ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG (Version 01/2012) WICHTIG – LESEN SIE DIESEN VERTRAG SORGFÄLTIG DURCH: Der vorliegende Endbenutzer-Lizenzvertrag („Endbenutzer-Lizenzvertrag“) ist ein rechtlich bindender Vertrag zwischen Ihnen (entweder als Einzelperson oder als Organisation) („Sie“ oder „Lizenznehmer“) und Rockwell Automation, Inc. („Rockwell Automation“). Vertragsgegenstand ist das Softwareprodukt bzw. die Softwareprodukte, die Rockwell Automation unter Lizenz an Sie vergibt. Dies umfasst Computersoftware, Technologie sowie eventuell zugehörige Medien („Software“). Rockwell Automation kann dem Lizenznehmer des Weiteren Drucksachen sowie „Online-“ oder elektronische Dokumentation unter Lizenz zur Verfügung stellen („Dokumentation“). Der Software können Änderungen oder Zusätze zu diesem EndbenutzerLizenzvertrag beiliegen. ROCKWELL AUTOMATION IST NUR BEREIT, DIE SOFTWARE UND DOKUMENTATION UNTER LIZENZ AN DEN LIZENZNEHMER ZU VERGEBEN, WENN DIESER ALLE BEDINGUNGEN UND BESTIMMUNGEN DES VORLIEGENDEN VERTRAGS ANNIMMT. DURCH INSTALLATION, KOPIEREN ODER ANDERWEITIGE VERWENDUNG DER SOFTWARE NIMMT DER LIZENZNEHMER DIE VERTRAGSBEDINGUNGEN DES VORLIEGENDEN ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAGS AN UND STIMMT IHNEN ZU. WENN SIE DIESE BEDINGUNGEN IM NAMEN EINER ANDEREN PERSON, EINES UNTERNEHMENS ODER EINER ANDEREN RECHTSPERSON ANNEHMEN, ERKLÄREN UND BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE UNEINGESCHRÄNKT BERECHTIGT SIND, DIE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DIESE PERSON, DIESES UNTERNEHMEN ODER DIESE RECHTSPERSON ANZUNEHMEN. SOLLTE DER LIZENZNEHMER DIESEN VERTRAGSBEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, DARF ER DIE SOFTWARE NICHT HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN, KOPIEREN, AUF SIE ZUGRIFF NEHMEN ODER SIE VERWENDEN. ER HAT DIE SOFTWARE MIT ALLEN BEILIEGENDEN ARTIKELN UNVERZÜGLICH FÜR EINE VOLLE ERSTATTUNG DES KAUFPREISES AN DIE JEWEILIGE VERKAUFSSTELLE ZURÜCKZUGEBEN. WENN DAS PROGRAMM HERUNTERGELADEN WURDE, IST DIE PARTEI, VON DER ES GEKAUFT WURDE, ZU KONTAKTIEREN. Die Software wird unter Lizenz an den Lizenznehmer vergeben – nicht verkauft. Die Nutzungsrechte für die Software beschränken sich auf die in diesem Endbenutzer-Lizenzvertrag festgelegten Rechte. LIZENZVERGABE Bei Einhaltung aller Bedingungen und Bestimmungen des vorliegenden EndbenutzerLizenzvertrags durch den Lizenznehmer gewähren Rockwell Automation und seine dritten Lizenzgeber dem Lizenznehmer eine einfache Lizenz zur Installation und Verwendung der Software auf einem einzelnen Computer, einem Netzwerk-Server oder mehreren Computern, die sich im Eigentum des Lizenznehmers befinden oder durch den Lizenznehmer angemietet werden. Hierbei darf die Anzahl der Installationen und Benutzer die Anzahl der gekauften gültigen Softwareaktivierungen nicht überschreiten. Wenn die vom Lizenznehmer erworbene Software eine Client-Anwendung ist, bei der die FactoryTalk®-Aktivierung zum Einsatz kommt, und eine gleichzeitige Aktivierung erworben wurde, ist der Lizenznehmer berechtigt, eine unbeschränkte Anzahl von Kopien der ClientSoftware an die Computer oder Netzwerke, die sich im Eigentum des Lizenznehmers befinden oder durch den Lizenznehmer angemietet werden, zu verteilen und diese zu installieren. Die Anzahl der Benutzer, die gleichzeitig auf die Software zugreifen oder diese verwenden, darf jedoch nicht die Anzahl der gültigen, vom Lizenznehmer erworbenen Softwareaktivierungen überschreiten. Wenn der Lizenznehmer eine Serveranwendung erworben hat, ist er berechtigt, eine einzige Instanz der Serveranwendung zu erstellen bzw. auf diese zuzugreifen. Die Installation mehrerer Instanzen der Serveranwendung ist nur zulässig, wenn der Lizenznehmer mehrere 1 Rev 01/2012 Serveraktivierungen erworben hat. Wenn die vom Lizenznehmer erworbene Software auf Grundlage einer Messung von Kapazität oder Laufzeit unter Lizenz an diesen vergeben wird (u. a. Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl von Benutzern, Einheiten, Prozessoren, Anlagen, aktiven Tags oder Bildschirmen), verpflichtet sich der Lizenznehmer, keine Maßnahmen zu ergreifen, um diese Kapazität zu überschreiten. Sollte der Lizenznehmer die Kapazität der Software erweitern wollen, verpflichtet er sich, diese zusätzliche Kapazität ausschließlich bei Rockwell Automation oder von den entsprechend berechtigten Vertriebsstellen und Wiederverkäufern des Unternehmens zu erwerben. Wenn die vom Lizenznehmer erworbene Software im Rahmen einer Client- oder Serveranwendung in einer virtualisierten Umgebung verwendet wird, darf die Anzahl der gleichzeitig verwendeten virtualisierten Umgebungen oder Instanzen die Anzahl der vom Lizenznehmer erworbenen gültigen Softwareaktivierungen nicht überschreiten. Wenn die vom Lizenznehmer erworbene Software in Verbindung mit Microsoft SQL Server eingesetzt wird, kann dem Lizenznehmer während der Installation eine Microsoft SQL ServerLizenz zur Verfügung gestellt werden. Wenn die Software eingeschränkte Lizenzrechte für Microsoft SQL Server umfasst, verpflichtet sich der Lizenznehmer, Microsoft SQL Server ausschließlich in Verbindung mit der Software einzusetzen. Der Lizenznehmer erwirbt alle Microsoft SQL Server-Lizenzen, die die dem Lizenznehmer im Rahmen dieser Software gewährten Rechte überschreiten, von Microsoft. Die vorliegende Lizenz gewährt dem Lizenznehmer nicht das Recht, die Software als Anbieter von Anwendungen o. ä. zu bereitzustellen oder zu verwenden. Der Versuch, die Software in Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten, zu verkaufen, im Rahmen eines Leasings zu vermieten, zu übertragen oder kommerziell zu hosten, ist untersagt. Wenn für die Software ein Softwareaktivierungsverfahren wie die FactoryTalk®-Aktivierung erforderlich ist, verpflichtet sich der Lizenznehmer, dieses Aktivierungsverfahren als Bestandteil der im Rahmen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags an den Lizenznehmer vergebenen Lizenz zu befolgen. Handelt es sich bei der Software um ein Upgrade oder ein Update einer früheren Version eines Produkts von Rockwell Automation, darf die frühere Version nicht an einen anderen Benutzer übertragen werden. Der vorliegende Endbenutzer-Lizenzvertrag ersetzt alle vorherigen Lizenzen bezüglich der Verwendung der Software durch den Lizenznehmer. Die Software und die Dokumentation unterliegen dem Urheberrecht. Unbefugtes Kopieren, Reverse Assembling, Reverse Engineering, Dekompilieren und Erstellen von Abwandlungen auf Grundlage der Software sind untersagt. Der Lizenznehmer ist berechtigt, eine Kopie der Software zu erstellen, wenn diese Kopie ausschließlich zu Archivierungszwecken der internen Sicherung der Software dient oder als Grundschritt der internen Installation der Software im Unternehmen des Lizenznehmers zur gleichzeitigen Aktivierung der vom Lizenznehmer erworbenen Software erfolgt, für die die FactoryTalk®-Aktivierung verwendet wird. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, andere Kopien der Software zu erstellen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Dokumentation zu kopieren. BESCHRÄNKTE GARANTIE Die Garantiefrist für die Software beträgt 90 Tage ab der ersten Auslieferung an den Lizenznehmer. Es wird gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen mit der von Rockwell Automation zum Zeitpunkt der ersten Auslieferung der Software bereitgestellten Dokumentation übereinstimmt. Mangelhafte Medien werden gebührenfrei ausgetauscht, wenn sie innerhalb der Garantiefrist zurückgesandt werden. Versucht der Lizenznehmer, die Software zu verändern, wird die Garantie nichtig. Rockwell Automation erklärt oder gewährleistet weder ausdrücklich noch indirekt, dass der Betrieb der Software ohne Unterbrechungen oder fehlerfrei ablaufen oder dass 2 Rev 01/2012 die in der Software enthaltenen Funktionen der beabsichtigten Nutzung durch den Lizenznehmer entsprechen oder die Anforderungen des Lizenznehmers erfüllen werden. Der Lizenznehmer ist allein für auf Grundlage der Verwendung der Software getroffene Entscheidungen oder Maßnahmen verantwortlich. IM GESETZLICH MAXIMAL ZULÄSSIGEN MASS ERSETZT DIE OBEN STEHENDE BESCHRÄNKTE GARANTIE ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER INDIREKTEN GARANTIEN. ROCKWELL AUTOMATION SCHLIESST ALLE INDIREKTEN GARANTIEN UND BEDINGUNGEN AUS, U. A. ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN BEZÜGLICH EIGENTUMSRECHTEN, NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER PARTEIEN, MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER ANDERE GEWÄHRLEISTUNGEN GEMÄSS DEM US-GESETZESANTRAG UCITA (UNIFORM COMPUTER INFORMATION TRANSACTIONS ACT). EINIGE RECHTSORDNUNGEN ERLAUBEN DEN AUSSCHLUSS INDIREKTER GARANTIEN NICHT, DAHER TRIFFT DER OBEN GENANNTE GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS MÖGLICHERWEISE NICHT AUF ALLE LIZENZNEHMER ZU. DIESE GARANTIE VERLEIHT DEM LIZENZNEHMER BESTIMMTE RECHTSANSPRÜCHE. JE NACH RECHTSORDNUNG KANN DER LIZENZNEHMER ZUDEM NOCH WEITERE RECHTSANSPRÜCHE HABEN. BESCHRÄNKUNG DER RECHTSMITTEL Rockwell Automations gesamte Haftung und die ausschließlichen Lizenznehmers bei Verletzung der beschränkten Garantie sind: Rechtsmittel des 1. Ersatz der Software bei Nichterfüllung der oben festgelegten beschränkten Garantie (durch Rückgabe mit Kaufbeleg). 2. Sollte Rockwell Automation nicht in der Lage sein, eine Ersatzsoftware zu liefern, die die oben festgelegte beschränkte Garantie erfüllt, ist der Lizenznehmer berechtigt, den vorliegenden Endbenutzer-Lizenzvertrag zu kündigen, indem er die Software wie hier beschrieben zurückgibt oder zerstört. Rockwell Automation oder der Wiederverkäufer des Unternehmens erstatten dem Lizenznehmer den Kaufpreis. HAFTUNGSAUSSCHLUSS IM GESETZLICH MAXIMAL ZULÄSSIGEN MASS HAFTEN ROCKWELL AUTOMATION ODER DIE DRITTEN LIZENZGEBER DES UNTERNEHMENS IN KEINEM FALL FÜR NEBENSCHÄDEN, KONKRETE SCHÄDEN, INDIREKTE SCHÄDEN, SCHÄDEN DURCH SCHADENSERSATZZAHLUNGEN ODER FOLGESCHÄDEN JEDER ART (U. A. SCHÄDEN AUFGRUND ENTGANGENER GEWINNE ODER VERLUST VERTRAULICHER ODER ANDERER INFORMATIONEN, AUFGRUND VON BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN, AUFGRUND VON VERLUST VON SPARVERMÖGEN, VERLETZUNG DER PRIVATSPHÄRE ODER AUFGRUND ANDERER GELDLICHER ODER ANDERWEITIGER VERLUSTE), DIE AUFGRUND VON ODER IRGENDWIE IN BEZIEHUNG AUF DIE VERWENDUNG ODER DIE UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENN ROCKWELL AUTOMATION ODER DER WIEDERVERKÄUFER DES UNTERNEHMENS ÜBER DIE MÖGLICHKEIT DIESER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN. EINIGE RECHTSORDNUNGEN ERLAUBEN DIE EINSCHRÄNKUNG ODER DEN AUSSCHLUSS DER HAFTUNG FÜR KONKRETE ODER FOLGESCHÄDEN NICHT. DAHER GILT DER OBIGE AUSSCHLUSS EVENTUELL NICHT FÜR ALLE LIZENZNEHMER. ROCKWELL AUTOMATIONS MAXIMALE GESAMTHAFTUNG BEZÜGLICH ALLER ANSPRÜCHE UND FORDERUNGEN, U. A. IN BEZUG AUF DIREKTE SCHÄDEN UND VERPFLICHTUNGEN IM RAHMEN VON SCHADENSERSATZ MIT ODER OHNE ABDECKUNG DURCH VERSICHERUNG, ÜBERSCHREITET NICHT DIE KOSTEN DER SOFTWARE, AUF 3 Rev 01/2012 DER ANSPRUCH ODER FORDERUNG BEGRÜNDET SIND. DIE GESAMTHEIT DIESER EINSCHRÄNKUNGEN VON RECHTSMITTELN BZW. HAFTUNG GILT UNABHÄNGIG VON ALLEN GEGENTEILIGEN BESTIMMUNGEN DIESES ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAGS SOWIE ALLER WEITEREN VERTRÄGE ZWISCHEN DEM LIZENZNEHMER UND ROCKWELL AUTOMATION SOWIE UNABHÄNGIG VON DER FORM DER KLAGE (VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG ODER ANDERE) UND WIRD ZUDEM ZUM VORTEIL VON VERKÄUFERN, ERNANNTEN VERTRIEBSSTELLEN UND ANDEREN BEFUGTEN WIEDERVERKÄUFERN VON ROCKWELL AUTOMATION ALS DRITTBEGÜNSTIGE AUSGEWEITET. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG Der vorliegende Endbenutzer-Lizenzvertrag tritt bei Verwendung der Software durch den Lizenznehmer in Kraft und gilt bis zur Kündigung aus beliebigem Grund. Der Lizenznehmer kann den Lizenzvertrag jederzeit durch Zerstörung aller Kopien von Software und Dokumentation in seinem Besitz kündigen. Der Vertrag wird zudem automatisch gekündigt, wenn der Lizenznehmer gegen Bestimmungen oder Bedingungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags verstößt. Bei Kündigung des Endbenutzer-Lizenzvertrags verpflichtet sich der Lizenznehmer, alle Kopien von Software und Dokumentation in seinem Besitz entweder an Rockwell Automation zurückzugeben oder diese zu zerstören. Wenn die Software dem Lizenznehmer als Teil eines Abonnementservices unter Lizenz vergeben wurde, läuft der Endbenutzer-Lizenzvertrag mit Ablauf der Abonnementfrist aus. DIE FUNKTION DER SOFTWARE WIRD MIT ABLAUF DER LIZENZFRIST UNTERBROCHEN ODER WENN DIE SOFTWARE NICHT IN DER LAGE IST, EINE FACTORYTALK®AKTIVIERUNG FESTZUSTELLEN. DIE SOFTWARE FUNKTIONIERT OHNE FACTORYTALK®-AKTIVIERUNG NOCH 7 TAGE LANG, UM DEM BENUTZER EINE NACHFRIST ZUR ERNEUERUNG DER ENTSPRECHENDEN LIZENZEN ODER ZUR LÖSUNG DER PROBLEME MIT DER FACTORYTALK®-AKTIVIERUNG ZU GEWÄHREN. WICHTIG: WÄHREND DER NACHFRIST KÖNNEN ÜBER DIE URSPRÜNGLICH IM RAHMEN DER LIZENZ ZUGÄNGLICHEN PRODUKTMERKMALE HINAUS WEITERE PRODUKTMERKMALE ZUGÄNGLICH SEIN. DER LIZENZNEHMER IST NICHT