END-USER LICENSE AGREEMENT (Rev 12/2009)

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ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG (Version 01/2012)
WICHTIG – LESEN SIE DIESEN VERTRAG SORGFÄLTIG DURCH: Der vorliegende
Endbenutzer-Lizenzvertrag („Endbenutzer-Lizenzvertrag“) ist ein rechtlich bindender Vertrag
zwischen Ihnen (entweder als Einzelperson oder als Organisation) („Sie“ oder „Lizenznehmer“)
und Rockwell Automation, Inc. („Rockwell Automation“). Vertragsgegenstand ist das
Softwareprodukt bzw. die Softwareprodukte, die Rockwell Automation unter Lizenz an Sie
vergibt. Dies umfasst Computersoftware, Technologie sowie eventuell zugehörige Medien
(„Software“). Rockwell Automation kann dem Lizenznehmer des Weiteren Drucksachen sowie
„Online-“ oder elektronische Dokumentation unter Lizenz zur Verfügung stellen
(„Dokumentation“). Der Software können Änderungen oder Zusätze zu diesem EndbenutzerLizenzvertrag beiliegen. ROCKWELL AUTOMATION IST NUR BEREIT, DIE SOFTWARE UND
DOKUMENTATION UNTER LIZENZ AN DEN LIZENZNEHMER ZU VERGEBEN, WENN
DIESER ALLE BEDINGUNGEN UND BESTIMMUNGEN DES VORLIEGENDEN VERTRAGS
ANNIMMT. DURCH INSTALLATION, KOPIEREN ODER ANDERWEITIGE VERWENDUNG
DER SOFTWARE NIMMT DER LIZENZNEHMER DIE VERTRAGSBEDINGUNGEN DES
VORLIEGENDEN ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAGS AN UND STIMMT IHNEN ZU. WENN
SIE DIESE BEDINGUNGEN IM NAMEN EINER ANDEREN PERSON, EINES
UNTERNEHMENS ODER EINER ANDEREN RECHTSPERSON ANNEHMEN, ERKLÄREN
UND BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE UNEINGESCHRÄNKT BERECHTIGT SIND, DIE
VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DIESE PERSON, DIESES UNTERNEHMEN ODER DIESE
RECHTSPERSON
ANZUNEHMEN.
SOLLTE
DER
LIZENZNEHMER
DIESEN
VERTRAGSBEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, DARF ER DIE SOFTWARE NICHT
HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN, KOPIEREN, AUF SIE ZUGRIFF NEHMEN ODER SIE
VERWENDEN. ER HAT DIE SOFTWARE MIT ALLEN BEILIEGENDEN ARTIKELN
UNVERZÜGLICH FÜR EINE VOLLE ERSTATTUNG DES KAUFPREISES AN DIE JEWEILIGE
VERKAUFSSTELLE ZURÜCKZUGEBEN. WENN DAS PROGRAMM HERUNTERGELADEN
WURDE, IST DIE PARTEI, VON DER ES GEKAUFT WURDE, ZU KONTAKTIEREN.
Die Software wird unter Lizenz an den Lizenznehmer vergeben – nicht verkauft. Die
Nutzungsrechte für die Software beschränken sich auf die in diesem Endbenutzer-Lizenzvertrag
festgelegten Rechte.
LIZENZVERGABE
Bei Einhaltung aller Bedingungen und Bestimmungen des vorliegenden EndbenutzerLizenzvertrags durch den Lizenznehmer gewähren Rockwell Automation und seine dritten
Lizenzgeber dem Lizenznehmer eine einfache Lizenz zur Installation und Verwendung der
Software auf einem einzelnen Computer, einem Netzwerk-Server oder mehreren Computern, die
sich im Eigentum des Lizenznehmers befinden oder durch den Lizenznehmer angemietet
werden. Hierbei darf die Anzahl der Installationen und Benutzer die Anzahl der gekauften gültigen
Softwareaktivierungen nicht überschreiten.
Wenn die vom Lizenznehmer erworbene Software eine Client-Anwendung ist, bei der die
FactoryTalk®-Aktivierung zum Einsatz kommt, und eine gleichzeitige Aktivierung erworben
wurde, ist der Lizenznehmer berechtigt, eine unbeschränkte Anzahl von Kopien der ClientSoftware an die Computer oder Netzwerke, die sich im Eigentum des Lizenznehmers befinden
oder durch den Lizenznehmer angemietet werden, zu verteilen und diese zu installieren. Die
Anzahl der Benutzer, die gleichzeitig auf die Software zugreifen oder diese verwenden, darf
jedoch nicht die Anzahl der gültigen, vom Lizenznehmer erworbenen Softwareaktivierungen
überschreiten.
Wenn der Lizenznehmer eine Serveranwendung erworben hat, ist er berechtigt, eine einzige
Instanz der Serveranwendung zu erstellen bzw. auf diese zuzugreifen. Die Installation mehrerer
Instanzen der Serveranwendung ist nur zulässig, wenn der Lizenznehmer mehrere
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Serveraktivierungen erworben hat.
