Gleichstellung von Frauen und Männern Grundlage und Arbeitsauftrag bildet Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes, wonach der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken soll. § 23 des Chancengesetzes für Baden-Württemberg weist den Landkreisen die Verwirklichung dieses Verfassungsgebots als kommunale Aufgabe zu. Für die Erfüllung dieser Aufgabe hat der Kreistag des Landkreises Heidenheim die Gleichstellungsbeauftragte bestellt. Sie vertritt die Interessen von Frauen und Männern zu gleichstellungsrelevanten Themen außerhalb der Landkreisverwaltung. Dabei zeigt sie vorhandene Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts in verschiedenen Lebensbereichen und gesellschaftlichen Zusammenhängen auf und wirkt auf Veränderungen hin. Instrumente zur Erreichung der Zielsetzung bilden Maßnahmen der Frauenförderung und die Strategie Gender Mainstreaming. Gender Mainstreaming bedeutet, die unterschiedlichen Bedürfnisse, Interessen und Lebenssituationen von Frauen und Männern im Vorfeld von politischen Entscheidungen und im Verwaltungshandeln regelmäßig einzubeziehen. Chancengleichheit im Erwerbsleben Frauen und die Politik Mädchen und Jungen Schutz vor Gewalt und Diskriminierung Vernetzung Frauengesundheit Frauen und Migration Frauenhandbuch Chancengleichheit im Erwerbsleben Frauen verdienen im Durchschnitt 22 Prozent weniger als Männer, obwohl sie inzwischen über die formal höheren Qualifikationen verfügen. Sie werden im Beruf seltener gefördert, sind in Führungspositionen und Aufsichtsräten stark unterrepräsentiert und häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen. Oftmals verhindern vorhandenen Rahmenbedingungen eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine tatsächliche Chancengleichheit im Beruf. Außerhalb der Landkreisverwaltung hat die Gleichstellungsbeauftragte hier nur geringen Einfluss. Sie kann aber Probleme aufzeigen und benennen und damit zum Abbau der ungleichen Chancen beitragen. So kann etwa ein in jüngeren Jahren verlockender Minijob im Alter Armut bedeuten oder durch eine falsche Weichenstellung bei der Berufswahl der Weg in typische Frauenberufe ohne Aufstiegsmöglichkeiten mit entsprechend schlechter Entlohnung führen. Einen Baustein zur Verbreiterung des Berufswahlverhaltens von Mädchen und jungen Frauen bietet der Girls’Day. Dieser wird im Landkreis Heidenheim seit 2002 von der Gleichstellungsbeauftragten koordiniert. Frauen und die Politik Frauen stellen mehr als die Hälfte der Gesamtbevölkerung. Sie tragen Verantwortung in vielen Bereichen des täglichen Lebens, in der Familie, im Beruf, in der Kirche, in Vereinen, Kindergärten, Schulen und vielen anderen Einrichtungen und Institutionen. Sie betrachten ihr Lebensumfeld aus ihren vielfältigen, eigenen Erfahrungen. Diese Erfahrungen, das Wissen und die Kompetenz von Frauen müssen mehr als bisher bei politische Entscheidungen mit einfließen. Demokratie braucht Frauen und Männer. Frauen sind auf allen Ebenen der Politik aber nach wie vor eine Minderheit: Im Bundestag liegt die Frauenquote bei 32 Prozent, im Landtag Baden-Württemberg bei knapp 24 Prozent und in den Gemeinderäten in Baden-Württemberg im Durchschnitt bei 21 Prozent. Im Landkreis Heidenheim beträgt der Frauenanteil im Kreistag 6,95 Prozent. Durch motivierende Kurse für interessierte Frauen im Vorfeld der Kommunalwahlen soll die Zahl der kandidierenden Frauen erhöht werden. Mit Diskussions- und Vorstellungsrunden der Kandidatinnen für die Öffentlichkeit soll der Bekanntheitsgrad von Frauen erhöht werden und so letztlich zum Wahlerfolg beitragen. Für aktive Kommunalpolitikerinnen werden Seminare, mit denen die Sozial- und Methodenkompetenz gestärkt werden soll, angeboten. Zur Vernetzung dient der Treffpunkt Kommunalpolitik, der für alle Kommunalpolitikerinnen über Gemeinde- und Parteigrenzen hinweg offen