BERECHTIGT, PRODUKTMERKMALE ÜBER DIE URSPRÜNGLICH IM RAHMEN DER LIZENZ ZUGÄNGLICHEN PRODUKTMERKMALE HINAUS ZU VERWENDEN. AKADEMISCHE VERWENDUNG Wenn diese Software für akademische oder Forschungszwecke durch Bildungseinrichtungen erworben wurde, darf sie ausschließlich für Lehr- und Forschungszwecke eingesetzt werden. Die gewerbliche Nutzung der Software ist untersagt, wenn die Software für Bildungszwecke bestimmt war. Ausschließlich der Ausbilder bzw. die Lehrkraft, für den/die die Software registriert ist, ist berechtigt, Rockwell Automation für technische Unterstützung und Produktupdates zu kontaktieren. Wenn diese Software eine Arena-Simulationssoftware ist: (i) Der Lizenznehmer ist ausschließlich berechtigt, Kopien der Software für akademische, Lehr- und Forschungszwecke zu erstellen, und (ii) der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen der am Ende diese Endbenutzer-Lizenzvertrags angegebenen Richtlinien zur akademischen Arena-Softwarelizenz einzuhalten. VORPRODUKTIONS-VERSIONEN Als Gefälligkeit kann dem Lizenznehmer von Rockwell Automation eine Vorproduktions-Version der Software (häufig als „Betaversion“ bezeichnet) zur Verfügung gestellt werden. Diese Versionen sind nicht für die Verwendung in der Produktion geeignet. DIESE VERSIONEN WERDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR GELIEFERT. ROCKWELL AUTOMATION GEWÄHRT KEINE GARANTIE FÜR VORPRODUKTIONS-VERSIONEN. 4 Rev 01/2012 MUSTER Die Software kann Muster, Plug-ins, Benutzerschnittstellen-Elemente und/oder Berichte enthalten, die dem Lizenznehmer als Gefälligkeit zur Verfügung gestellt werden („Muster“). Zweck dieser Muster ist die Verwendung zu Beispielzwecken oder zur Bereitstellung zusätzlicher Gratis-Funktionen. Die Muster können in der Software oder der Dokumentation (in elektronischer oder gedruckter Form) enthalten sein oder von der Website von Rockwell Automation herunter geladen werden. Rockwell Automation und die dritten Lizenzgeber des Unternehmens geben keinerlei Gewährleistungen oder Zusicherungen bezüglich der Verwendung der Muster und der entsprechenden Dokumentation durch den Lizenznehmer. Alle diese Muster werden ohne Mängelgewähr bereitgestellt. Rockwell Automation schließt alle Garantien bezüglich dieser Informationen aus, einschließlich aller indirekten Garantien und Bedingungen zur Marktfähigkeit, zur Eignung für einen bestimmten Zweck, zu Eigentumsrechten und zur Nichtverletzung der Rechte anderer. DURCH DIE US-REGIERUNG EINGESCHRÄNKTE RECHTE Wenn der Lizenznehmer ein Zweig oder eine Behörde der US-Regierung ist, gilt die folgende Bestimmung: Software und Dokumentation bestehen aus „kommerzieller Computersoftware“ und „Dokumentation kommerzieller Computersoftware“ im Sinne von 48 C.F.R. 12.212 (SEPT 1995). Sie werden der US-Regierung (i) zum Erwerb durch oder im Namen von zivilen Behörden gemäß den Richtlinien in 48 C.F.R. 12.212 oder (ii) zum Erwerb durch oder im Namen von Einheiten des US-Verteidigungsministeriums gemäß den Richtlinien in 48 C.F.R. 227.7202-1 (JUN 1995) und 227.7202-3 (JUN 1995) zur Verfügung gestellt. EXPORTKONTROLLEN Die von Rockwell Automation unter diesem Endbenutzer-Lizenzvertrage gelieferte Software und Dokumentation unterliegt der Exportkontrolle gemäß den Gesetzen und Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika („U.S.“) und allen anderen anwendbaren nationalen Gesetzen und Bestimmungen. Der Lizenznehmer muss diese Gesetze und Bestimmungen in Bezug auf den Export, Re-Export, Import, Transfer und Nutzung der Rockwell Automation Software und Dokumentation einhalten und sich die dafür benötigten U.S. und lokalen Freigaben, Berechtigungen und Lizenzen beschaffen. Rockwell Automation und der Lizenznehmer vereinbaren, dass man dem jeweils anderen die Informationen, relevanten Dokumente und Unterstützung, welche gegebenenfalls zur Erlangung der Freigaben und Berechtigungen benötigt werden, zukommen lässt. ÜBERPRÜFUNG Der Lizenznehmer gewährt Rockwell Automation das Recht, nach angemessener Vorankündigung die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer auf die Einhaltung dieser Bestimmungen zu überprüfen. Sollte diese Überprüfung eine Nutzung der Software durch den Lizenznehmer ergeben, die die Bestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags nicht vollständig einhält, entschädigt der Lizenznehmer Rockwell Automation für alle