Jahresbericht 2010

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Mitglied im DPWV und im Verband für
soziale Strafrechtspflege, Straffälligen- und Opferhilfe SH
JAHRESBERICHT 2010
Ambulante BRÜCKE
Weberstr. 8 - 24103 Kiel
 ( 0431 ) 8 63 28 - 80 35 02 - 80 13 70
Fax 0431 - 8 25 83
[email protected]
www.bruecke-kiel.de
Termine nach Vereinbarung
Bankverbindung: Evangelische Darlehnsgenossenschaft Kiel: BLZ 210 602 37
Kto.Nr. Förderverein 116 335 ; BRÜCKE 80 705
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Inhalt
Seite
Hauptamtliche MitarbeiterInnen / Vorstand
3
Einleitung
4
Betreuungsweisung
4
Statistische Angaben zur Betreuungsweisung
6
Begleitende Maßnahmen zur Betreuungsweisung
7
Täter – Opfer – Ausgleich ( TOA ) / Schadenswiedergutmachung
8
Statistiken zum TOA
10
Arbeitsweisungen
12
Fortbildungen
12
Präventions-, Informations-, und Öffentlichkeitsarbeit
12
Finanzierung
13
Ausblick
13
3
Hauptamtliche MitarbeiterInnen
Şahabettın Atlı
Diplompädagoge
Sucht- und Migrationsberater
Heinke Kemski
Diplom-Sozialpädagogin
Konfliktberaterin
Bruni Kröger-Steffens
Diplompädagogin
Paar- und Familientherapeutin
Konfliktberaterin
Vorstand
Stefan Thier
1. Vorsitzende
Barbara Roesch
Stellvertreterin
Gaby Knüppel
Beisitzerin
Simon Schromm
Beisitzer
Buchhhaltung
H & H (Frau Hartig und Frau Hofmann)
4
Einleitung
Die BRÜCKE Kiel e.V. wurde am 8.September 1981 von interessierten Bürgern aus
den Bereichen Justiz, Strafvollzug, Straffälligenhilfe, Kirche, Wissenschaft und Politik
gegründet. Ziel dieser Einrichtung ist es, freiheitsentziehende Maßnahmen bei
Jugendlichen
und
Heranwachsenden
zugunsten
ambulanter
Reaktionsformen
zurückzudrängen.
Die BRÜCKE bietet Maßnahmen an, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG § 30)
und im Jugendgerichtsgesetz ( JGG § 10,1 ) enthalten sind:

Betreuungsweisung

Täter – Opfer – Ausgleich

Arbeitsweisung
Bei
dem
Angebot
Jugendhilfemaßnahme,
der
BRÜCKE
die
die
Kiel
e.V.
handelt
Jugendgerichtshilfe
es
sich
entlastet
um
eine
und
den
JugendrichterInnen die Anwendung ambulanter Sanktionsmaßnahmen ermöglicht.
Dabei hat von vornherein eine intensive und konstruktive Zusammenarbeit mit freien
und städtischen Einrichtungen sowie mit der Richterschaft stattgefunden, die die Arbeit
erleichtert, erweitert und stabilisiert hat.
Betreuungsweisung ( § 10 JGG Abs. 1, Nr. 5 )
Die Betreuungsweisung sieht vor, dass sich der Jugendliche / Heranwachsende für
einen bestimmten Zeitraum der Aufsicht und Kontrolle einer pädagogischen Fachkraft
unterstellen muss. Sie richtet sich an eine Adressatengruppe, bei der eine Jugendstrafe
noch nicht angezeigt ist, die Richterschaft aber nicht darauf angewiesen sein soll, eine
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zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe zu verhängen, um die erforderliche
pädagogische Begleitung sicherzustellen.
Die Beratung und Betreuung wird von pädagogisch qualifizierten Fachkräften
angeboten, die unter anderem auch über Zusatzausbildungen in systemischer
Therapie, Mediation ( Täter – Opfer – Ausgleich ) sowie Sucht- und Migrationsberatung
verfügen.
Die zu Betreuenden haben i.d.R. neben ihrer Straffälligkeit andere Auffälligkeiten wie
z.B. im Bereich der Suchtmittelabhängigkeit, Ver- und Überschuldung, Arbeits- und
Obdachlosigkeit, Neigung zur Gewalttätigkeit etc.
Für die Betreuung von Jugendlichen und Heranwachsenden nichtdeutscher Herkunft,
deren Straffälligkeit oftmals mit der Auseinandersetzung ihrer kulturellen Zugehörigkeit
zusammenhängt, ist seit dem 15.11.1989 ein Pädagoge türkischer Herkunft bei der
BRÜCKE tätig.
Handlungsleitend für die Arbeit bei der BRÜCKE ist das Prinzip der flexiblen Betreuung
sowie der individuellen Beziehung zwischen BetreuerIn und Betreuten. Obwohl es sich
immer, auch mit Zustimmung der Klienten, um eine Zwangsberatung handelt, ist es für
die MitarbeiterInnen eine Selbstverständlichkeit, dem Autonomiebestreben der
Jugendlichen
und
Heranwachsenden
einerseits
und
dem
Bedürfnis
nach
Fremdbestimmung andererseits nicht entgegenzuwirken, sondern sie bei ihrem
Prozess der Selbständigkeit mit Akzeptanz und Distanz zu unterstützen.
Ziele der Betreuungs- und Beratungsarbeit sind:

Auseinandersetzung mit der Straffälligkeit in Zusammenhang mit der eigenen
Biographie

Förderung
von
Konfliktbewusstsein
Problemlösungsstrategien
und
Lernen
adäquater
6

Auseinandersetzung
mit
dissozialem
Verhalten
wie
Drogenmissbrauch,
Gewaltbereitschaft etc.

Interessen / Bedürfnisse erkennen, Veränderungswünsche artikulieren und
einleiten

Zukunftsperspektiven entwerfen

Unterstützungsangebote und -möglichkeiten erörtern und annehmen

Stärkung des Selbstbewusstseins

Erlernen von Verantwortungsübernahme

Einüben und Trainieren von lebenspraktischen und alltagsrelevanten Fähigkeiten

Einübung von Konfliktlösungsstrategien in interkulturellen Gruppen sowie
Erlernen von kulturellen Kompetenzen
Die BRÜCKE Kiel e.V. arbeitet in Form von Einzelfallhilfe und Gruppenarbeit. Sie
unterstützt die Jugendlichen und Heranwachsenden z.B. bei Behördengängen, bei der
Suche nach einem Therapieplatz sowie bei der Suche nach einem Arbeits- oder
Ausbildungsplatz. Die inhaltliche und praktische Zusammenarbeit mit den Klienten
gestaltet sich aus deren individuellen Problemlagen sowie deren Interessen und
Bedürfnissen. Innerhalb der Betreuungsweisung bietet die BRÜCKE Familienberatung,
Partner – Freund – Sitzungen sowie Freizeitaktivitäten auf handlungsorientierter Ebene
an.
Statistische Angaben zu Betreuungsweisungen 2010
Die BRÜCKE Kiel e.V. hat im Jahr 2010 insgesamt 88 Betreuungsweisungen
durchgeführt. Davon waren 66 Neuzugänge, 22 Fälle stammten aus dem Jahr 2009.
Von den 88 Betreuungsweisungen waren 74 mit anderen Auflagen bzw. Weisungen
wie Arbeitsweisungen, Täter – Opfer – Ausgleich, Schadenswiedergutmachung,
Geldbuße, der Teilnahme am Anti – Gewalt – Training etc. gekoppelt, 41 mal wurde die
Teilnahme am AGT verhängt. In 6 Fällen gab es neben der Betreuungsweisung Arrest,
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ein mal wurde eine Betreuungsweisung in Arrest umgewandelt, 3 Klienten erhielten
Beugearrest, weil sie ihre Auflagen nicht erfüllten. Die Anzahl der weiblichen Klienten
betrug 11. Für Jugendliche und Heranwachsende mit Migrationshintergrund wurden 26
Betreuungsweisungen ausgesprochen. Zusätzlich erhielten in 4 Fällen freiwillige bzw.
ehemalige Klienten Beratungsgespräche. Drei Externe wurden betreut.
Das
Durchschnittsalter
der
zugewiesenen
Klientel
betrug
18,5
Jahre,
die
durchschnittliche Betreuungszeit 5,2 Monate.
Begleitende Maßnahmen zur Betreuungsweisung
Anti – Gewalt – Training (AGT)
In Deutschland hat das Auftreten von Gewalt gegenüber Menschen und Sachen zu
einer starken Beunruhigung in der Öffentlichkeit geführt. Täglich berichten Medien über
neue Gewaltdelikte, Rufe nach Verschärfung des Strafrechts, insbesondere des
Jugendgerichtsgesetzes, werden laut, aber auch an die Pädagogik richten sich
Forderungen und Erwartungen, auf dieses Phänomen mit entsprechenden Angeboten
zu reagieren.
Auch die BRÜCKE sieht sich in ihrer Betreuungsarbeit in den vergangenen Jahren
verstärkt mit dieser Problematik konfrontiert. Auf diesem Hintergrund entwickelte sich
die Idee, durch ein deliktspezifisches Angebot auf jugendliche und heranwachsende
Gewalttäter eingehen zu können, ohne den ganzheitlichen Aspekt aus den Augen zu
verlieren.
Seit Herbst 1997 findet das von der BRÜCKE konzipierte Anti – Gewalt – Training statt.
Adressaten sind Jugendliche und Heranwachsende, die mehrfach wegen einschlägiger
Gewaltdelikte vor Gericht gestanden haben und im Rahmen einer Betreuungsweisung
Bereitschaft signalisierten, sich mit dem eigenen Aggressionspotential auseinander zu
setzen, um soziale Kompetenzen zu erhöhen und Alternativen zu entwickeln.
