediation teil, der durch den Förderverein der BRÜCKE Kiel e.V. getragen wurde. Die durchgeführten TOA’s werden sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch von der Richterschaft angewiesen. Zum Aufgabenfeld im TOA – Bereich gehört nicht nur die Durchführung der eingehenden Fälle, sondern auch die Öffentlichkeitsarbeit mit der Staatsanwaltschaft, den Polizeidienststellen, den Ämtern für Soziale Dienste, der Fachhochschule für Sozialpädagogik, der Universität, den Schulen, Praktikanten sowie die Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft TOA. Die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und den RichterInnen ist kooperativ. In der Regel wird 2 Monate nach Zuweisung der Akte ein Zwischenbericht erwartet, sonstige Fragen werden telefonisch erörtert. Nach Abschluss des Falles erhält die entsendende Stelle einen abschließenden Bericht. Die BRÜCKE Kiel e.V. hat zusammen mit der Jugendgerichtshilfe für Heranwachsende einen TOA / Schadenswiedergutmachungsfond eingerichtet, aus dem als letzte Wiedergutmachungsmöglichkeit zinslose Kredite zur Begleichung von Forderungen entliehen werden können, wenn es die persönliche und finanzielle Situation der Beschuldigten erfordert. In Ausnahmefällen ist es möglich, Arbeitsleistungen zu entlohnen und die entsprechende Entschädigung dem Opfer gutzuschreiben. Statistik zum TOA und zur Wiedergutmachungsleistung 2010 wurde die BRÜCKE mit insgesamt 66 TOA – Fällen beauftragt. 40 TOA’s kamen von der Staatsanwaltschaft, 26 von den JugendrichterInnen. Unter den 66 11 Tätern waren 27 Jugendliche, 34 Heranwachsende und 5 Erwachsene, 55 männliche und 11 weibliche Personen, 47 waren deutscher, 19 nichtdeutscher Herkunft. Zu den 66 Fällen gehörten 64 Opfer, davon waren 43 männlich und 20 weiblich. Näheres entnehmen Sie bitte der Statistik. Fallstatistik - "T O A" für das Jahr Gesamtfallzahl 2010 66 Delikt Beschuldigte 66 Körperverletzung Diebstahl, Einbruch Sachbeschädigung Geschädigte 64 Beleidigung Dritte 35 Bedrohung, Nötigung Beteiligte 53 6 Anwälte Täter 5 sexuelle Nötigung Anwälte Opfer 6 räub. Erpressung, Raub 4 Widerstand 2 Beschuldigte 66 davon: andere Jugendliche 27 Heranwachsende 34 Erwachsene häusliche Gewalt Geschädigte 5 64 5 davon: männlich 55 Kinder weiblich 11 Jugendliche 17 deutsch 47 Heranwachsende 30 migrant 19 Erwachsene 16 1 Institution 1 TOA nicht beendet männlich 43 weil: weiblich 20 nicht bereit nicht erreicht nicht geeignet 3 12 Art der Verfahrenserledigung Einstellung durch StA Einstellung durch Gericht Fortführung des Strafverfahrens unbekannt Konfliktregelung 33 mit Ausgleichsgespräch 15 24 ohne Ausgleichsgespräch 51 5 4 Fortbildung/Anzahl der Teilnehmertage 8 Arbeitsweisungen ( § 10 JGG Abs.1, Nr.4 ) Des Öfteren haben KlientInnen auf Vermittlung der BRÜCKE gemeinnützige Arbeiten als Auflage zu verrichten, wenn sie auch hier betreut werden. Es werden aber auch KlientInnen ausschließlich mit einer Arbeitsauflage zugewiesen, die im sozialen Verhalten Auffälligkeiten zeigen, sich gegen Betreuung aber sperren und durch die Arbeit in der BRÜCKE Interesse an Gesprächen und weiteren Kontakten finden können Der Einsatz erfolgt nach gemeinsamer Absprache und den vorliegenden Fähigkeiten des Klienten. Hierbei besteht die Möglichkeit, eigene Bedürfnisse und Fähigkeiten zu realisieren, so dass kein Gefühl der „Zwangsarbeit“ entsteht und durch Eskalationen weitere justizielle Eingriffe vermieden werden können. 