zumutbaren Ausgaben in Verbindung mit einer solchen Überprüfung zuzüglich zu anderen Forderungen, die dem Lizenznehmer als Ergebnis dieser Verletzung der Bestimmungen auferlegt werden können. EIGENTUM Software und Dokumentation sind urheberrechtlich und durch andere Gesetze und Verträge zum geistigen Eigentum geschützt. Rockwell Automation und die Lizenzgeber des Unternehmens sind Eigentümer der Eigentumsrechte, Urheberrechte und anderer geistiger Eigentumsrechten an 5 Rev 01/2012 Software und Dokumentation. Software und Dokumentation werden unter Lizenz vergeben, nicht verkauft. Keine der Bestimmungen des vorliegenden Endbenutzer-Lizenzvertrags stellt einen Verzicht von Rockwell Automation auf die Rechte des Unternehmens gemäß US- oder internationalem Urheberrecht oder anderen Gesetzen dar. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Der vorliegende Endbenutzer-Lizenzvertrag unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaats Wisconsin und schließt die Anwendung des internationalen Privatrechts aus. Das UN-Kaufrecht gilt nicht. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, Verfahren in Verbindung mit diesem EndbenutzerLizenzvertrag oder der Software ausschließlich vor die bundesstaatlichen oder Bundesgerichte von Wisconsin zu bringen. Des Weiteren verpflichtet sich der Lizenznehmer, die Zuständigkeit der bundesstaatlichen oder Bundesgerichte von Wisconsin für alle Klagen von Rockwell Automation gegen den Lizenznehmer zu akzeptieren. Komponenten der Software dürfen nicht zur unabhängigen Verwendung abgetrennt werden. Die Software kann Software dritter Parteien enthalten, für die Erklärungen und/oder zusätzliche Vertragsbedingungen erforderlich sind. Diese Erklärungen und/oder zusätzlichen Vertragsbedingungen dritter Parteien sind in den Hilfe- oder Über-Menüs oder in den license.txtoder Readme-Textdateien der Software angegeben. Durch Bezugnahme werden sie Bestandteil des vorliegenden Endbenutzer-Lizenzvertrags und werden in ihn aufgenommen. Durch Annahme dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags verpflichtet sich der Lizenznehmer, diese Vertragsbedingungen, wie dort bezeichnet, ggf. zur Kenntnis zu nehmen. Die Verwendung der Software durch den Lizenznehmer wird als Zustimmung hierzu angesehen. Der vorliegende Endbenutzer-Lizenzvertrag und alle Änderungen oder Zusätze zu diesem Endbenutzer-Lizenzvertrag, die mit der Software geliefert werden, stellen den vollständigen und ausschließlichen Vertrag zwischen Rockwell Automation und dem Lizenznehmer dar und ersetzen alle früheren Verträge in mündlicher oder schriftlicher Form bezüglich der gelieferten Software und der Dokumentation. Änderungen des vorliegenden Endbenutzer-Lizenzvertrags sind nur in schriftlicher Form mit Unterschrift durch einen entsprechend befugten Vertreter von Rockwell Automation zulässig. Sollte aus beliebigem Grund ein rechtlich zuständiger Gerichtshof feststellen, dass eine Bestimmung dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags oder ein Teil hiervon nicht vollstreckbar ist, ist diese Bestimmung des Endbenutzer-Lizenzvertrags im maximal zulässigen Maße zu vollstrecken, um die Absicht der Parteien zu bewirken. Die verbleibenden Bestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags bleiben weiterhin uneingeschränkt in Kraft und gültig. Die Parteien erkennen an, dass der Endbenutzer-Lizenzvertrag auf ihren Wunsch in englischer Sprache ausgeführt wurde. The parties acknowledge that they have required the EULA to be drafted in English. Im Fall eines Konflikts zwischen der Version in englischer Sprache und in anderen Sprachen hat die englische Version Vorrang. LIZENZZUSATZ ZUM ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR DIE RSLOGIX-SOFTWARE RSLogix-Lizenzeinschränkung: Handelt es sich bei der Software um RSLogix, verleiht diese Lizenz dem Lizenznehmer nicht das Recht, die Software als Teil von oder in Verbindung mit einer Dienst- oder Softwareanwendung einer dritten Partei zu liefern oder zu verwenden, die mit der Software interagiert: (a) wenn der Lizenznehmer nicht alle Befehle manuell eingibt (d. h. lokale oder Ferntastaturemulation ohne manuelle Tastatureingabe wäre nicht zulässig) oder (b) indem automatisierte Anweisungen oder Makrotechniken auf die Software angewendet werden oder bereitgestellt werden. Gilt dieser Vertragszusatz für ein Update