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Ziel des Anti – Gewalt – Trainings ist es, Aggressionen und Ohnmachtgefühle
aufzudecken, diese rechtzeitig zu spüren und ihnen einen angemesseneren Ausdruck
als bisher zu verleihen. Eigene Tatlegenden, Verleugnungen und Verharmlosungen
sollen bewusst gemacht, Entstehungsbedingungen und Interaktionsdynamik von
gewalttätigen Auseinandersetzungen erkannt und Empathie für die Leiden der Opfer
entwickelt werden. Die Vermittlung konstruktiver Problemlösungsstrategien sollen
Handlungskompetenzen erweitern, damit in Zukunft auf Gewalt als Mittel zur Lösung
von Konflikten verzichtet werden kann. Wichtiges Element ist dabei für uns, den Focus
auch auf die Sensibilisierung für eigene Wünsche, Bedürfnisse und positive
Erfahrungen zu richten.
Inhalt und Methoden des Anti – Gewalt – Trainings waren und können sein:
Gesprächsrunden, Interviews, Rollenspiele, Übungen, Körperarbeit, Körpersprache,
Videos, Biographiearbeit, konfrontative Elemente etc.
Vermittelt werden diese Inhalte in Einzel -, Paar- und Kleinstgruppenveranstaltungen.
Vor Beginn des Anti – Gewalt - Trainings schließen wir mit den Teilnehmern einen AGT
- Vertrag, zum Abschluss erhalten die Klienten eine Bescheinigung, aus der die
Themenschwerpunkte hervorgehen.
Wir haben mit diesem Ansatz bisher gute Erfahrungen gemacht. Die Rückmeldungen
von Seiten der Teilnehmer sind überwiegend positiv, die RichterInnen sowie die
Fachkräfte des Amtes für Familie und Soziales bekunden großes Interesse. Wir fühlen
uns
darin
bestätigt,
dieses
deliktspezifische
Angebot
weiterzuentwickeln
und
fortzuführen.
2010 setzten sich 41 zu Betreuende mit ihrem gewaltbereiten Verhalten auseinander,
darunter waren 3 Frauen.
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Täter – Opfer – Ausgleich ( § 10 JGG Abs. 1, Nr. 7 )
Schadenswiedergutmachung ( § 10 JGG Abs. 1, Nr.1 )
In der Fachliteratur werden unter dem Begriff Täter – Opfer – Ausgleich (TOA) und
Wiedergutmachungsauflage allgemein Bemühungen subsumiert, die als Folgen einer
Straftat entstandenen Konflikte und Problemlagen zwischen zwei Kontrahenten
kommunikativ zu bewältigen, um den Rechtsfrieden wiederherzustellen.
Während
es
bei
der
Wiedergutmachungsauflage
vornehmlich
darum
geht,
Schadensersatzleistungen als nächstliegende Konsequenz von Straftaten zu erbringen,
steht im Mittelpunkt des TOA´s das Ausgleichsgespräch, in dem sich der Täter und das
Opfer persönlich begegnen und mit Unterstützung einer fachlich qualifizierten
Vermittlungsperson die Möglichkeit haben, die Tat und ihre Folgen aufzuarbeiten, aber
auch Ersatzansprüche zu regeln.
Über Konfliktschlichtung und Schadenswiedergutmachung hinausgehende Ziele sind
Opferbelange mehr als bisher im Strafverfahren zu berücksichtigen, auch um
eventuelle zivilrechtliche Ansprüche entbehrlich zu machen. Das Opfer findet bei der
Verarbeitung einer Straftat Achtung und wird nicht vom vorrangigen staatlichen
Strafanspruch in den Hintergrund gedrängt. Darüber hinaus kann es beim TOA Ängste
verdeutlichen und evtl. vorhandene Feindbilder abbauen, Gefühle wie Ärger, Wut und
Verletzung loswerden und materielle Wiedergutmachung erhalten.
Der Täter wird veranlasst, sich unmittelbar mit den Folgen seiner Tat auseinander zu
setzen. Er erhält die Gelegenheit zur Nachempfindung des beim Opfer eingetretenen
Schadens und kann erfahren, dass Fehlverhalten korrigierbar ist.
Die BRÜCKE Kiel e.V. bietet seit September 1991 die Durchführung des TOA’s für
jugendliche Beschuldigte an. Die MitarbeiterInnen, die den TOA begleiten, verfügen