Wenn die vom Lizenznehmer erworbene Software auf Grundlage einer Messung von Kapazität
oder Laufzeit unter Lizenz an diesen vergeben wird (u. a. Beschränkung auf eine bestimmte
Anzahl von Benutzern, Einheiten, Prozessoren, Anlagen, aktiven Tags oder Bildschirmen),
verpflichtet sich der Lizenznehmer, keine Maßnahmen zu ergreifen, um diese Kapazität zu
überschreiten. Sollte der Lizenznehmer die Kapazität der Software erweitern wollen, verpflichtet
er sich, diese zusätzliche Kapazität ausschließlich bei Rockwell Automation oder von den
entsprechend berechtigten Vertriebsstellen und Wiederverkäufern des Unternehmens zu
erwerben.
Wenn die vom Lizenznehmer erworbene Software im Rahmen einer Client- oder
Serveranwendung in einer virtualisierten Umgebung verwendet wird, darf die Anzahl der
gleichzeitig verwendeten virtualisierten Umgebungen oder Instanzen die Anzahl der vom
Lizenznehmer erworbenen gültigen Softwareaktivierungen nicht überschreiten.
Wenn die vom Lizenznehmer erworbene Software in Verbindung mit Microsoft SQL Server
eingesetzt wird, kann dem Lizenznehmer während der Installation eine Microsoft SQL ServerLizenz zur Verfügung gestellt werden. Wenn die Software eingeschränkte Lizenzrechte für
Microsoft SQL Server umfasst, verpflichtet sich der Lizenznehmer, Microsoft SQL Server
ausschließlich in Verbindung mit der Software einzusetzen. Der Lizenznehmer erwirbt alle
Microsoft SQL Server-Lizenzen, die die dem Lizenznehmer im Rahmen dieser Software
gewährten Rechte überschreiten, von Microsoft.
Die vorliegende Lizenz gewährt dem Lizenznehmer nicht das Recht, die Software als Anbieter
von Anwendungen o. ä. zu bereitzustellen oder zu verwenden. Der Versuch, die Software in
Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten, zu verkaufen, im Rahmen eines Leasings zu vermieten,
zu übertragen oder kommerziell zu hosten, ist untersagt. Wenn für die Software ein
Softwareaktivierungsverfahren wie die FactoryTalk®-Aktivierung erforderlich ist, verpflichtet sich
der Lizenznehmer, dieses Aktivierungsverfahren als Bestandteil der im Rahmen dieses
Endbenutzer-Lizenzvertrags an den Lizenznehmer vergebenen Lizenz zu befolgen.
Handelt es sich bei der Software um ein Upgrade oder ein Update einer früheren Version eines
Produkts von Rockwell Automation, darf die frühere Version nicht an einen anderen Benutzer
übertragen werden. Der vorliegende Endbenutzer-Lizenzvertrag ersetzt alle vorherigen Lizenzen
bezüglich der Verwendung der Software durch den Lizenznehmer.
Die Software und die Dokumentation unterliegen dem Urheberrecht. Unbefugtes Kopieren,
Reverse Assembling, Reverse Engineering, Dekompilieren und Erstellen von Abwandlungen auf
Grundlage der Software sind untersagt. Der Lizenznehmer ist berechtigt, eine Kopie der Software
zu erstellen, wenn diese Kopie ausschließlich zu Archivierungszwecken der internen Sicherung
der Software dient oder als Grundschritt der internen Installation der Software im Unternehmen
des Lizenznehmers zur gleichzeitigen Aktivierung der vom Lizenznehmer erworbenen Software
erfolgt, für die die FactoryTalk®-Aktivierung verwendet wird. Der Lizenznehmer ist nicht
berechtigt, andere Kopien der Software zu erstellen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die
Dokumentation zu kopieren.
BESCHRÄNKTE GARANTIE
Die Garantiefrist für die Software beträgt 90 Tage ab der ersten Auslieferung an den
Lizenznehmer. Es wird gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen mit der von Rockwell
Automation zum Zeitpunkt der ersten Auslieferung der Software bereitgestellten Dokumentation
übereinstimmt. Mangelhafte Medien werden gebührenfrei ausgetauscht, wenn sie innerhalb der
Garantiefrist zurückgesandt werden. Versucht der Lizenznehmer, die Software zu verändern, wird
die Garantie nichtig. Rockwell Automation erklärt oder gewährleistet weder ausdrücklich noch
indirekt, dass der Betrieb der Software ohne Unterbrechungen oder fehlerfrei ablaufen oder dass
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die in der Software enthaltenen Funktionen der beabsichtigten Nutzung durch den Lizenznehmer
entsprechen oder die Anforderungen des Lizenznehmers erfüllen werden. Der Lizenznehmer ist
allein für auf Grundlage der Verwendung der Software getroffene Entscheidungen oder
Maßnahmen verantwortlich.
IM GESETZLICH MAXIMAL ZULÄSSIGEN MASS ERSETZT DIE OBEN STEHENDE
BESCHRÄNKTE GARANTIE ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER INDIREKTEN
GARANTIEN. ROCKWELL AUTOMATION SCHLIESST ALLE INDIREKTEN GARANTIEN UND
BEDINGUNGEN
AUS,
U. A.
ALLE
GEWÄHRLEISTUNGEN
BEZÜGLICH
EIGENTUMSRECHTEN, NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER PARTEIEN,
MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER ANDERE
GEWÄHRLEISTUNGEN GEMÄSS DEM US-GESETZESANTRAG UCITA (UNIFORM
COMPUTER INFORMATION TRANSACTIONS ACT).
