Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst unseres

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Kongregation für die Sakramente und den
Gottesdienst
unseres Heiligen Vaters
Johannes Paulus II.
durch göttliche Vorsehung Papst
Neue liturgische Ordnung der Krönung eines
Marienbildes*1
25.3.1981
Entnommen bei: www.kathtube.com
Quelle: Dokumente zur Erneuerung der Liturgie, Band 2, Dokumente des Apostolischen Stuhls 4.12.1973 –
3.12.1983; Herausgegeben von Martin Klöckener und Heinrich Rennings, S. 578-583, Randnummern 4188-4200
(nach dem „Enchiridion Documentorum Instaurationis Liturgicae“; Verlag Butzon & Bercker Kevelaer 1997, (ISBN
3-7666-0077-X) und Universitätsverlag Freiburg Schweiz (ISBN 3-7278-1102-1). Der Text ist aus der
Studienausgabe: „Die Feier der Krönung eines Marienbildes“, Liturgische Institute Salzburg-Trier-Zürich, Freiburg im
Breisgau 1990, 7-10.
Herrin und Königin nennt die Kirche unter der Eingebung des Heiligen Geistes die selige
Jungfrau; denn sie ist das Königsgemach, in dem der ewige König menschliches Fleisch
angenommen hat. Als Ausdruck dieser hohen Würde hat sich unter den Formen der
Marienverehrung der Brauch entwickelt, besonders verehrte Bilder der Gottesmutter mit einer
Krone zu schmücken. Daher schien es der Kongregation für die Sakramente und den
Gottesdienst angebracht, im Anschluss an die Neuausgabe der liturgischen Bücher auch den
Krönungsritus zu erneuern. Er sollte der Eigenart und den Normen der erneuerten Liturgie
angepasst werden und Sinn und Bedeutung der Krönung von Marienbildern noch besser zum
Ausdruck bringen.
Papst Johannes Paul II. hat den von der Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst
erarbeiteten „Ordo coronandi imaginern Beatae Maria Virginis,*2 approbiert und angeordnet, ihn
zu verbreiten.
Daher veröffentlicht die Kongregation im Auftrag des Papstes den „Ordo coronandi imaginem
Beatae Maria Virginis". In lateinischer Sprache tritt der Ritus unmittelbar mit der Veröffentlichung
in Kraft; in den Volkssprachen nach der Konfirmierung der Übersetzungen durch den
Apostolischen Stuhl an dem von den Bischofskonferenzen bestimmten Termin.
Alle entgegenstehenden Bestimmungen sind hiermit aufgehoben.
Sinn und Eigenart der Feier
1 Die heilige Mutter Kirche hat des öfteren betont, dass Bilder Christi, seiner Mutter sowie der
Heiligen mit Recht verehrt werden, und sie hat die Gläubigen wiederholt über den Sinn dieser
Verehrung belehrt.1
2 Marienbilder werden nicht selten in der Weise verehrt, dass das Haupt des Bildes mit einer
königlichen Krone geschmückt wird.
Wenn die Gottesmutter mit dem göttlichen*3 Kind auf dem Arm dargestellt ist, werden Mutter und
Kind gekrönt. Bei der Krönungsfeier wird zuerst das Bild des Kindes und dann das der Mutter
gekrönt.
3 Der Brauch, die selige Jungfrau Maria mit einem königlichen Diadem geschmückt darzustellen,
hat sich seit dem Konzil von Ephesus (431) sowohl im Osten als auch im Westen eingebürgert.
Christliche Künstler stellen die glorreiche Gottesmutter oft dar, wie sie auf einem Throne sitzt, mit
königlichen Insignien geziert und vom Hofstaat der Engel und Heiligen umgeben ist. Oft schmückt
auf solchen Bildern der göttliche Erlöser seine Mutter mit einer leuchtenden Krone 2.
4 Der Brauch der Krönung von Marienbildern hat sich durch fromme Gläubige - Ordensleute und
Laien - im Westen vor allen seit Ende des 16. Jahrhunderts ausgebreitet. Die Päpste haben diese
Form der Volksfrömmigkeit nicht nur geduldet, sondern sie haben „oft berühmte Gnadenbilder der
jungfräulichen Gottesmutter mit eigenen Händen gekrönt oder Bischöfe mit der Krönung
beauftragt“3.
Da sich dieser Brauch immer mehr ausweitete, entstand ein eigener Ritus der Krönung von
Marienbildern, der im 19. Jahrhundert in die römische Liturgie aufgenommen wurde 4.
5 Mit diesem Ritus bekennt die Kirche, dass die selige Jungfrau Maria mit Recht als Königin gilt
und angerufen wird. Denn:
- Maria ist die Mutter des Gottes - Sohnes und Messias –Königs; Maria ist die Mutter Christi, des
menschgewordenen Wortes, dem „alles erschaffen wurde im Himmel und auf Erden, das
Sichtbare und das Unsichtbare, Throne und Herrschaften, Mächte und Gewalten" 5.
