PRESSEINFORMATION Änderung Formular Reparaturkostenübernahmebestätigung (RKüB, Bestell-Nr. 6070) München, Juli 2011 In einem Urteil vom 07.06.2011 (Az: VI ZR 260/10) hat der BGH die „Abtretung erfüllungshalber“ als unwirksam erklärt. Der BGH hat in einem Urteil vom 07.06.2011 die „Abtretung erfüllungshalber“, die in dem vom ZDK unverbindlich empfohlenen Formular „Reparaturkostenübernahmebestätigung“ optional genutzt werden kann, als unwirksam erklärt. Probleme bei der Benutzung des für unwirksam erklärten Formulars können sich ergeben, wenn der Versicherer aufgrund der nicht wirksamen Abtretungserklärung keine Zahlungen an die Werkstatt leistet. In diesem Falle bleibt zum einen die Möglichkeit, den Kunden selbst in Anspruch zu nehmen, insbesondere dann, wenn der Versicherer schon an diesen gezahlt hat. Ist das nicht der Fall, bleibt zum anderen die Möglichkeit, eine neue Abtretungserklärung vom Kunden unterzeichnen zu lassen, die sich auf die konkrete Reparaturrechnung und/oder Mietwagenrechnung etc. bezieht. Die Formulare, die auch von AUTOHAUS Buch & Formular vertrieben werden, sind mit einer überarbeiteten Abtretung bereits im Druck. Sie können unter der selben Bestellnummer (Best-Nr. 6070) voraussichtlich ab Anfang August geliefert und jetzt vorbestellt werden. ReparaturkostenÜbernahmebestätigung einschließlich Zahlungsanweisung und Abtretung DIN A4 | selbstdurchschreibend Bestell-Nr. 6070 € 27,00 (€ 32,13 inkl. MwSt.) (100 Stück) € 25,83 (netto) (ab 200 Stück) € 24,71 (netto) (ab 300 Stück) € 23,57 (netto) (ab 500 Stück) € 22,46 (netto) (ab 1.000 Stück) Direkt zu beziehen bei: Autohaus Buch & Formular Springer Fachmedien München GmbH Aschauer Straße 30 81549 München Tel: 089/20 30 43 – 1600 Fax: 089/20 30 43 – 2100 Diesen und viele weitere Pressetexte sowie alle Produktabbildungen in Druckqualität finden Sie auch im Internet: www.auto-business-shop.de/presse Kontakt für Pressefragen: Silvia Höhne Marketing & Presse Tel.: 089/203043-2301 Fax: 089/203043-2280 [email protected]