Fallbesprechung 4 - 01 Sachverhalt

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Fallbesprechung zum Schuldrecht SS 2016
Kurt
Sachmängelgewährleistung beim Kauf
Übungsfall: Ein Unglück kommt selten allein
Diethelm beschließt, für seine geschätzte Erbtante Emma ein Geschenk zum 80. Geburtstag
zu kaufen. Beim Juwelier Jonas, der alle seine Schmuckstücke selber anfertigt, lässt er sich
eine wertvolle goldene Brosche zeigen, die ihm so gut gefällt, dass er sie gleich zum Preis von
2.100,- € kauft. Er bezahlt sofort, woraufhin ihm J die Brosche aushändigt.
Kaum ist D zu Hause, da ruft schon J an und erklärt ihm, die Brosche, die er gerade gekauft
habe, sei doch nicht aus Gold, sondern nur vergoldet. Außerdem handele es sich nicht um eine
Brosche, sondern um Pferdeschmuck, der nur 600,- € wert sei. D will das schön gearbeitete
Stück dennoch behalten, verlangt aber von J die Rückerstattung von 1.500,- €. Wenn es sich
bei dem Schmuckstück um eine echt goldene Brosche gehandelt hätte, wäre es 1.800,- € wert
gewesen. J will sich auf eine Herabsetzung des Kaufpreises nicht einlassen und erklärt daher
gegenüber dem D die Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums. Hilfsweise hätte er, J, auch
noch eine ähnlich aussehende echte Brosche im Wert von 1.800,- € da.
Verärgert macht D einen Spaziergang. Auf dem Heimweg kommt er am Würstchenstand des
Gustav Gourmet vorbei; verlockender Bratwurstduft steigt ihm in die Nase. D vergisst seinen
Ärger und kauft bei G eine Bratwurst, die er auf dem Heimweg verzehrt. Aber D hat Pech. G
hat die Würstchen den ganzen Tag in der prallen Sonne liegen lassen, so dass diese verdorben
sind. Kurz nach dem Verzehr der Bratwurst bekommt D heftige Bauchschmerzen. Der Arzt
stellt eine mittelschwere Lebensmittelvergiftung fest. Die Behandlung dauert drei Tage und
kostet D 250,- €. D ist der Ansicht, G müsse ihm die Behandlungskosten ersetzen und
Schmerzensgeld zahlen.
1. Welche Ansprüche hat D gegen J?
2. Kann D von G die Ersetzung der Behandlungskosten sowie die Zahlung von
Schmerzensgeld verlangen?
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