Jahresbericht 2009

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Mitglied im DPWV und im Verband für
soziale Strafrechtspflege, Straffälligen- und Opferhilfe SH
JAHRESBERICHT 2009
Ambulante BRÜCKE
Weberstr. 8 - 24103 Kiel
 ( 0431 ) 8 63 28 - 80 35 02 - 80 13 70
Fax 0431 - 8 25 83
[email protected]
www.bruecke-kiel.de
Termine nach Vereinbarung
Bankverbindung: Evangelische Darlehnsgenossenschaft Kiel: BLZ 210 602 37
Kto.Nr. BRÜCKE 80 705
2
Inhalt
Seite
Hauptamtliche MitarbeiterInnen / Vorstand
3
Einleitung
4
Betreuungsweisung
4
Grundlage der Migrationsarbeit bei der Brücke Kiel
6
Statistische Angaben zur Betreuungsweisung
7
Begleitende Maßnahmen zur Betreuungsweisung
7
Täter – Opfer – Ausgleich ( TOA ) / Schadenswiedergutmachung
9
Statistiken zum TOA
10
Arbeitsweisungen
12
Fortbildungen
12
Präventions-, Informations-, und Öffentlichkeitsarbeit
12
Finanzierung
13
Ausblick
13
3
Hauptamtliche MitarbeiterInnen
Şahabettın Atlı
Diplompädagoge
Sucht- und Migrationsberater
Heinke Kemski
Diplom-Sozialpädagogin
Konfliktberaterin
Bruni Kröger-Steffens
Diplompädagogin
Paar- und Familientherapeutin
Konfliktberaterin
Vorstand
Stefan Thier
1. Vorsitzende
Cordula Herbst-Peters
Stellvertreterin
Oğuz Başoğlu
Stellvertreter
Gaby Knüppel
Beisitzerin
Barbara Roesch
Beisitzerin
Simon Schromm
Beisitzer
Buchhhaltung
H & H ( Frau Hartig und Frau Hofmann )
4
Einleitung
Die BRÜCKE Kiel e.V. wurde am 8.September 1981 von interessierten Bürgern aus den
Bereichen Justiz, Strafvollzug, Straffälligenhilfe, Kirche, Wissenschaft und Politik
gegründet. Ziel dieser Einrichtung ist es, freiheitsentziehende Maßnahmen bei
Jugendlichen und Heranwachsenden zugunsten ambulanter Reaktionsformen
zurückzudrängen.
Die BRÜCKE bietet Maßnahmen an, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz ( KJHG § 30 )
und im Jugendgerichtsgesetz ( JGG § 10,1 ) enthalten sind:

Betreuungsweisung

Täter – Opfer – Ausgleich

Arbeitsweisung
Bei dem Angebot der BRÜCKE Kiel e.V. handelt es sich um eine Jugendhilfemaßnahme,
die die Jugendgerichtshilfe entlastet und den JugendrichterInnen die Anwendung
ambulanter Sanktionsmaßnahmen ermöglicht. Dabei hat von vornherein eine intensive
und konstruktive Zusammenarbeit mit freien und städtischen Einrichtungen sowie mit der
Richterschaft stattgefunden, die die Arbeit erleichtert, erweitert und stabilisiert hat.
Betreuungsweisung ( § 10 JGG Abs. 1, Nr. 5 )
Die Betreuungsweisung sieht vor, dass sich der Jugendliche / Heranwachsende für einen
bestimmten Zeitraum der Aufsicht und Kontrolle einer pädagogischen Fachkraft
unterstellen muss. Sie richtet sich an eine Adressatengruppe, bei der eine Jugendstrafe
noch nicht angezeigt ist, die Richterschaft aber nicht darauf angewiesen sein soll, eine zur
Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe zu verhängen, um die erforderliche pädagogische
Begleitung sicherzustellen.
Die Beratung und Betreuung wird von pädagogisch qualifizierten Fachkräften angeboten,
die unter anderem auch über Zusatzausbildungen in systemischer Therapie, Mediation (
Täter – Opfer – Ausgleich ) sowie Sucht- und Migrationsberatung verfügen.
Die zu Betreuenden haben i.d.R. neben ihrer Straffälligkeit andere Auffälligkeiten wie z.B.
im Bereich der Suchtmittelabhängigkeit, Ver- und Überschuldung, Arbeits- und
Obdachlosigkeit, Neigung zur Gewalttätigkeit etc.
5
Handlungsleitend für die Arbeit bei der BRÜCKE ist das Prinzip der flexiblen Betreuung
sowie der individuellen Beziehung zwischen BetreuerIn und Betreuten. Obwohl es sich
immer, auch mit Zustimmung der Klienten, um eine Zwangsberatung handelt, ist es für die
MitarbeiterInnen eine Selbstverständlichkeit, dem Autonomiebestreben der Jugendlichen
und Heranwachsenden einerseits und dem Bedürfnis nach Fremdbestimmung
andererseits nicht entgegenzuwirken, sondern sie bei ihrem Prozess der Selbständigkeit
mit Akzeptanz und Distanz zu unterstützen.
Ziele der Betreuungs- und Beratungsarbeit sind:

