EU-Kommission macht Vorstoß für "Einheitspatent" Die EU-Kommission hat am Dienstag einen konkreten Vorschlag für ein abgespecktes EUGemeinschaftspatent vorgelegt. Das nun "Einheitspatent" getaufte gewerbliche Schutzrecht soll im Rahmen des noch wenig beanspruchten Verfahrens der "verstärkten Zusammenarbeit" geschaffen werden. Es ist bislang erst in einem anderen Fall zur Anwendung gekommen und erlaubt einer Reihe von Mitgliedsstaaten, im Alleingang einen Rechtsrahmen zu schaffen. Die zunächst außen vor gebliebenen EU-Länder können sich einer entsprechenden Initiative später noch anschließen, das Vorgehen aber nicht verhindern. Der Vorstoß geht auf einen Antrag von zwölf Mitgliedsstaaten zurück, zu denen Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederland, Polen, Schweden und Großbritannien gehören. Dahinter stehen Überlegungen von Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier. Der Franzose hatte im Sommer angeregt, sich in der besonders umstrittenen Frage der Übersetzungspflicht für Patentanträge auf Englisch, Deutsch und Französisch zu beschränken. Dabei handelt es sich um die Amtssprachen des Europäischen Patentamts (EPA). Italien und Spanien sind gegen diesen Ansatz und haben sich im EU-Rat auch entschieden gegen den nun eingeschlagenen Weg der verstärkten Kooperation zu einem vereinheitlichten EU-Patent ausgesprochen. Das EPA vergibt derzeit auf Basis des Europäischen Patentübereinkommens ein Bündel nationaler Patente für Länder, die der Europäischen Patentorganisation (EPO) angehören. Das derzeitige System gilt vor allem mit Blick auf die dabei bestehenden Übersetzungserfordernisse als teuer und komplex. Damit ein vom EPA erteiltes Patent in einem Mitgliedstaat Wirkung entfaltet, muss der Anmelder in jedem einzelnen Land, für das er den Patentschutz wünscht, eine nationale Anerkennung beantragen. Dieses Verfahren ist mit zusätzlichen Übersetzungs- und Verwaltungskosten verbunden. Für ein in 13 Ländern gültiges gewerbliches Schutzrecht setzt die Kommission bis zu 18.000 Euro an, wovon allein fast 10.000 Euro auf Übersetzungen entfallen sollen. Dadurch wären die Kosten eines europäischen Patents zehnmal so hoch wie in den USA, wo ein entsprechendes Schutzrecht im Durchschnitt mit 1850 Euro zu Buche schlage. Gegen den ursprünglichen Plan für ein Gemeinschaftspatent hatte unter anderem EUGeneralanwältin Juliane Kokott grundsätzliche Bedenken vorgebracht. Sie kritisierte im Bezug auf das geplante Übersetzungssystem, dass als Verfahrenssprache vor einem neu einzurichtenden EU-Patentgericht nur Deutsch, Englisch oder Französisch vorgesehen seien. Eine Firma könnte sich so gezwungen sehen, in einer Sprache zu verhandeln, die weder die ihres Herkunftslandes sei noch die der Regionen, in denen sie Geschäfte mache. Dies untergrabe bestehende Rechte eines Beklagten. Der Vorstoß für ein Einheitspatent hat die schwierige Frage der Gerichtsbarkeit zunächst ausgespart. Gegner einer stärkeren Vereinheitlichung des EU-Patentwesens beklagen seit langem, dass damit eine Hintertür für Softwarepatente geöffnet werden könnte. Es drohe, dass die weite, Schutzrechte auf computerimplementierte Erfindungen einschließende Vergabepraxis des EPA in der EU kodifiziert werde. (Stefan Krempl) www.Heise.de