Werbung auf Spielerkleidung

Werbung
Postfach 318 | 3000 Bern 14 | Telefon 031 303 37 50 | Fax 031 303 37 77 | [email protected]
WERBUNG AUF SPIELERKLEIDUNG
Vereinsnummer
Vereinsname
Frauen
Männer
NLA
NLB
1L
Name
Vorname
Mobile
E-Mail
Name der Sponsoren (Trikot + Hose)
Datum
Unterschrift
Volleyballreglement, Ausgabe 1.7.2017
Werbung darf nicht im Widerspruch zum VR von SwissVolley, Ausgabe 1.7.2017, sein.
Art. 103
Werbeberechtigung und Grundsätze
1 Die
Werbung von natürlichen oder juristischen Personen in unmittelbarer Nähe und am Austragungsort ist vor, während und nach offiziellen Wettspielen Sache von
SV bei NW respektive der RV bei RW.
2 Den
Mitgliedervereinen ist es gestattet, gebührenfreie Werbung an allen Orten anzubringen, die nicht als gebührenpflichtig bezeichnet werden, sofern sie nicht den
Spielbetrieb verhindern oder stören.
3 SV
und die RV können Gebühren für Werbungen auf der Spielerkleidung, auf dem Hallenboden und für die Werbung durch Zusätze des Mannschaftsnamens
erheben. Die Höhe der Gebühren in den NL sind im Anhang geregelt.
4 Die
5 SV
Homologation der gebührenpflichtigen Werbung ist jährlich zu erneuern. Die Gebühren sind jährlich zu entrichten.
ist für Streitigkeiten, die sich aus Verträgen für Werbung zwischen Vereinen und Firmen ergeben, weder zuständig noch haftbar.
6 Die
für die entsprechende Liga regelkonforme Spielerkleidung darf bei allen Begegnungen der offiziellen Wettspiele getragen werden.
7 Über
die Rückweisung von Werbung und Werbeträgern entscheiden die MKI respektive der RV.
Art. 108
Verfahren bei Werbung auf der Spielerkleidung
Jede NL-Mannschaft, die gebührenpflichtige Werbung auf Trikot und Hosen einsetzen will, meldet der GS ihre Werbung mittels Formular „Werbung NL“ spätestens
vor dem ersten Meisterschaftsspiel. Die NLA-Mannschaften schicken zusätzlich die Trikots des Kapitäns und eines Liberos der GS zur Genehmigung zu. Für jede
Mannschaft ist ein separates Formular zu verwenden.
Anhang 11
Gebühren: Werbegebühren auf Spielerkleidung (inkl. MWSt)



Anhang 15
für NLA
für NLB
für 1L
CHF
CHF
CHF
750.–
400.–
200.–
CHF
CHF
CHF
400.–
200.–
100.–
Bussenkatalog: verspätetes Einreichen



für NLA
für NLB
für 1L
 Die Gebühr der Trikotwerbung wird dem Verein (Korrespondenzadresse) nach Erhalt des Formulars in Rechnung gestellt.
Herunterladen