Freiheitlich-demokratische Grundordnung

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Aus dem SRP-Verbotsurteil des BVG vom 23.10.1952
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Die besondere Bedeutung der Parteien im demokratischen Staat rechtfertigt ihre
Ausschaltung aus dem politischen Leben nicht schon dann, wenn sie einzelne
Vorschriften, ja selbst ganze Institutionen der Verfassung mit legalen Mitteln bekämpfen,
sondern erst dann, wenn sie oberste Grundwerte des freiheitlichen demokratischen
Verfassungsstaates erschüttern wollen. Diese Grundwerte bilden die freiheitliche
demokratische Grundordnung, die das Grundgesetz innerhalb der staatlichen
Gesamtordnung - der "verfassungsmäßigen Ordnung" - als fundamental ansieht.
Dieser Grundordnung liegt letztlich nach der im Grundgesetz getroffenen
verfassungspolitischen Entscheidung die Vorstellung zugrunde, dass der Mensch in der
Schöpfungsordnung seinen eigenen selbständigen Wert besitzt und Freiheit und
Gleich-heit dauernde Grundwerte der staatlichen Einheit sind. Daher ist die
Grundordnung eine wertgebundene Ordnung. Sie ist das Gegenteil des totalen Staates,
der als ausschließliche Herrschaftsmacht Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit
ablehnt.
(...) So lässt sich die freiheitliche demokratische Grundordnung als eine Ordnung
bestimmen, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine
rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des
Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit
darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen:
die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor
dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die
Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der
Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die
Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige
Bildung und Ausübung einer Opposition.
Zit. nach: v. Bernewitz/v. Bonin: Das Grundgesetz verstehen. Reinbek 1976 (rororo 6995), S. 82.
(Rechtschreibung den neuen Regeln angepasst. Kursive Hervorhebungen von mir [Kr-S].)
FDGO-SRP.doc
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