Mitglied im DPWV und im Verband für soziale Strafrechtspflege, Straffälligen- und Opferhilfe SH JAHRESBERICHT 2009 Ambulante BRÜCKE Weberstr. 8 - 24103 Kiel ( 0431 ) 8 63 28 - 80 35 02 - 80 13 70 Fax 0431 - 8 25 83 [email protected] www.bruecke-kiel.de Termine nach Vereinbarung Bankverbindung: Evangelische Darlehnsgenossenschaft Kiel: BLZ 210 602 37 Kto.Nr. BRÜCKE 80 705 2 Inhalt Seite Hauptamtliche MitarbeiterInnen / Vorstand 3 Einleitung 4 Betreuungsweisung 4 Grundlage der Migrationsarbeit bei der Brücke Kiel 6 Statistische Angaben zur Betreuungsweisung 7 Begleitende Maßnahmen zur Betreuungsweisung 7 Täter – Opfer – Ausgleich ( TOA ) / Schadenswiedergutmachung 9 Statistiken zum TOA 10 Arbeitsweisungen 12 Fortbildungen 12 Präventions-, Informations-, und Öffentlichkeitsarbeit 12 Finanzierung 13 Ausblick 13 3 Hauptamtliche MitarbeiterInnen Şahabettın Atlı Diplompädagoge Sucht- und Migrationsberater Heinke Kemski Diplom-Sozialpädagogin Konfliktberaterin Bruni Kröger-Steffens Diplompädagogin Paar- und Familientherapeutin Konfliktberaterin Vorstand Stefan Thier 1. Vorsitzende Cordula Herbst-Peters Stellvertreterin Oğuz Başoğlu Stellvertreter Gaby Knüppel Beisitzerin Barbara Roesch Beisitzerin Simon Schromm Beisitzer Buchhhaltung H & H ( Frau Hartig und Frau Hofmann ) 4 Einleitung Die BRÜCKE Kiel e.V. wurde am 8.September 1981 von interessierten Bürgern aus den Bereichen Justiz, Strafvollzug, Straffälligenhilfe, Kirche, Wissenschaft und Politik gegründet. Ziel dieser Einrichtung ist es, freiheitsentziehende Maßnahmen bei Jugendlichen und Heranwachsenden zugunsten ambulanter Reaktionsformen zurückzudrängen. Die BRÜCKE bietet Maßnahmen an, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz ( KJHG § 30 ) und im Jugendgerichtsgesetz ( JGG § 10,1 ) enthalten sind: Betreuungsweisung Täter – Opfer – Ausgleich Arbeitsweisung Bei dem Angebot der BRÜCKE Kiel e.V. handelt es sich um eine Jugendhilfemaßnahme, die die Jugendgerichtshilfe entlastet und den JugendrichterInnen die Anwendung ambulanter Sanktionsmaßnahmen ermöglicht. Dabei hat von vornherein eine intensive und konstruktive Zusammenarbeit mit freien und städtischen Einrichtungen sowie mit der Richterschaft stattgefunden, die die Arbeit erleichtert, erweitert und stabilisiert hat. Betreuungsweisung ( § 10 JGG Abs. 1, Nr. 5 ) Die Betreuungsweisung sieht vor, dass sich der Jugendliche / Heranwachsende für einen bestimmten Zeitraum der Aufsicht und Kontrolle einer pädagogischen Fachkraft unterstellen muss. Sie richtet sich an eine Adressatengruppe, bei der eine Jugendstrafe noch nicht angezeigt ist, die Richterschaft aber nicht darauf angewiesen sein soll, eine zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe zu verhängen, um die erforderliche pädagogische Begleitung sicherzustellen. Die Beratung und Betreuung wird von pädagogisch qualifizierten Fachkräften angeboten, die unter anderem auch über Zusatzausbildungen in systemischer Therapie, Mediation ( Täter – Opfer – Ausgleich ) sowie Sucht- und Migrationsberatung verfügen. Die zu Betreuenden haben i.d.R. neben ihrer Straffälligkeit andere Auffälligkeiten wie z.B. im Bereich der Suchtmittelabhängigkeit, Ver- und Überschuldung, Arbeits- und Obdachlosigkeit, Neigung zur Gewalttätigkeit etc. 5 Handlungsleitend für die Arbeit bei der BRÜCKE ist das Prinzip der flexiblen Betreuung sowie der individuellen Beziehung zwischen BetreuerIn