Arbeitsgemeinschaft Schuldrecht AT Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Sommersemester 2017 Wiss. Mit. Michael Marquardsen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht, Univ. Prof. Dr. iur. Stefan Smid Fall 4 Katharina Kurzsicht (K) trägt schon seit mehreren Jahren eine Brille. Da sie sich nicht länger gefallen lassen will, „Brillenschlange“ und „Vierauge“ genannt zu werden, beschließt sie, Kontaktlinsen anzuschaffen. Sie geht deshalb zu Otto Optik (O), der sie eingehend berät. K und O einigen sich schließlich über den Kauf eines Paars „Jahreslinsen“ (durchschnittliche Nutzungsdauer: 1 Jahr) zum Preis von 150€. Da K an einer häufig vorkommenden Fehlsichtigkeit leidet, hat O die Linsen sogar auf Lager. Es ist jedoch nicht sicher, ob K überhaupt Kontaktlinsen verträgt. Daher vereinbaren K und O, dass K innerhalb von drei Wochen vom Vertrag zurücktreten kann, wenn sie die Linsen nicht verträgt. K leistet eine Anzahlung von 75€. Nach zwei Wochen Benutzung will K vom Vertrag zurücktreten, da ihr mit den Kontaktlinsen ständig die Augen tränen. Sie geht zu O, um gegen Rückgabe der Kontaktlinsen ihre Anzahlung zurückzubekommen. O verweigert die Zahlung, da die Kontaktlinsen die üblichen Gebrauchsspuren aufweisen. Wie ist die Rechtslage? 1. Abwandlung Einen Tag vor Erklärung des Rücktritts verliert K durch Unachtsamkeit eine Kontaktlinse. 2. Abwandlung Auf dem Weg zu O werden die Kontaktlinsen bei einem unverschuldeten Unfall zerstört. 3. Abwandlung K bestellt am 10.7. im Internetshop des O eine neue Brille für 150€. Damit diese schnellstmöglich geliefert wird, wählt sie anstelle des Standardversandes (Kosten: 5,90€) die Evening-Express-Variante (Kosten: 50 Euro). Als die Brille dann tatsächlich noch am Abend des 10.7. geliefert wird, ist K enttäuscht von der Qualität und dem Design der Brille, das im Internet ansprechender aussah. Sie widerruft den Vertrag form- und fristgerecht und sendet die Brille noch am selben Tag per Paket mit Rückschein zurück (Gesamtkosten: 7,80€). Kann K von O die Erstattung der Hin- und Rücksendekosten verlangen?