einer Software, die bei der ursprünglichen Vergabe der Lizenz an den Lizenznehmer die oben genannte Lizenzbeschränkung für RSLogix nicht enthielt, gelten die vorherigen Nutzungsrechte des Lizenznehmers für das Update, wenn der Lizenznehmer die 6 Rev 01/2012 Software zuvor in der nun beschränkten Weise verwendete. Automation Interface-Programm: Rockwell Automation hat eine Programmschnittstelle für die RSLogix-Software des Unternehmens entwickelt (das „Automation Interface“). Das Automation Interface soll verbesserte Funktionen zwischen den Softwareprodukten von Rockwell Automation bieten. I. RSLogix 5 und 500: Der Zugriff auf das Automation Interface wird in einigen Versionen von RSLogix 5 und 500 ermöglicht. In diesen Fällen wird dem Lizenznehmer eine einfache Lizenz zur Nutzung des Automation Interface in Verbindung mit der Nutzung der RSLogix 5- und 500Software und dem von der RSLogix 5- und 500-Software erstellten Anwendungscode gewährt. Diese gilt jedoch nur: a) Für vom Lizenznehmer programmierte Anwendungen, die in und für die eigenen Steuersysteme des Lizenznehmers in den eigenen Anlagen des Lizenznehmers programmiert wurden, einschließlich der Programmierung von Steuersystemen mit Controllern, die als Anlagensysteme mit einer Komponente mit substanziellen Mehrwert verkauft werden sollen b) Für Anwendungen, die speziell für die individuellen Kunden des Lizenznehmers entwickelt werden, wenn die so entwickelten Anwendungen ausschließlich von einem einzelnen Kunden besessen und verwendet werden, der ein oder mehrere Steuersysteme zum Betrieb in seiner eigenen Einrichtung besitzt, und wenn der für den Kunden entwickelte Anwendungscode nicht mit oder unter diesen Kunden ausgetauscht wird. II. RSLogix 5000: Der Zugriff auf das Automation Interface wurde dem Lizenznehmer mit der RSLogix 5000-Software nicht gewährt. Daher wird dem Lizenznehmer keine Lizenz zur Verwendung des Automation Interface in Verbindung mit der Verwendung der RSLogix 5000Software gewährt. III. Zusätzliche Einschränkungen für alle RSLogix-Software, einschließlich aller RSLogix-Tools: Die Lizenz des Lizenznehmers gestattet nicht die Verwendung des Automation Interface oder des RSLogix5000 Command Line Tools für folgende Zwecke: a) Bereitstellung von Funktionsmerkmalen der RSLogix-Software im Rahmen des Automation Interface oder durch dieses in einem nicht speziell für den Kunden gefertigten Einzelhandelsprodukt als ASP-Service oder Nutzung des Automation Interface zur Bereitstellung eines Abonnementservices o. ä. unabhängig von der Form basierend auf der Funktionalität der RSLogix-Software, wie zur Validierung oder Überprüfung des Controller-Anwendungscodes über Fernzugriff b) Bereitstellung automatisierter Funktionen, die mehreren Kunden oder der allgemeinen Öffentlichkeit zur Erstellung von Controller-Anwendungscode zur Verfügung stehen c) Bereitstellung derselben Softwareprodukte oder -leistungen für mehrere Kunden oder die allgemeine Öffentlichkeit in lokaler Form oder über Fernzugriff mit Ausnahme der zulässigen Möglichkeiten gemäß Abschnitt I oben d) Erstellung oder Ermöglichung von auf Skripten basierenden Anwendungen, die Funktionen von gewerblich verfügbaren Softwareprogrammen bieten oder als Schnittstelle mit diesen fungieren HINWEIS: Rockwell Automation bietet als Teil des Standardsupports keine Debugging- oder Fehlerbehebungsleistung für kundenspezifische Anwendungen an. LIZENZZUSATZ ZUM ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR ZUSÄTZLICHE GRATISSOFTWARE Die Software kann zusätzliche Software-Tools oder -Dienstprogramme umfassen, darunter: Connected Components Workbench™ Programmier- und Konfigurationssoftware, RSLogix 7 Rev 01/2012 Command Line Tool, BootP-DHCP Server, Combination Generator Control Module (CGCM), ClearKeeper, Devicenet Node Commissioning Tool, Logix CPU Security Tool, Logix5000 Clock Update Tool, Logix5000 PLM Sync Utility, Logix5000 Task Monitor Tool, RSLogix 5000 Compare Tool, RSLogix 5000 DeviceNet Tag Generator, RSLogix 5000 Data Preserve Download Tool, RSLogix 5000 Faceplates, RSLogix 5000 IEC61131-3 Translation Tool, Tag Data Monitor Tool, Tag Import Utility und Tag Upload Download Tool. Sofern der Lizenznehmer ein befugter Lizenznehmer der RSLogix5000-Software oder anderer Rockwell Automation Software ist und den vorliegenden Vertrag und alle Zusätze und Änderungen