Informationen zur Schulfremdenprüfung

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Informationen zur
Beizufügende Unterlagen zur HS-Abschlussprüfung
Die Prüfungsfächer des HS-Abschlusses
Hauptschulabschlussprüfung
für Schulfremde
Prüfungszweck
Die Prüfung dient dem Erwerb des Hauptschulabschlusszeugnisses
für Bewerber, die keine öffentliche oder staatlich anerkannte Werkrealschule,
Hauptschule, Gemeinschaftsschule oder Sonderschule mit entsprechendem
Bildungsgang besuchen (Schulfremde, vergleiche WRSVO § 41).
Wer den Hauptschulabschluss ohne Note in der Fremdsprache Englisch erworben hat, kann sich im Fach Englisch einer Prüfung unterziehen.
Anmeldung
Die Meldung zur Schulfremdenprüfung sollte bis spätestens 1. März eines jeden
Jahres beim zuständigen Staatlichen Schulamt eingegangen sein.
1
2
ein Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsgang und
gegebenenfalls über die ausgeübte Berufstätigkeit
ein von einer öffentlichen Stelle ausgestellter Identitätsnachweis
(beglaubigte Abschrift oder Ablichtung)
3
die Abgangs- oder Abschlusszeugnisse der besuchten Schulen
(beglaubigte Abschriften oder Ablichtungen)
4
die Abschlussprüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem
Schulbesuch möglich wäre;
eine Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Erfolg
schon einmal an der Abschlussprüfung an Hauptschulen teilgenommen
wurde
5
nicht bereits die ordentliche Hauptschulabschlussprüfung oder die
Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde mit Erfolg abgelegt
hat;
eine Erklärung darüber, ob die Teilnahme im Fach Englisch gewünscht
wird
6
die Benennung und Beschreibung des Themas der
Präsentationsprüfung
7
Angaben über die Art der Vorbereitung auf die Prüfung
8
die letzte Halbjahresinformation und eine Bescheinigung der Schulleitung über die Versetzungsgefährdung (Dies gilt nur für Realschüler
und Gymnasiasten in Klasse 9.)
Zur Prüfung wird zugelassen, wer...
Ein Schulabschluss bildet die unverzichtbare Grundlage für den Start in eine erfolgreiche Berufsausbildung.
Die Schulfremdenprüfung ermöglicht allen, die bisher keinen entsprechenden Schulabschluss erwerben konnten, die Chance auf Erlangung des Hauptschul- beziehungsweise Werkrealschulabschlusses (Mittlerer Schulabschluss).
nicht mehr als einmal erfolglos an der ordentlichen Hauptschulabschlussprüfung oder der Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde teilgenommen hat;
keine Werkrealschule/Hauptschule, Realschule, kein Gymnasium,
keine Gemeinschaftsschule oder keine Sonderschule mit entsprechendem Bildungsgang besucht (vergleiche WRSVO § 43).
Deutsch, Englisch, Mathematik und Politische und wirtschaftliche
Bildung
mündlich
Deutsch, Englisch, Mathematik und Politische und wirtschaftliche
Bildung
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
Zulassung zur Prüfung
Vorwort
schriftlich
Des Weiteren findet eine Präsentationsprüfung statt, die aus folgenden
Prüfungsteilen besteht:
Erstellung einer Hausarbeit
Präsentation
Prüfungsgespräch
Impressum
REDAKTION
Dr. Johannes Bergner (verantwortlich)
Hans-Joachim Pröchtel
Simone Langendorf
Marion Schostek
Dominik Haba
GESTALTUNG
Karin van Kemenade
HERAUSGEBER
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg,
Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart
AUFLAGE
20.000
DRUCK
Schwäbische Druckerei/ Stuttgart, Juni 2012
Dieses Faltblatt gibt es auch zum Herunterladen auf www.kultusportal-bw.de
Ausnahme
Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 der Realschule
oder des Gymnasiums werden zugelassen, wenn ihre
Versetzung gefährdet ist und sie im Falle einer Nichtversetzung
ihre bisherige Schule verlassen müssten.
