Moin Ab sofort können Sie als Aussteller für unsere Veranstaltung: Watt’n Design am 29. Oktober 2017 im Weltnaturerbe Portal ‚Watt’n Blick‘ bewerben. Die Anmeldung hat über das Anmeldeformular zu erfolgen und kann per Post oder per Mail an uns gesendet werden. Legen Sie bitte dem Formular ein paar Bilder bei, damit wir sehen können, um wem es sich handelt. Links zur Facebookseite / Shop / Dawanda werden sehr gerne gesehen. Gleichzeitig willigen Sie mit Ihrer Bewerbung ein, daß im Falle einer Zusage Bilder Ihrer Produkte zu Werbezwecken genommen werden können. Wir achten bei der Auswahl auf Vielfältigkeit und Nachhaltigkeit. Die Auswahl der Aussteller wird vom Veranstalter in Zusammenarbeit mit der Kurverwaltung Dangast erfolgen. 1) Bewerbung Bitte nur in schriftlicher Form mit aussagekräftigen Bildern Ihrer Produkte. Link zu Homepages / DaWanda sind gern gesehen. Mit Abgabe Ihrer Bewerbung kommt noch keine Teilnahme zustande. Es bedarf einer schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist verschickt wird. 2) Teilnahmegebühr Leider sind wir flächenmäßig nicht so groß ausgestattet, wie vermutet. Daher suchen wir mehr kleinere Stände und ein vielfältiges Angebot präsentieren zu können. Die Standtiefe ist 1,50m limitiert um große Durchgänge für die Besucher zu bieten. Daraus ergibt sich: 1 x 1m x 1,50m 15,00 € (zzgl. MwSt) 1 x 2m x 1,50m 30,00 € (zzgl. MwSt) 1 x 3m x 1,50m 50,00 € (zzgl. MwSt) 3) Zusagen Nach Ende der Bewerbungsfrist sucht der Veranstalter in Zusammenarbeit mit der Kurverwaltung Dangast entsprechend die Aussteller aus und verteilt und erteilt Zu- und Absagen. Die Auswahl erfolgt nach eigenem Ermessen. Mit Zusage erhalten Sie eine Rechnung über die jeweilige Standmiete. Mit Zahlungseingang der Standmiete auf dem Konto des Veranstalters ist die Buchung verbindlich. 4) Strom Im Foyer des Weltnaturerbeportals ist eigentlich genügen Licht vorhanden, sollte zusätzlich Strom benötigt werden, ist dies bei der Anmeldung bitte mit anzugeben. Für Strom wird eine Pauschale von 5 Euro fällig. Es sind genügend Steckdosen vorhanden, Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen werden nicht gestellt und müssen in Eigenverantwortung vom Aussteller mitgebracht werden. 5) Aufbau- und Abbauzeiten Der Aufbau kann am Tag des Marktes bereits ab 8 Uhr beginnen. Der Abbau muss bis 20 Uhr beendet sein. Sollte ein Aussteller bis 10.30 Uhr nicht mit seinem Aufbau begonnen haben, darf der Veranstalter den Platz anderweitig vergeben oder nutzen. Ein Abbau vor Ende der Veranstaltung ist nicht zulässig. Das Portal öffnet regulär ab 10 Uhr morgens und bietet Durchgang zum Restaurant und zum Schwimmbad. Daher ist jeder Aussteller für seinen Stand, seine Ware selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gestohlene oder abhandengekommene Ware. 6) Stand Die aufgebauten Stände müssen innerhalb der ihnen zugewiesenen Grenzen sein. Alle für den Stand verwendeten Materialien und Gegenstände müssen schwer entflammbar sein. Die Verwendung von leicht entflammbaren Materialien ist natürlich und strengstens untersagt. Natürlich befindet sich auf dem Stand nur die in der Bewerbung genannten Artikel, eine Untervermietung oder Weitergabe des Standes ist untersagt. Auch der Verkauf von Ware Dritter ist nicht zulässig Jeder Stand erhält vom Veranstalter ein Schild mit Firmenname und Adresse, was deutlich sichtbar am Stand angebracht werden muss. Der Verkauf von Speisen und