Ärzte und AOK im Südwesten sehen dringenden

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AOK Baden-Württemberg
Gemeinsame Pressemitteilung
Ärzte und AOK im Südwesten sehen dringenden gesundheitspolitischen Handlungsbedarf der neuen Bundesregierung
Wirkliche Reformen sind machbar – Schlüssel liegt im
umfassenden Qualitätswettbewerb – Schluss mit der 5-MinutenMedizin
Berlin, 13. August 2013 – Welche Partei nach der Bundestagswahl im
September die neue Regierung auch stellen wird, schon jetzt steht fest,
worauf es in den nächsten Jahren im Gesundheitswesen vorrangig
ankommen wird: Es sind flächendeckend die richtigen strukturellen
Voraussetzungen zu schaffen, um die medizinische Behandlungsqualität zu
steigern und die Versorgung der Patienten zu verbessern. Dazu gilt es,
Investitionshemmnisse
bei
Direktverträgen
abzubauen,
und
mehr
Wettbewerbselemente einzuführen, die sich positiv auf Qualität und
Nachhaltigkeit der Finanzierung auswirken.
Vor nunmehr fünf Jahren haben die Haus- und Facharztverträge von AOK,
Hausärzteverband und MEDI im Südwesten einen Prozess in Gang gesetzt, der
heute für mehr als 1,1 Millionen Menschen nachweislich eine neue Qualität in der
ambulanten ärztlichen Versorgung bringt. Die Zeit der Skepsis und des Zauderns
gegenüber Innovationen im Gesundheitswesen sehen die Partner endgültig als
beendet an.
Das herkömmliche, zentralistisch gesteuerte Kollektivvertragssystem dreht sich
seit Jahrzehnten im Kreis: Weil eine fachbereichsübergreifende Koordinierung der
Behandlung fehlt, ist Unter-, Über- oder Fehlversorgung von Patienten die Folge.
Hinzu kommt ein intransparentes Vergütungssystem für die Ärzte, das falsche
Leistungsanreize setzt und mit großem bürokratischem Aufwand für die Praxen
verknüpft ist. Die Vergütung selbst ist oft nicht angemessen und trägt mit dazu bei,
dass angehende Ärzte kaum noch bereit sind, sich auf dem Land oder in
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strukturschwachen Stadtteilen niederzulassen. Schlechte Voraussetzungen, um
die ambulante medizinische Versorgung einer immer älter werdenden Bevölkerung
mit einer steigenden Zahl chronisch kranker Menschen langfristig sicher zu stellen.
Diesen Problemen begegnen die Vertragspartner im Südwesten seit fünf Jahren
sehr effektiv durch die Entwicklung einer neuen Versorgungslandschaft, die einer
breiten Ärzteschaft die Möglichkeit zur Teilnahme an Direktverträgen bietet. „Die
Zeiten der Skepsis und des Theoretisierens sind vorbei. Die wirkliche Reform des
Gesundheitswesens ist überfällig und sie ist machbar. Wir liefern den Beweis:
Denn die von uns konsequent und gemeinsam betriebene Ausrichtung auf
Qualität, Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit zeigt den Weg aus der Sackgasse des
Altsystems“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK BadenWürttemberg, am Dienstag (13.08.2013) in Berlin. Die negativen Folgen von
Fehlsteuerung und falschen Anreiz-Systemen seien schleichend, deshalb müsse
jetzt an den wirklich wichtigen Punkten Stopp gesagt und Veränderungen
vorgenommen werden.
Hermann:
„Wir
brauchen
im
Herbst
nach
der
Wahl
dringend
einen
gesundheitspolitischen Ruck, der durchs Land geht und den Patienten dorthin
rückt, wo er hin gehört: in den Mittelpunkt des Geschehens. Dafür ist ein
wettbewerblich
orientiertes,
solidarisches
Versorgungssystem
unabdingbar.“
Durch die Verträge sei genau dies im Südwesten mit einer hohen Zufriedenheit
von Patienten und Ärzten entstanden. „Der Verlauf unseres Wegs zeigt jetzt in
Richtung Krankenhäuser: Bis 2015 wollen wir eine neue ambulante und stationäre
Vollversorgung unseren Versicherten anbieten können“, bestätigt der AOK-Chef.