EINIGE RECHTSORDNUNGEN ERLAUBEN DEN AUSSCHLUSS INDIREKTER GARANTIEN
NICHT, DAHER TRIFFT DER OBEN GENANNTE GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS
MÖGLICHERWEISE NICHT AUF ALLE LIZENZNEHMER ZU. DIESE GARANTIE VERLEIHT
DEM LIZENZNEHMER BESTIMMTE RECHTSANSPRÜCHE. JE NACH RECHTSORDNUNG
KANN DER LIZENZNEHMER ZUDEM NOCH WEITERE RECHTSANSPRÜCHE HABEN.
BESCHRÄNKUNG DER RECHTSMITTEL
Rockwell Automations gesamte Haftung und die ausschließlichen
Lizenznehmers bei Verletzung der beschränkten Garantie sind:
Rechtsmittel
des
1. Ersatz der Software bei Nichterfüllung der oben festgelegten beschränkten Garantie (durch
Rückgabe mit Kaufbeleg).
2. Sollte Rockwell Automation nicht in der Lage sein, eine Ersatzsoftware zu liefern, die die oben
festgelegte beschränkte Garantie erfüllt, ist der Lizenznehmer berechtigt, den vorliegenden
Endbenutzer-Lizenzvertrag zu kündigen, indem er die Software wie hier beschrieben zurückgibt
oder zerstört. Rockwell Automation oder der Wiederverkäufer des Unternehmens erstatten dem
Lizenznehmer den Kaufpreis.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
IM GESETZLICH MAXIMAL ZULÄSSIGEN MASS HAFTEN ROCKWELL AUTOMATION ODER
DIE DRITTEN LIZENZGEBER DES UNTERNEHMENS IN KEINEM FALL FÜR
NEBENSCHÄDEN, KONKRETE SCHÄDEN, INDIREKTE SCHÄDEN, SCHÄDEN DURCH
SCHADENSERSATZZAHLUNGEN ODER FOLGESCHÄDEN JEDER ART (U. A. SCHÄDEN
AUFGRUND ENTGANGENER GEWINNE ODER VERLUST VERTRAULICHER ODER
ANDERER
INFORMATIONEN,
AUFGRUND
VON
BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN,
AUFGRUND VON VERLUST VON SPARVERMÖGEN, VERLETZUNG DER PRIVATSPHÄRE
ODER AUFGRUND ANDERER GELDLICHER ODER ANDERWEITIGER VERLUSTE), DIE
AUFGRUND VON ODER IRGENDWIE IN BEZIEHUNG AUF DIE VERWENDUNG ODER DIE
UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENN
ROCKWELL AUTOMATION ODER DER WIEDERVERKÄUFER DES UNTERNEHMENS ÜBER
DIE MÖGLICHKEIT DIESER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN.
EINIGE RECHTSORDNUNGEN ERLAUBEN DIE EINSCHRÄNKUNG ODER DEN
AUSSCHLUSS DER HAFTUNG FÜR KONKRETE ODER FOLGESCHÄDEN NICHT. DAHER
GILT DER OBIGE AUSSCHLUSS EVENTUELL NICHT FÜR ALLE LIZENZNEHMER.
ROCKWELL AUTOMATIONS MAXIMALE GESAMTHAFTUNG BEZÜGLICH ALLER
ANSPRÜCHE UND FORDERUNGEN, U. A. IN BEZUG AUF DIREKTE SCHÄDEN UND
VERPFLICHTUNGEN IM RAHMEN VON SCHADENSERSATZ MIT ODER OHNE ABDECKUNG
DURCH VERSICHERUNG, ÜBERSCHREITET NICHT DIE KOSTEN DER SOFTWARE, AUF
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DER ANSPRUCH ODER FORDERUNG BEGRÜNDET SIND. DIE GESAMTHEIT DIESER
EINSCHRÄNKUNGEN VON RECHTSMITTELN BZW. HAFTUNG GILT UNABHÄNGIG VON
ALLEN GEGENTEILIGEN BESTIMMUNGEN DIESES ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAGS
SOWIE ALLER WEITEREN VERTRÄGE ZWISCHEN DEM LIZENZNEHMER UND ROCKWELL
AUTOMATION SOWIE UNABHÄNGIG VON DER FORM DER KLAGE (VERTRAG,
UNERLAUBTE HANDLUNG ODER ANDERE) UND WIRD ZUDEM ZUM VORTEIL VON
VERKÄUFERN, ERNANNTEN VERTRIEBSSTELLEN UND ANDEREN BEFUGTEN
WIEDERVERKÄUFERN VON ROCKWELL AUTOMATION ALS DRITTBEGÜNSTIGE
AUSGEWEITET.
LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
Der vorliegende Endbenutzer-Lizenzvertrag tritt bei Verwendung der Software durch den
Lizenznehmer in Kraft und gilt bis zur Kündigung aus beliebigem Grund. Der Lizenznehmer kann
den Lizenzvertrag jederzeit durch Zerstörung aller Kopien von Software und Dokumentation in
seinem Besitz kündigen.
