Postfach 318 | 3000 Bern 14 | Telefon 031 303 37 50 | Fax 031 303 37 77 | [email protected] WERBUNG AUF SPIELERKLEIDUNG Vereinsnummer Vereinsname Frauen Männer NLA NLB 1L Name Vorname Mobile E-Mail Name der Sponsoren (Trikot + Hose) Datum Unterschrift Volleyballreglement, Ausgabe 1.7.2017 Werbung darf nicht im Widerspruch zum VR von SwissVolley, Ausgabe 1.7.2017, sein. Art. 103 Werbeberechtigung und Grundsätze 1 Die Werbung von natürlichen oder juristischen Personen in unmittelbarer Nähe und am Austragungsort ist vor, während und nach offiziellen Wettspielen Sache von SV bei NW respektive der RV bei RW. 2 Den Mitgliedervereinen ist es gestattet, gebührenfreie Werbung an allen Orten anzubringen, die nicht als gebührenpflichtig bezeichnet werden, sofern sie nicht den Spielbetrieb verhindern oder stören. 3 SV und die RV können Gebühren für Werbungen auf der Spielerkleidung, auf dem Hallenboden und für die Werbung durch Zusätze des Mannschaftsnamens erheben. Die Höhe der Gebühren in den NL sind im Anhang geregelt. 4 Die 5 SV Homologation der gebührenpflichtigen Werbung ist jährlich zu erneuern. Die Gebühren sind jährlich zu entrichten. ist für Streitigkeiten, die sich aus Verträgen für Werbung zwischen Vereinen und Firmen ergeben, weder zuständig noch haftbar. 6 Die für die entsprechende Liga regelkonforme Spielerkleidung darf bei allen Begegnungen der offiziellen Wettspiele getragen werden. 7 Über die Rückweisung von Werbung und Werbeträgern entscheiden die MKI respektive der RV. Art. 108 Verfahren bei Werbung auf der Spielerkleidung Jede NL-Mannschaft, die gebührenpflichtige Werbung auf Trikot und Hosen einsetzen will, meldet der GS ihre Werbung mittels Formular „Werbung NL“ spätestens vor dem ersten Meisterschaftsspiel. Die NLA-Mannschaften schicken zusätzlich die Trikots des Kapitäns und eines Liberos der GS zur Genehmigung zu. Für jede Mannschaft ist ein separates Formular zu verwenden. Anhang 11 Gebühren: Werbegebühren auf Spielerkleidung (inkl. MWSt) Anhang 15 für NLA für NLB für 1L CHF CHF CHF 750.– 400.– 200.– CHF CHF CHF 400.– 200.– 100.– Bussenkatalog: verspätetes Einreichen für NLA für NLB für 1L Die Gebühr der Trikotwerbung wird dem Verein (Korrespondenzadresse) nach Erhalt des Formulars in Rechnung gestellt.