Frauen und die Politik

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Gleichstellung von Frauen und Männern
Grundlage und Arbeitsauftrag bildet Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes, wonach der Staat
die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern und
auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken soll. § 23 des Chancengesetzes für
Baden-Württemberg weist den Landkreisen die Verwirklichung dieses Verfassungsgebots als
kommunale Aufgabe zu.
Für die Erfüllung dieser Aufgabe hat der Kreistag des Landkreises Heidenheim die
Gleichstellungsbeauftragte bestellt. Sie vertritt die Interessen von Frauen und Männern zu
gleichstellungsrelevanten Themen außerhalb der Landkreisverwaltung. Dabei zeigt sie
vorhandene Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts in verschiedenen
Lebensbereichen und gesellschaftlichen Zusammenhängen auf und wirkt auf Veränderungen
hin.
Instrumente zur Erreichung der Zielsetzung bilden Maßnahmen der Frauenförderung und die
Strategie Gender Mainstreaming. Gender Mainstreaming bedeutet, die unterschiedlichen
Bedürfnisse, Interessen und Lebenssituationen von Frauen und Männern im Vorfeld von
politischen Entscheidungen und im Verwaltungshandeln regelmäßig einzubeziehen.
Chancengleichheit im Erwerbsleben
Frauen und die Politik
Mädchen und Jungen
Schutz vor Gewalt und Diskriminierung
Vernetzung
Frauengesundheit
Frauen und Migration
Frauenhandbuch
Chancengleichheit im Erwerbsleben
Frauen verdienen im Durchschnitt 22 Prozent weniger als Männer, obwohl sie inzwischen
über die formal höheren Qualifikationen verfügen. Sie werden im Beruf seltener gefördert,
sind in Führungspositionen und Aufsichtsräten stark unterrepräsentiert und häufiger von
Arbeitslosigkeit betroffen.
Oftmals verhindern vorhandenen Rahmenbedingungen eine Vereinbarkeit von Familie und
Beruf und eine tatsächliche Chancengleichheit im Beruf. Außerhalb der Landkreisverwaltung
hat die Gleichstellungsbeauftragte hier nur geringen Einfluss. Sie kann aber Probleme
aufzeigen und benennen und damit zum Abbau der ungleichen Chancen beitragen. So kann
etwa ein in jüngeren Jahren verlockender Minijob im Alter Armut bedeuten oder durch eine
falsche Weichenstellung bei der Berufswahl der Weg in typische Frauenberufe ohne
Aufstiegsmöglichkeiten mit entsprechend schlechter Entlohnung führen. Einen Baustein zur
Verbreiterung des Berufswahlverhaltens von Mädchen und jungen Frauen bietet der
Girls’Day. Dieser wird im Landkreis Heidenheim seit 2002 von der
Gleichstellungsbeauftragten koordiniert.
Frauen und die Politik
Frauen stellen mehr als die Hälfte der Gesamtbevölkerung. Sie tragen Verantwortung in
vielen Bereichen des täglichen Lebens, in der Familie, im Beruf, in der Kirche, in Vereinen,
Kindergärten, Schulen und vielen anderen Einrichtungen und Institutionen.
Sie betrachten ihr Lebensumfeld aus ihren vielfältigen, eigenen Erfahrungen. Diese
Erfahrungen, das Wissen und die Kompetenz von Frauen müssen mehr als bisher bei
politische Entscheidungen mit einfließen. Demokratie braucht Frauen und Männer. Frauen
sind auf allen Ebenen der Politik aber nach wie vor eine Minderheit: Im Bundestag liegt die
Frauenquote bei 32 Prozent, im Landtag Baden-Württemberg bei knapp 24 Prozent und in
den Gemeinderäten in Baden-Württemberg im Durchschnitt bei 21 Prozent. Im Landkreis
Heidenheim beträgt der Frauenanteil im Kreistag 6,95 Prozent.
Durch motivierende Kurse für interessierte Frauen im Vorfeld der Kommunalwahlen soll die
Zahl der kandidierenden Frauen erhöht werden. Mit Diskussions- und Vorstellungsrunden
der Kandidatinnen für die Öffentlichkeit soll der Bekanntheitsgrad von Frauen erhöht werden
und so letztlich zum Wahlerfolg beitragen.
