Fall 4 - Prof. Dr. Stefan Smid - Christian-Albrechts

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Arbeitsgemeinschaft Schuldrecht AT
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Sommersemester 2017
Wiss. Mit. Michael Marquardsen
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht, Univ. Prof. Dr. iur. Stefan Smid
Fall 4
Katharina Kurzsicht (K) trägt schon seit mehreren Jahren eine Brille. Da sie sich nicht länger
gefallen lassen will, „Brillenschlange“ und „Vierauge“ genannt zu werden, beschließt sie,
Kontaktlinsen anzuschaffen. Sie geht deshalb zu Otto Optik (O), der sie eingehend berät. K
und O einigen sich schließlich über den Kauf eines Paars „Jahreslinsen“ (durchschnittliche
Nutzungsdauer: 1 Jahr) zum Preis von 150€. Da K an einer häufig vorkommenden
Fehlsichtigkeit leidet, hat O die Linsen sogar auf Lager.
Es ist jedoch nicht sicher, ob K überhaupt Kontaktlinsen verträgt. Daher vereinbaren K und O,
dass K innerhalb von drei Wochen vom Vertrag zurücktreten kann, wenn sie die Linsen nicht
verträgt. K leistet eine Anzahlung von 75€.
Nach zwei Wochen Benutzung will K vom Vertrag zurücktreten, da ihr mit den Kontaktlinsen
ständig die Augen tränen. Sie geht zu O, um gegen Rückgabe der Kontaktlinsen ihre
Anzahlung zurückzubekommen.
O verweigert die Zahlung, da die Kontaktlinsen die üblichen Gebrauchsspuren aufweisen.
Wie ist die Rechtslage?
1. Abwandlung
Einen Tag vor Erklärung des Rücktritts verliert K durch Unachtsamkeit eine Kontaktlinse.
2. Abwandlung
Auf dem Weg zu O werden die Kontaktlinsen bei einem unverschuldeten Unfall zerstört.
3. Abwandlung
K bestellt am 10.7. im Internetshop des O eine neue Brille für 150€. Damit diese
schnellstmöglich geliefert wird, wählt sie anstelle des Standardversandes (Kosten: 5,90€) die
Evening-Express-Variante (Kosten: 50 Euro). Als die Brille dann tatsächlich noch am Abend
des 10.7. geliefert wird, ist K enttäuscht von der Qualität und dem Design der Brille, das im
Internet ansprechender aussah. Sie widerruft den Vertrag form- und fristgerecht und sendet
die Brille noch am selben Tag per Paket mit Rückschein zurück (Gesamtkosten: 7,80€).
Kann K von O die Erstattung der Hin- und Rücksendekosten verlangen?
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