madagaskar - Religionsfreiheit weltweit

Werbung
MADAGASKAR
MADAGASKAR
Christen
(85,3 %)
-Katholiken (38,1 %)
-Protestanten (47,2 %)
Muslime
(3,0 %)
Einwohner:
Fläche:
Flüchtlinge (int.)*:
2
22.290.000
587.300 km
9
* Ausländische Flüchtlinge in diesem Land
Traditionelle
Religionen
(4,5 %)
Religionslose
(6,9 %)
Flüchtlinge (ext.)**:
Binnenflüchtlinge:
289
–
** Ins Ausland geflohene Bürger dieses Landes
Die Religionsfreiheit ist im Gesetz und in der Verfassung der Republik Madagaskar (in
der zuletzt 2010 geänderten Fassung, die durch eine Volksbefragung bestätigt wurde)
verankert. Jegliche Diskriminierung der Menschen aufgrund ihres Glaubens ist verboten. Die Verfassung sieht eine klare Trennung zwischen der politischen und der religiösen Sphäre vor, aber in Wirklichkeit stoßen die beiden Bereiche im öffentlichen Leben
immer wieder aufeinander und stehen – oft auf problematische Weise – im Widerspruch
zueinander.
Die Religionsfreiheit wird in Artikel 10 behandelt, zusammen mit der Freiheit der Meinungsäußerung, die durch das Gesetz gewährleistet sind. In Artikel 6 wird die Zugehörigkeit zu einer Religion zu den Gründen gezählt, aus denen eine Person nicht diskriminiert werden darf. Dies wird durch Artikel 28 bekräftigt, der festlegt, dass niemand
in Beruf oder Arbeit aus Gründen, die mit der Religion zusammenhängen, benachteiligt werden darf. Artikel 2 hebt deutlich den säkularen Charakter des Staates und die
Trennung zwischen Staat und Religion hervor: „Der Staat bestätigt seine Neutralität
hinsichtlich der verschiedenen Religionen. Der säkulare Charakter der Republik erklärt
sich aus dem Prinzip der Trennung zwischen den Staatsangelegenheiten und denen der
religiösen Institutionen und ihrer Vertreter. Der Staat bzw. die Religionen verbieten jede
Einmischung in ihre Angelegenheiten. Weder führende Personen öffentlicher Einrichtungen noch Regierungsmitglieder können an einem leitenden Organ einer religiösen
Einrichtung beteiligt sein, ohne dass sie der strafrechtlichen Maßnahme ausgesetzt sind,
vom verfassungsrechtlichen Obersten Gerichtshof abgesetzt zu werden oder aus ihrem
Mandat oder ihrer Funktion entlassen zu werden.“1
1
https://www.constituteproject.org/constitution/Madagascar_2010.pdf
© KIRCHE IN NOT – Religionsfreiheit weltweit – Bericht 2014
Wie auch bei anderen Ländern im Süden Afrikas sind die religiösen Statistiken für Madagaskar recht kontrovers. Gemäß dem PEW-Forum „Global Religious Futures“2 beträgt
die Zahl der Christen rund 85 % der Bevölkerung. Nach Meinung des ehemaligen Rektors des Katholischen Instituts Madagaskars, Pater Jean-Germain Rajoelison, belaufen
sich die Christen auf rund 60 % der Einwohner der Republik Madagaskar (die Katholiken betragen offiziell 33,1 %), die Angehörigen traditioneller Religionen auf 30 % und
die Muslime auf 6 %3. Die vier wichtigsten christlichen Bekenntnisse (die Katholische
Kirche, die Kirche Jesus Christus von Madagaskar (FJKM4), Lutheraner und Anglikaner)
werden vom Rat der Christlichen Kirchen in Madagaskar (FFKM) vertreten.