vollständig einhält, hat er die Lizenz für diese Software-Tools oder Dienstprogramme im Rahmen dieses Vertrags auf kostenloser Basis ohne Mängelgewährung für die interne Verwendung durch den Lizenznehmer ohne Zusicherungen, Unterstützung oder Garantien jeglicher Art erhalten. Der Lizenznehmer übernimmt das volle Risiko für die Verwendung dieser zusätzlichen Gratis-Software-Tools oder -Dienstprogramme. LIZENZZUSATZ ZUM ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR DIE ARENA-SOFTWARE Die Laufzeit-Funktion von Arena erlaubt es Benutzern ohne Lizenz im Unternehmen des Lizenznehmers, bestimmte von dieser Software erstellte Modelle auszuführen (es kann Beschränkungen bezüglich der Anzahl der Modellkonstrukte und der Bearbeitung eines Modells durch die Benutzer geben). Laufzeit-Modelle können nur ausgeführt werden, wenn das Unternehmen eine aktive gewerbliche Arena-Lizenz besitzt oder die Einzelperson Zugang zu einer separat erworbenen Laufzeit-Aktivierung hat. 8 Rev 01/2012 LIZENZZUSATZ ZUM RSTRAINER-ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG Die RSTRAINER-Dokumentation ist – ob als Anschauungsmaterial, als Drucksache, „online“ oder elektronisch verfügbar (im Folgenden „Schulungsdokumentation“) – ausschließlich zur Verwendung als Lernhilfe bei der Verwendung der von Rockwell Automation zugelassenen Demonstrations-Hardware, -Software und -Firmware bestimmt. Die Schulungsdokumentation darf nur von qualifizierten Fachkräften als Lernhilfe verwendet werden. Die Vielfalt der möglichen Verwendungen für Hardware, Software und Firmware (im Folgenden „Produkte“), wie in dieser Schulungsdokumentation beschrieben, macht erforderlich, dass die für Anwendung und Verwendung dieser Produkte verantwortlichen Personen sicherstellen müssen, dass alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen wurden, um zu gewährleisten, dass die jeweilige Anwendung und die tatsächliche Verwendung allen Leistungs- und Sicherheitsanforderungen entsprechen, darunter allen geltenden Gesetzen, Vorschriften, Codes und Normen sowie allen geltenden technischen Dokumenten. LIZENZZUSATZ ZUM ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR DIE RICHTLINIEN ZUR AKADEMISCHEN ARENA-SOFTWARELIZENZ Dieser Zusatz gilt nur für Arena-Simulationssoftware. Die Schulung neuer Benutzer und die mit Arena-Simulationssoftware durchgeführte Forschung sind für Rockwell Automation von unschätzbarem Wert. Allein aus diesem Grund bietet Rockwell Automation Arena akademischen Benutzern weiterhin zu einem bedeutenden Rabatt an. Um die Fortsetzung unseres akademischen Programms zu ermöglichen, nehmen wir unseren Endbenutzer-Lizenzvertrag sehr ernst und erwarten von unseren Benutzern, dass sie sich an die zulässige akademische Verwendung der Software ausschließlich für Lehr- und Forschungszwecke halten. Dieses Dokument soll Richtlinien zur akademischen Lizenzvergabe für die Arena-Software bereitstellen. DEFINITION VON AKADEMISCH Eine akademische Lizenz kann von allen anerkannten Einrichtungen, deren Schwerpunkt im Wesentlichen auf der Lehre und/oder Forschung liegt, erworben werden. Viele gewerbliche Unternehmen haben ebenfalls eine akademische Komponente, da sie Schulung oder Fortbildung anbieten, wie z. B. Serviceanbieter oder Kliniken. Der Schwerpunkt des Unternehmens darf nicht auf der Unterstützung externer Systeme liegen, wie z. B. gemeinnützige oder gewinnorientierte Kliniken, Technologie- oder Forschungsinstitute. Wenn die Lehre nicht die von der Einrichtung angebotene Hauptleistung ist, wird diese als gewerblich betrachtet, es sei denn, es wird vorher eine schriftliche Genehmigung von Rockwell Automation eingeholt. AKADEMISCHE BENUTZER Die Verwendung der erworbenen Einzelplatzlizenzen ist auf die Fakultät/Abteilung beschränkt, die diese Einzelplatzlizenzen erworben hat (wenn z. B. die Abteilung Ingenieurwesen die Einzelplatzlizenzen erworben hat, darf die Software nur von dieser und nicht gemeinsam mit der Betriebswirtschaft verwendet werden). Nur aktuell eingeschriebene Studenten und aktuell beschäftigte Lehrkräfte und Mitarbeiter der die Lizenz erwerbenden Fakultät/Abteilung sind berechtigt, die akademische Arena-Software zu verwenden. Dies umfasst aktuell eingeschriebene Studenten, die in einen Studiengang an der die Lizenz besitzenden Fakultät oder in einen multidisziplinären Studiengang eingeschrieben sind, an dem die die Lizenz besitzende Fakultät beteiligt ist. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, auf Anfrage durch Rockwell Automation den Nachweis dieser Einschreibung bzw. Beschäftigung zu führen. 9 Rev 01/2012 GEWERBLICHE NUTZUNG Die Verwendung von Software mit akademischer Lizenz für gewerbliche Zwecke stellt eine Verletzung des Endbenutzer-Lizenzvertrags dar. Die Verwendung von akademischen ArenaSoftwarelizenzen für gewerbliche, berufliche oder andere gewinnorientierte Zwecke oder die gewerbliche Schulung ist nicht zulässig. Obwohl Trägerunternehmen häufig Projekte finanzieren, sollte dies in Form von Drittmitteln an die akademische Einrichtung erfolgen und nicht an individuelle Gruppen, Lehrkräfte/Berater, die das Forschungs- oder Studentenprojekt betreuen, oder an andere verbundene Gruppen, die von Lehrkräften/Beratern geleitet werden oder in denen diese in der Einrichtung mitarbeiten. Dies umfasst auch Fälle, in denen der akademische Benutzer eine dauerhafte Beziehung (andere Forschungsprojekte) mit dem Trägerunternehmen hat. Geldüberweisungen können auch verwendet werden, wenn ein interner Kostenausgleich zwischen Abteilungen oder Organisationen erfolgt. Die Verwendung der akademischen Lizenz für gewerbliche Zwecke kann zum Widerruf der akademischen Lizenz führen. WEITERGABE VON MODELLEN, VORLAGEN UND MODELLDATEN Die Weitergabe von Modell (.doe), Programmdatei (.p) und Vorlagen (.tpl und .tpo) für eine Studie ist ohne vorherige Genehmigung durch Rockwell Automation untersagt. Daten und Bildelemente (einschließlich der Anzeige von Animationen, die Dateitypen wie .avi, .wav etc. verwenden) können als Teil von veröffentlichten Analysen verwendet werden (z. B. als Teil einer veröffentlichten Dissertation oder eines Fachartikels). Wenn gewerbliche Einrichtungen und/oder Organisationen außerhalb der die Lizenz haltenden Fakultät, die an der Forschung oder Studie beteiligt sind, das Modell und/oder die Vorlagen für die Studie anfordern, wenden Sie sich bitte an den Arena-Vertriebsvertreter für Ihre Region, um zu erfahren, wie das Modell legal übertragen werden kann. FORSCHUNG Rockwell Automation unterstützt die Verwendung der Arena-Software zur Durchführung unabhängiger akademischer Forschung. Die akademische Version der Arena-Software kann für gemeinnützige Forschung außerhalb des Lehrumfelds verwendet werden, wenn das Hauptziel der Forschung die Lösung eines allgemeinen Problems ist und die Ergebnisse öffentlich mitgeteilt und veröffentlicht werden. Forschung außerhalb dieser Grenzen, einschließlich gewinnorientierter Forschung und/oder Forschung außerhalb des Lehrumfelds, wenn die Forschung durchgeführt wird, um ein spezifisches Problem für eine Organisation zu lösen (intern oder extern), darf nicht unter Verwendung der akademischen Arena-Software erfolgen. Zur Klarstellung und/oder für Richtlinien für Forschung außerhalb des akademischen Bereichs wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen Vertriebsvertreter, der Sie über die geeignete Lizenz für universitäre Forschung informieren wird. STUDENTISCHE PROJEKTE UND ARBEITEN Rockwell Automation unterstützt die Verwendung der Arena-Software für studentische Arbeiten und andere Projekte im Lehrumfeld. Diese Projekte umfassen Hausarbeiten, Magisterarbeiten und Dissertationen. Anhand dieser Erfahrungen können Studenten Simulationen verwenden, um konkrete Probleme zu lösen. Zudem haben die empfangenden Unternehmen den Nutzen der Verwendung der Simulation. Diese Bemühungen dürfen nicht gewinnorientiert erfolgen, um die Richtlinien zur akademischen Verwendung nicht zu verletzen. Die Weitergabe von Modellen und/oder Vorlagen muss ebenfalls den oben genannten Richtlinien entsprechen. KOOPERATIVE BILDUNGS- UND PRAKTIKUMSARBEITEN Rockwell Automation unterstützt die Verwendung der Arena-Software für kooperative Bildungs- 10 Rev 01/2012 und Praktikumsarbeiten von Studenten. Diese Erfahrung bietet ein wertvolles Lernwerkzeug zur Verwendung von Simulationen zur Lösung konkreter Probleme. Die Verwendung einer akademischen Lizenz für diese Arbeiten ist jedoch nicht zulässig. Das das Projekt unterstützende Unternehmen (einschließlich verbundener Institute, Kliniken, Technologieinstitute etc.) ist für den Erwerb der geeigneten gewerblichen Lizenz zuständig. Die Verwendung der Evaluierungsversion ist zulässig. 11 Rev 01/2012