Auseinandersetzung mit der Straffälligkeit in Zusammenhang mit der
eigenen Biographie

Förderung von Konfliktbewusstsein und Lernen adäquater
Problemlösungsstrategien

Auseinandersetzung mit dissozialem Verhalten wie Drogenmissbrauch,
Gewaltbereitschaft etc.

Interessen / Bedürfnisse erkennen, Veränderungswünsche artikulieren und
einleiten

Zukunftsperspektiven entwerfen

Unterstützungsangebote und -möglichkeiten erörtern und annehmen

Stärkung des Selbstbewusstseins

Erlernen von Verantwortungsübernahme

Einüben und Trainieren von lebenspraktischen und alltagsrelevanten
Fähigkeiten

Einübung von Konfliktlösungsstrategien in interkulturellen Gruppen sowie
Erlernen von kulturellen Kompetenzen
Die BRÜCKE Kiel e.V. arbeitet in Form von Einzelfallhilfe und Gruppenarbeit. Sie
unterstützt die Jugendlichen und Heranwachsenden z.B. bei Behördengängen, bei der
Suche nach einem Therapieplatz sowie bei der Suche nach einem Arbeits- oder
Ausbildungsplatz. Die inhaltliche und praktische Zusammenarbeit mit den Klienten
gestaltet sich aus deren individuellen Problemlagen sowie deren Interessen und
Bedürfnissen. Innerhalb der Betreuungsweisung bietet die BRÜCKE Familienberatung,
Partner – Freund – Sitzungen sowie Freizeitaktivitäten auf handlungsorientierter Ebene
an.
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Grundlage der Migrationsarbeit bei der Brücke Kiel e.V.
Für die ambulante Betreuung von Jugendlichen und Heranwachsenden nichtdeutscher Herkunft,
deren Straffälligkeit oftmals mit der Auseinandersetzung ihrer kulturellen Zugehörigkeit und
Diskriminierungen zusammenhängt, ist seit dem 15.11.1989 ein Pädagoge türkischer Herkunft bei
der BRÜCKE tätig.
Zu den Dauerthemen der (kriminal-)politischen Diskussion zählen weniger Diskriminierungen und
ihre Auswirkungen, als vielmehr die „Ausländerkriminalität“, die sich zugleich wirksam in Presse,
Fernsehen und am Stammtisch vermarkten lässt. Nicht die ethnische Herkunft fördert Kriminalität kriminalitätsfördernd können vielmehr defizitäre Lebenslagen und soziale Situationen und
Wahrnehmungen sein.
Ein zunehmend schwieriger werdendes Problem bei der Arbeit mit migranten Jugendlichen und
Heranwachsenden ist die Orientierungslosigkeit in Bezug auf ihre gesamte Lebenssituation. In
wesentlich stärkerem Maße als ihre deutschen Altersgenossen sind sie von der ungünstigen, oft
aussichtslosen Situation auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt betroffen. Was ihre Lage jedoch
besonders schwierig macht, ist das Aufwachsen und Leben in einem Spannungsfeld zwischen
zwei sehr unterschiedlichen Kulturen. Migrante Jugendliche und Heranwachsende, die in der
Bundesrepublik aufwachsen, werden einerseits in das deutsche Normen- und Kultursystem hineinsozialisiert. Andererseits werden sie in ihren Familien durch die traditionellen Normen und Werte
der Elterngeneration geprägt, die oft gerade in der ,,Fremde" an ihren kulturellen und religiösen
Moralvorstellungen und Gebräuchen besonders starr festhält. Die Jugendlichen und
Heranwachsenden sind hin- und hergerissen zwischen der Welt ihrer Familien und ihren eigenen
Wünschen und Erwartungen an das Leben, wobei sie sich an den deutschen Altersgenossen
orientieren, deren größere Freiheiten sie z.B. täglich in der Schule erleben. Zusätzlich
erschwerend kommt die ausländerrechtliche Situation hinzu, häufig der immer nur befristete