Der Vertrag wird zudem automatisch gekündigt, wenn der
Lizenznehmer gegen Bestimmungen oder Bedingungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags
verstößt. Bei Kündigung des Endbenutzer-Lizenzvertrags verpflichtet sich der Lizenznehmer, alle
Kopien von Software und Dokumentation in seinem Besitz entweder an Rockwell Automation
zurückzugeben oder diese zu zerstören. Wenn die Software dem Lizenznehmer als Teil eines
Abonnementservices unter Lizenz vergeben wurde, läuft der Endbenutzer-Lizenzvertrag mit
Ablauf der Abonnementfrist aus.
DIE FUNKTION DER SOFTWARE WIRD MIT ABLAUF DER LIZENZFRIST UNTERBROCHEN
ODER WENN DIE SOFTWARE NICHT IN DER LAGE IST, EINE FACTORYTALK®AKTIVIERUNG
FESTZUSTELLEN.
DIE
SOFTWARE
FUNKTIONIERT
OHNE
FACTORYTALK®-AKTIVIERUNG NOCH 7 TAGE LANG, UM DEM BENUTZER EINE
NACHFRIST ZUR ERNEUERUNG DER ENTSPRECHENDEN LIZENZEN ODER ZUR LÖSUNG
DER PROBLEME MIT DER FACTORYTALK®-AKTIVIERUNG ZU GEWÄHREN. WICHTIG:
WÄHREND DER NACHFRIST KÖNNEN ÜBER DIE URSPRÜNGLICH IM RAHMEN DER
LIZENZ ZUGÄNGLICHEN PRODUKTMERKMALE HINAUS WEITERE PRODUKTMERKMALE
ZUGÄNGLICH SEIN. DER LIZENZNEHMER IST NICHT BERECHTIGT, PRODUKTMERKMALE
ÜBER
DIE
URSPRÜNGLICH
IM
RAHMEN
DER
LIZENZ
ZUGÄNGLICHEN
PRODUKTMERKMALE HINAUS ZU VERWENDEN.
AKADEMISCHE VERWENDUNG
Wenn diese Software für akademische oder Forschungszwecke durch Bildungseinrichtungen
erworben wurde, darf sie ausschließlich für Lehr- und Forschungszwecke eingesetzt werden. Die
gewerbliche Nutzung der Software ist untersagt, wenn die Software für Bildungszwecke bestimmt
war. Ausschließlich der Ausbilder bzw. die Lehrkraft, für den/die die Software registriert ist, ist
berechtigt, Rockwell Automation für technische Unterstützung und Produktupdates zu
kontaktieren. Wenn diese Software eine Arena-Simulationssoftware ist: (i) Der Lizenznehmer ist
ausschließlich berechtigt, Kopien der Software für akademische, Lehr- und Forschungszwecke zu
erstellen, und (ii) der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen der am Ende diese
Endbenutzer-Lizenzvertrags angegebenen Richtlinien zur akademischen Arena-Softwarelizenz
einzuhalten.
VORPRODUKTIONS-VERSIONEN
Als Gefälligkeit kann dem Lizenznehmer von Rockwell Automation eine Vorproduktions-Version
der Software (häufig als „Betaversion“ bezeichnet) zur Verfügung gestellt werden. Diese
Versionen sind nicht für die Verwendung in der Produktion geeignet. DIESE VERSIONEN
WERDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR GELIEFERT. ROCKWELL AUTOMATION GEWÄHRT
KEINE GARANTIE FÜR VORPRODUKTIONS-VERSIONEN.
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MUSTER
Die Software kann Muster, Plug-ins, Benutzerschnittstellen-Elemente und/oder Berichte
enthalten, die dem Lizenznehmer als Gefälligkeit zur Verfügung gestellt werden („Muster“).
Zweck dieser Muster ist die Verwendung zu Beispielzwecken oder zur Bereitstellung zusätzlicher
Gratis-Funktionen. Die Muster können in der Software oder der Dokumentation (in elektronischer
oder gedruckter Form) enthalten sein oder von der Website von Rockwell Automation herunter
geladen werden. Rockwell Automation und die dritten Lizenzgeber des Unternehmens geben
keinerlei Gewährleistungen oder Zusicherungen bezüglich der Verwendung der Muster und der
entsprechenden Dokumentation durch den Lizenznehmer. Alle diese Muster werden ohne
Mängelgewähr bereitgestellt. Rockwell Automation schließt alle Garantien bezüglich dieser
Informationen aus, einschließlich aller indirekten Garantien und Bedingungen zur Marktfähigkeit,
zur Eignung für einen bestimmten Zweck, zu Eigentumsrechten und zur Nichtverletzung der
Rechte anderer.
DURCH DIE US-REGIERUNG EINGESCHRÄNKTE RECHTE
Wenn der Lizenznehmer ein Zweig oder eine Behörde der US-Regierung ist, gilt die folgende
Bestimmung: Software und Dokumentation bestehen aus „kommerzieller Computersoftware“ und
„Dokumentation kommerzieller Computersoftware“ im Sinne von 48 C.F.R. 12.212 (SEPT 1995).
Sie werden der US-Regierung (i) zum Erwerb durch oder im Namen von zivilen Behörden gemäß
den Richtlinien in 48 C.F.R. 12.212 oder (ii) zum Erwerb durch oder im Namen von Einheiten des
US-Verteidigungsministeriums gemäß den Richtlinien in 48 C.F.R. 227.7202-1 (JUN 1995) und
227.7202-3 (JUN 1995) zur Verfügung gestellt.