2010 wurde in der BRÜCKE 1 Arbeitsweisung begleitet. Fortbildungen Die MitarbeiterInnen der BRÜCKE Kiel e.V. haben an folgenden Fortbildungen teilgenommen: 1. Landesarbeitsgemeinschaft TOA 2. Landesarbeitsgemeinschaft „Neue ambulante Maßnahmen“ 3. Arbeitskreis Jugendkriminalität Kiel 4. Regionale Fachtagung: Umgang mit unterschiedlichen Konflikttypen beim TOA 13 5. Fachtagung vom Landesverband: Rechtsextremismus 6. Teilnahme am 13. Forum für TOA in Potsdam 7. Fachtagung „Traumatisierte Jugendliche - Behandlung-Therapie-Pädagogik Präventions-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Staatsanwälte / Richter / Rechtsreferendare / Studenten / Praktikanten Finanzierung Die Personal- und Sachkosten werden überwiegend durch die Stadt Kiel getragen. Aufgrund der Haushaltslage der Stadt Kiel ist die Höhe der Förderung seit 1996 eingefroren, durch weitere Verschärfungen wurde der Zuschuss erstmalig 2003 im Sachkostenbereich um 20% gekürzt. Die betriebliche Rentenzusatzversicherung wird trotz Zusage nicht gezahlt. Defizite in der Finanzierung sowie Sonderprojekte müssen nach wie vor durch den Verein getragen werden. Diesbezügliche Ausgaben werden durch Bußgelder, Spenden und Mitgliedsbeiträge zum Teil ausgeglichen. Bußgelder, Spenden und Mitgliedsbeiträge decken die durch Unterfinanzierung entstehenden Defizite leider nur zum Teil. Rücklagen beim Förderverein ermöglichten bisher die Deckung des (verbleibenden) Defizits, sollte diese finanzielle Situation so bleiben, ist die Brücke auf Bußgelder in nennenswerte Höhe angewiesen. Die Personal- und Sachkosten für den Bereich des TOA’s werden im Rahmen einer halben Planstelle als Projekt durch das Justizministerium getragen. Ausblick 14 Die BRÜCKE Kiel e.V. setzt sich dafür ein, Möglichkeiten und Konzeptionen zu entwickeln und zu gestalten, in denen ambulante Maßnahmen und Angebote als Alternative zu anderen richterlichen Sanktionsformen zur Verfügung stehen und freiheitsentziehende Entscheidungen überflüssig machen. Damit handelt die BRÜCKE nicht nur aus humanen Beweggründen, sondern auch auf der Basis von sozio – kriminologischen Erkenntnissen. Vorrangiges Ziel der Weisungen ist das Interesse, Jugendliche und Heranwachsende zu einer Existenz zu verhelfen, die sie nicht weiter straffällig werden lässt, bzw. kriminelle Karrieren zu unterbrechen oder zu bremsen und die Entwicklung positiver Zukunftsperspektiven zu unterstützen. Dabei ist den BRÜCKE – MitarbeiterInnen bewusst, dass insbesondere die Betreuungsweisung nicht die einzige Problemlösungsmöglichkeit darstellt, um gesellschaftlich bedingte Mangellagen ganzer Bevölkerungsschichten auszugleichen. Der Begriff „Betreuungserfolg“ als Ergebnis geleisteter Betreuungsarbeit darf in der sozialpädagogischen Arbeit kein Maßstab sein. Tiefliegende Sozialisationsprobleme und soziale Defizite auf dem Hintergrund ökonomischer Zwänge sind nicht mühelos aufzuarbeiten. Wir halten es daher für sinnvoll und erstrebenswert, diese Widersprüchlichkeiten zu erkennen und zu realisieren und dennoch den Einzelnen zu ermutigen und zu unterstützen, seine persönlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu entdecken und zu entfalten, anstatt zu resignieren und die eigenen Lebensverhältnisse als schicksalsgebunden hinzunehmen. Das Angebot der BRÜCKE beinhaltet das Ziel, positive Ressourcen der Klienten zu fördern und emanzipatorische Prozesse zu unterstützen.