und Betreuten. Obwohl es sich immer, auch mit Zustimmung der Klienten, um eine Zwangsberatung handelt, ist es für die MitarbeiterInnen eine Selbstverständlichkeit, dem Autonomiebestreben der Jugendlichen und Heranwachsenden einerseits und dem Bedürfnis nach Fremdbestimmung andererseits nicht entgegenzuwirken, sondern sie bei ihrem Prozess der Selbständigkeit mit Akzeptanz und Distanz zu unterstützen. Ziele der Betreuungs- und Beratungsarbeit sind: Auseinandersetzung mit der Straffälligkeit in Zusammenhang mit der eigenen Biographie Förderung von Konfliktbewusstsein und Lernen adäquater Problemlösungsstrategien Auseinandersetzung mit dissozialem Verhalten wie Drogenmissbrauch, Gewaltbereitschaft etc. Interessen / Bedürfnisse erkennen, Veränderungswünsche artikulieren und einleiten Zukunftsperspektiven entwerfen Unterstützungsangebote und -möglichkeiten erörtern und annehmen Stärkung des Selbstbewusstseins Erlernen von Verantwortungsübernahme Einüben und Trainieren von lebenspraktischen und alltagsrelevanten Fähigkeiten Einübung von Konfliktlösungsstrategien in interkulturellen Gruppen sowie Erlernen von kulturellen Kompetenzen Die BRÜCKE Kiel e.V. arbeitet in Form von Einzelfallhilfe und Gruppenarbeit. Sie unterstützt die Jugendlichen und Heranwachsenden z.B. bei Behördengängen, bei der Suche nach einem Therapieplatz sowie bei der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz. Die inhaltliche und praktische Zusammenarbeit mit den Klienten gestaltet sich aus deren individuellen Problemlagen sowie deren Interessen und Bedürfnissen. Innerhalb der Betreuungsweisung bietet die BRÜCKE Familienberatung, Partner – Freund – Sitzungen sowie Freizeitaktivitäten auf handlungsorientierter Ebene an. 6 Grundlage der Migrationsarbeit bei der Brücke Kiel e.V. Für die ambulante Betreuung von Jugendlichen und Heranwachsenden nichtdeutscher Herkunft, deren Straffälligkeit oftmals mit der Auseinandersetzung ihrer kulturellen Zugehörigkeit und Diskriminierungen zusammenhängt, ist seit dem 15.11.1989 ein Pädagoge türkischer Herkunft bei der BRÜCKE tätig. Zu den Dauerthemen der (kriminal-)politischen Diskussion zählen weniger Diskriminierungen und ihre Auswirkungen, als vielmehr die „Ausländerkriminalität“, die sich zugleich wirksam in Presse, Fernsehen und am Stammtisch vermarkten lässt. Nicht die ethnische Herkunft fördert Kriminalität kriminalitätsfördernd können vielmehr defizitäre Lebenslagen und soziale Situationen und Wahrnehmungen sein. Ein zunehmend schwieriger werdendes Problem bei der Arbeit mit migranten Jugendlichen und Heranwachsenden ist die Orientierungslosigkeit in Bezug auf ihre gesamte Lebenssituation. In wesentlich stärkerem Maße als ihre deutschen Altersgenossen sind sie von der ungünstigen, oft aussichtslosen Situation auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt betroffen. Was ihre Lage jedoch besonders schwierig macht, ist das Aufwachsen und Leben in einem Spannungsfeld zwischen zwei sehr unterschiedlichen Kulturen. Migrante Jugendliche und Heranwachsende, die in der Bundesrepublik aufwachsen, werden einerseits in das deutsche Normen- und Kultursystem hineinsozialisiert. Andererseits werden sie in ihren Familien durch die traditionellen Normen und Werte der Elterngeneration geprägt, die oft gerade in der ,,Fremde" an ihren kulturellen und religiösen Moralvorstellungen und Gebräuchen besonders starr festhält. Die