EXPORTKONTROLLEN
Die von Rockwell Automation unter diesem Endbenutzer-Lizenzvertrage gelieferte Software und
Dokumentation unterliegt der Exportkontrolle gemäß den Gesetzen und Bestimmungen der
Vereinigten Staaten von Amerika („U.S.“) und allen anderen anwendbaren nationalen Gesetzen
und Bestimmungen. Der Lizenznehmer muss diese Gesetze und Bestimmungen in Bezug auf
den Export, Re-Export, Import, Transfer und Nutzung der Rockwell Automation Software und
Dokumentation einhalten und sich die dafür benötigten U.S. und lokalen Freigaben,
Berechtigungen und Lizenzen beschaffen. Rockwell Automation und der Lizenznehmer
vereinbaren, dass man dem jeweils anderen die Informationen, relevanten Dokumente und
Unterstützung, welche gegebenenfalls zur Erlangung der Freigaben und Berechtigungen benötigt
werden, zukommen lässt.
ÜBERPRÜFUNG
Der Lizenznehmer gewährt Rockwell Automation das Recht, nach angemessener
Vorankündigung die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer auf die Einhaltung dieser
Bestimmungen zu überprüfen. Sollte diese Überprüfung eine Nutzung der Software durch den
Lizenznehmer ergeben, die die Bestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags nicht
vollständig einhält, entschädigt der Lizenznehmer Rockwell Automation für alle zumutbaren
Ausgaben in Verbindung mit einer solchen Überprüfung zuzüglich zu anderen Forderungen, die
dem Lizenznehmer als Ergebnis dieser Verletzung der Bestimmungen auferlegt werden können.
EIGENTUM
Software und Dokumentation sind urheberrechtlich und durch andere Gesetze und Verträge zum
geistigen Eigentum geschützt. Rockwell Automation und die Lizenzgeber des Unternehmens
sind Eigentümer der Eigentumsrechte, Urheberrechte und anderer geistiger Eigentumsrechten an
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Software und Dokumentation. Software und Dokumentation werden unter Lizenz vergeben, nicht
verkauft. Keine der Bestimmungen des vorliegenden Endbenutzer-Lizenzvertrags stellt einen
Verzicht von Rockwell Automation auf die Rechte des Unternehmens gemäß US- oder
internationalem Urheberrecht oder anderen Gesetzen dar.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Der vorliegende Endbenutzer-Lizenzvertrag unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaats
Wisconsin und schließt die Anwendung des internationalen Privatrechts aus. Das UN-Kaufrecht
gilt nicht. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, Verfahren in Verbindung mit diesem EndbenutzerLizenzvertrag oder der Software ausschließlich vor die bundesstaatlichen oder Bundesgerichte
von Wisconsin zu bringen. Des Weiteren verpflichtet sich der Lizenznehmer, die Zuständigkeit
der bundesstaatlichen oder Bundesgerichte von Wisconsin für alle Klagen von Rockwell
Automation gegen den Lizenznehmer zu akzeptieren.
Komponenten der Software dürfen nicht zur unabhängigen Verwendung abgetrennt werden. Die
Software kann Software dritter Parteien enthalten, für die Erklärungen und/oder zusätzliche
Vertragsbedingungen erforderlich sind.
Diese Erklärungen und/oder zusätzlichen
Vertragsbedingungen dritter Parteien sind in den Hilfe- oder Über-Menüs oder in den license.txtoder Readme-Textdateien der Software angegeben. Durch Bezugnahme werden sie Bestandteil
des vorliegenden Endbenutzer-Lizenzvertrags und werden in ihn aufgenommen.
Durch
Annahme dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags verpflichtet sich der Lizenznehmer, diese
Vertragsbedingungen, wie dort bezeichnet, ggf. zur Kenntnis zu nehmen. Die Verwendung der
Software durch den Lizenznehmer wird als Zustimmung hierzu angesehen.
Der vorliegende Endbenutzer-Lizenzvertrag und alle Änderungen oder Zusätze zu diesem
Endbenutzer-Lizenzvertrag, die mit der Software geliefert werden, stellen den vollständigen und
ausschließlichen Vertrag zwischen Rockwell Automation und dem Lizenznehmer dar und
ersetzen alle früheren Verträge in mündlicher oder schriftlicher Form bezüglich der gelieferten
Software und der Dokumentation. Änderungen des vorliegenden Endbenutzer-Lizenzvertrags
sind nur in schriftlicher Form mit Unterschrift durch einen entsprechend befugten Vertreter von
Rockwell Automation zulässig. Sollte aus beliebigem Grund ein rechtlich zuständiger Gerichtshof
feststellen, dass eine Bestimmung dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags oder ein Teil hiervon nicht
vollstreckbar ist, ist diese Bestimmung des Endbenutzer-Lizenzvertrags im maximal zulässigen
Maße zu vollstrecken, um die Absicht der Parteien zu bewirken. Die verbleibenden
Bestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags bleiben weiterhin uneingeschränkt in Kraft
und gültig.
Die Parteien erkennen an, dass der Endbenutzer-Lizenzvertrag auf ihren Wunsch in englischer
Sprache ausgeführt wurde. The parties acknowledge that they have required the EULA to be
drafted in English. Im Fall eines Konflikts zwischen der Version in englischer Sprache und in
anderen Sprachen hat die englische Version Vorrang.