Aufenthaltsstatus und die besondere Förderungssituation durch die Arbeitsämter.
In der Jugendhilfe steht man zunehmend häufiger vor dem Problem, auffälligen migranten
Jugendlichen und Heranwachsenden gerecht zu werden. Die Träger der Jugendhilfe sind oftmals
ratlos und mit der speziellen Migrationsproblematik überfordert. Hier sieht die Brücke ihren
Auftrag, um mit dem Angebot der Betreuungsweisung für migrante straffällig gewordene
Jugendliche und Heranwachsende einen Integrationsbeitrag zu leisten.
7
Statistische Angaben zu Betreuungsweisungen 2009
Die BRÜCKE Kiel e.V. hat im Jahr 2009 insgesamt 90 Betreuungsweisungen
durchgeführt. Davon waren 69 Neuzugänge, 21 Fälle stammten aus dem Jahr 2008. Von
den 90 Betreuungsweisungen waren 70 mit anderen Auflagen bzw. Weisungen wie
Arbeitsweisungen, Täter – Opfer – Ausgleich, Schadenswiedergutmachung, Geldbuße,
der Teilnahme am Anti – Gewalt – Training etc. gekoppelt, 44 mal wurde die Teilnahme
am AGT verhängt. In 11 Fällen gab es neben der Betreuungsweisung Arrest , 5 Klienten
erhielten Beugearrest, weil sie ihre Auflagen nicht erfüllten. Die Anzahl der weiblichen
Klienten betrug 12. Für Jugendliche und Heranwachsende mit Migrationshintergrund
wurden 22 Betreuungsweisungen ausgesprochen. Zusätzlich erhielten in 5 Fällen
freiwillige bzw. ehemalige Klienten Beratungsgespräche. Fünf Externe wurden betreut,
wobei in einem Fall eine Familienberatung stattfand.
Das Durchschnittsalter der zugewiesenen Klientel betrug 18,4 Jahre, die durchschnittliche
Betreuungszeit 5 Monate.
Begleitende Maßnahmen zur Betreuungsweisung
Anti – Gewalt – Training (AGT)
In Deutschland hat das Auftreten von Gewalt gegenüber Menschen und Sachen zu einer
starken Beunruhigung in der Öffentlichkeit geführt. Täglich berichten Medien über neue
Gewaltdelikte, Rufe nach Verschärfung des Strafrechts, insbesondere des
Jugendgerichtsgesetzes, werden laut, aber auch an die Pädagogik richten sich
Forderungen und Erwartungen, auf dieses Phänomen mit entsprechenden Angeboten zu
reagieren.
Auch die BRÜCKE sieht sich in ihrer Betreuungsarbeit in den vergangenen Jahren
verstärkt mit dieser Problematik konfrontiert. Auf diesem Hintergrund entwickelte sich die
Idee, durch ein deliktspezifisches Angebot auf jugendliche und heranwachsende
Gewalttäter eingehen zu können, ohne den ganzheitlichen Aspekt aus den Augen zu
verlieren.
Seit Herbst 1997 findet das von der BRÜCKE konzipierte Anti – Gewalt – Training statt.
Adressaten sind Jugendliche und Heranwachsende, die mehrfach wegen einschlägiger
Gewaltdelikte vor Gericht gestanden haben und im Rahmen einer Betreuungsweisung
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Bereitschaft signalisierten, sich mit dem eigenen Aggressionspotential auseinander zu
setzen, um soziale Kompetenzen zu erhöhen und Alternativen zu entwickeln.
Ziel des Anti – Gewalt – Trainings ist es, Aggressionen und Ohnmachtgefühle
aufzudecken, diese rechtzeitig zu spüren und ihnen einen angemesseneren Ausdruck als
bisher zu verleihen. Eigene Tatlegenden, Verleugnungen und Verharmlosungen sollen
bewusst gemacht, Entstehungsbedingungen und Interaktionsdynamik von gewalttätigen
Auseinandersetzungen erkannt und Empathie für die Leiden der Opfer entwickelt werden.
Die Vermittlung konstruktiver Problemlösungsstrategien sollen Handlungskompetenzen
erweitern, damit in Zukunft auf Gewalt als Mittel zur Lösung von Konflikten verzichtet