Jugendlichen und Heranwachsenden sind hin- und hergerissen zwischen der Welt ihrer Familien und ihren eigenen Wünschen und Erwartungen an das Leben, wobei sie sich an den deutschen Altersgenossen orientieren, deren größere Freiheiten sie z.B. täglich in der Schule erleben. Zusätzlich erschwerend kommt die ausländerrechtliche Situation hinzu, häufig der immer nur befristete Aufenthaltsstatus und die besondere Förderungssituation durch die Arbeitsämter. In der Jugendhilfe steht man zunehmend häufiger vor dem Problem, auffälligen migranten Jugendlichen und Heranwachsenden gerecht zu werden. Die Träger der Jugendhilfe sind oftmals ratlos und mit der speziellen Migrationsproblematik überfordert. Hier sieht die Brücke ihren Auftrag, um mit dem Angebot der Betreuungsweisung für migrante straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende einen Integrationsbeitrag zu leisten. 7 Statistische Angaben zu Betreuungsweisungen 2009 Die BRÜCKE Kiel e.V. hat im Jahr 2009 insgesamt 90 Betreuungsweisungen durchgeführt. Davon waren 69 Neuzugänge, 21 Fälle stammten aus dem Jahr 2008. Von den 90 Betreuungsweisungen waren 70 mit anderen Auflagen bzw. Weisungen wie Arbeitsweisungen, Täter – Opfer – Ausgleich, Schadenswiedergutmachung, Geldbuße, der Teilnahme am Anti – Gewalt – Training etc. gekoppelt, 44 mal wurde die Teilnahme am AGT verhängt. In 11 Fällen gab es neben der Betreuungsweisung Arrest , 5 Klienten erhielten Beugearrest, weil sie ihre Auflagen nicht erfüllten. Die Anzahl der weiblichen Klienten betrug 12. Für Jugendliche und Heranwachsende mit Migrationshintergrund wurden 22 Betreuungsweisungen ausgesprochen. Zusätzlich erhielten in 5 Fällen freiwillige bzw. ehemalige Klienten Beratungsgespräche. Fünf Externe wurden betreut, wobei in einem Fall eine Familienberatung stattfand. Das Durchschnittsalter der zugewiesenen Klientel betrug 18,4 Jahre, die durchschnittliche Betreuungszeit 5 Monate. Begleitende Maßnahmen zur Betreuungsweisung Anti – Gewalt – Training (AGT) In Deutschland hat das Auftreten von Gewalt gegenüber Menschen und Sachen zu einer starken Beunruhigung in der Öffentlichkeit geführt. Täglich berichten Medien über neue Gewaltdelikte, Rufe nach Verschärfung des Strafrechts, insbesondere des Jugendgerichtsgesetzes, werden laut, aber auch an die Pädagogik richten sich Forderungen und Erwartungen, auf dieses Phänomen mit entsprechenden Angeboten zu reagieren. Auch die BRÜCKE sieht sich in ihrer Betreuungsarbeit in den vergangenen Jahren verstärkt mit dieser Problematik konfrontiert. Auf diesem Hintergrund entwickelte sich die Idee, durch ein deliktspezifisches Angebot auf jugendliche und heranwachsende Gewalttäter eingehen zu können, ohne den ganzheitlichen Aspekt aus den Augen zu verlieren. Seit Herbst 1997 findet das von der BRÜCKE konzipierte Anti – Gewalt – Training statt. Adressaten sind Jugendliche und Heranwachsende, die mehrfach wegen einschlägiger Gewaltdelikte vor Gericht gestanden haben und im Rahmen einer Betreuungsweisung 8 Bereitschaft signalisierten, sich mit dem eigenen Aggressionspotential auseinander zu setzen, um soziale Kompetenzen zu erhöhen und Alternativen zu entwickeln. Ziel des Anti – Gewalt – Trainings ist es, Aggressionen und Ohnmachtgefühle aufzudecken, diese rechtzeitig zu spüren und ihnen einen angemesseneren Ausdruck als bisher zu verleihen. Eigene Tatlegenden, Verleugnungen und Verharmlosungen