LIZENZZUSATZ ZUM ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR DIE RSLOGIX-SOFTWARE
RSLogix-Lizenzeinschränkung:
Handelt es sich bei der Software um RSLogix, verleiht diese Lizenz dem Lizenznehmer nicht das
Recht, die Software als Teil von oder in Verbindung mit einer Dienst- oder Softwareanwendung
einer dritten Partei zu liefern oder zu verwenden, die mit der Software interagiert: (a) wenn der
Lizenznehmer nicht alle Befehle manuell eingibt (d. h. lokale oder Ferntastaturemulation ohne
manuelle Tastatureingabe wäre nicht zulässig) oder (b) indem automatisierte Anweisungen oder
Makrotechniken auf die Software angewendet werden oder bereitgestellt werden. Gilt dieser
Vertragszusatz für ein Update einer Software, die bei der ursprünglichen Vergabe der Lizenz an
den Lizenznehmer die oben genannte Lizenzbeschränkung für RSLogix nicht enthielt, gelten die
vorherigen Nutzungsrechte des Lizenznehmers für das Update, wenn der Lizenznehmer die
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Software zuvor in der nun beschränkten Weise verwendete.
Automation Interface-Programm:
Rockwell Automation hat eine Programmschnittstelle für die RSLogix-Software
des
Unternehmens entwickelt (das „Automation Interface“). Das Automation Interface soll verbesserte
Funktionen zwischen den Softwareprodukten von Rockwell Automation bieten.
I. RSLogix 5 und 500: Der Zugriff auf das Automation Interface wird in einigen Versionen von
RSLogix 5 und 500 ermöglicht. In diesen Fällen wird dem Lizenznehmer eine einfache Lizenz zur
Nutzung des Automation Interface in Verbindung mit der Nutzung der RSLogix 5- und 500Software und dem von der RSLogix 5- und 500-Software erstellten Anwendungscode gewährt.
Diese gilt jedoch nur:
a) Für vom Lizenznehmer programmierte Anwendungen, die in und für die eigenen
Steuersysteme des Lizenznehmers in den eigenen Anlagen des Lizenznehmers
programmiert wurden, einschließlich der Programmierung von Steuersystemen mit
Controllern, die als Anlagensysteme mit einer Komponente mit substanziellen Mehrwert
verkauft werden sollen
b) Für Anwendungen, die speziell für die individuellen Kunden des Lizenznehmers
entwickelt werden, wenn die so entwickelten Anwendungen ausschließlich von einem
einzelnen Kunden besessen und verwendet werden, der ein oder mehrere
Steuersysteme zum Betrieb in seiner eigenen Einrichtung besitzt, und wenn der für den
Kunden entwickelte Anwendungscode nicht mit oder unter diesen Kunden ausgetauscht
wird.
II. RSLogix 5000: Der Zugriff auf das Automation Interface wurde dem Lizenznehmer mit der
RSLogix 5000-Software nicht gewährt. Daher wird dem Lizenznehmer keine Lizenz zur
Verwendung des Automation Interface in Verbindung mit der Verwendung der RSLogix 5000Software gewährt.
III. Zusätzliche Einschränkungen für alle RSLogix-Software, einschließlich aller RSLogix-Tools:
Die Lizenz des Lizenznehmers gestattet nicht die Verwendung des Automation Interface oder des
RSLogix5000 Command Line Tools für folgende Zwecke:
a) Bereitstellung von Funktionsmerkmalen der RSLogix-Software im Rahmen des
Automation Interface oder durch dieses in einem nicht speziell für den Kunden
gefertigten Einzelhandelsprodukt als ASP-Service oder Nutzung des Automation
Interface zur Bereitstellung eines Abonnementservices o. ä. unabhängig von der Form
basierend auf der Funktionalität der RSLogix-Software, wie zur Validierung oder
Überprüfung des Controller-Anwendungscodes über Fernzugriff
b) Bereitstellung automatisierter Funktionen, die mehreren Kunden oder der allgemeinen
Öffentlichkeit zur Erstellung von Controller-Anwendungscode zur Verfügung stehen
c) Bereitstellung derselben Softwareprodukte oder -leistungen für mehrere Kunden oder die
allgemeine Öffentlichkeit in lokaler Form oder über Fernzugriff mit Ausnahme der
zulässigen Möglichkeiten gemäß Abschnitt I oben
d) Erstellung oder Ermöglichung von auf Skripten basierenden Anwendungen, die
Funktionen von gewerblich verfügbaren Softwareprogrammen bieten oder als
Schnittstelle mit diesen fungieren
HINWEIS: Rockwell Automation bietet als Teil des Standardsupports keine Debugging- oder
Fehlerbehebungsleistung für kundenspezifische Anwendungen an.
LIZENZZUSATZ ZUM ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR ZUSÄTZLICHE GRATISSOFTWARE
Die Software kann zusätzliche Software-Tools oder -Dienstprogramme umfassen, darunter:
Connected Components Workbench™ Programmier- und Konfigurationssoftware, RSLogix
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Command Line Tool, BootP-DHCP Server, Combination Generator Control Module (CGCM),
ClearKeeper, Devicenet Node Commissioning Tool, Logix CPU Security Tool, Logix5000 Clock
Update Tool, Logix5000 PLM Sync Utility, Logix5000 Task Monitor Tool, RSLogix 5000 Compare
Tool, RSLogix 5000 DeviceNet Tag Generator, RSLogix 5000 Data Preserve Download Tool,
RSLogix 5000 Faceplates, RSLogix 5000 IEC61131-3 Translation Tool, Tag Data Monitor Tool,
Tag Import Utility und Tag Upload Download Tool.