Getränken ist untersagt 7) Warenangebot Es dürfen nur Waren verkauft werden, die in der Bewerbung genannt wurde. Diese Waren sind durch eigene Herstellung und oder Verarbeitung nach eigenen Design entstanden. Die Verwendung von Handelsware ist nur zu Dekorationszwecken zulässig. Ein Verkauf dieser Ware jedoch nicht. Der Verkauf nicht lizensierter Produkte oder nachgemachten Produkten ist ebenfalls untersagt. Sollte nicht zugelassene Ware am Stand von Veranstalter bemängelt werden, sind diese sofort vom Tisch zu entfernen. 8) Zahlungsbedingungen Die Rechnung, die gleichzeitig als Teilnahmebestätigung fungiert) ist innerhalb von 4 Wochen auf das Konto des Veranstalters zu überweisen. Bei Nichtzahlung behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Stand anderweitig zu vergeben. Bei Stornierung des Standes seitens des Ausstellers bis zu 14 Tagen vor der Ausstellung, behält der Veranstalter 25% der Standmiete als Bearbeitungsgebühr zurück. Bei weniger als 14 Tagen wird keine Standmiete zurück erstattet. 9) Worst case Sollte die Veranstaltung aus nicht näher geklärten Gründen abgesagt werden, verpflichtet sich der Veranstalter alle Standmieten zügig zurücküberweisen. Andere Kosten, wie Reisekosten, Produktionskosten, etc, pp trägt der Aussteller selbst: Auch besteht kein Anrecht auf Gewinnausfall 10) Ordnung Nachhaltigkeit impliziert auch Sauberkeit. Entsprechend sind die Räumlichkeiten wieder so zu hinterlassen wie sie vorgefunden wurden. Gegebenenfalls direkt vor dem Aufbau auf Mängel hinweisen. Für Schäden haftet der Aussteller. An Säulen und Fenstern darf nichts angebracht werden, Müll muss eigenständig entsorgt werden. Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl für die Beaufsichtigung seines Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. 11) Werbung Für Werbung darf der Veranstalter den Namen / Firmennamen und oder Bilder der Produkte des Ausstellers verwenden. Das Auslegen von eigenen Flyern ist selbstredend am eigenen Stand erlaubt. Der Veranstalter versucht eine zusätzliche Fläche zu organisieren, an dem gebündelt und zusätzlich die Aussteller ihre Werbung auslegen können, sollte dies nicht möglich sein, ist es den Ausstellern nicht gestattet diese anderweitig auszulegen. Das Auslegen Werbung Dritter ist grundsätzlich untersagt. Das bewerben anderer Veranstaltung ist nach Absprache mit dem Veranstalter möglich, wenn der Aussteller auf dieser zu finden ist. 12) Eintritt Der Eintritt ist frei. 13) Öffnungszeiten: Das Portal hat von 10 Uhr bis 20 Uhr geöffnet. Die Veranstaltung selbst läuft von 11 bis 17 Uhr, der Abbau muss bis 20 Uhr beendet sein. 14) Filmen und Fotografieren Dem Veranstalter und der von Veranstalter zugelassenen Medienvertretern ist das Fotografieren und Filmen für Werbezwecke erlaubt. Der Aussteller überträgt dem Veranstalter dabei das Nutzungsrecht für am Tag der Veranstaltung gemachte Bilder und Filme, sowie im Vorfeld an den eingesendeten Bilder 15) Anerkennung der Teilnahmebedingungen: Durch das Überweisen der Standmiete akzeptiert der Aussteller dieses Konstrukt der einzelnen Punkte. 16) Salvatorische Klausel Sollte einer oder mehrere Punkte hinfällig werden, so bleiben die anderen Punkte davon unberührt. Abweichende Zusagen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung Veranstalter: Dangaster Seifenmanufaktur Margarete Nedballa Zum Jadebusen 79 26316 Varel Kurverwaltung Dangast Edo-Wiemken-Straße 6 26316 Varel