sollen bewusst gemacht, Entstehungsbedingungen und Interaktionsdynamik von gewalttätigen Auseinandersetzungen erkannt und Empathie für die Leiden der Opfer entwickelt werden. Die Vermittlung konstruktiver Problemlösungsstrategien sollen Handlungskompetenzen erweitern, damit in Zukunft auf Gewalt als Mittel zur Lösung von Konflikten verzichtet werden kann. Wichtiges Element ist dabei für uns, den Focus auch auf die Sensibilisierung für eigene Wünsche, Bedürfnisse und positive Erfahrungen zu richten. Inhalt und Methoden des Anti – Gewalt – Trainings waren und können sein: Gesprächsrunden, Interviews, Rollenspiele, Übungen, Körperarbeit, Körpersprache, Videos, Biographiearbeit, konfrontative Elemente etc. Vermittelt werden diese Inhalte in Einzel -, Paar- und Kleinstgruppenveranstaltungen. Vor Beginn des Anti – Gewalt - Trainings schließen wir mit den Teilnehmern einen AGT Vertrag, zum Abschluss erhalten die Klienten eine Bescheinigung, aus der die Themenschwerpunkte hervorgehen. Wir haben mit diesem Ansatz bisher gute Erfahrungen gemacht. Die Rückmeldungen von Seiten der Teilnehmer sind überwiegend positiv, die RichterInnen sowie die Fachkräfte des Amtes für Familie und Soziales bekunden großes Interesse. Wir fühlen uns darin bestätigt, dieses deliktspezifische Angebot weiterzuentwickeln und fortzuführen. 2009 setzten sich 44 zu Betreuende mit ihrem gewaltbereiten Verhalten auseinander, darunter war eine Frau. 9 Täter – Opfer – Ausgleich ( § 10 JGG Abs. 1, Nr. 7 ) Schadenswiedergutmachung ( § 10 JGG Abs. 1, Nr.1 ) In der Fachliteratur werden unter dem Begriff Täter – Opfer – Ausgleich (TOA) und Wiedergutmachungsauflage allgemein Bemühungen subsumiert, die als Folgen einer Straftat entstandenen Konflikte und Problemlagen zwischen zwei Kontrahenten kommunikativ zu bewältigen, um den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Während es bei der Wiedergutmachungsauflage vornehmlich darum geht, Schadensersatzleistungen als nächstliegende Konsequenz von Straftaten zu erbringen, steht im Mittelpunkt des TOA´s das Ausgleichsgespräch, in dem sich der Täter und das Opfer persönlich begegnen und mit Unterstützung einer fachlich qualifizierten Vermittlungsperson die Möglichkeit haben, die Tat und ihre Folgen aufzuarbeiten, aber auch Ersatzansprüche zu regeln. Über Konfliktschlichtung und Schadenswiedergutmachung hinausgehende Ziele sind Opferbelange mehr als bisher im Strafverfahren zu berücksichtigen, auch um eventuelle zivilrechtliche Ansprüche entbehrlich zu machen. Das Opfer findet bei der Verarbeitung einer Straftat Achtung und wird nicht vom vorrangigen staatlichen Strafanspruch in den Hintergrund gedrängt. Darüber hinaus kann es beim TOA Ängste verdeutlichen und evtl. vorhandene Feindbilder abbauen, Gefühle wie Ärger, Wut und Verletzung loswerden und materielle Wiedergutmachung erhalten. Der Täter wird veranlasst, sich unmittelbar mit den Folgen seiner Tat auseinander zu setzen. Er erhält die Gelegenheit zur Nachempfindung des beim Opfer eingetretenen Schadens und kann erfahren, dass Fehlverhalten korrigierbar ist. Die BRÜCKE Kiel e.V. bietet seit September 1991 die Durchführung des TOA’s für jugendliche Beschuldigte an. Die MitarbeiterInnen, die den TOA begleiten, verfügen über eine Zusatzqualifikation zur Konfliktberaterin und nahmen an einem Aufbaukurs in Mediation teil, der durch den Förderverein der BRÜCKE Kiel e.V. getragen