Sie ist die Mutter des Sohnes Davids, von dem der Engel prophezeite: „Er wird groß sein und
Sohn des Höchsten genannt werden. Gott, der Herr, wird ihm den Thron seines Vaters David
geben. Er wird über das Haus Jakob in Ewigkeit herrschen, und seine Herrschaft wird kein Ende
haben"6. Darum hat Elisabeth die selige Jungfrau, die Christus empfangen hatte, vom Heiligen
Geist erfüllt, als „Mutter des Herrn"7 begrüßt.
- Maria ist die erhabene Gefährtin des Erlösers: Die selige Jungfrau hat nach dem ewigen
Ratschluss Gottes als neue Eva in besonderer Weise Anteil an dem Heilswerk, durch das uns
Jesus Christus, der neue Adam, nicht mit vergänglichem Silber und Gold, sondern mit seinem
kostbaren Blut8 erlöst, zu seinem Eigentum erworben und für unseren Gott zum Königreich
gemacht hat9.
- Maria ist die vollkommene Jüngerin Christi:
Die Jungfrau aus Nazaret ging auf Gottes Willen ein. Sie schritt auf ihrem Glaubensweg voran.
Sie hörte das Wort Gottes und bewahrte es. Sie blieb in enger Verbindung mit ihrem Sohn und
hielt ihm die Treue bis zum Kreuz. Sie verharrte mit der Kirche im Gebet. Sie schritt unentwegt
voran in der Liebe zu Gott. So hat sie auf außergewöhnliche Weise „den Kranz der
Gerechtigkeit"10 verdient, „den Kranz des Lebens"11, den „Kranz der Herrlichkeit"12, der den
gläubigen Jüngern Christi verheißen ist. So wurde sie „nach Vollendung des irdischen
Lebenslaufs mit Leib und Seele in die himmlische Herrlichkeit aufgenommen und als Königin des
Alls vom Herrn erhöht, um vollkommener ihrem Sohn gleichgestaltet zu sein, dem Herrn der
Herren und Sieger über Sünde und Tod"13.
- Maria ist das herausragende Mitglied der Kirche:
Die Magd des Herrn ist die Vollendung des alten Israel und der heilige Anfang des neuen
Bundesvolkes14. Sie ist damit „das vornehmste, beste, wichtigste und erlesenste Glied der
Kirche"15. Sie ist gebenedeit unter den Frauen. Sie ragt heraus aus dem auserwählten
Geschlecht, der königlichen Priesterschaft, dem heiligen Volk16, das die Kirche ist, wegen ihrer
einzigartigen Aufgabe an Christus und allen Gliedern seines mystischen Leibes, wegen ihrer
reichen Tugenden und wegen der Fülle der Gnade. Daher wird sie mit Recht Herrin der
Menschen und der Engel und Königin aller Heiligen genannt. Diese Herrlichkeit der seligen
Jungfrau, der Tochter Adams und Schwester der Menschen, ziert nicht nur das Volk Gottes,
sondern adelt das ganze Menschengeschlecht17.
6 Dem Diözesanbischof steht es zu, gemeinsam mit der Ortsgemeinde zu entscheiden, ob die
Krönung eines Marienbildes angebracht ist. Man achte jedoch darauf, dass nur Bilder gekrönt
werden, die von den Gläubigen so vertrauensvoll verehrt werden, dass sie eine gewisse
Berühmtheit besitzen und der Ort der Verehrung in einem gewissen Sinn ein Zentrum echter
liturgischer Frömmigkeit und christlichen Glaubenseifers darstellt.
Rechtzeitig bevor die Krönung gefeiert wird, sollen die Gläubigen über deren Sinn und rein
religiöse Bedeutung unterrichtet werden, damit sie die Feier richtig verstehen und mit geistlichem
Gewinn an ihr teilnehmen können.
7 Das Diadem oder die Krone, womit das Bild geschmückt wird, soll aus einem Material gefertigt
sein, das die einzigartige Würde der seligen Jungfrau zum Ausdruck bringen kann. Ein
übergroßer und verschwenderischer Aufwand an Edelsteinen und Schmuckstücken soll jedoch
vermieden werden, da dies der Schlichtheit des christlichen Gottesdienstes nicht zuträglich wäre
oder gegenüber den Gläubigen ein Unrecht wäre, die dort vielleicht in armen Verhältnissen leben.
Der Leiter der Feier
8 Es ist angemessen, dass der Diözesanbischof den Ritus vollzieht. Ist das nicht möglich, soll er
diese Aufgabe einem anderen Bischof übertragen oder einem Priester, vor allem jenem, der in
seinem Auftrag und als sein Helfer Seelsorger der Gläubigen ist, in deren Kirche das Marienbild
verehrt wird.
Wird das Bild im Auftrag des Papstes gekrönt, gelten die Anweisungen des Apostolischen Breve.