Für aktive Kommunalpolitikerinnen werden Seminare, mit denen die Sozial- und
Methodenkompetenz gestärkt werden soll, angeboten. Zur Vernetzung dient der Treffpunkt
Kommunalpolitik, der für alle Kommunalpolitikerinnen über Gemeinde- und Parteigrenzen
hinweg offen ist und zweimal im Jahr stattfindet.
Mädchen und Jungen
Mädchen sind anders - Jungen auch! Die Rollenvielfalt unter den Mädchen und unter den
Jungen ist heute ebenso groß wie die Unterschiede zwischen Mädchen und Jungen.
Trotz aller Verschiedenheit in der eigenen Geschlechtergruppe, unterliegen beide
Geschlechter aber auch heute noch geschlechtsspezifischen Rollenvorstellungen und sie
bewegen sich in wesentlichen Lebensbereichen in unterschiedlichen Welten. Geschlecht,
darauf weisen verschiedene Studien hin, hat große Bedeutung für die Lebenslagen von
Mädchen und Jungen, nicht zuletzt auch im Bildungsbereich.
Zusammen mit verschiedenen Fachleuten nimmt sich die Gleichstellungsbeauftragte bereits
seit 1997 dieser Problematik in der Projektgruppe Mädchen- und Jungenarbeit an. Dort setzt
sie einen Schwerpunkt in der Initiierung und Unterstützung von Mädchen- und
Jungenprojekten und greift geschlechtsspezifische Themen und aktuelle Trends auf.
Schutz vor Gewalt und Diskriminierung
Ein Arbeitsschwerpunkt befasst sich mit der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen,
insbesondere von häuslicher Gewalt. Aber auch Zwangsheirat und Zwangsprostitution sowie
die Darstellung der Geschlechter in den Medien gehören zu diesem Arbeitsfeld.
Im Landkreis Heidenheim existiert seit 1997 der Arbeitskreis gegen Gewalt in Familie, Beruf
und Öffentlichkeit unter dem Vorsitz der Gleichstellungsbeauftragten. Verschiedene
Institutionen und Beratungsstellen aus dem polizeilich-juristischen und sozialen Bereich
arbeiten dort gemeinsam an einer wirkungsvollen Gewaltprävention und Gewaltintervention.
Ziele sind der Abbau und die Verhinderung von häuslicher Gewalt. Durch eine zeitnahe
Beratung für die Opfer, aber auch die Forderung nach einem solchen Angebot für die Täter,
soll die Gewaltspirale durchbrochen werden. Ein besonderes Augenmerk gilt in diesem
Kontext den besonderen Problemen der betroffenen Kinder. Im Landkreis Heidenheim wird
der Soziale Dienst immer informiert, wenn Kinder als Opfer und Zeugen häuslicher Gewalt
während eines Platzverweises anwesend sind. Sie erhalten ein eigenes Beratungsangebot
durch die Fachkräfte der Erziehungsberatungsstelle.
Über den Ablauf des Platzverweisverfahrens im Landkreis Heidenheim informiert eine
Broschüre des Arbeitskreises, die in acht Sprachen aufgelegt wurde und jederzeit bei der
Gleichstellungsbeauftragten angefordert werden kann.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ist Mitglied im
Regionalbündnis Baden-Württemberg gegen Zwangsprostitution.
Dieses Bündnis macht Menschenrechtsverletzungen sichtbar, bekämpft die Bagatellisierung
von Gewalt in diesem Bereich und unterstützt bundesweite Kampagnen und Initiativen gegen
Zwangsprostitution.
Zwangsverheiratung von jungen Migrantinnen und Migranten ist auch in unserem Landkreis
ein Thema. Eine Ehe darf nur im freien und vollen Einverständnis der künftigen Ehegatten
geschlossen werden, heißt es im Artikel 16 Absatz 2 der Allgemeinen Erklärung der
Menscherechte von 1948, der für alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen gilt.
Zwangsheirat ist also eindeutig eine Verletzung der Menschenrechte und sie trifft
hauptsächlich junge, oft noch minderjährige Mädchen und Frauen. Sie finden in der
Gleichstellungsbeauftragten eine erste Ansprechperson und können von ihr
Informationsmaterial erhalten und an die entsprechenden Fachberatungsstellen weiter
verwiesen werden.