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über eine Zusatzqualifikation zur Konfliktberaterin und nahmen an einem Aufbaukurs in
Mediation teil, der durch den Förderverein der BRÜCKE Kiel e.V. getragen wurde. Die
durchgeführten TOA’s werden sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch von der
Richterschaft angewiesen.
Zum Aufgabenfeld im TOA – Bereich gehört nicht nur die Durchführung der
eingehenden Fälle, sondern auch die Öffentlichkeitsarbeit mit der Staatsanwaltschaft,
den Polizeidienststellen, den Ämtern für Soziale Dienste, der Fachhochschule für
Sozialpädagogik, der Universität, den Schulen, Praktikanten sowie die Teilnahme an
der Arbeitsgemeinschaft TOA.
Die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und den RichterInnen ist kooperativ. In
der Regel wird 2 Monate nach Zuweisung der Akte ein Zwischenbericht erwartet,
sonstige Fragen werden telefonisch erörtert. Nach Abschluss des Falles erhält die
entsendende Stelle einen abschließenden Bericht.
Die BRÜCKE Kiel e.V. hat zusammen mit der Jugendgerichtshilfe für Heranwachsende
einen TOA / Schadenswiedergutmachungsfond eingerichtet, aus dem als letzte
Wiedergutmachungsmöglichkeit zinslose Kredite zur Begleichung von Forderungen
entliehen werden können, wenn es die persönliche und finanzielle Situation der
Beschuldigten erfordert. In Ausnahmefällen ist es möglich, Arbeitsleistungen zu
entlohnen und die entsprechende Entschädigung dem Opfer gutzuschreiben.
Statistik zum TOA und zur Wiedergutmachungsleistung
2010 wurde die BRÜCKE mit insgesamt 66 TOA – Fällen beauftragt. 40 TOA’s
kamen von der Staatsanwaltschaft, 26 von den JugendrichterInnen. Unter den 66
11
Tätern waren 27 Jugendliche, 34 Heranwachsende und 5 Erwachsene, 55
männliche und 11 weibliche Personen, 47 waren deutscher, 19 nichtdeutscher
Herkunft.
Zu den 66 Fällen gehörten 64 Opfer, davon waren 43 männlich und 20 weiblich.
Näheres entnehmen Sie bitte der Statistik.
Fallstatistik - "T O A"
für das
Jahr
Gesamtfallzahl
2010
66
Delikt
Beschuldigte
66
Körperverletzung
Diebstahl,
Einbruch
Sachbeschädigung
Geschädigte
64
Beleidigung
Dritte
35
Bedrohung, Nötigung
Beteiligte
53
6
Anwälte Täter
5
sexuelle Nötigung
Anwälte Opfer
6
räub. Erpressung, Raub
4
Widerstand
2
Beschuldigte
66
davon:
andere
Jugendliche
27
Heranwachsende
34
Erwachsene
häusliche Gewalt
Geschädigte
5
64
5
davon:
männlich
55
Kinder
weiblich
11
Jugendliche
17
deutsch
47
Heranwachsende
30
migrant
19
Erwachsene
16
1
Institution
1
TOA nicht beendet
männlich
43
weil:
weiblich
20
nicht bereit
nicht erreicht
nicht geeignet
3
12
Art der
Verfahrenserledigung
Einstellung durch StA
Einstellung durch Gericht
Fortführung des
Strafverfahrens
unbekannt
Konfliktregelung
33
mit Ausgleichsgespräch
15
24
ohne Ausgleichsgespräch
51
5
4
Fortbildung/Anzahl der
Teilnehmertage
8
Arbeitsweisungen ( § 10 JGG Abs.1, Nr.4 )
Des Öfteren haben KlientInnen auf Vermittlung der BRÜCKE gemeinnützige Arbeiten
als Auflage zu verrichten, wenn sie auch hier betreut werden. Es werden aber auch
KlientInnen ausschließlich mit einer Arbeitsauflage zugewiesen, die im sozialen
Verhalten Auffälligkeiten zeigen, sich gegen Betreuung aber sperren und durch die
Arbeit in der BRÜCKE Interesse an Gesprächen und weiteren Kontakten finden können
Der Einsatz erfolgt nach gemeinsamer Absprache und den vorliegenden Fähigkeiten
des Klienten. Hierbei besteht die Möglichkeit, eigene Bedürfnisse und Fähigkeiten zu
realisieren, so dass kein Gefühl der „Zwangsarbeit“ entsteht und durch Eskalationen
weitere justizielle Eingriffe vermieden werden können.