werden kann. Wichtiges Element ist dabei für uns, den Focus auch auf die
Sensibilisierung für eigene Wünsche, Bedürfnisse und positive Erfahrungen zu richten.
Inhalt und Methoden des Anti – Gewalt – Trainings waren und können sein:
Gesprächsrunden, Interviews, Rollenspiele, Übungen, Körperarbeit, Körpersprache,
Videos, Biographiearbeit, konfrontative Elemente etc.
Vermittelt werden diese Inhalte in Einzel -, Paar- und Kleinstgruppenveranstaltungen. Vor
Beginn des Anti – Gewalt - Trainings schließen wir mit den Teilnehmern einen AGT Vertrag, zum Abschluss erhalten die Klienten eine Bescheinigung, aus der die
Themenschwerpunkte hervorgehen.
Wir haben mit diesem Ansatz bisher gute Erfahrungen gemacht. Die Rückmeldungen von
Seiten der Teilnehmer sind überwiegend positiv, die RichterInnen sowie die Fachkräfte
des Amtes für Familie und Soziales bekunden großes Interesse. Wir fühlen uns darin
bestätigt, dieses deliktspezifische Angebot weiterzuentwickeln und fortzuführen.
2009 setzten sich 44 zu Betreuende mit ihrem gewaltbereiten Verhalten auseinander,
darunter war eine Frau.
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Täter – Opfer – Ausgleich ( § 10 JGG Abs. 1, Nr. 7 )
Schadenswiedergutmachung ( § 10 JGG Abs. 1, Nr.1 )
In der Fachliteratur werden unter dem Begriff Täter – Opfer – Ausgleich (TOA) und
Wiedergutmachungsauflage allgemein Bemühungen subsumiert, die als Folgen einer
Straftat entstandenen Konflikte und Problemlagen zwischen zwei Kontrahenten
kommunikativ zu bewältigen, um den Rechtsfrieden wiederherzustellen.
Während es bei der Wiedergutmachungsauflage vornehmlich darum geht,
Schadensersatzleistungen als nächstliegende Konsequenz von Straftaten zu erbringen,
steht im Mittelpunkt des TOA´s das Ausgleichsgespräch, in dem sich der Täter und das
Opfer persönlich begegnen und mit Unterstützung einer fachlich qualifizierten
Vermittlungsperson die Möglichkeit haben, die Tat und ihre Folgen aufzuarbeiten, aber
auch Ersatzansprüche zu regeln.
Über Konfliktschlichtung und Schadenswiedergutmachung hinausgehende Ziele sind
Opferbelange mehr als bisher im Strafverfahren zu berücksichtigen, auch um eventuelle
zivilrechtliche Ansprüche entbehrlich zu machen. Das Opfer findet bei der Verarbeitung
einer Straftat Achtung und wird nicht vom vorrangigen staatlichen Strafanspruch in den
Hintergrund gedrängt. Darüber hinaus kann es beim TOA Ängste verdeutlichen und evtl.
vorhandene Feindbilder abbauen, Gefühle wie Ärger, Wut und Verletzung loswerden und
materielle Wiedergutmachung erhalten.
Der Täter wird veranlasst, sich unmittelbar mit den Folgen seiner Tat auseinander zu
setzen. Er erhält die Gelegenheit zur Nachempfindung des beim Opfer eingetretenen
Schadens und kann erfahren, dass Fehlverhalten korrigierbar ist.
Die BRÜCKE Kiel e.V. bietet seit September 1991 die Durchführung des TOA’s für
jugendliche Beschuldigte an. Die MitarbeiterInnen, die den TOA begleiten, verfügen über
eine Zusatzqualifikation zur Konfliktberaterin und nahmen an einem Aufbaukurs in
Mediation teil, der durch den Förderverein der BRÜCKE Kiel e.V. getragen wurde. Die
durchgeführten TOA’s werden sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch von der
Richterschaft angewiesen.
Zum Aufgabenfeld im TOA – Bereich gehört nicht nur die Durchführung der eingehenden
Fälle, sondern auch die Öffentlichkeitsarbeit mit der Staatsanwaltschaft, den
