UV-Strahlung und Hautkrebs

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UV-Strahlung und Hautkrebs
Etwa 6% der auf die Erde auftreffenden Sonnenstrahlen sind UV-Strahlen. Ultraviolettes
Licht wird in drei Bereiche mit unterschiedlichen Eigenschaften eingeteilt:
Bezeich- Wellenlänge
nung
in nm
UV-A
320-400
UV-B
280-320
UV-C
100-280
Rel. Energiedichte
klein
mittel
hoch
Absorption
durch Ozon
wenig
teilweise
vollständig
Eindringtiefe in Gefahr
Haut
bis 5mm
0.05 – 0.1 mm
-
Klein-mittel
hoch
-
Biologische Wirkung der UV-Strahlung
Allgemein:
Neben positiven Effekten (Beteiligung an Vit. D Bildung, Stimulation des Immunsystems,..)
sind vorallem die negativen Auswirkungen zu nennen:
Akut: Hautpigmentierung, Bindehaut- und Hornhautentzündung, Sonnenbrand
Spätfolgen: Linsentrübung, Bindehautveränderungen, frühzeitige Alterung der
Haut(Falten etc.), Hautkrebs.
Die UV-Strahlen verändern vorallem die DNS-Struktur (Thymin und Cytosin bilden stabile
Dimere). Folge davon: Störung bei der Transkription und bei der Replikation. Unter starker
UV-Strahlung versagen auch die zelleigenen Reparaturmechanismen.
Hautpigmentierung:
In der Oberhaut sitzen Melanozyten, die in einem komplizierten Vorgang dunkles
Melanin produzieren. Dieses verteilt sich unter dem Einfluss von Licht- und UV-Strahlen in
die umliegenden Hornzellen und legt sich schützend über den Zellkern
(Sofortpigmentierung). Wenn weitere Bestrahlungen dazukommen, dann wird
zusätzliches Melanin produziert und verteilt (Spätpigmentierung). Werden die Hautzellen
abgeschabt (spätestens nach 30 Tagen), dann verschwindet die Bräunung wieder.
Hautkrebs
Jährlich erkranken in der Schweiz 5800 Personen an Hautkrebs (allgemein:
Wucherungen in der Haut). Zur Hauptsache handelt es sich um gut heilbare
oberflächliche Geschwüre, die vorallem im Alter auftreten und Leute, die häufiger an
der Sonne sind, eindeutig häufiger trifft.
Rund 1200 Personen (Männer und Frauen je hälftig, 60% unter 60 Jahre alt) bekommen
pro Jahr ein gefährliches Melanom. Davon sterben zur Zeit etwa 250 Personen jährlich
(je früher die Diagnose, desto besser die Heilungschancen).
Behandlung des Hautkrebses
Das Geschwür wird mitsamt einer Sicherheitszone operativ entfernt, bei harmlosen
Formen auch mit Kälte u.a. ausgelöscht. In schwerwiegenden Fällen müssen
Lymphknoten mit Ablegertumoren (Metastasen) ebenfalls entfernt werden. Eine
zusätzliche Chemotherapie kann helfen, Metastasen in ihrem Wachstum einzudämmen.
Prävention
Neben genetischen Veranlagungen und der vorhandenen Anzahl Pigmentmale ist die
UV-Strahlung (v.a. UV-B)der wichtigste Faktor für die Bildung von Hautkrebs.
Präventionsmassnahmen bestehen deshalb vorallem im Fernhalten der schädlichen
Strahlung (Geeignete Kleidung, Sonnenbrillen, im Schatten sein, Solarien eher meiden,
Sonnenschutzmittel einstreichen). Nach neusten Erkenntnissen müssen insbesondere
Kleinkinder geschützt werden, denn die Haut vergisst nicht!
Sonnenschutzprodukte verleiten zu einem viel zu langen Aufenthalt in der Sonne. Der
Sonnenschutzfaktor gibt an, wievielmal länger man in der Sonne sein kann zur
Erreichung einer bestimmten Wirkung als ohne Schutz.
Hellhäutige, blauäugige Personen mit Sommersprossen sind am meisten gefährdet.
Neben der Vermeidung von intensiver Sonnenbestrahlung ist eine
Kontrolle der eigenen Haut wichtig:
Jeder Körper hat mehr oder weniger Pigmentmale (Sommersprossen, Leberflecken,
Muttermale). Zur Beurteilung, ob es sich um eine gefährliche Veränderung der Haut
handelt, benützt man folgende ABCDE-Regel
A Asymmetrie : Ist der Fleck nicht rundlich?
B Begrenzung: Sind die Ränder unscharf?
C Color: Ist die Farbe nicht einheitlichdunkel sondern schwarz-braun-rötlich?
D Durchmesser: Ist der Fleck grösser als 5mm?
E Erhabenheit: Ist der Pigmetfleck erhaben (erhöht)?
Eine Gewebeprobe gibt der Fachperson dann Auskunft, ob es sich um ein Melanom
oder einen harmloseren Hautkrebs handelt.
Quellen:
http://www.hautkrebs.de/cgi-bin/news.pl
http://www.m-ww.de/krankheiten/krebs/melanom.html
http://www.krebsliga.ch/deutsch/content/tuerkis/krebsarten_haut.html
http://www.krebsliga.ch/deutsch/navigation/nav_left_tuerkis.html
http://www.bfs.de/uvi/index.htm
Stand: 8.01/Zw
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