2010 wurde in der BRÜCKE 1 Arbeitsweisung begleitet.
Fortbildungen
Die MitarbeiterInnen der BRÜCKE Kiel e.V. haben an folgenden Fortbildungen
teilgenommen:
1. Landesarbeitsgemeinschaft TOA
2. Landesarbeitsgemeinschaft „Neue ambulante Maßnahmen“
3. Arbeitskreis Jugendkriminalität Kiel
4. Regionale Fachtagung: Umgang mit unterschiedlichen Konflikttypen beim TOA
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5. Fachtagung vom Landesverband: Rechtsextremismus
6. Teilnahme am 13. Forum für TOA in Potsdam
7. Fachtagung „Traumatisierte Jugendliche - Behandlung-Therapie-Pädagogik
Präventions-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
 Staatsanwälte / Richter / Rechtsreferendare / Studenten / Praktikanten
Finanzierung
Die Personal- und Sachkosten werden überwiegend durch die Stadt Kiel getragen.
Aufgrund der Haushaltslage der Stadt Kiel ist die Höhe der Förderung seit 1996
eingefroren, durch weitere Verschärfungen wurde der Zuschuss erstmalig 2003 im
Sachkostenbereich um 20% gekürzt. Die betriebliche Rentenzusatzversicherung wird
trotz Zusage nicht gezahlt.
Defizite in der Finanzierung sowie Sonderprojekte müssen nach wie vor durch den
Verein getragen werden. Diesbezügliche Ausgaben werden durch Bußgelder, Spenden
und
Mitgliedsbeiträge
zum
Teil
ausgeglichen.
Bußgelder,
Spenden
und
Mitgliedsbeiträge decken die durch Unterfinanzierung entstehenden Defizite leider nur
zum Teil. Rücklagen beim Förderverein ermöglichten bisher die Deckung des
(verbleibenden) Defizits, sollte diese finanzielle Situation so bleiben, ist die Brücke auf
Bußgelder in nennenswerte Höhe angewiesen.
Die Personal- und Sachkosten für den Bereich des TOA’s werden im Rahmen einer
halben Planstelle als Projekt durch das Justizministerium getragen.
Ausblick
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Die BRÜCKE Kiel e.V. setzt sich dafür ein, Möglichkeiten und Konzeptionen zu
entwickeln und zu gestalten, in denen ambulante Maßnahmen und Angebote als
Alternative zu anderen richterlichen Sanktionsformen zur Verfügung stehen und
freiheitsentziehende Entscheidungen überflüssig machen. Damit handelt die BRÜCKE
nicht nur aus humanen Beweggründen, sondern auch auf der Basis von sozio –
kriminologischen Erkenntnissen.
Vorrangiges Ziel der Weisungen ist das Interesse, Jugendliche und Heranwachsende
zu einer Existenz zu verhelfen, die sie nicht weiter straffällig werden lässt, bzw.
kriminelle Karrieren zu unterbrechen oder zu bremsen und die Entwicklung positiver
Zukunftsperspektiven zu unterstützen. Dabei ist den BRÜCKE – MitarbeiterInnen
bewusst,
dass
insbesondere
die
Betreuungsweisung
nicht
die
einzige
Problemlösungsmöglichkeit darstellt, um gesellschaftlich bedingte Mangellagen ganzer
Bevölkerungsschichten auszugleichen.
Der Begriff „Betreuungserfolg“ als Ergebnis geleisteter Betreuungsarbeit darf in der
sozialpädagogischen Arbeit kein Maßstab sein. Tiefliegende Sozialisationsprobleme
und soziale Defizite auf dem Hintergrund ökonomischer Zwänge sind nicht mühelos
aufzuarbeiten.
Wir
halten
es
daher
für
sinnvoll
und
erstrebenswert,
diese
Widersprüchlichkeiten zu erkennen und zu realisieren und dennoch den Einzelnen zu
ermutigen und zu unterstützen, seine persönlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu
entdecken und zu entfalten, anstatt zu resignieren und die eigenen Lebensverhältnisse
als schicksalsgebunden hinzunehmen.
Das Angebot der BRÜCKE beinhaltet das Ziel, positive Ressourcen der Klienten zu
fördern und emanzipatorische Prozesse zu unterstützen.
Zugehörige Unterlagen
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