Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 12. Wahlperiode 06. 04. 2000 5066 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP und Antwort des Sozialministeriums Mit der AOK zum Internet-Führerschein? Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass die AOK mit mehreren Partnern einen Internet-Führerschein für Firmen und Arbeitnehmer anbieten will? 2. Um welche Partner handelt es sich? 3. Zu welchem Preis werden die Kurse für Einzelpersonen und Gruppen angeboten? 4. Sind die Preise kostendeckend und in welchem Verhältnis wird ein Defizit unter den Partnern getragen? 5. Ist dies eine Maßnahme der Gesundheitsförderung, der Prävention oder der Selbsthilfe? 6. Ist es eine gesetzliche Aufgabe der AOK, Firmen „fit für die Zukunft“ zu machen und ihnen durch den Internet-Führerschein zu ermöglichen, „im Wettbewerb die Nase vorn“ zu haben? 7. Welche qualitativen oder finanziellen Vorteile hat ein Arbeitgeber wenn er das Angebot der AOK nutzt, im Vergleich etwa zu Angeboten z. B. der Industrie- und Handelskammern oder der Volkshochschulen? 10. 04. 2000 Dr. Noll FDP/DVP Eingegangen: 06. 04. 2000 / Ausgegeben: 15. 05. 2000 1 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 5066 Antwort Mit Schreiben vom 3. Mai 2000 Nr. 31–0141.5/12/5066 beantwortet das Sozialministerium namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass die AOK mit mehreren Partnern einen Internet-Führerschein für Firmen und Arbeitnehmer anbieten will? Es trifft nicht zu, dass die AOK Baden-Württemberg mit Partnern einen Internet-Führerschein für Firmen und Arbeitnehmer anbieten will. Nach den Angaben der AOK Baden-Württemberg ist es lediglich richtig, dass sich Mitarbeiter und Führungskräfte von AOK-Bezirksdirektionen – außerhalb ihrer Tätigkeit bei der Krankenkasse – in gemeinnützigen „Hardware4Friends“Vereinen, die u. a. Internet-Führerschein-Kurse anbieten, ehrenamtlich engagieren. Diese auf lokaler Ebene organisierten, gemeinnützigen Vereine haben zum Ziel, die örtliche Bevölkerung an das neue Medium Internet heranzuführen und Spenden für die Ausstattung von Schulen mit Hard- und Software aufzubringen. Die AOK Baden-Württemberg selbst ist an den Aktivitäten der „Hardware4Friends“-Vereine nicht beteiligt; eine solche Beteiligung entspräche auch nicht ihrem gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabenbereich. 2. Um welche Partner handelt es sich? 3. Zu welchem Preis werden die Kurse für Einzelpersonen und Gruppen angeboten? 4. Sind die Preise kostendeckend und in welchem Verhältnis wird ein Defizit unter den Partnern getragen? 5. Ist dies eine Maßnahme der Gesundheitsförderung, der Prävention oder der Selbsthilfe? 6. Ist es eine gesetzliche Aufgabe der AOK, Firmen „fit für die Zukunft“ zu machen und ihnen durch den Internet-Führerschein zu ermöglichen, „im Wettbewerb die Nase vorn“ zu haben? 7. Welche qualitativen oder finanziellen Vorteile hat ein Arbeitgeber, wenn er das Angebot der AOK nutzt, im Vergleich etwa zu den Angeboten z. B. der Industrie- und Handelskammern oder der Volkshochschulen? Aufgrund der Stellungnahme zu Frage 1 entfällt die Beantwortung dieser weiteren Fragen, die sich auf eine – nicht gegebene – Mitwirkung der AOK Baden-Württemberg an dem Angebot von Internet-Führerscheinen beziehen. Dr. Repnik Sozialminister 2