wurde. Die durchgeführten TOA’s werden sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch von der Richterschaft angewiesen. Zum Aufgabenfeld im TOA – Bereich gehört nicht nur die Durchführung der eingehenden Fälle, sondern auch die Öffentlichkeitsarbeit mit der Staatsanwaltschaft, den 10 Polizeidienststellen, den Ämtern für Soziale Dienste, der Fachhochschule für Sozialpädagogik, der Universität, den Schulen, Praktikanten sowie die Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft TOA. Die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und den RichterInnen ist kooperativ. In der Regel wird 2 Monate nach Zuweisung der Akte ein Zwischenbericht erwartet, sonstige Fragen werden telefonisch erörtert. Nach Abschluss des Falles erhält die entsendende Stelle einen abschließenden Bericht. Die BRÜCKE Kiel e.V. hat zusammen mit der Jugendgerichtshilfe für Heranwachsende einen TOA / Schadenswiedergutmachungsfond eingerichtet, aus dem als letzte Wiedergutmachungsmöglichkeit zinslose Kredite zur Begleichung von Forderungen entliehen werden können, wenn es die persönliche und finanzielle Situation der Beschuldigten erfordert. In Ausnahmefällen ist es möglich, Arbeitsleistungen zu entlohnen und die entsprechende Entschädigung dem Opfer gutzuschreiben. Statistik zum TOA und zur Wiedergutmachungsleistung 2009 wurde die BRÜCKE mit insgesamt 112 TOA – Fällen beauftragt. 76 TOA’s kamen von der Staatsanwaltschaft, 36 von den JugendrichterInnen. Unter den 112 Tätern waren 43 Heranwachsende, 89 männliche und 23 weibliche Personen, 85 waren deutscher, 27 nichtdeutscher Herkunft. Zu den 112 Fällen gehörten 94 Opfer, davon waren 70 männlich, 22 weiblich, 85 deutscher und 9 nichtdeutscher Herkunft. Näheres entnehmen Sie bitte der Statistik. 11 Fallstatistik „T O A“ für das Jahr 2009 Gesamtfallzahl 112 Delikt Körperverletzung 90 1 Beteiligte 246 Diebstahl, Einbruch Beschuldigte 112 Sachbeschädigung Geschädigte 94 Beleidigung Dritte 32 Bedrohung, Nötigung Anwälte Täter 4 sexuelle Nötigung Anwälte Opfer 4 räub. Erpressung, Raub 7 Widerstand 2 häusliche Gewalt 1 andere 4 Beschuldigte 121 davon: 7 Jugendliche 56 Heranwachsende 43 Geschädigte Erwachsene 13 davon: männlich 89 Kinder 10 weiblich 23 Jugendliche 31 deutsch 85 Heranwachsende 30 migrant 27 Erwachsene 22 Institution 1 männlich 71 weiblich 22 TOA nicht beendet 34 weil: nicht bereit 31 deutsch 85 nicht erreicht 1 migrant 9 nicht geeignet 2 Art der Verfahrenserledigung Konfliktregelung Einstellung durch StA 74 mit Ausgleichsgespräch 37 Einstellung durch Gericht 33 ohne Ausgleichsgespräch 9 Fortführung des Strafverfahrens 5 unbekannt per Urteil Fortbildung/Anzahl der Teilnehmertage 8 Arbeitsweisungen ( § 10 JGG Abs.1, Nr.4 ) Des Öfteren haben KlientInnen auf Vermittlung der BRÜCKE gemeinnützige Arbeiten als Auflage zu verrichten, wenn sie auch hier betreut werden. Es werden aber auch KlientInnen ausschließlich mit einer Arbeitsauflage zugewiesen, die im sozialen Verhalten Auffälligkeiten zeigen, sich gegen Betreuung aber sperren und durch die Arbeit in der BRÜCKE Interesse an Gesprächen und weiteren Kontakten finden können Der Einsatz erfolgt nach gemeinsamer Absprache und den vorliegenden Fähigkeiten des Klienten. Hierbei besteht die Möglichkeit, eigene Bedürfnisse und Fähigkeiten zu realisieren, so dass kein Gefühl der „Zwangsarbeit“ entsteht und durch Eskalationen weitere justizielle Eingriffe vermieden werden können. 