Zeit und Form der Feier
9 Die Feier der Krönung findet Passenderweise an einem Hochfest oder Fest der Jungfrau Maria
statt oder an einem anderen Festtag; Hochfeste des Herrn oder Tage, die Bußcharakter haben,
kommen jedoch nicht in Betracht.
10 Je nach den Umständen findet die Krönung des Marienbildes innerhalb der Messe oder
innerhalb einer Vesper des Stundengebetes oder aber im Rahmen eines entsprechenden
Wortgottesdienstes statt*4.
Vorbereitung der Feier
11 Zur Feier der Krönung sind außer den Dingen, die für den mit der Feier verbundenen
Gottesdienst nötig sind, bereitzustellen:
- die liturgische Ordnung der Krönung eines Marienbildes*5
- das entsprechende Lektionar;
- an einem passenden Ort die Kronen oder die Krone;
- Weihwasser mit Aspergill;
- Weihrauchfass mit Schiffchen und Löffel."*6
12 Die liturgischen Gewänder sind weiß oder von festlicher Farbe, außer wenn das Messformular
eine andere Farbe verlangt (vgl. oben Nr. 9).
Für eine Messfeier sind bereitzuhalten:
- für den Bischof: Albe, Stola, Messgewand, Mitra und Stab;
- für die Diakone: Alben, Stolen und gegebenenfalls Dalmatiken;
- für den Lektor und die übrigen Mitfeiernden, die einen besonderen Dienst verrichten: Alben oder
andere für diese Dienste vorgesehene Gewänder.
Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst (Sektion für den Gottesdienst)
James Ronald Kardinal Knox
Präfekt
Virgilio Noe
Sekrtär.
Anmerkungen
*1 Die Kongregation für den Gottesdienst hatte bereits am 25. 3. 1973 Normen für die Krönung
von Marienbildern veröffentlicht. Der Ordo coronandi imaginem B. Mariae V. nimmt darauf
keinerlei Bezug; gemäß diesem Dekret sind die Normen von 1973 als überholt zu betrachten,
auch in der abweichenden Nr. 4. VgI. DEL I, 3031-3036. – Weitere Hinweise für die Krönung von
Marienbildern finden sich im Caeremoniale Episcoporum, Nr. 1033-1053; vgl. DEL 3, 5578-5583.
*2 Ordo .. Virginis, Feier der Krönung eines Marienbildes zit. Q.; ebenso im nächsten Abschnitt.
*3 göttlichen fehlt in zit. Q.
*4 Die deutsche Studienausgabe gibt jeweils die Nummern der Feierordnung an: Krönung in der
Messe Nr. 13-20, in der Vesper Nr. 21-31, in einem Wortgottesdienst Nr. 32-43.
*5 die liturgische Ordnung ... Marienbildes; das liturgische Buch „Die Feier der Krönung eines
Marienbildes" zit. Q.
*6 Weihrauchfass ...Löffel, Weihrauchfass und Schiffchen zit. Q.
1 Zweites Konzil von Nizäa (787): Mansi 13, 378-379; Konzil von Trient, 25. Sitzung: Mansi 33,
171-172; Zweites Vatikanisches Konzil, Konstitution über die heilige Liturgie „Sacrosanctum
Concilium", Art. III; Dogmatische Konstitution über die Kirche „Lumen gentium", Art. 67 [DEL 1,
345]; Paul VI., Apostolisches Mahnschreiben „Marialis cultus" (2. Februar 1974): AAS 66 (1974)
113-168 [DEL 2, 3219-3280].
2 Pius XII., Enzyklika “Ad Caeli Reginam" (11. Oktober 1954): AAS (1954) 632-633.
3 Ebd. 633.
4 Das Pontificale Romanum enthält unter dem Titel „Ritus servandus il coronatione imaginis
Beatae Mariae Virginis" einen aus dem 17. Jahrhundert stammenden Ritus, der bei Krönungen
von Bildern im Namen des Vatikanischen Kapitels verwendet wurde.
5 Kol 1,16.
6 Lk 1, 32-33.
7 Lk 1,41-43.
8 Vgl. 1 Petr I, 18-19.
9 VgI. Offb 5,10.
10 VgI. 2 Tim 4, 8.
11 VgI. Jak I, 12; Offb 2,10.
12 VgI. 1 Petr 5,4.
13 Dogmatische Konstitution über die Kirche "Lumen gentium", Art. 59.
14 VgI. Ven. Gerhohius Reicherspergensis, De gloria et honore Filii hominis, X I: PL 194,1105.
15 Paul VI., Ansprache an die Konzilsväter zum Abschluss der Dritten Sitzungsperiode des
Zweiten Vatikanischen Konzils am 21. November 1964: AAS 56 (1964) 1014; vgl. Rupertus, In
Apocalypsim commentarium I. VII, cap. 12: PL 169, 1043.
16 VgI. 1 Petr2,9.
17 VgI. Paul VI., Apostolisches Mahnschreiben „Marialis cultus" (2. Februar 1974): AAS 66
(1974) 162-163 [DEL 2, 3278].
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