Neue Identitätskarte für alle Holzprodukte

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Presse-Information
Bz, 09.02.2005
Holzprodukte
Kein Wurm im Wohnzimmerschrank
Ab Februar Identitätskarte für alle Holzprodukte
Endlich bringt der Möbelhändler den vor Monaten bestellten und sehnlichst
erwarteten Wohnzimmerschrank, der laut Produktkarte aus Kirschholz sein
müsste und dann die böse Überraschung: Aus Kirsch ist lediglich die oberste
Schicht, der Rest ist eine furnierte Mogelpackung, weit und breit nur
Spanplatten.
Mit vagen Aussagen über die Zusammensetzung von Holzmöbeln ist jetzt Schluss. Ab dem
11. Februar 2005 müssen Möbelhersteller den Waren ein Etikett beifügen, welches
Auskunft über die Charakteristiken des Produktes gibt. So steht es im Rundschreiben Nr.
1/2004 des Ministeriums für wirtschaftliche Aktivitäten vom 3. August 2004
Der Hersteller oder Importeur muss seine Holzprodukte also mit einer leserlichen und
verständlichen Etikette versehen, welche eine detaillierte Auskunft über die Beschaffenheit
des jeweiligen Produktes gibt. Diese Produktbeschreibung muss und an den Importeur,
bzw. den Möbelhändler weitergereicht werden. Letzterer muss dann dafür sorgen, dass die
Produktbeschreibung beim Kunden landet. So erhält dieser nun Informationen über die
Produkttypologie, die für die Struktur und Verkleidung verwendeten Materialien, die
eventuelle Verwendung holzähnlicher Materialien, den Namen oder die Unternehmensform
bzw. den Sitz des Herstellers (oder Importeurs). Diese Vorschrift gilt für alle in Italien
erhältlichen Holzprodukte.
Sollten bei der Herstellung Materialen oder Substanzen verwendet worden sein, die
gesundheitsgefährdend oder umweltschädlich sind, muss dies ebenfalls deklariert werden.
Falls erforderlich, müssen auch Anleitungen zur Wartung und Reinigung angeführt werden
Positiv zu bewerten ist auch die Tatsache, dass die Etikette auch Informationen zur
Entsorgung des Produktes beinhalten kann.
Bei Etikettenschwindel, kann der Hersteller zur Verantwortung gezogen werden, da die
Markteinführung von Holzgütern ohne Informationskarte oder mit einem Etikett, das auch
nur teilweise falsche Angaben enthält, mit einer Verwaltungsstrafe zwischen 516,00 und
25.823,00 Euro geahndet wird.
Die Verbraucherzentrale begrüßt diese Neuerung, denn sie stellt einen weiteren Schritt in
Richtung transparenter Handel dar, der den VerbraucherInnen ermöglicht, bewusst
einzukaufen.
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