ist und zweimal im Jahr stattfindet. Mädchen und Jungen Mädchen sind anders - Jungen auch! Die Rollenvielfalt unter den Mädchen und unter den Jungen ist heute ebenso groß wie die Unterschiede zwischen Mädchen und Jungen. Trotz aller Verschiedenheit in der eigenen Geschlechtergruppe, unterliegen beide Geschlechter aber auch heute noch geschlechtsspezifischen Rollenvorstellungen und sie bewegen sich in wesentlichen Lebensbereichen in unterschiedlichen Welten. Geschlecht, darauf weisen verschiedene Studien hin, hat große Bedeutung für die Lebenslagen von Mädchen und Jungen, nicht zuletzt auch im Bildungsbereich. Zusammen mit verschiedenen Fachleuten nimmt sich die Gleichstellungsbeauftragte bereits seit 1997 dieser Problematik in der Projektgruppe Mädchen- und Jungenarbeit an. Dort setzt sie einen Schwerpunkt in der Initiierung und Unterstützung von Mädchen- und Jungenprojekten und greift geschlechtsspezifische Themen und aktuelle Trends auf. Schutz vor Gewalt und Diskriminierung Ein Arbeitsschwerpunkt befasst sich mit der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, insbesondere von häuslicher Gewalt. Aber auch Zwangsheirat und Zwangsprostitution sowie die Darstellung der Geschlechter in den Medien gehören zu diesem Arbeitsfeld. Im Landkreis Heidenheim existiert seit 1997 der Arbeitskreis gegen Gewalt in Familie, Beruf und Öffentlichkeit unter dem Vorsitz der Gleichstellungsbeauftragten. Verschiedene Institutionen und Beratungsstellen aus dem polizeilich-juristischen und sozialen Bereich arbeiten dort gemeinsam an einer wirkungsvollen Gewaltprävention und Gewaltintervention. Ziele sind der Abbau und die Verhinderung von häuslicher Gewalt. Durch eine zeitnahe Beratung für die Opfer, aber auch die Forderung nach einem solchen Angebot für die Täter, soll die Gewaltspirale durchbrochen werden. Ein besonderes Augenmerk gilt in diesem Kontext den besonderen Problemen der betroffenen Kinder. Im Landkreis Heidenheim wird der Soziale Dienst immer informiert, wenn Kinder als Opfer und Zeugen häuslicher Gewalt während eines Platzverweises anwesend sind. Sie erhalten ein eigenes Beratungsangebot durch die Fachkräfte der Erziehungsberatungsstelle. Über den Ablauf des Platzverweisverfahrens im Landkreis Heidenheim informiert eine Broschüre des Arbeitskreises, die in acht Sprachen aufgelegt wurde und jederzeit bei der Gleichstellungsbeauftragten angefordert werden kann. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ist Mitglied im Regionalbündnis Baden-Württemberg gegen Zwangsprostitution. Dieses Bündnis macht Menschenrechtsverletzungen sichtbar, bekämpft die Bagatellisierung von Gewalt in diesem Bereich und unterstützt bundesweite Kampagnen und Initiativen gegen Zwangsprostitution. Zwangsverheiratung von jungen Migrantinnen und Migranten ist auch in unserem Landkreis ein Thema. Eine Ehe darf nur im freien und vollen Einverständnis der künftigen Ehegatten geschlossen werden, heißt es im Artikel 16 Absatz 2 der Allgemeinen Erklärung der Menscherechte von 1948, der für alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen gilt. Zwangsheirat ist also eindeutig eine Verletzung der Menschenrechte und sie trifft hauptsächlich junge, oft noch minderjährige Mädchen und Frauen. Sie finden in der Gleichstellungsbeauftragten eine erste Ansprechperson und können von ihr Informationsmaterial erhalten und an die entsprechenden Fachberatungsstellen weiter verwiesen werden. Anlässlich des Internationalen Gedenktags „Nein zu Gewalt an Frauen“ hat Terre des femmes eine Fahnenaktion entwickelt, die mit wechselnden Schwerpunkten auf die vielfältigen Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufmerksam macht. Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt diese Aktion seit Beginn, jeweils am 25. November werden die Fahnen als sichtbares Zeichen gegen Gewalt an Frauen flächendeckend vor vielen öffentlichen Gebäuden im Landkreis Heidenheim gehisst. Die Gleichstellungsbeauftragte ist Mitglied des Arbeitskreises gegen sexuelle und körperliche Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Landkreis Heidenheim. Vernetzung Um geschlechterrelevante Themen vermehrt in die Diskussion zu bringen oder Veränderungsprozesse zugunsten von Frauen und Mädchen voranzubringen, reicht es nicht, sich als einzelne Frau oder in kleinen Gruppen mit Aspekten der Frauenfrage oder der Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern zu beschäftigen. Diese Frauen oder Frauengruppen in und außerhalb von Institutionen und Organisationen zu vernetzen, ist eine der wichtigsten Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten. So existiert schon seit vielen Jahren das Frauenforum, ein unabhängiger autonomer Zusammenschluss von kommunal- und frauenpolitisch interessierten Frauen. Es unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte unter anderem bei der Gestaltung von Angeboten am Internationalen Frauentag oder im Vorfeld von Wahlen. Aber auch der Arbeitskreis der Beauftragten für Chancengleichheit an Schulen und Behörden oder das Familiennetzwerk treffen sich zwei Mal im Jahr unter der Regie der Gleichstellungsbeauftragten und tauschen ihre Erfahrungen aus. Frauengesundheit Dass Gesundheit ein Geschlecht hat und sich z. B. der Herzinfarkt bei Frauen anders als bei Männern zeigt oder Medikamente eine andere Wirkung haben können, ist zwischenzeitlich unbestritten. Es bleibt aber Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten auf geschlechterspezifische Besonderheiten im Bereich Gesundheit hinzuweisen oder für das weibliche Geschlecht angebotene Vorsorgemaßnahmen, auch kritisch, zu hinterfragen bzw. auf spezielle Beratungsangebote und Vorsorgeuntersuchungen aufmerksam zu machen. Informationstage zum Mammographie-Screening-Programm gehören ebenso dazu wie das Bereitstellen von Informationen zur HPV-Impfung bei jungen Mädchen. Die Gleichstellungsbeauftragte ist Mitglied im Arbeitskreis Suchtprophylaxe und dort in der Arbeitsgruppe Jugend und Sucht tätig, weil Essstörungen und bestimmte Süchte geschlechtsspezifische Hintergründe haben (können). Frauen und Migration Das gleichstellungspolitische Ziel in diesem Arbeitsfeld ist die Gewährleistung des gleichen Zugangs zu gesellschaftlichen Ressourcen wie Arbeit und Bildung für Migrantinnen und Migranten. Dabei müssen insbesondere die zugeschriebenen Rollen für Frauen und Männer im kulturellen Kontext betrachtet und aus dieser Betrachtung heraus Maßnahmen konzipiert werden, die möglicherweise vorhandene Konflikte zwischen gleichstellungspolitischen Zielen und soziokulturellen Normen benennen und durch geeignete Maßnahmen überwinden helfen. Als konkrete Maßnahme in diesem Arbeitsfeld kommen z.B. alle Maßnahmen zur Erweiterung der Sprachkompetenz von Müttern oder die Schulung von Dozentinnen und Dozenten der Integrationskurse in Betracht. Frauenhandbuch Das Frauenhandbuch soll aufzeigen, in welcher Vielfalt Frauen einen Beitrag zum Leben im Landkreis Heidenheim leisten und ist mehr als nur eine Adressliste. Es ist in folgende Themengebiete unterteilt: Arbeit Erwachsenenbildung Familie und Partnerschaft Gesundheit Gewalt Kirche Mädchen und Jungen Migrantinnen und Migranten Netzwerke Beratung und Recht Seniorinnen und Senioren Dienstleistungen des Landkreises Heidenheim Telefonnummern für Notfälle Das Frauenhandbuch finden Sie unter Publikationen. Es wird laufend aktualisiert, dennoch kann es keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Wenn Sie finden, dass Ihr eigenes Angebot in das Frauenhandbuch aufgenommen werden sollte oder Sie mitteilen möchten, dass im Frauenhandbuch falsche oder unvollständige Angaben enthalten sind, dann wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte Susanne Dandl.