Religionsgemeinschaften müssen beim Innenministerium registriert sein, um zur
Annahme von Spenden und Hinterlassenschaften berechtigt zu sein. Um sich zu registrieren, müssen sie mindestens 100 Mitglieder und einen gewählten Verwaltungsrat
von nicht mehr als neun Mitgliedern haben, die alle madagassische Staatsbürger sein
müssen. Sind die Führungskräfte oder die Mehrheit der Mitglieder Ausländer, können
sie einen registrierten Verein bilden, der als „ausländisch“ gilt, periodisch die Erneuerung der Zulassung beantragen muss sowie weitere Bedingungen zu erfüllen hat. Religiöse Gruppen, die eine solche Registrierung nicht beantragen, können sich als einfache
Vereine registrieren lassen; sie können in diesem Fall soziale Projekte durchführen,
jedoch weder Gottesdienste noch sonstige Aktivitäten abhalten.
Christliche Feste wie Ostern, Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Maria Himmelfahrt,
Allerheiligen und Weihnachten sind gesetzlich anerkannte Feiertage.
Das staatliche Fernsehen (TVM) strahlt religiöse Programme aus, die von den Kirchen
produziert werden, die der FFKM angegliedert sind, sowie von den Siebenten-TagsAdventisten und der muslimischen Gemeinschaft.
Auf der praktischen Ebene wird die Religionsfreiheit im Land weitgehend respektiert,
es wurden auch keine Veränderungen registriert.
Auch im Jahr 2013, wie in den vier vorangehenden Jahren, war das einzige religiöse
Bekenntnis, das Probleme mit den Landesbehörden hatte, die (Reformierte Evangelische)
Kirche Jesus Christus vonMadagaskar (FJKM). Sie wurde beschuldigt, großangelegte
Gottesdienste im Freien abzuhalten, die in Wirklichkeit getarnte politische Demonstra-
www.globalreligiousfutures.org/countries/madagascar
KTO TV, 29. Februar 2012, www.youtube.com/watch?v=6VeZSN01aO4
4
Fiangonanʼi Jesoa Kristy eto Madagasikara.
2
3
© KIRCHE IN NOT – Religionsfreiheit weltweit – Bericht 2014
tionen waren5, entweder direkt oder über die angegliederte Kirchenbewegung HMF.
Die Veranstaltungen wurden in Parks, Stadien oder auf Privatgrundstücken abgehalten6.
Die Organisatoren der religiösen Events auf öffentlichen Plätzen wurden verhaftet, da
die Polizei sie als politische Veranstaltungen bewertete. Die FJKM ist die Kirche des
abgesetzten Präsidenten Marc Ravalomanana. Er wurde beschuldigt, seine eigene Kirche während seiner Präsidentschaft begünstigt zu haben. Im Jahr 2009 wurde er infolge
eines Staatsstreichs abgesetzt. Ravalomanana hatte das Amt des Präsidenten mit dem
des Laien-Vizepräsidenten des FJKM verbunden, er wurde darin im Jahr 2012 erneut
bestätigt, obwohl er sich zu diesem Zeitpunkt im Exil im Ausland befand. Während des
Staatsstreichs wurde ein weiterer Mann für kurze Zeit verhaftet, und zwar Pastor Lala
Rasendrahasina, Oberhaupt der Kirche und Cousin von Ravalomananas Ehefrau. Der
von FJKM gesponserte Radiosender Fahazavana war 2010 geschlossen worden und
blieb es auch im Jahr 2013.
Seit damals ist es vorgeschrieben, dass für Gottesdienste im Freien, sowohl auf öffentlichen Plätzen wie auf Privatgrundstücken, eine Polizeigenehmigung beantragt werden
muss, was vorher nicht der Fall war.
Die muslimische Minderheit klagt über Diskriminierung hinsichtlich des Zugangs zu
öffentlichen Stellen und der Sozialhilfe, bei der Ausstellung von Personalausweisen und
der Registrierung von NROs.
Dieses Problem ist auf beiden Seiten politisch aufgeladen. Die jetzige Regierung wird international als
verfassungswidrig betrachtet und hat außerdem ein starkes Eigeninteresse, die FJKM anzugreifen, da sie
die wichtigste Unterstützung für den abgesetzten Präsidenten Ravalomanana darstellt .
6
Madagascar Tribune, 23. Mai 2013.
5
© KIRCHE IN NOT – Religionsfreiheit weltweit – Bericht 2014
Herunterladen