Sofern der Lizenznehmer ein befugter Lizenznehmer der RSLogix5000-Software oder anderer
Rockwell Automation Software ist und den vorliegenden Vertrag und alle Zusätze und
Änderungen vollständig einhält, hat er die Lizenz für diese Software-Tools oder Dienstprogramme im Rahmen dieses Vertrags auf kostenloser Basis ohne Mängelgewährung für
die interne Verwendung durch den Lizenznehmer ohne Zusicherungen, Unterstützung oder
Garantien jeglicher Art erhalten. Der Lizenznehmer übernimmt das volle Risiko für die
Verwendung dieser zusätzlichen Gratis-Software-Tools oder -Dienstprogramme.
LIZENZZUSATZ ZUM ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR DIE ARENA-SOFTWARE
Die Laufzeit-Funktion von Arena erlaubt es Benutzern ohne Lizenz im Unternehmen des
Lizenznehmers, bestimmte von dieser Software erstellte Modelle auszuführen (es kann
Beschränkungen bezüglich der Anzahl der Modellkonstrukte und der Bearbeitung eines Modells
durch die Benutzer geben). Laufzeit-Modelle können nur ausgeführt werden, wenn das
Unternehmen eine aktive gewerbliche Arena-Lizenz besitzt oder die Einzelperson Zugang zu
einer separat erworbenen Laufzeit-Aktivierung hat.
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LIZENZZUSATZ ZUM RSTRAINER-ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG
Die RSTRAINER-Dokumentation ist – ob als Anschauungsmaterial, als Drucksache, „online“ oder
elektronisch verfügbar (im Folgenden „Schulungsdokumentation“) – ausschließlich zur
Verwendung als Lernhilfe bei der Verwendung der von Rockwell Automation zugelassenen
Demonstrations-Hardware, -Software und -Firmware bestimmt. Die Schulungsdokumentation
darf nur von qualifizierten Fachkräften als Lernhilfe verwendet werden.
Die Vielfalt der möglichen Verwendungen für Hardware, Software und Firmware (im Folgenden
„Produkte“), wie in dieser Schulungsdokumentation beschrieben, macht erforderlich, dass die für
Anwendung und Verwendung dieser Produkte verantwortlichen Personen sicherstellen müssen,
dass alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen wurden, um zu gewährleisten, dass die jeweilige
Anwendung und die tatsächliche Verwendung allen Leistungs- und Sicherheitsanforderungen
entsprechen, darunter allen geltenden Gesetzen, Vorschriften, Codes und Normen sowie allen
geltenden technischen Dokumenten.
LIZENZZUSATZ ZUM ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR DIE RICHTLINIEN ZUR
AKADEMISCHEN ARENA-SOFTWARELIZENZ
Dieser Zusatz gilt nur für Arena-Simulationssoftware.
Die Schulung neuer Benutzer und die mit Arena-Simulationssoftware durchgeführte Forschung
sind für Rockwell Automation von unschätzbarem Wert. Allein aus diesem Grund bietet Rockwell
Automation Arena akademischen Benutzern weiterhin zu einem bedeutenden Rabatt an. Um die
Fortsetzung unseres akademischen Programms zu ermöglichen, nehmen wir unseren
Endbenutzer-Lizenzvertrag sehr ernst und erwarten von unseren Benutzern, dass sie sich an die
zulässige akademische Verwendung der Software ausschließlich für Lehr- und
Forschungszwecke halten. Dieses Dokument soll Richtlinien zur akademischen Lizenzvergabe
für die Arena-Software bereitstellen.
DEFINITION VON AKADEMISCH
Eine akademische Lizenz kann von allen anerkannten Einrichtungen, deren Schwerpunkt im
Wesentlichen auf der Lehre und/oder Forschung liegt, erworben werden. Viele gewerbliche
Unternehmen haben ebenfalls eine akademische Komponente, da sie Schulung oder Fortbildung
anbieten, wie z. B. Serviceanbieter oder Kliniken. Der Schwerpunkt des Unternehmens darf nicht
auf der Unterstützung externer Systeme liegen, wie z. B. gemeinnützige oder gewinnorientierte
Kliniken, Technologie- oder Forschungsinstitute. Wenn die Lehre nicht die von der Einrichtung
angebotene Hauptleistung ist, wird diese als gewerblich betrachtet, es sei denn, es wird vorher
eine schriftliche Genehmigung von Rockwell Automation eingeholt.
AKADEMISCHE BENUTZER
Die Verwendung der erworbenen Einzelplatzlizenzen ist auf die Fakultät/Abteilung beschränkt,
die diese Einzelplatzlizenzen erworben hat (wenn z. B. die Abteilung Ingenieurwesen die
Einzelplatzlizenzen erworben hat, darf die Software nur von dieser und nicht gemeinsam mit der
Betriebswirtschaft verwendet werden). Nur aktuell eingeschriebene Studenten und aktuell
beschäftigte Lehrkräfte und Mitarbeiter der die Lizenz erwerbenden Fakultät/Abteilung sind
berechtigt, die akademische Arena-Software zu verwenden.
