Informationen zur Beizufügende Unterlagen zur HS-Abschlussprüfung Die Prüfungsfächer des HS-Abschlusses Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde Prüfungszweck Die Prüfung dient dem Erwerb des Hauptschulabschlusszeugnisses für Bewerber, die keine öffentliche oder staatlich anerkannte Werkrealschule, Hauptschule, Gemeinschaftsschule oder Sonderschule mit entsprechendem Bildungsgang besuchen (Schulfremde, vergleiche WRSVO § 41). Wer den Hauptschulabschluss ohne Note in der Fremdsprache Englisch erworben hat, kann sich im Fach Englisch einer Prüfung unterziehen. Anmeldung Die Meldung zur Schulfremdenprüfung sollte bis spätestens 1. März eines jeden Jahres beim zuständigen Staatlichen Schulamt eingegangen sein. 1 2 ein Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsgang und gegebenenfalls über die ausgeübte Berufstätigkeit ein von einer öffentlichen Stelle ausgestellter Identitätsnachweis (beglaubigte Abschrift oder Ablichtung) 3 die Abgangs- oder Abschlusszeugnisse der besuchten Schulen (beglaubigte Abschriften oder Ablichtungen) 4 die Abschlussprüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem Schulbesuch möglich wäre; eine Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Erfolg schon einmal an der Abschlussprüfung an Hauptschulen teilgenommen wurde 5 nicht bereits die ordentliche Hauptschulabschlussprüfung oder die Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde mit Erfolg abgelegt hat; eine Erklärung darüber, ob die Teilnahme im Fach Englisch gewünscht wird 6 die Benennung und Beschreibung des Themas der Präsentationsprüfung 7 Angaben über die Art der Vorbereitung auf die Prüfung 8 die letzte Halbjahresinformation und eine Bescheinigung der Schulleitung über die Versetzungsgefährdung (Dies gilt nur für Realschüler und Gymnasiasten in Klasse 9.) Zur Prüfung wird zugelassen, wer... Ein Schulabschluss bildet die unverzichtbare Grundlage für den Start in eine erfolgreiche Berufsausbildung. Die Schulfremdenprüfung ermöglicht allen, die bisher keinen entsprechenden Schulabschluss erwerben konnten, die Chance auf Erlangung des Hauptschul- beziehungsweise Werkrealschulabschlusses (Mittlerer Schulabschluss). nicht mehr als einmal erfolglos an der ordentlichen Hauptschulabschlussprüfung oder der Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde teilgenommen hat; keine Werkrealschule/Hauptschule, Realschule, kein Gymnasium, keine Gemeinschaftsschule oder keine Sonderschule mit entsprechendem Bildungsgang besucht (vergleiche WRSVO § 43). Deutsch, Englisch, Mathematik und Politische und wirtschaftliche Bildung mündlich Deutsch, Englisch, Mathematik und Politische und wirtschaftliche Bildung Folgende Unterlagen sind beizufügen: Zulassung zur Prüfung Vorwort schriftlich Des Weiteren findet eine Präsentationsprüfung statt, die aus folgenden Prüfungsteilen besteht: Erstellung einer Hausarbeit Präsentation Prüfungsgespräch Impressum REDAKTION Dr. Johannes Bergner (verantwortlich) Hans-Joachim Pröchtel Simone Langendorf Marion Schostek Dominik Haba GESTALTUNG Karin van Kemenade HERAUSGEBER Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart AUFLAGE 20.000 DRUCK Schwäbische Druckerei/ Stuttgart, Mai 2012 Dieses Faltblatt gibt es auch zum Herunterladen auf www.kultusportal-bw.de Ausnahme Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 der Realschule oder des Gymnasiums werden zugelassen, wenn ihre Versetzung gefährdet ist und sie im Falle einer Nichtversetzung ihre bisherige Schule verlassen müssten. Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR KULTUS; JUGEND UND SPORT Gewichtung der Prüfungsleistungen Hauptschulabschluss (HSA) DEUTSCH MATHEMATIK ENGLISCH Politische und wirtschaftliche Bildung * Präsentationsprüfung Informationen zur Werkrealschulabschlussprüfung für Schulfremde Schriftliche Prüfung Schriftliche Prüfung Schriftliche Prüfung Schriftliche Prüfung 50% 50% 50% 50% Beizufügende Unterlagen zur WRS-Abschlussprüfung Hausarbeit Prüfungszweck Anmeldung Die Meldung zur Schulfremdenprüfung sollte bis spätestens 1. März eines jeden Jahres beim zuständigen Staatlichen Schulamt eingegangen sein. Präsentation Folgende Unterlagen sind beizufügen: Mündliche Prüfung Mündliche Prüfung Mündliche Prüfung Mündliche Prüfung 50% 50% 50% 50% Prüfungsgespräch * Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der Förderschulen und der übrigen Sonderschulen mit entsprechendem Bildungsgang können ein Projekt aus den Fächerverbünden Welt-Zeit-Gesellschaft und Wirtschaft-ArbeitGesundheit einbringen, das die schriftliche und mündliche Prüfung im Fachgebiet "Politische und wirtschaftliche Bildung" ersetzt. Die Prüfung dient dem Erwerb der Werkrealschulabschlussprüfung für Bewerber, die keine öffentliche oder staatlich anerkannte Hauptschule, Werkrealschule oder Realschule, kein öffentliches oder staatlich anerkanntes Gymnasium, keine öffentliche oder staatlich anerkannte Gemeinschaftsschule oder Sonderschule mit entsprechendem Bildungsgang besuchen (Schulfremde, vergleiche WRSVO § 35). Zulassung zur Prüfung 1 ein Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsgang und gegebenenfalls über die ausgeübte Berufstätigkeit 2 ein von einer öffentlichen Stelle ausgestellter Identitätsnachweis (beglaubigte Abschrift oder Ablichtung) 3 die Abgangs- oder Abschlusszeugnisse der besuchten Schulen (beglaubigte Abschriften oder Ablichtungen) 4 eine Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Erfolg schon einmal an der Abschlussprüfung an Werkrealschulen teilgenommen wurde 5 die Benennung des Fachs oder des Fächerverbunds, in denen der Prüfling mündlich geprüft werden will 6 Angaben über die Art der Vorbereitung auf die Prüfung Gewichtung der Prüfungsleistungen Werkrealschulabschluss (MSA) Zur Prüfung wird zugelassen, wer... DEUTSCH MATHEMATIK ENGLISCH Schriftliche Prüfung Schriftliche Prüfung Schriftliche Prüfung 50% 50% 50% Mündliche Prüfung Mündliche Prüfung Mündliche Prüfung 50% 50% 50% MNT WZG oder Religion oder Ethik die Abschlussprüfung nicht eher ablegt als es bei normalem Schulbesuch möglich wäre; Mündliche Prüfung 100% Mündliche Prüfung 100% nicht bereits die ordentliche Werkrealschulabschlussprüfung oder die entsprechende Abschlussprüfung für Schulfremde mit Erfolg abgelegt hat; nicht mehr als einmal erfolglos an der ordentlichen Werkrealschulabschlussprüfung oder der entsprechenden Abschlussprüfung für Schulfremde teilgenommen hat; keine Hauptschule, Werkrealschule, Realschule, kein Gymnasium, keine Gemeinschaftsschule oder keine Sonderschule mit entsprechendem Bildungsgang besucht (vergleiche WRSVO § 37). Die Prüfungsfächer des WRS-Abschlusses schriftlich Deutsch, Englisch, Mathematik mündlich Deutsch, Mathematik, Englisch, MNT (Materie-Natur-Technik) nach Wahl: WZG (Welt-Zeit-Gesellschaft) oder ev. Religion oder kath. Religion oder Ethik Werkrealschule und Hauptschule Schulfremdenprüfung Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR KULTUS; JUGEND UND SPORT