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Polizeidienststellen, den Ämtern für Soziale Dienste, der Fachhochschule für
Sozialpädagogik, der Universität, den Schulen, Praktikanten sowie die Teilnahme an der
Arbeitsgemeinschaft TOA.
Die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und den RichterInnen ist kooperativ. In
der Regel wird 2 Monate nach Zuweisung der Akte ein Zwischenbericht erwartet, sonstige
Fragen werden telefonisch erörtert. Nach Abschluss des Falles erhält die entsendende
Stelle einen abschließenden Bericht.
Die BRÜCKE Kiel e.V. hat zusammen mit der Jugendgerichtshilfe für Heranwachsende
einen TOA / Schadenswiedergutmachungsfond eingerichtet, aus dem als letzte
Wiedergutmachungsmöglichkeit zinslose Kredite zur Begleichung von Forderungen
entliehen werden können, wenn es die persönliche und finanzielle Situation der
Beschuldigten erfordert. In Ausnahmefällen ist es möglich, Arbeitsleistungen zu entlohnen
und die entsprechende Entschädigung dem Opfer gutzuschreiben.
Statistik zum TOA und zur Wiedergutmachungsleistung
2009 wurde die BRÜCKE mit insgesamt 112 TOA – Fällen beauftragt. 76 TOA’s kamen
von der Staatsanwaltschaft, 36 von den JugendrichterInnen. Unter den 112 Tätern waren
43 Heranwachsende, 89 männliche und 23 weibliche Personen, 85 waren deutscher, 27
nichtdeutscher Herkunft.
Zu den 112 Fällen gehörten 94 Opfer, davon waren 70 männlich, 22 weiblich, 85
deutscher und 9 nichtdeutscher Herkunft.
Näheres entnehmen Sie bitte der Statistik.
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Fallstatistik „T O A“ für das Jahr 2009
Gesamtfallzahl
112
Delikt
Körperverletzung
90
1
Beteiligte
246
Diebstahl, Einbruch
Beschuldigte
112
Sachbeschädigung
Geschädigte
94
Beleidigung
Dritte
32
Bedrohung, Nötigung
Anwälte Täter
4
sexuelle Nötigung
Anwälte Opfer
4
räub. Erpressung, Raub
7
Widerstand
2
häusliche Gewalt
1
andere
4
Beschuldigte
121
davon:
7
Jugendliche
56
Heranwachsende
43
Geschädigte
Erwachsene
13
davon:
männlich
89
Kinder
10
weiblich
23
Jugendliche
31
deutsch
85
Heranwachsende
30
migrant
27
Erwachsene
22
Institution
1
männlich
71
weiblich
22
TOA nicht beendet
34
weil:
nicht bereit
31
deutsch
85
nicht erreicht
1
migrant
9
nicht geeignet
2
Art der Verfahrenserledigung
Konfliktregelung
Einstellung durch StA
74
mit Ausgleichsgespräch
37
Einstellung durch Gericht
33
ohne Ausgleichsgespräch
9
Fortführung des Strafverfahrens
5
unbekannt
per Urteil
Fortbildung/Anzahl der Teilnehmertage
8
Arbeitsweisungen ( § 10 JGG Abs.1, Nr.4 )
Des Öfteren haben KlientInnen auf Vermittlung der BRÜCKE gemeinnützige Arbeiten als
Auflage zu verrichten, wenn sie auch hier betreut werden. Es werden aber auch
KlientInnen ausschließlich mit einer Arbeitsauflage zugewiesen, die im sozialen Verhalten
Auffälligkeiten zeigen, sich gegen Betreuung aber sperren und durch die Arbeit in der
BRÜCKE Interesse an Gesprächen und weiteren Kontakten finden können
Der Einsatz erfolgt nach gemeinsamer Absprache und den vorliegenden Fähigkeiten des
Klienten. Hierbei besteht die Möglichkeit, eigene Bedürfnisse und Fähigkeiten zu
realisieren, so dass kein Gefühl der „Zwangsarbeit“ entsteht und durch Eskalationen
weitere justizielle Eingriffe vermieden werden können.
2009 wurden in der BRÜCKE 2 Arbeitsweisungen begleitet.
Fortbildungen
Die MitarbeiterInnen der BRÜCKE Kiel e.V. haben an folgenden Fortbildungen
teilgenommen:
1. Landesarbeitsgemeinschaft TOA
2. Landesarbeitsgemeinschaft „Neue ambulante Maßnahmen“
3. Fachtreffen „Arbeitskreis Jugendkriminalität Kiel“
4. Jugendgerichtstag des Nordens
5. Fortbildung: Mit dem TOA auf dem Weg zu einer humaneren Strafrechtspflege
6. Fortbildung: Sozialer Frieden durch außergerichtliche Konfliktschlichtung
Präventions-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
 Staatsanwälte / Richter / Rechtsreferendare / Studenten / Praktikanten
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Finanzierung
Die Personal- und Sachkosten werden überwiegend durch die Stadt Kiel getragen.
Aufgrund der Haushaltslage der Stadt Kiel ist die Höhe der Förderung seit 1996
eingefroren, durch weitere Verschärfungen wurde der Zuschuss erstmalig 2003 im
Sachkostenbereich um 20% gekürzt. Die betriebliche Rentenzusatzversicherung wird trotz
Zusage nicht gezahlt.
Defizite in der Finanzierung sowie Sonderprojekte müssen nach wie vor durch den Verein
getragen werden. Diesbezügliche Ausgaben werden durch Bußgelder, Spenden und
Mitgliedsbeiträge zum Teil ausgeglichen. Bußgelder, Spenden und Mitgliedsbeiträge
decken die durch Unterfinanzierung entstehenden Defizite leider nur zum Teil. Rücklagen
beim Förderverein ermöglichten bisher die Deckung des (verbleibenden) Defizits, sollte
diese finanzielle Situation so bleiben, ist die Brücke auf Bußgelder in nennenswerte Höhe
angewiesen.
Die Personal- und Sachkosten für den Bereich des TOA’s werden im Rahmen einer
halben Planstelle als Projekt durch das Justizministerium getragen.
Ausblick
Die BRÜCKE Kiel e.V. setzt sich dafür ein, Möglichkeiten und Konzeptionen zu entwickeln
und zu gestalten, in denen ambulante Maßnahmen und Angebote als Alternative zu
anderen richterlichen Sanktionsformen zur Verfügung stehen und freiheitsentziehende
Entscheidungen überflüssig machen. Damit handelt die BRÜCKE nicht nur aus humanen
Beweggründen, sondern auch auf der Basis von sozio – kriminologischen Erkenntnissen.
Vorrangiges Ziel der Weisungen ist das Interesse, Jugendliche und Heranwachsende zu
einer Existenz zu verhelfen, die sie nicht weiter straffällig werden lässt, bzw. kriminelle
Karrieren zu unterbrechen oder zu bremsen und die Entwicklung positiver
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Zukunftsperspektiven zu unterstützen. Dabei ist den BRÜCKE – MitarbeiterInnen bewusst,
dass insbesondere die Betreuungsweisung nicht die einzige Problemlösungsmöglichkeit
darstellt, um gesellschaftlich bedingte Mangellagen ganzer Bevölkerungsschichten
auszugleichen.
Der Begriff „Betreuungserfolg“ als Ergebnis geleisteter Betreuungsarbeit darf in der
sozialpädagogischen Arbeit kein Maßstab sein. Tiefliegende Sozialisationsprobleme und
soziale Defizite auf dem Hintergrund ökonomischer Zwänge sind nicht mühelos
aufzuarbeiten. Wir halten es daher für sinnvoll und erstrebenswert, diese
Widersprüchlichkeiten zu erkennen und zu realisieren und dennoch den Einzelnen zu
ermutigen und zu unterstützen, seine persönlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu
entdecken und zu entfalten, anstatt zu resignieren und die eigenen Lebensverhältnisse als
schicksalsgebunden hinzunehmen.
Das Angebot der BRÜCKE beinhaltet das Ziel, positive Ressourcen der Klienten zu
fördern und emanzipatorische Prozesse zu unterstützen.
Zugehörige Unterlagen
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