Dies umfasst aktuell
eingeschriebene Studenten, die in einen Studiengang an der die Lizenz besitzenden Fakultät
oder in einen multidisziplinären Studiengang eingeschrieben sind, an dem die die Lizenz
besitzende Fakultät beteiligt ist. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, auf Anfrage durch Rockwell
Automation den Nachweis dieser Einschreibung bzw. Beschäftigung zu führen.
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GEWERBLICHE NUTZUNG
Die Verwendung von Software mit akademischer Lizenz für gewerbliche Zwecke stellt eine
Verletzung des Endbenutzer-Lizenzvertrags dar. Die Verwendung von akademischen ArenaSoftwarelizenzen für gewerbliche, berufliche oder andere gewinnorientierte Zwecke oder die
gewerbliche Schulung ist nicht zulässig.
Obwohl Trägerunternehmen häufig Projekte
finanzieren, sollte dies in Form von Drittmitteln an die akademische Einrichtung erfolgen und nicht
an individuelle Gruppen, Lehrkräfte/Berater, die das Forschungs- oder Studentenprojekt
betreuen, oder an andere verbundene Gruppen, die von Lehrkräften/Beratern geleitet werden
oder in denen diese in der Einrichtung mitarbeiten. Dies umfasst auch Fälle, in denen der
akademische Benutzer eine dauerhafte Beziehung (andere Forschungsprojekte) mit dem
Trägerunternehmen hat. Geldüberweisungen können auch verwendet werden, wenn ein interner
Kostenausgleich zwischen Abteilungen oder Organisationen erfolgt. Die Verwendung der
akademischen Lizenz für gewerbliche Zwecke kann zum Widerruf der akademischen Lizenz
führen.
WEITERGABE VON MODELLEN, VORLAGEN UND MODELLDATEN
Die Weitergabe von Modell (.doe), Programmdatei (.p) und Vorlagen (.tpl und .tpo) für eine Studie
ist ohne vorherige Genehmigung durch Rockwell Automation untersagt. Daten und Bildelemente
(einschließlich der Anzeige von Animationen, die Dateitypen wie .avi, .wav etc. verwenden)
können als Teil von veröffentlichten Analysen verwendet werden (z. B. als Teil einer
veröffentlichten Dissertation oder eines Fachartikels). Wenn gewerbliche Einrichtungen und/oder
Organisationen außerhalb der die Lizenz haltenden Fakultät, die an der Forschung oder Studie
beteiligt sind, das Modell und/oder die Vorlagen für die Studie anfordern, wenden Sie sich bitte an
den Arena-Vertriebsvertreter für Ihre Region, um zu erfahren, wie das Modell legal übertragen
werden kann.
FORSCHUNG
Rockwell Automation unterstützt die Verwendung der Arena-Software zur Durchführung
unabhängiger akademischer Forschung. Die akademische Version der Arena-Software kann für
gemeinnützige Forschung außerhalb des Lehrumfelds verwendet werden, wenn das Hauptziel
der Forschung die Lösung eines allgemeinen Problems ist und die Ergebnisse öffentlich mitgeteilt
und veröffentlicht werden.
Forschung außerhalb dieser Grenzen, einschließlich
gewinnorientierter Forschung und/oder Forschung außerhalb des Lehrumfelds, wenn die
Forschung durchgeführt wird, um ein spezifisches Problem für eine Organisation zu lösen (intern
oder extern), darf nicht unter Verwendung der akademischen Arena-Software erfolgen. Zur
Klarstellung und/oder für Richtlinien für Forschung außerhalb des akademischen Bereichs
wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen Vertriebsvertreter, der Sie über die geeignete Lizenz für
universitäre Forschung informieren wird.
STUDENTISCHE PROJEKTE UND ARBEITEN
Rockwell Automation unterstützt die Verwendung der Arena-Software für studentische Arbeiten
und andere Projekte im Lehrumfeld. Diese Projekte umfassen Hausarbeiten, Magisterarbeiten
und Dissertationen. Anhand dieser Erfahrungen können Studenten Simulationen verwenden, um
konkrete Probleme zu lösen. Zudem haben die empfangenden Unternehmen den Nutzen der
Verwendung der Simulation. Diese Bemühungen dürfen nicht gewinnorientiert erfolgen, um die
Richtlinien zur akademischen Verwendung nicht zu verletzen. Die Weitergabe von Modellen
und/oder Vorlagen muss ebenfalls den oben genannten Richtlinien entsprechen.
KOOPERATIVE BILDUNGS- UND PRAKTIKUMSARBEITEN
Rockwell Automation unterstützt die Verwendung der Arena-Software für kooperative Bildungs-
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und Praktikumsarbeiten von Studenten. Diese Erfahrung bietet ein wertvolles Lernwerkzeug zur
Verwendung von Simulationen zur Lösung konkreter Probleme. Die Verwendung einer
akademischen Lizenz für diese Arbeiten ist jedoch nicht zulässig.
Das das Projekt
unterstützende Unternehmen (einschließlich verbundener Institute, Kliniken, Technologieinstitute
etc.) ist für den Erwerb der geeigneten gewerblichen Lizenz zuständig. Die Verwendung der
Evaluierungsversion ist zulässig.
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