Die Verträge in Baden-Württemberg geben rund 3500 teilnehmenden Hausärzten
und knapp 1000 Fachärzten eine neue berufliche Perspektive: durch ein
angemessenes und planbares Honorar – mindestens 30 Prozent mehr Vergütung
können teilnehmende Haus- und Fachärzte im Durchschnitt für sich verbuchen –
aber auch durch erhöhte Arbeitszufriedenheit. Denn weniger Bürokratie und eine
einfachere Abrechnung bringen dem Arzt eine Zeitersparnis, die den Patienten
spürbar zugute kommt. „Der neue EBM hingegen wird das Hamsterrad bei den
Ärzten noch stärker in eine unerwünschte Richtung beschleunigen“, fasst Dr.
Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg,
zusammen. „Er drängt die zu Recht kritisierte 5-Minuten-Medizin eher in Richtung
einer 3-4-Minuten-Medizin mit der Folge, dass der Arzt dem Patienten noch
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weniger als bisher zur Verfügung stehen wird.“ Demgegenüber bringt der
Hausarztvertrag erhebliche Vorteile. Dietsche: „Durch die Hausarztverträge
werden die Arbeitsbedingungen deutlich verbessert und das Berufsbild des
Hausarztes enorm aufgewertet: Der Arzt hat vor allem wieder die Zeit, sich um
seine Patienten zu kümmern. Auch der Praxiswert steigt nachhaltig: Hausärzte,
die an Hausarztverträgen teilnehmen, finden leichter Nachfolger für ihre Praxen.“
Freie Direktverträge, die eine fachbereichsübergreifende Versorgung auf Basis
einer
geregelten
Koordination
durch
Hausärzte
umsetzen,
führen
auf
Bundesebene weiterhin ein Schattendasein. Und auch dem notwendigen Ausbau
dieser neuen Art an Versorgungsgestaltung stehen rechtliche Schranken im
zentralistischen Gesundheitswesen entgegen. Vor allem hemmt die sogenannte
Refinanzierungsklausel (§ 73b SGB V) die Ausbreitung von Hausarztverträgen,
weil sie die Notwendigkeit eines wirtschaftlichen Nachweises vom Start weg
fordert. „Es ist gegen jegliche Wirtschaftspraxis, bei der Investition schon den
Erfolg getätigter Investitionen nachweisen zu können. Direktverträge sind eine
langfristige Investition, die den wirtschaftlichen Erfolg Schritt für Schritt einfährt“,
so Hermann. „Dies alles lässt die Klausel völlig außer Acht, wenn darin eine –
ohnehin
nicht
realisierbare
–
exakte
Vorab-Bewertung
des
kurzfristigen
Einsparpotenzials zur Gegenfinanzierung höherer Arzthonorare gefordert wird.
„Diese Klausel behindert Innovationen und muss weg. Sie ist Gift für Investitionen
und Fortschritt in unserem Versorgungssystem“, kritisiert er.
Die Vertragspartner im Südwesten fordern auch die Beibehaltung der Pflicht für
die
Kassen,
Hausarztverträge
anzubieten.
Darüber
hinaus
sollten
auch
Facharztverträge nach § 73c SGB V verpflichtend für die Krankenkassen werden.
„Es braucht hier offensichtlich den Druck des Gesetzgebers. Dabei weiß man
mittlerweile: Nur durch aufeinander abgestimmte Hausarzt- und Facharztverträge
entsteht ein schlüssiges Versorgungskonzept – insbesondere für die chronisch
kranken Patienten, deren Zahl stetig zunimmt“, erklärt Dr. Werner Baumgärtner,
Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg. „Erst durch eine abgestimmte
Aufgabenverteilung zwischen Haus- und Fachärzten wird eine bessere und
wirtschaftlichere ambulante Vollversorgung möglich.“ Gleichzeitig sei eine
gesetzliche bürokratiearme Bereinigungsregelung notwendig.
„In keinem anderen Bereich werden Spielregeln für den Übergang zu einer
Wettbewerbsordnung von Altmonopolisten selbst aufgestellt; sie können kein
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Interesse daran haben, dass der neue Wettbewerb auch funktioniert“, stellt
Baumgärtner fest. „Genau das ist aber hier passiert. Der Gesetzgeber ist daher
dringend aufgefordert, für eine rechtssichere und faire Regelung zu sorgen.“
Ansprechpartner AOK Baden-Württemberg:
Kurt Wesselsky (Pressesprecher)
Telefon: 0711 2593-231
[email protected]
Ansprechpartner Hausärzteverband Baden-Württemberg:
Manfred King (Leiter Öffentlichkeitsarbeit)
Telefon: 0172 201 0390
[email protected]
Ansprechpartner MEDI Baden-Württemberg:
Angelina Schütz (Pressesprecherin)
Telefon: 0711 806079-223
[email protected]
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