2009 wurden in der BRÜCKE 2 Arbeitsweisungen begleitet. Fortbildungen Die MitarbeiterInnen der BRÜCKE Kiel e.V. haben an folgenden Fortbildungen teilgenommen: 1. Landesarbeitsgemeinschaft TOA 2. Landesarbeitsgemeinschaft „Neue ambulante Maßnahmen“ 3. Fachtreffen „Arbeitskreis Jugendkriminalität Kiel“ 4. Jugendgerichtstag des Nordens 5. Fortbildung: Mit dem TOA auf dem Weg zu einer humaneren Strafrechtspflege 6. Fortbildung: Sozialer Frieden durch außergerichtliche Konfliktschlichtung Präventions-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Staatsanwälte / Richter / Rechtsreferendare / Studenten / Praktikanten 13 Finanzierung Die Personal- und Sachkosten werden überwiegend durch die Stadt Kiel getragen. Aufgrund der Haushaltslage der Stadt Kiel ist die Höhe der Förderung seit 1996 eingefroren, durch weitere Verschärfungen wurde der Zuschuss erstmalig 2003 im Sachkostenbereich um 20% gekürzt. Die betriebliche Rentenzusatzversicherung wird trotz Zusage nicht gezahlt. Defizite in der Finanzierung sowie Sonderprojekte müssen nach wie vor durch den Verein getragen werden. Diesbezügliche Ausgaben werden durch Bußgelder, Spenden und Mitgliedsbeiträge zum Teil ausgeglichen. Bußgelder, Spenden und Mitgliedsbeiträge decken die durch Unterfinanzierung entstehenden Defizite leider nur zum Teil. Rücklagen beim Förderverein ermöglichten bisher die Deckung des (verbleibenden) Defizits, sollte diese finanzielle Situation so bleiben, ist die Brücke auf Bußgelder in nennenswerte Höhe angewiesen. Die Personal- und Sachkosten für den Bereich des TOA’s werden im Rahmen einer halben Planstelle als Projekt durch das Justizministerium getragen. Ausblick Die BRÜCKE Kiel e.V. setzt sich dafür ein, Möglichkeiten und Konzeptionen zu entwickeln und zu gestalten, in denen ambulante Maßnahmen und Angebote als Alternative zu anderen richterlichen Sanktionsformen zur Verfügung stehen und freiheitsentziehende Entscheidungen überflüssig machen. Damit handelt die BRÜCKE nicht nur aus humanen Beweggründen, sondern auch auf der Basis von sozio – kriminologischen Erkenntnissen. Vorrangiges Ziel der Weisungen ist das Interesse, Jugendliche und Heranwachsende zu einer Existenz zu verhelfen, die sie nicht weiter straffällig werden lässt, bzw. kriminelle Karrieren zu unterbrechen oder zu bremsen und die Entwicklung positiver 14 Zukunftsperspektiven zu unterstützen. Dabei ist den BRÜCKE – MitarbeiterInnen bewusst, dass insbesondere die Betreuungsweisung nicht die einzige Problemlösungsmöglichkeit darstellt, um gesellschaftlich bedingte Mangellagen ganzer Bevölkerungsschichten auszugleichen. Der Begriff „Betreuungserfolg“ als Ergebnis geleisteter Betreuungsarbeit darf in der sozialpädagogischen Arbeit kein Maßstab sein. Tiefliegende Sozialisationsprobleme und soziale Defizite auf dem Hintergrund ökonomischer Zwänge sind nicht mühelos aufzuarbeiten. Wir halten es daher für sinnvoll und erstrebenswert, diese Widersprüchlichkeiten zu erkennen und zu realisieren und dennoch den Einzelnen zu ermutigen und zu unterstützen, seine persönlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu entdecken und zu entfalten, anstatt zu resignieren und die eigenen Lebensverhältnisse als schicksalsgebunden hinzunehmen. Das Angebot der BRÜCKE beinhaltet das Ziel, positive Ressourcen der Klienten zu fördern und emanzipatorische Prozesse zu unterstützen.