Anlässlich des Internationalen Gedenktags „Nein zu Gewalt an Frauen“ hat Terre des
femmes eine Fahnenaktion entwickelt, die mit wechselnden Schwerpunkten auf die
vielfältigen Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufmerksam macht. Die
Gleichstellungsbeauftragte unterstützt diese Aktion seit Beginn, jeweils am 25. November
werden die Fahnen als sichtbares Zeichen gegen Gewalt an Frauen flächendeckend vor
vielen öffentlichen Gebäuden im Landkreis Heidenheim gehisst.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Mitglied des Arbeitskreises gegen sexuelle und körperliche
Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Landkreis Heidenheim.
Vernetzung
Um geschlechterrelevante Themen vermehrt in die Diskussion zu bringen oder
Veränderungsprozesse zugunsten von Frauen und Mädchen voranzubringen, reicht es nicht,
sich als einzelne Frau oder in kleinen Gruppen mit Aspekten der Frauenfrage oder der
Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern zu beschäftigen.
Diese Frauen oder Frauengruppen in und außerhalb von Institutionen und Organisationen zu
vernetzen, ist eine der wichtigsten Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten. So existiert
schon seit vielen Jahren das Frauenforum, ein unabhängiger autonomer Zusammenschluss
von kommunal- und frauenpolitisch interessierten Frauen. Es unterstützt die
Gleichstellungsbeauftragte unter anderem bei der Gestaltung von Angeboten am
Internationalen Frauentag oder im Vorfeld von Wahlen. Aber auch der Arbeitskreis der
Beauftragten für Chancengleichheit an Schulen und Behörden oder das Familiennetzwerk
treffen sich zwei Mal im Jahr unter der Regie der Gleichstellungsbeauftragten und tauschen
ihre Erfahrungen aus.
Frauengesundheit
Dass Gesundheit ein Geschlecht hat und sich z. B. der Herzinfarkt bei Frauen anders als bei
Männern zeigt oder Medikamente eine andere Wirkung haben können, ist zwischenzeitlich
unbestritten. Es bleibt aber Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten auf
geschlechterspezifische Besonderheiten im Bereich Gesundheit hinzuweisen oder für das
weibliche Geschlecht angebotene Vorsorgemaßnahmen, auch kritisch, zu hinterfragen bzw.
auf spezielle Beratungsangebote und Vorsorgeuntersuchungen aufmerksam zu machen.
Informationstage zum Mammographie-Screening-Programm gehören ebenso dazu wie das
Bereitstellen von Informationen zur HPV-Impfung bei jungen Mädchen.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Mitglied im Arbeitskreis Suchtprophylaxe und dort in der
Arbeitsgruppe Jugend und Sucht tätig, weil Essstörungen und bestimmte Süchte
geschlechtsspezifische Hintergründe haben (können).
Frauen und Migration
Das gleichstellungspolitische Ziel in diesem Arbeitsfeld ist die Gewährleistung des gleichen
Zugangs zu gesellschaftlichen Ressourcen wie Arbeit und Bildung für Migrantinnen und
Migranten. Dabei müssen insbesondere die zugeschriebenen Rollen für Frauen und Männer
im kulturellen Kontext betrachtet und aus dieser Betrachtung heraus Maßnahmen konzipiert
werden, die möglicherweise vorhandene Konflikte zwischen gleichstellungspolitischen Zielen
und soziokulturellen Normen benennen und durch geeignete Maßnahmen überwinden
helfen. Als konkrete Maßnahme in diesem Arbeitsfeld kommen z.B. alle Maßnahmen zur
Erweiterung der Sprachkompetenz von Müttern oder die Schulung von Dozentinnen und
Dozenten der Integrationskurse in Betracht.
Frauenhandbuch
Das Frauenhandbuch soll aufzeigen, in welcher Vielfalt Frauen einen Beitrag zum Leben im
Landkreis Heidenheim leisten und ist mehr als nur eine Adressliste.
Es ist in folgende Themengebiete unterteilt:
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Arbeit
Erwachsenenbildung
Familie und Partnerschaft
Gesundheit
Gewalt
Kirche
Mädchen und Jungen
Migrantinnen und Migranten
Netzwerke
Beratung und Recht
Seniorinnen und Senioren
Dienstleistungen des Landkreises Heidenheim
Telefonnummern für Notfälle
Das Frauenhandbuch finden Sie unter Publikationen. Es wird laufend aktualisiert, dennoch
kann es keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Wenn Sie finden, dass Ihr eigenes Angebot in das Frauenhandbuch aufgenommen werden
sollte oder Sie mitteilen möchten, dass im Frauenhandbuch falsche oder unvollständige
Angaben enthalten sind, dann wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte
Susanne Dandl.
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