Baden-Württemberg
MINISTERIUM FÜR KULTUS; JUGEND UND SPORT
Gewichtung der Prüfungsleistungen Hauptschulabschluss (HSA)
DEUTSCH
MATHEMATIK
ENGLISCH
Politische und
wirtschaftliche
Bildung *
Präsentationsprüfung
Informationen zur
Werkrealschulabschlussprüfung
für Schulfremde
Schriftliche
Prüfung
Schriftliche
Prüfung
Schriftliche
Prüfung
Schriftliche
Prüfung
50%
50%
50%
50%
Beizufügende Unterlagen zur WRS-Abschlussprüfung
Hausarbeit
Prüfungszweck
Anmeldung
Die Meldung zur Schulfremdenprüfung sollte bis spätestens 1. März eines jeden
Jahres beim zuständigen Staatlichen Schulamt eingegangen sein.
Präsentation
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
Mündliche
Prüfung
Mündliche
Prüfung
Mündliche
Prüfung
Mündliche
Prüfung
50%
50%
50%
50%
Prüfungsgespräch
* Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der Förderschulen und der übrigen Sonderschulen mit entsprechendem Bildungsgang können ein Projekt aus den Fächerverbünden Welt-Zeit-Gesellschaft und Wirtschaft-ArbeitGesundheit einbringen, das die schriftliche und mündliche Prüfung im Fachgebiet "Politische und wirtschaftliche
Bildung" ersetzt.
Die Prüfung dient dem Erwerb der Werkrealschulabschlussprüfung für
Bewerber, die keine öffentliche oder staatlich anerkannte Hauptschule,
Werkrealschule oder Realschule, kein öffentliches oder staatlich anerkanntes Gymnasium, keine öffentliche oder staatlich anerkannte Gemeinschaftsschule oder Sonderschule mit entsprechendem Bildungsgang
besuchen (Schulfremde, vergleiche WRSVO § 35).
Zulassung zur Prüfung
1
ein Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsgang und gegebenenfalls über die ausgeübte Berufstätigkeit
2
ein von einer öffentlichen Stelle ausgestellter Identitätsnachweis
(beglaubigte Abschrift oder Ablichtung)
3
die Abgangs- oder Abschlusszeugnisse der besuchten Schulen
(beglaubigte Abschriften oder Ablichtungen)
4
eine Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Erfolg
schon einmal an der Abschlussprüfung an Werkrealschulen teilgenommen wurde
5
die Benennung des Fachs oder des Fächerverbunds, in dem der Prüfling
mündlich geprüft werden will
6
Angaben über die Art der Vorbereitung auf die Prüfung
Gewichtung der Prüfungsleistungen Werkrealschulabschluss (MSA)
Zur Prüfung wird zugelassen, wer...
DEUTSCH
MATHEMATIK
ENGLISCH
Schriftliche
Prüfung
Schriftliche
Prüfung
Schriftliche
Prüfung
50%
50%
50%
Mündliche
Prüfung
Mündliche
Prüfung
Mündliche
Prüfung
50%
50%
50%
MNT
WZG oder Religion
oder Ethik
die Abschlussprüfung nicht eher ablegt als es bei normalem Schulbesuch möglich wäre;
Mündliche
Prüfung
100%
Mündliche
Prüfung
100%
nicht bereits die ordentliche Werkrealschulabschlussprüfung oder
die entsprechende Abschlussprüfung für Schulfremde mit Erfolg abgelegt hat;
nicht mehr als einmal erfolglos an der ordentlichen Werkrealschulabschlussprüfung oder der entsprechenden Abschlussprüfung für
Schulfremde teilgenommen hat;
keine Hauptschule, Werkrealschule, Realschule, kein Gymnasium,
keine Gemeinschaftsschule oder keine Sonderschule mit entsprechendem Bildungsgang besucht (vergleiche WRSVO § 37).
Die Prüfungsfächer des WRS-Abschlusses
schriftlich
Deutsch, Englisch, Mathematik
mündlich
Deutsch, Mathematik, Englisch, MNT (Materie-Natur-Technik)
nach Wahl: WZG (Welt-Zeit-Gesellschaft) oder ev. Religion oder
kath. Religion oder Ethik
Werkrealschule
und Hauptschule
Schulfremdenprüfung
Baden-Württemberg
MINISTERIUM FÜR KULTUS; JUGEND UND SPORT
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